whaco
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
whaco antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
In den VerwaltungsvorschriftenwirstnDudazu auch nichts wirklich finden, da diese jahrelang nicht mehr angepasst wurden, das WaffG hingegen schon. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
whaco antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das ist korrekt, hilft nur nicht jedem…. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
whaco antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Es gibt Vereine, die sich weigern verbandsfremde Schießbücher und/oder verbandsfremde Disziplinen im Schießbuch abzustempeln. Es gibt auch Verbände, liest man hier immer wieder, die Termine anderer Verbände nicht anerkennen. Ist leider so -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
whaco antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Problematisch kann es werden, wenn Verbände die Schießtermine anderer Verbände nicht anerkennen wollen. Ich habe alle Termine in meinem BDMP Schießbuch stehen und das hat bislang keine Probleme hervorgebracht. Alle Termine wurde immer anstandslos anerkannt. -
Nachdem in Wiesbaden der 300m Stand gesperrt wurde, ist das Thema Longrange Rimfire in Deutschland ziemlich eingeschlafen, leider. Letztes oder vorletztes Jahr gab es noch einen Wettkampf in der SAPB auf 100m und 200m, der super Spaß gemacht hat. Fand leider nicht mehr statt und auf Rückfrage mit dem Veranstalter ist auch nichts geplant. Auf der LM Hessen/Berlin des BDS und DM Longrange in Wiechlice wird KK auf bis zu 300m geschossen, das wars aber schon wieder. Hier und da finden KK Speed Wettkämpfe statt, aber im Großen und Ganzen scheint das Thema Longrange Rimfire in Deutschland durch zu sein, leider.
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Es gibt Bereiche im WaffG und den Verwaltungsvorschriften, die auf andere Bereiche verweisen. z.B. das Bewachungsgewerbe. Im Bewachungsgewerbe wurde früher sehr oft auf den Waffenschein verzichtet, so lange die Bediensteten das Befriedete Besitztum nicht verlassen. Wer also z.B. auf einem Industriegelände bewaffnetes Wachpersonal einsetzt, muss nicht zwingend einen Waffenschein für jeden beantragen, so lange das Firmengelände nicht verlassen wird. Hierbei ist aber auch zu beachten, dass der Einsatz von bewaffneten Wachpersonal nur dann erlaubt ist, wenn die Gefährdungsbeurteilung des zuständigen LKA diesem zustimmt, die zuständige Waffenbehörde informiert ist und die Waffenträger auch der Behörde gemeldet wurden. Ich vermute, da ich mich auf den Kommentar von Irn bezog, dass er dies auch gemeint hat. Ich persönlich vertreten im privaten eine andere Meinung. Auf meinem befriedeten Besitztum darf ich auch in meinem Garten, auf der Terrasse, etc. mit meinen Waffen hantieren, sie putzen, etc. Wenn ich es wollte, könnte ich auch den ganzen Tag mit der geladenen Waffe im Holster zu Hause herumlaufen. Klug ist es bestimmt nicht, denn irgendjemand bringt die Behörden auf den Plan und dann wird die Karte gelocht werden, denn sie werden etwas finden, um dies zu machen. Dazu ist die breite Bevölkerung zu sehr konditioniert worden in alles und jedem eine Gefahr zu sehen und sich von dieser Person bedroht zu fühlen.
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Nochmal, das habe ich nicht gesagt.
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Ich habe nicht gesagt, dass das Hantieren nur dann erlaubt ist, wenn vom Bedürfnis umfasst, sondern dass das Putzen der Waffen vom Bedürfnis umfasst ist und es damit keine Probleme geben sollte. Lesen und Verstehen.
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Jain.....da das Putzen der Waffe vom Bedürfnis umfasst ist, ist das durchaus legitim. Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein. Bewege ich mich aber auf meinem Grundstück im Bereich meines Bedürfnisses, kein Problem. Ist es klug, steht auf einem anderen Blatt
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Befriedetes Besitztum = Erlaubnisfreies Führen, also auch im Garten erlaubt. So lange Du immer bei den wesentlichen Teilen bist, kann da normalerweise nix passieren. Waffe putzen gehört zum Bedürfnis dazu
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Es k9mmt dabei allerdings auf den Ton und die Formulierungen an und gerade Dein Ton und Deine Formulierungen rücken die LWB nicht gerade in ein gutes Licht. Seit Deinem ersten Beitrag bist Du am rumpoltern, mit einer Aggressivität und Wortwahl, die sehr grenzwertig ist. Da haben Menschen, wegen weniger bereits Besuch von Behörden bekommen.
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Du wirst Du immer und überall etwas zusammenkonstruieren können. Nur ist das nicht Ziel im Leben und wir als LWB sollten genau solche Denkweise nicht öffentlich kundtun, jedenfalls nicht wie Du es machst.
