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whaco

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  1. @ASE Besten Dank für Deine sehr ausführliche Erläuterung.
  2. Geht nicht darum sich alles gefallen zu lassen, dass muss man in der Tat nicht, ist aber der Preis in sozialen Medien, den an Bezahlt. Es geht um die art und weise, wie mit anderen Mitdiskutanten umgegangen wird. Das ist aber OT.
  3. @ASE Dad Problem an sich ist! Frage 10 Juristen zu einem Thema und Du bekommst mindestens 20 unterschiedliche Meinungen. Ich denke das wissen wir alle. Aber etwas an Jörgˋs Ausführung hat mich hellhörig gemacht. Siehe das Eingangszitat. Und zwar, wenn man auf dem eigenen befriedeten Besitztum sich ab und an eine Pfeilfangmatte aufhängt und gelegentlich mit der Armbrust > 7,5Joule schießt. Also keinen dauerhaft eingerichteten Schießstand errichtet, sondern nur gelegentlich. Ich bin kein Jurist und kein Laienjurist, ich vertraue auch de VDB nicht genausowenig wie ich Jörg vertraue. Ich gehöre eher zu der von ihm letzt genannten Hategruppierung….😜 Da sich aber diese Diskussion zwischen Euch beide festgefahren hat, könnte es ja durchaus sein, dass im Eifer des Gefechtes, dieser genannte Aspekt bzw. Ausnahmezustand übersehen wurde. Ich stimme @ASE hier zu, Du erkennst nur die Meinunge an die Dir gerade passen. Im Austeilen bist Du sehr gut, Einstecken kannst Du rein gar nicht.
  4. Sorry, aber das ist mehr als lächerlich. Schmeisst Du auch jemanden raus der mit 95grain 9mm Geschossen schießt? Oder mit .357er Pressladungen? Solche kleinlichen Vereine sind mir persönlich ein graus, aber das ist nur meine Meinung. Spaß scheint bei Dir auf dem Stand wohl nicht erlaubt zu sein
  5. Ich finde diese Eingangsfrage schon sehr engstirnig. Für kaum einen Hersteller von irgendwelchen Waffen, Freie wie auch EWB Waffen, steht der deutsche Markt im Fokus oder Vordergrund. Das verhindert schon die gesetzliche Situation in diesem Land. Daher kann man keinesfalls von obsoleten Gegenständen sprechen oder nur maximal obsolet in Deutschland. Aber ich gebe auch zu bedenken, dass das deutsche Sportschützentum mitunter selber schuld daran ist. z.B. Was hindert Dich, lieber Traugott, in Deinem Schützenverein einen Armbrustplatz einzurichten, natürlich in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand? Irgendjemand in einem Verein hat z.B. Interesse am Bogenschießen und richtet einen Bogenplatz her, der später zu einem 3D Parcours erweitert wird. Ich denke relativ problemlos könnte z.B. auf einem normalen 25m, 50m oder 100m Stand mit der Armbrust geschossen werden. Daraus kann man auch neue Disziplinen entstehen lassen, es muss nur jemand die Initiative ergreifen…..
  6. AMT Automag in .30 Carbine. Geiles Teil. Ich glaube @ZPW hat so eine. Aber wegen zu Laut vom Stand werfen, warum? Was macht Ihr, wenn jemand mit ner Casul o.ä. ankommt?
  7. Ohne eine Grundsatzdiskussion lostreten zu wollen, aber Alkohol und Waffen passen nicht zusammen, was aber scheinbar viele nicht verstehen wollen. Sich mit fast 1,5 Promille ans Steuer seines Autos zu setzen ist schon schlimm genug, sich aber quasi die Lampen auszuschießen, während ich mit Waffen unterwegs bin, ist ebenfalls ein NoGo. Auch wenn manche Sachen zur Tradition gehören, sollte man ggf. in der heutigen Zeit manche Traditionen auf den Prüftand stellen.
