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whaco

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  1. Es findet sich am Ende von beiden. Dafür muss man nicht mal ins Ausland gehen. SAPB ist ein Verbot für Foto und Filmaufnahmen. Dennoch finden sich immer wieder Clips vom Schießen in den 25m und 50m Boxen. Das wurden auch schon vom damaligen Standbetreiber auch Anzeigen erstattet.
  2. Komisch nur, dass es die Videos immer wieder gibt.
  3. Das ist richtig, nur werden sehr oft solche Veanstaltungen vom Veranstalter aufgezeichnet, zu Werbezwecken und auf YT und Co veröffentlicht.
  4. Für mich wäre die Frage eher beim Thema Bedürfnis zu suchen. Beispiel: Ein Sportschütze hat seine Waffen auf Grundlage des schießsportlichen Bedürfnisses beantragt und erworben. Nun meldet sich dieser Sportschütze zu einem Training im Verteidigungsschießen in Polen an. Hierzu nimmt er mit Hilfe des EFP und einer Einladung seine eigenen Kurzwaffen, beantragt und erworben auf Sportschützenbedürfnis, für dieses Training mit. Da es sich nicht um ein schießsportliches Event handelt, wäre dies in meinen Augen nicht vom Bedürfnis gedeckt und somit ein Verstoß.
  5. @ASE Besten Dank für Deine sehr ausführliche Erläuterung.
  6. Geht nicht darum sich alles gefallen zu lassen, dass muss man in der Tat nicht, ist aber der Preis in sozialen Medien, den an Bezahlt. Es geht um die art und weise, wie mit anderen Mitdiskutanten umgegangen wird. Das ist aber OT.
  7. @ASE Dad Problem an sich ist! Frage 10 Juristen zu einem Thema und Du bekommst mindestens 20 unterschiedliche Meinungen. Ich denke das wissen wir alle. Aber etwas an Jörgˋs Ausführung hat mich hellhörig gemacht. Siehe das Eingangszitat. Und zwar, wenn man auf dem eigenen befriedeten Besitztum sich ab und an eine Pfeilfangmatte aufhängt und gelegentlich mit der Armbrust > 7,5Joule schießt. Also keinen dauerhaft eingerichteten Schießstand errichtet, sondern nur gelegentlich. Ich bin kein Jurist und kein Laienjurist, ich vertraue auch de VDB nicht genausowenig wie ich Jörg vertraue. Ich gehöre eher zu der von ihm letzt genannten Hategruppierung….😜 Da sich aber diese Diskussion zwischen Euch beide festgefahren hat, könnte es ja durchaus sein, dass im Eifer des Gefechtes, dieser genannte Aspekt bzw. Ausnahmezustand übersehen wurde. Ich stimme @ASE hier zu, Du erkennst nur die Meinunge an die Dir gerade passen. Im Austeilen bist Du sehr gut, Einstecken kannst Du rein gar nicht.
  8. Sorry, aber das ist mehr als lächerlich. Schmeisst Du auch jemanden raus der mit 95grain 9mm Geschossen schießt? Oder mit .357er Pressladungen? Solche kleinlichen Vereine sind mir persönlich ein graus, aber das ist nur meine Meinung. Spaß scheint bei Dir auf dem Stand wohl nicht erlaubt zu sein
  9. Ich finde diese Eingangsfrage schon sehr engstirnig. Für kaum einen Hersteller von irgendwelchen Waffen, Freie wie auch EWB Waffen, steht der deutsche Markt im Fokus oder Vordergrund. Das verhindert schon die gesetzliche Situation in diesem Land. Daher kann man keinesfalls von obsoleten Gegenständen sprechen oder nur maximal obsolet in Deutschland. Aber ich gebe auch zu bedenken, dass das deutsche Sportschützentum mitunter selber schuld daran ist. z.B. Was hindert Dich, lieber Traugott, in Deinem Schützenverein einen Armbrustplatz einzurichten, natürlich in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand? Irgendjemand in einem Verein hat z.B. Interesse am Bogenschießen und richtet einen Bogenplatz her, der später zu einem 3D Parcours erweitert wird. Ich denke relativ problemlos könnte z.B. auf einem normalen 25m, 50m oder 100m Stand mit der Armbrust geschossen werden. Daraus kann man auch neue Disziplinen entstehen lassen, es muss nur jemand die Initiative ergreifen…..
  10. AMT Automag in .30 Carbine. Geiles Teil. Ich glaube @ZPW hat so eine. Aber wegen zu Laut vom Stand werfen, warum? Was macht Ihr, wenn jemand mit ner Casul o.ä. ankommt?
  11. Ohne eine Grundsatzdiskussion lostreten zu wollen, aber Alkohol und Waffen passen nicht zusammen, was aber scheinbar viele nicht verstehen wollen. Sich mit fast 1,5 Promille ans Steuer seines Autos zu setzen ist schon schlimm genug, sich aber quasi die Lampen auszuschießen, während ich mit Waffen unterwegs bin, ist ebenfalls ein NoGo. Auch wenn manche Sachen zur Tradition gehören, sollte man ggf. in der heutigen Zeit manche Traditionen auf den Prüftand stellen.
