

whaco
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Ach Jörg, wir drehen ins hier im Kreis.
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Nochmal: „eine Erlaubnis zu Führen von Waffe bedarf nicht…….“ Da steht nichts von erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Waffen. Da steht „von Waffen“ Auch nochmal: „Mag sein, dass Juristen das anders deuten, rein nach dem WaffG ist es nunmal so formuliert. Wenn dies nur für erlaubnisfreie Waffen gilt, muss das auch so im WaffG Text geschrieben stehen. Sonst sind hier ja auch die 100%igen Verfechter dessen, was im WaffG steht.
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Das Training der Sportschützen gehört zum Bedürfnis. Die Schießsportliche Betätigung ist die Grundlage unseres Bedürfnisses, ohne das wir keine Waffen als Sportschütze erhalten. Damit gehört das Trockentraining in meinen Augen sehr wohl zum Bedürfnis. Bin ich nun Inhaber einer Waffensachkunde und ein Kumpel ist Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) und er zustimmt, dass ich mit seiner Waffe in seiner Wohnung unter seiner Aufsicht den sicheren Umgang mit der Waffe übe, unter seiner Anleitung Trockentraining mache, dann ist das aus meiner Sicht und meinem Verständnis des geschriebenen Gesetzes in § 12 erlaubt. Dumm ist es natürlich, wenn dabei Bilder oder Videos vom WBK Inhaber gemacht und z.B. in den sozialen Medien veröffentlicht werden, da dann die Waffe nicht mehr im direkten Zugriff des WBK Inhabers ist. Letztlich ist aber jeder für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich. Mitleid gibt es da keins, wer sich dämlich verhält.
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Ich hatte schon geschrieben, in einem Beitrag weiter vorne, dass die Sachkunde natürlich vorhanden sein muss.
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Ich wiederhole nochmals den Gesetzestext aus § 12 WaffG da steht es letztlich schwarz auf Weiß. - Die Zustimmung ist erforderlich - Es muss ein vom Bedürfnis umfasster Zweck sein Dann darf einer Dritten Person eine erlaubnispflichtige Waffe überlassen werden, z.B. in der eigenen Wohnung. Ein vom Bedürfnis umfasster Zweck wäre hier z.B. das Trockentraining. In dem §§ sind keine Querverweise zu anderen Testen oder Dokumenten. Nun mag das vor den Augen von diversen Richtern oder anderen Instanzen anders augefasst werden, das Gesetz ist aber eigentlich recht klar geschrieben und bietet eigentlich keinen Interpretationsspielraum. In der eigenen Wohnung mit meiner Zustimmung, darf eine andere Person ohne waffenrechtlicher Erlaubnis eine Waffe Führen, sofern ich als Inhaber des Hausrechts auch eine waffenrechtliche Erlaubnis habe
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Wie gesagt, ich lese das Gesetz anders. aber sei es drum…Du hast Recht und der Rest der Menschheit unrecht.
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Der §§ sagt klar und deutlich, eine Erlaubnis zum Führen bedarf nicht …..mit Erlaubnis in der eigenen Wohnung….. und es muss im Zusammenhang mit dem Bedürfnis stehen. So steht es im Gesetz. Sicherheitsdienste machen sich dem §§ zunutze, um bewaffnetes Personal ohne Waffenschein in befriedeten Besitztümern einzusetzen. War jedenfalls früher so. Sachkunde war natürlich erforderlich.
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In wenig im Widerspruch zu der Ansicht der Behörde steht hier abeer §12 Abs. 3 Wenn also hier die Angehörigen, die abgelichtet wurden, auch dem Sport nachgehen und sie Trockentraining unter Aufsicht gemacht haben, wäre es bedürfnisumfasst gewesen.
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Ich glaube die Erwartungshaltung einiger ist schlichtweg zu hoch. In Deutschland gibt es keinen YT Kanal mit Thema Schießsport/Waffen, bei dem das in Vollzeit als Beruf abläuft. Die Creatoren haben Familie, Beruf, wollen auch einfach mal so ihrem Hobby nachgehen und verdienen so gut wie nichts mit dem Betrieb des Kanals, dafür fehlen die Abozahlen. Ein Stückweit denke ich auch, dass diese überzogene Erwartungshaltung ein Grund dafür ist, dass so viele den Bettel meist nach kurzer Zeit hinwerfen.