  8. Muss ich sagen, finde ich gut und richtig https://www.agrarheute.com/management/recht/jaeger-faehrt-betrunken-auto-baut-unfall-jagdschein-fuehrerschein-weg-634242
  9. https://forum-gogun.de/index.php?thread/3-schießen-mit-der-adder-wo-darf-man-das/
  10. Bogen macht auch Spaß mit hohem Suchtfaktor
  11. Ich verstehe irgendwie das Problem nicht
  12. Die Frage ist ja letztlich wieviel Energie die Armbrust hat. Laut Gesetz, Energie <= 7,5J, darf auf dem eigenen Grundstück mit der Armbrust geschossen werden, sofern gewährleistet ist, dass das Geschiss (Bolzen) das Grundstück nicht verlassen kann, analog Luftdruckwaffen.
  13. Soweit mir bekannt, ich bin nebenbei Bogenschütze, kein Armbrustschütze, ist die Armbrust in gewisser weise einer Schusswaffe gleichgestellt. Auf einem befriedeten Besitztum darfst Du damit wohl die Bolzen beschleunigen, ao lange verhindert wird, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen können.
  14. Ich kann mir leider sehr viel vorstellen
  15. Auch wenn dieses Urteil richtig und wichtig ist, und für Steven sehr schön ist, vermute ich, dass es nur auf Zeit zeit wird. Ich gehe davon aus, dass in Berlin nun alles daran gesetzt werden wird, die AfD als Partei verbieten zu lassen und sollte dass durchgehen und Erfolg haben, sind die Waffen wieder weg, bevor sie zurückgegeben wurde.
  16. Auch, sehr oft aber Schützen, die in ihren Vereinen keine Erfahrungen mit den dynamischen Disziplinen machen.
  17. Diese Kaliberklassen gibt es durchaus auch im BDMP. PP1 und PP1 A - Unterschied, PP1 ist Kaliber von bis, PP1 A eingeschränkt auf 9mm Luger NPA A und NPA B - hier auch NPA B Kaliber von bis und NPA A eingeschränkt auf 9mm dies eröffnet durchaus Möglichkeiten. Habe ich z.B. eine CZ P 10 F in .45 auto, kann ich diese für PP1 und NPA B verwenden. Für PP1A und NPA A eröffnet sich dadurch ein Slot für eine 9mm. Habe ich bereits eine 9mm, kann ich damit alle vier Disziplinen schießen und verbaue mir ggf. einen Slot
  18. Also als verstockt würde ich den BDMP nicht bezeichnen. Das Gegenteil ist da eher der Fall. Ob ein Mitglied die Waffen befürwortet bekommt die er möchte hängt meist vom Mitglied selber ab und ob er es entsprechend begründen kann. KeseWer nicht in der Lage ist die Ordnungen und Richtlinien zu lesen, zu verstehen und entsprechend anwenden kann, naja, dem ist nicht zu helfen. Die SpoO des BDMP bietet viel Möglichkeiten für neue Spielzeuge, wenn man sein Gehirn einschaltet und den reinen Habenwollenfaktor ausschaltet. Die meisten Neuen beantragen meist eine Waffe auf DPund verbauen sich damit viele Slots, da die Waffe für DP für viele anre Disziplinen verwendet werden kann. Aber eine Waffe auf EPP PPC oderr PP/NPA nicht unbedingt für DP oder EPP Prod oder EPP Polymer. Holt sich einer aber gleich als Erstwaffe eine Glock 17, verbaut er sich halt einige Slots.
  19. Jain, ich kann z.B. zwei CZ P10F in 9mm haben. Beide faktisch für DP1, DP2, EPP Prod, EPP Poly, und viele weitere Disziplinen verwendbar. Eine davon ist eine normale P10F und eine ist eine OR mit montierten Red Dot und schon ist die zweite nicht mehr für DP und EPP ohne Optik zugelassen. So kann das mit diversen Waffen der Fall sein und dies muss dann in der jeweiligen Begründung erklärt werden. Habe ich dann bei der ersten noch den Abzug getuned, fällt sie bei DP und EPP komplett raus und kann dann z.B. bei PP o.ä verwendet werden. Muss aber dann auch in der Begründung erläutert werden. Daher sind im BDMP mehrere Waffen gleichen Modells und Kaliber im Grunde kein Problem und nicht nur als Ersatzwaffe realisierbar.
