Zum Inhalt springen

whaco

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.497
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von whaco

  1. Die Gängeleien kommen von ganz alleine mit der Zeit. Das ist kein wirkliches Verbandsproblem, sondern ein angezüchtetes Vereinsproblem, dass teils von Verband zu Verband mitwandert. Spätestens wenn sich eine Gruppe, sei es eine ISB Gruppe, in einem bestehenden Verein gründet, bist Du am gleichen Punkt, wie heute mit diversen BDS-Gruppen. Willst Du in der ISB Gruppe Mitglied werden, musst Du Mitglied im Hauptverein sein, meist DSB und da bist Du direkt wieder im gewohnten Trott. Daran ändert der ISB auch nichts.
  2. Wie gesagt, ein neuer Verband ändert nichts am WaffG und der Bedürfnisprüfung und darum ging es in diesem Thread Der Schießsport wird schon Jahren schon als am Aussterben bezeichnet und wir sind noch immer da, können immer noch unsere Waffen beantragen und kaufen. Daran wird auch ein neuer Verband nichts ändern. Der ISB hat in Deutschland genau Null Infrastruktur, kein Schießstände, keine Schützenvereine. Die etablierten BDS Gruppen, BDMP SLGn, DSU Gruppen und RAGn haben bereits genug Probleme für ihre Disziplinen Trainingsorte zu finden. Der ISB fängt hier bei Null an. Kann funktionieren, muss nicht. Ändert dennoch nichts am Thema WaffG, Vollzug des WaffG und der Bedürfnisprüfung.
  3. Nein, denn der zu erbringende Nachweis bleibt, die art des Nachweises ebenfalls und darum geht es in diesem Thread.
  4. Die Lösung der Probleme ist es eigentlich nicht, immer das Rad neu zu erfinden und immer neue Verbände zu gründen. Irgendwann werden auch diese assimiliert. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Das Problem liegt bei den Schützen selber, die sich mit dem zufrieden geben, wie es ist. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass die große Mehrheit der Waffenbesitzer so ticken, wie die 10% der WO User. Dem ist defakto nicht so. Wäre das der Fall, wären wir nicht da wo wir sind im WaffG und die IGs hätten einen deutlich größeren Zulauf, die anderen Verbände deutlich mehr Mitglieder und der DSB deutlich weniger.
  5. Hat halt nix mit dem Threadthema zu tun
  6. Es erklärt aber ein Stückweit, warum die Verbände so argumentieren und die Regeln aufstellen. Sie erfahren nicht mal aus den eigenen Reihen ihrer Mitglieder einen Widerstand.
  7. Und wieder droht eine Diskussion auszuufern...... Es gibt Vereine, die für sich beschlossen haben, dass jeder Schütze, der am Schießbetrieb teilnimmt, sich in die Vereinskladde einzutragen hat. Das ist das Recht des Vereins und hat rein gar nichts mit dem persönlichen Schießbuch zu tun. Sehr oft ist das auch auf gewerblichen Schießanlagen so geregelt und dient auch gegenüber der zuständigen Waffenbehörde als Nachweis. Es soll schon vorgekommen sein, dass die Waffenbehörden sich die Kladden haben zeigen lassen. Ob das einem Schützen gefällt, oder nicht, ist zu 100% egal. Man ist nicht gezwungen unter den Bedingungen des Vereins/Schießstandes zu schießen, wenn es einem nicht passt. Das persönliche Schießbuch ist genau das, eine persönliche Dokumentation für den Schützen selber und als Hilfe bei Bedürfnisanträgen. Ja, der BDMP hat einige Felder vorgegeben und verlangt auch, dass diese ausgefüllt werden. Seit ein paar Jahren wird verlangt, dass die verwendete Waffe und das Kaliber mit eingetragen wird. Das Kaliber deswegen, da es durchaus Waffenmodelle gibt, die in unterschiedlichen Kalibern angeboten werden, z.B. CZ P10-F in 9mm und in .45 Auto. Hier geht es unter Anderen auch darum den Nachweis zu führen, dass man mit der eigenen Waffe geschossen hat, siehe diverse Vorgehensweisen bei der Bedürfnisprüfung 12/18 für jede Waffe.....besonders bei ÜK Waffen. Das Trainingsergebnis hingegen ist irrelevant und das habe ich noch nie eingetragen. Thema komplette Disziplin. Komplette Disziplinen zu trainieren gehört genauso zum Training, wie einzelne Stationen, wie z.B. bei PP/NPA Disziplinen einzelne Stationen, um z.B. Intervallserien zu trainieren und werden genauso als Disziplin eingetragen, wie eine komplett geschossene. Um das zu konkretisieren gibt es die Kommentarspalte.