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Weisst Du, diese konstanten Anmachen schräg von der Seite, sind langsam echt langweilig. Aber scheinbar fällt Dir tatsächlich nichts anderes mehr ein. Hat schon etwas von Kleinkind….. Das Kernproblem an dieser und vielen anderen Problemstellungen beim Vollzug des WaffG, und das bestreite ich auch nicht, ist die jeweilige Region und die damit zuständige Waffenbehörde. Es gibt Bundesländer und auch Landkreise, die brutalst restriktiv vorgehen und ja, da kann es zu unschönen Situationen kommen. Nur gilt das aber nicht bundesweitund genau da liegt der Hund begraben. Letztlich kann jeder nur für sein Bundesland, seinen Landkreis und seine zuständige Waffenbehörde mit seinen Sachbearbeitern sprechen. Wenn ich weiß, dass ich eine Waffenbehörde habe, die extrem restriktiv unterwegs ist, muss ich eben auch selber entsprechend vorgehen und doppelt und dreifach dafür sorgen, dass alles korrekt ist, bei mir selber. Das bedeutet nicht, dass ich bei einer liberalen Waffenbehörde nachlässig vorgehen kann! Was man im Regelfall weder aus den Medienberichten und den Urteilen herauslesen kann, ist wie die Gesamtsituation überhaupt zustande gekommen ist. Wie in den allermeisten Beiträgen hier auch, fehlen durchaus wichtige und relevante Details, die ggf. die Situation und Reaktion der Behörde hervorgerufen haben. Gab es bereits im Vorfeld Spannungen, Verwarnungen, oder, oder, oder. Ich finde bei weitem nicht alles gut und richtig, was Waffenbehörden und Gerichte entscheiden, ich halte aber auch genauso wenig davon, alles immer zu pauschalisieren, wie es sehr gerne hier gemacht wird. Weil Waffenhebörde „A“ in Bumf.ck NRW voll hart unterwegs ist und eine WBK nach der anderen gelocht hat, sind gleich alle Waffenbehörden schei$$e unterwegs. Das ist nämlich nicht der Fall und sehr oft stellt sich auch heraus, dass gewisse Situationen durch das falsche Verhalten des Kunden mit verursacht wurde.
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Das Klima wird mitunter durch genau die polternde Argumentationsweise wie die von Dir negativ beeinflusst.
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Wie gesagt, sehr erschreckend
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Leute, es ist ganz einfach......Realitätsfremd ist die Einstellung als LWB solle man grundsätzlich die Tür nicht aufmachen! Dabei geht es mir um diesen Kommentar Wer seine Kanone gerade sauber macht und es klingelt, und da bin ich komplett dabei, entweder das Klingeln ignorieren oder die Kanone in den Tresor zurücklegen und an die Tür gehen. Ist ganz einfach. Wer aber die Kanone offen auf dem Tisch liegen lässt oder sie nicht regelkonform wegschließt, wenn er die Tür öffnet, sorry, selbst schuld. Kein Mitleid! Solche Ideen wie eine Campingtoilette beim Putzen stehen zu haben, sorry, aber sowas nehme ich nicht ernst, weil das genauso realitätsfremd ist.
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Gewagte These
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Ein, wundern nicht, es ist aber erschreckend
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Es ist tatsächlich erschreckend, wie viele hier den Rechtsstaat augenscheinlich nicht trauen.
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Sehe ich anders. Wer einfach mit normalem und gesunden Menschverstand vorgeht, sollte im Regelfall kaum Probleme bekommen. Wer sich aber nicht an die Regeln hält, wird ein Nachsehen haben. Pauschal zu sagen, als Waffenbesitzer sollte man die Tür nicht öffnen, ist in meinen Augen leicht paranoid und hat ein leicht gestörtes Verhältnis zur restlichen Welt, sorry.
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Sorry, aber das ist absolut paranoid. Und wenn Du während dem Putzen aufs Klo musst?
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Hotels haben in der Regel eine Captive Portal Seite im WLAN Netz konfiguriert, die eine Eingabe von Daten erfordert (z.B. Name und Zimmernummer), sonst gibt es keine Verbindung. Mir ist kein AP bekannt, der sich mit einer Captive Portal Seite verbunden werden kann, bedeutet nicht, dass es das nicht gibt, ist aber eher unwahrscheinlich. Bin da eher bei @Ulrich Eichstädt…..wenn es aber technisch nicht besser geht, spielen die Bewertungen auch weniger eine Rolle, da es technisch nicht geht. Ein billiger LTE-Router kann gehen, wenn aber das LTE oder 5G Netz dort auch schwach ist, bringt das auch nicht viel. Ein paar Tage Internet Detox ist doch auch was feines
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Die Millionen Druckluftwaffen aus Altbestand und von aktiven Schützen ohne WBK stellen kein Problem dar, da findet auch keine Kontrolle der Aufbewahrung statt. Aber ein CO2 Plempe bei einem EWB Waffenbesitzer schon…..die Logik erschließt sich mir nicht.
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Ist ja wie im Kindergarten -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
LoL….ich sage ihm, dass ich auf dem Weg ins Training/zum Wettkampf bin, ganz einfach. Wenn er mir keinen Glauben schenkt, soll er mir hinterherfahren. Es hat niemand den gesetzlich vorgegebenen Bedürfnisgrund für den Transport unserer Waffen in Frage gestellt. Ich erkenne daraus aber nirgends eine Pflicht oder Vorgabe ein Schriftstück dabeihaben zu müssen. Natürlich kannst Du das handhaben, wie Du es für richtig empfindest, nur solche hanebüchenen Maßnahmen so zu propagieren, solltest Du ggf. sein lassen. So ein Schei$$ steht sonst schneller im Gesetz als es uns alle lieb sein kann. Du konstruierst ein Problem, wo keins ist.