  20. Es gibt in BW ein Urteil zu dem Thema. War das VG Mannheim gewesen. Hier das entsprechende Urteil, dass uns alles die Suppe versalzen hatte https://openjur.de/u/2347384.html#:~:text=1.,den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Hintergrund war gewesen, soweit ich es im Kopf habe: LWB hat in Summe 80 Waffen in Besitz. Sollte den Nachweis zum Bedürfniserhalt erbringen, dem er nachgekommen ist. Behörde hat es nich akzeptiert und es landete vor Gericht. das ist die ultrakurze Fassung
  21. Richtig, denn das spielt am Ende keine Rolle. Du musst nur nachweisen, dass Du die Waffe im Wettkampf verwendet hast und fertig. Beispiel: Die beantragst eine Pistole auf EPP Production. Diese ist Deine 3. Kurze also die erste ÜK Kurze. Nach ein paar Jahren hast Du keine Lust mehr auf EPP und verwendest sie z.B. für DP 1. Fertig ist die Laube. Kannst die gleiche Waffe z.B. im BDS K4 verwenden und im Wettkampf verwenden. Ist genauso legitim. Interessen ändern sich mit der Zeit.
  22. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es in NRW oder BW zu dem Thema ein Gerichtsurteil
  23. Ich verstehe die Aussage/Fragestellung nicht. Die Vorgaben bei ÜK Waffen verändert sich nicht. Ganz normal 12/18er Regel plus Wettkampfteilnahme. Wie viele und welche Wettkampfteilnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der Anzahl Waffen. Hier hat sich ebenfalls im BDMP nichts geändert und kann in den Ordnungen und Richtlinien des BDMP nachgelesen werden. Ich gehe davon aus, dass die Nachweise für die ÜK Waffen bei einer Überprüfung des Bedürfniserhaltes die gleichen sind, wie bei der Beantragung, da das Gesetz sagt, die gleichen Anforderungen, wie bei Erwerb.
  24. Schießbuch Einlagen in Kopie der letzten 12 Monate musst Du eh beilegen, da der Leistungsnachweis nichts mit regulären Schießterminen zu tun hat. frage mich gerade, was daran so kompliziert ist. Bei Anträgen für ÜK Waffen musst Du eh Wettkampfnachweise mit einreichen. Der Leistungsnachweis über das Portal reduziert massiv die Menge an Papier, die mit eingereicht werden muss und ist weitaus mehr, als alle anderen Verbände ihren Mitgliedern anbieten. Du musst eh alle Deine Waffen in Besitz in einem separaten Formular des BDMP auflisten und Kopien Deiner WBKs beilegen. Du musst eh die Schießbucheinlagen in Kopie der letzten 12 Monate beilegen und Du musst Begründen, warum keine der bereits vorhandenen Waffen nicht für die beantragte Disziplin verwendet werden kann. Anhand des Abgleichs durch den Prüfenden im BDMP LV, kann er wunderbar die Wettkampftermine aus dem Leistungsnachweis mit den korrespondierenden Einträgen im Schießbuch abgleichen und sehen mit welcher Waffe bei welchem Wettkampf geschossen wurde. Die einzige Frage, die offen ist, die aber von keinem Verband aktuell beantwortet werden kann ist, wie weit die Dokumentation der verwendeten Waffe gehen soll. Reichen Hersteller, Modell und Kaliber, oder müssen ggf. noch die Waffennummern aufgeführt werden? (z.B. mehrere Waffen gleichen Modells und Kalibers in Besitz (ja, das geht)). Nun für den Nachweis des Bedürfniserhaltes, werden aus dem Portal des BDMP der Leistungsnachweis, das Bestätigungsschreiben ausgedruckt, Kopien der Schießbucheinlagen beigelegt und der Drops ist gelutscht. Natürlich kann man die eingesetzte Waffe bei Wettkämpfen händisch in den Leistungsnachweis nachtragen. Aber warum sollte man das bei Wettkampfanmeldung schon machen? Hier wäre die Gefahr zu groß, dass man wegen Defekt o.ä. am Ende mit einer anderen Waffe schießt gegeben. Und am Wettkampftag diese zu erfassen, würde einfach den zeitlichen Rahmen der Anmeldung sprengen, wenn die Ausrichter bereits mit der Anmeldung an sich, Waffenkontrolle, Herausgabe der Startkarten und der Ergebniserfassung mehr wie ausreichend beschäftigt sind.
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