  8. In den VerwaltungsvorschriftenwirstnDudazu auch nichts wirklich finden, da diese jahrelang nicht mehr angepasst wurden, das WaffG hingegen schon.
  9. Das ist korrekt, hilft nur nicht jedem….
  10. Es gibt Vereine, die sich weigern verbandsfremde Schießbücher und/oder verbandsfremde Disziplinen im Schießbuch abzustempeln. Es gibt auch Verbände, liest man hier immer wieder, die Termine anderer Verbände nicht anerkennen. Ist leider so
  11. Problematisch kann es werden, wenn Verbände die Schießtermine anderer Verbände nicht anerkennen wollen. Ich habe alle Termine in meinem BDMP Schießbuch stehen und das hat bislang keine Probleme hervorgebracht. Alle Termine wurde immer anstandslos anerkannt.
  12. Nachdem in Wiesbaden der 300m Stand gesperrt wurde, ist das Thema Longrange Rimfire in Deutschland ziemlich eingeschlafen, leider. Letztes oder vorletztes Jahr gab es noch einen Wettkampf in der SAPB auf 100m und 200m, der super Spaß gemacht hat. Fand leider nicht mehr statt und auf Rückfrage mit dem Veranstalter ist auch nichts geplant. Auf der LM Hessen/Berlin des BDS und DM Longrange in Wiechlice wird KK auf bis zu 300m geschossen, das wars aber schon wieder. Hier und da finden KK Speed Wettkämpfe statt, aber im Großen und Ganzen scheint das Thema Longrange Rimfire in Deutschland durch zu sein, leider.
  13. Es gibt Bereiche im WaffG und den Verwaltungsvorschriften, die auf andere Bereiche verweisen. z.B. das Bewachungsgewerbe. Im Bewachungsgewerbe wurde früher sehr oft auf den Waffenschein verzichtet, so lange die Bediensteten das Befriedete Besitztum nicht verlassen. Wer also z.B. auf einem Industriegelände bewaffnetes Wachpersonal einsetzt, muss nicht zwingend einen Waffenschein für jeden beantragen, so lange das Firmengelände nicht verlassen wird. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass der Einsatz von bewaffneten Wachpersonal nur dann erlaubt ist, wenn die Gefährdungsbeurteilung des zuständigen LKA diesem zustimmt, die zuständige Waffenbehörde informiert ist und die Waffenträger auch der Behörde gemeldet wurden. Ich vermute, da ich mich auf den Kommentar von Irn bezog, dass er dies auch gemeint hat. Ich persönlich vertreten im privaten eine andere Meinung. Auf meinem befriedeten Besitztum darf ich auch in meinem Garten, auf der Terrasse, etc. mit meinen Waffen hantieren, sie putzen, etc. Wenn ich es wollte, könnte ich auch den ganzen Tag mit der geladenen Waffe im Holster zu Hause herumlaufen. Klug ist es bestimmt nicht, denn irgendjemand bringt die Behörden auf den Plan und dann wird die Karte gelocht werden, denn sie werden etwas finden, um dies zu machen. Dazu ist die breite Bevölkerung zu sehr konditioniert worden in alles und jedem eine Gefahr zu sehen und sich von dieser Person bedroht zu fühlen.
  14. Nochmal, das habe ich nicht gesagt.
  15. Ich habe nicht gesagt, dass das Hantieren nur dann erlaubt ist, wenn vom Bedürfnis umfasst, sondern dass das Putzen der Waffen vom Bedürfnis umfasst ist und es damit keine Probleme geben sollte. Lesen und Verstehen.