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Den habe ich drei oder vier Beiträge weiter oben gepostet…..😉 Nicht jeder hat die Zeit mehrmals in der Woche Content zu produzieren. Manchmal geht auch Qulität vor Quantität, da sonst sehr schnell die Themen ausgehen und man dem Kanal überdrüssig wird.
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Sex sells
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Wenn wir bei den Deutschen sind, Gunlikeblond ist relativ neu https://youtube.com/@gunlikeblonde
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Also was mich interessieren würde, rein aus Verbandssicht, über welche Qualifikation auf Verbandsbezeichnungen sprechen wir hier eigentlich? Eine der Probleme ist doch, dass die Verbände scheinbar eigene Namen vergeben, die so im WaffG nirgends auftauchen. z.B. BDMP - Schießleiter (Nicht RO, nicht Aufsicht) welche Bezeichnung und Qualifikation ist hier analog beim BDS, der DSU, dem VdRBW und dem DSB? Denn das ist doch gerade eines der irreführenden Probleme. Verbände bieten Weiterbildungen an, die ggf. von denn Inhalten her, gleich gestellt sein können mit anderen Verbänden, werden aber so nicht anerkannt. Egal ob nun der Schießleiter, Schießsportleiter, Standaufsicht, qulifizierte Standaufsicht, etc. Range Office sind hier nicht gemeint, da diese Disziplinspezifisch sind.
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Ich verwende ein SCFF-41 von Vector Optics, also das 5-30x56, auf meiner Savage Mark II und bin super zufrieden damit. Die verbauten Schott Gläser sind schon top und sehr klar, auch bei schlechter Witterung. Mein Meopta Optika6 5-30x56, das im gleichen Preissegment liegt, kann da nicht mithalten und das ist schon auch ein brauchbares Glas.
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Quälend zu sehen ist, in anderen Ländern gehen sie mit dem Thema Schießanlagen deutlich entspannter um, so dass vernünftig geschossen werden kann. Nicht so restriktiv wie hier.
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Doch ich verstehe es schon…..es ist nur ein vollkommen realitätsfremdes Beispiel, dass sinnbefreit ist. Dass das Gesetz null Sinn macht, wissen wir alle, wie es auch der Gesetzgeber weiß. Wenn wir aber etwas erreichen wollen, machen solche realitätsfremde Beispiel keinen Sinn. Die Höhe des Strafe kommt auf die Schwere des Vergehens an. Hier wird die Maximalstrafe kaum bis niemals ausgereizt werden. Interessanter ist die Frage, wie viele Menschen in Summe kontrolliert wurden, gefolgt von wie viele Vergehen gegen das WaffG wurden dabei festgestellt gefolgt von bei wie vielen Kontrollierten wurden eine entsprechende Strafe in Form eines Bußgeldes verhängt gefolgt von wie hoch fielen die verhängten Strafen aus. Diese Fragen gekoppelt mit der Frage: Welche art Messer und Waffen wurden beschlagnahmt? Aktuell dienen diese ganzen Kontrollen nur einem künstlichen hochtreiben der Statistiken nach vergehen gegen das WaffG. Was alleine in der Woche an google Alerts wegen verstößen gegen das WaffG bei mir eintrudeln ist schon nett. Ich gehe aber nicht davon aus, dass die Daten nennenswert differenziert erhoben werden, was bedeutet, das IM kann wunderbar sagen, es gab Anzahl X Verstöße gegen das WaffG, ohne dabei zu Differenzieren.
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Jetzt wird auch ein Schuh draus. Dieses ist die richtige Argumentation, nicht irgendwelche Dolche zum Picknick mitnehmen. Viele Menschen, in allen Altersgruppen, haben ein Taschenmesser, ein Multitool mit Klingen, Cuttermesser, etc. als Werkzeug oder einfach nur als Alltagsgegenstand bei sich. Ohne jedwede Hintergrundgedanken, ohne böse Absichten, etc., einfachnur ein Alltagsgegenstand, den man seit Jahren und Jahrzehnten jeden Tag bei sich hat. Diese Menschen sind es aber am Ende, die von dieser sinnlosen Gesetzgebung bestraft werden, nicht diejenigen, die blse Absichten hegen, mit den Messen. Wenn man nun die Anzahl liebe Menschen (bezeichne ich jetzt einfach so) in Relation böser Menschen stellt, die Menschen weh tun wollen, dann sollte schnell erkennen, dass das Gesetz unverhältnismässig ist und somit unverhältnismässig weit in die Bevölkerung eingreift, ohne das Ziel der Verbesserung der inneren Sicherheit zu erhöhen.