  12. Muss ich sagen, finde ich gut und richtig https://www.agrarheute.com/management/recht/jaeger-faehrt-betrunken-auto-baut-unfall-jagdschein-fuehrerschein-weg-634242
  13. https://forum-gogun.de/index.php?thread/3-schießen-mit-der-adder-wo-darf-man-das/
  14. Bogen macht auch Spaß mit hohem Suchtfaktor
  15. Ich verstehe irgendwie das Problem nicht
  16. Die Frage ist ja letztlich wieviel Energie die Armbrust hat. Laut Gesetz, Energie <= 7,5J, darf auf dem eigenen Grundstück mit der Armbrust geschossen werden, sofern gewährleistet ist, dass das Geschiss (Bolzen) das Grundstück nicht verlassen kann, analog Luftdruckwaffen.
  17. Soweit mir bekannt, ich bin nebenbei Bogenschütze, kein Armbrustschütze, ist die Armbrust in gewisser weise einer Schusswaffe gleichgestellt. Auf einem befriedeten Besitztum darfst Du damit wohl die Bolzen beschleunigen, ao lange verhindert wird, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen können.
  18. Ich kann mir leider sehr viel vorstellen
  19. Auch wenn dieses Urteil richtig und wichtig ist, und für Steven sehr schön ist, vermute ich, dass es nur auf Zeit zeit wird. Ich gehe davon aus, dass in Berlin nun alles daran gesetzt werden wird, die AfD als Partei verbieten zu lassen und sollte dass durchgehen und Erfolg haben, sind die Waffen wieder weg, bevor sie zurückgegeben wurde.
  20. Auch, sehr oft aber Schützen, die in ihren Vereinen keine Erfahrungen mit den dynamischen Disziplinen machen.
  21. Diese Kaliberklassen gibt es durchaus auch im BDMP. PP1 und PP1 A - Unterschied, PP1 ist Kaliber von bis, PP1 A eingeschränkt auf 9mm Luger NPA A und NPA B - hier auch NPA B Kaliber von bis und NPA A eingeschränkt auf 9mm dies eröffnet durchaus Möglichkeiten. Habe ich z.B. eine CZ P 10 F in .45 auto, kann ich diese für PP1 und NPA B verwenden. Für PP1A und NPA A eröffnet sich dadurch ein Slot für eine 9mm. Habe ich bereits eine 9mm, kann ich damit alle vier Disziplinen schießen und verbaue mir ggf. einen Slot
  22. Also als verstockt würde ich den BDMP nicht bezeichnen. Das Gegenteil ist da eher der Fall. Ob ein Mitglied die Waffen befürwortet bekommt die er möchte hängt meist vom Mitglied selber ab und ob er es entsprechend begründen kann. KeseWer nicht in der Lage ist die Ordnungen und Richtlinien zu lesen, zu verstehen und entsprechend anwenden kann, naja, dem ist nicht zu helfen. Die SpoO des BDMP bietet viel Möglichkeiten für neue Spielzeuge, wenn man sein Gehirn einschaltet und den reinen Habenwollenfaktor ausschaltet. Die meisten Neuen beantragen meist eine Waffe auf DPund verbauen sich damit viele Slots, da die Waffe für DP für viele anre Disziplinen verwendet werden kann. Aber eine Waffe auf EPP PPC oderr PP/NPA nicht unbedingt für DP oder EPP Prod oder EPP Polymer. Holt sich einer aber gleich als Erstwaffe eine Glock 17, verbaut er sich halt einige Slots.
  23. Jain, ich kann z.B. zwei CZ P10F in 9mm haben. Beide faktisch für DP1, DP2, EPP Prod, EPP Poly, und viele weitere Disziplinen verwendbar. Eine davon ist eine normale P10F und eine ist eine OR mit montierten Red Dot und schon ist die zweite nicht mehr für DP und EPP ohne Optik zugelassen. So kann das mit diversen Waffen der Fall sein und dies muss dann in der jeweiligen Begründung erklärt werden. Habe ich dann bei der ersten noch den Abzug getuned, fällt sie bei DP und EPP komplett raus und kann dann z.B. bei PP o.ä verwendet werden. Muss aber dann auch in der Begründung erläutert werden. Daher sind im BDMP mehrere Waffen gleichen Modells und Kaliber im Grunde kein Problem und nicht nur als Ersatzwaffe realisierbar.
  24. Es gibt in BW ein Urteil zu dem Thema. War das VG Mannheim gewesen. Hier das entsprechende Urteil, dass uns alles die Suppe versalzen hatte https://openjur.de/u/2347384.html#:~:text=1.,den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Hintergrund war gewesen, soweit ich es im Kopf habe: LWB hat in Summe 80 Waffen in Besitz. Sollte den Nachweis zum Bedürfniserhalt erbringen, dem er nachgekommen ist. Behörde hat es nich akzeptiert und es landete vor Gericht. das ist die ultrakurze Fassung
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