  16. Jain.....da das Putzen der Waffe vom Bedürfnis umfasst ist, ist das durchaus legitim. Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein. Bewege ich mich aber auf meinem Grundstück im Bereich meines Bedürfnisses, kein Problem. Ist es klug, steht auf einem anderen Blatt
  17. Befriedetes Besitztum = Erlaubnisfreies Führen, also auch im Garten erlaubt. So lange Du immer bei den wesentlichen Teilen bist, kann da normalerweise nix passieren. Waffe putzen gehört zum Bedürfnis dazu
  18. Es k9mmt dabei allerdings auf den Ton und die Formulierungen an und gerade Dein Ton und Deine Formulierungen rücken die LWB nicht gerade in ein gutes Licht. Seit Deinem ersten Beitrag bist Du am rumpoltern, mit einer Aggressivität und Wortwahl, die sehr grenzwertig ist. Da haben Menschen, wegen weniger bereits Besuch von Behörden bekommen.
  19. Du wirst Du immer und überall etwas zusammenkonstruieren können. Nur ist das nicht Ziel im Leben und wir als LWB sollten genau solche Denkweise nicht öffentlich kundtun, jedenfalls nicht wie Du es machst.
  20. Weisst Du, diese konstanten Anmachen schräg von der Seite, sind langsam echt langweilig. Aber scheinbar fällt Dir tatsächlich nichts anderes mehr ein. Hat schon etwas von Kleinkind….. Das Kernproblem an dieser und vielen anderen Problemstellungen beim Vollzug des WaffG, und das bestreite ich auch nicht, ist die jeweilige Region und die damit zuständige Waffenbehörde. Es gibt Bundesländer und auch Landkreise, die brutalst restriktiv vorgehen und ja, da kann es zu unschönen Situationen kommen. Nur gilt das aber nicht bundesweitund genau da liegt der Hund begraben. Letztlich kann jeder nur für sein Bundesland, seinen Landkreis und seine zuständige Waffenbehörde mit seinen Sachbearbeitern sprechen. Wenn ich weiß, dass ich eine Waffenbehörde habe, die extrem restriktiv unterwegs ist, muss ich eben auch selber entsprechend vorgehen und doppelt und dreifach dafür sorgen, dass alles korrekt ist, bei mir selber. Das bedeutet nicht, dass ich bei einer liberalen Waffenbehörde nachlässig vorgehen kann! Was man im Regelfall weder aus den Medienberichten und den Urteilen herauslesen kann, ist wie die Gesamtsituation überhaupt zustande gekommen ist. Wie in den allermeisten Beiträgen hier auch, fehlen durchaus wichtige und relevante Details, die ggf. die Situation und Reaktion der Behörde hervorgerufen haben. Gab es bereits im Vorfeld Spannungen, Verwarnungen, oder, oder, oder. Ich finde bei weitem nicht alles gut und richtig, was Waffenbehörden und Gerichte entscheiden, ich halte aber auch genauso wenig davon, alles immer zu pauschalisieren, wie es sehr gerne hier gemacht wird. Weil Waffenhebörde „A“ in Bumf.ck NRW voll hart unterwegs ist und eine WBK nach der anderen gelocht hat, sind gleich alle Waffenbehörden schei$$e unterwegs. Das ist nämlich nicht der Fall und sehr oft stellt sich auch heraus, dass gewisse Situationen durch das falsche Verhalten des Kunden mit verursacht wurde.
  21. Das Klima wird mitunter durch genau die polternde Argumentationsweise wie die von Dir negativ beeinflusst.
  22. Wie gesagt, sehr erschreckend
  23. Leute, es ist ganz einfach......Realitätsfremd ist die Einstellung als LWB solle man grundsätzlich die Tür nicht aufmachen! Dabei geht es mir um diesen Kommentar Wer seine Kanone gerade sauber macht und es klingelt, und da bin ich komplett dabei, entweder das Klingeln ignorieren oder die Kanone in den Tresor zurücklegen und an die Tür gehen. Ist ganz einfach. Wer aber die Kanone offen auf dem Tisch liegen lässt oder sie nicht regelkonform wegschließt, wenn er die Tür öffnet, sorry, selbst schuld. Kein Mitleid! Solche Ideen wie eine Campingtoilette beim Putzen stehen zu haben, sorry, aber sowas nehme ich nicht ernst, weil das genauso realitätsfremd ist.
  24. Gewagte These
  25. Ein, wundern nicht, es ist aber erschreckend
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.