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Egal in welcher Höhe, die Frage ist, ob überhaupt Bußgelder verhängt wurden
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das die Messerverbote, z.B. in England nichts gebracht haben, ist bekannt. Und nach jeder weiteren Tat mit einem Messer, denn es waren ja nicht alle Messer verboten, hat man erfolglos immer weitere Messer verboten. Messer mit reißerischen Namen wie Zombiemesser. https://www.gov.uk/government/news/zombie-style-knives-banned Nur dass es alles nichts gebracht hat. Dies interessiert allerdings die deutschen Politiker und Behörden nicht. Aus den von Dir genannten Gründen. Fehlende Ursachenforschung! Straftaten mit Messern hat es schon immer gegeben und wird es immer geben, da man Messer nicht zu 100% verbieten kann. Verbietet man vollen Endes alle Klappmesser, alle Messer mit feststehender Klinge, alle Macheten, etc. bleiben immer noch die Küchenmesser übrig, die man nicht komplett verbieten kann. Selbst wenn man diese mit einem Verbot für Privatpersonen versehen würde, gäbe es mehr als genug Messer in den Händen von Köchen, Waldarbeitern, Polizisten, Soldaten, Imbisbesitzern, Bäckern, Schuhmachern, Handwerkern, usw., usf. . Hinzu kommen dann die vielen Messer aus Schwarzbestand in den Händen von Kriminellen. Es ist wie mit Schusswaffen, Armbrüsten, Bögen, usw. Verbote bringen schlichtweg nichts, wenn man sich vehement weigert die Ursachen anzupacken. Ist es daher sinnvoll dem Gesetzgeber die Blödsinnigkeit der Gesetzgebung aufzuzeigen? Ja, das sollte man machen! Ist es Sinnvoll es auf die Art und Weise zu machen, wie es Jörg Sprave macht? Nein, das finde ich nicht. Das ist aber nur meine Meinung, die nicht interessieren muss, wie sie einen Jörg Sprave nicht interessiert und das ist auch in Ordnung. Was es bräuchte, wäre ein Kontakt zu den Betroffenen aus der SWR-Reportage denen man die kleinen Schlüsselanhängertaschenmesser abgenommen hatte. Wie sie tatsächlich darüber denken, ob sie eine Strafe erhalten haben, oder nicht, etc. Kontakt zu anderen Menschen die auf öffentlichen Veranstaltungen durchsucht wurden, wo die Kontrolleure fündig wurden und auch Strafen verhängt wurden. Wie da die Meinung der Gesetzgebung ist. Das könnte evtl. helfen, wenn dann auch deren Erlebnisse dabei publik gemacht werden würden, um eben die Realität aufzuzeigen und der Politik unter die Nase zu halten. Aber Waffenbehörden zu versuchen auf Missstände im WaffG hinzuweisen, indem man vollkommen an der Realität vorbei Beispiele verwendet, die kein normaler Mensch so machen würde, das ist der falsche weg.
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Ich kenne diverse Fälle, such sie Dir selber
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Ja und, das ist bekannt, interessiert aber nicht. Was in anderen Ländern erfolgreich ist oder auch nicht, spielt null komma null eine Rolle
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Das Politiker auch die Foren verfolgen lassen, ist hinreichend bekannt. Politiker interessieren sich vielleicht nicht für uns, aber sehr wohl welche Maßnahmen sie treffen sollen, um weitere Einschränkungen zu platzieren.
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Es langt jetzt!
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Was bitte soll denn ein Dolch bei einem Picknick bringen? Rein gar nichts, da er sich für nichts eignet. Daher ist die gesamte Diskussion vollkomme n irrelevant und weckt einfach nur schlafende Hunde
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Deine gewiefte Formulierung ändert nichts daran, was die Intension dahinter ist. Richtig, denn nur die Meinung des Jörg Sprave hat für alle zu gelten…..