whaco
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Das Klima wird mitunter durch genau die polternde Argumentationsweise wie die von Dir negativ beeinflusst.
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Wie gesagt, sehr erschreckend
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Leute, es ist ganz einfach......Realitätsfremd ist die Einstellung als LWB solle man grundsätzlich die Tür nicht aufmachen! Dabei geht es mir um diesen Kommentar Wer seine Kanone gerade sauber macht und es klingelt, und da bin ich komplett dabei, entweder das Klingeln ignorieren oder die Kanone in den Tresor zurücklegen und an die Tür gehen. Ist ganz einfach. Wer aber die Kanone offen auf dem Tisch liegen lässt oder sie nicht regelkonform wegschließt, wenn er die Tür öffnet, sorry, selbst schuld. Kein Mitleid! Solche Ideen wie eine Campingtoilette beim Putzen stehen zu haben, sorry, aber sowas nehme ich nicht ernst, weil das genauso realitätsfremd ist.
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Gewagte These
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Ein, wundern nicht, es ist aber erschreckend
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Es ist tatsächlich erschreckend, wie viele hier den Rechtsstaat augenscheinlich nicht trauen.
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Sehe ich anders. Wer einfach mit normalem und gesunden Menschverstand vorgeht, sollte im Regelfall kaum Probleme bekommen. Wer sich aber nicht an die Regeln hält, wird ein Nachsehen haben. Pauschal zu sagen, als Waffenbesitzer sollte man die Tür nicht öffnen, ist in meinen Augen leicht paranoid und hat ein leicht gestörtes Verhältnis zur restlichen Welt, sorry.
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Sorry, aber das ist absolut paranoid. Und wenn Du während dem Putzen aufs Klo musst?
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Hotels haben in der Regel eine Captive Portal Seite im WLAN Netz konfiguriert, die eine Eingabe von Daten erfordert (z.B. Name und Zimmernummer), sonst gibt es keine Verbindung. Mir ist kein AP bekannt, der sich mit einer Captive Portal Seite verbunden werden kann, bedeutet nicht, dass es das nicht gibt, ist aber eher unwahrscheinlich. Bin da eher bei @Ulrich Eichstädt…..wenn es aber technisch nicht besser geht, spielen die Bewertungen auch weniger eine Rolle, da es technisch nicht geht. Ein billiger LTE-Router kann gehen, wenn aber das LTE oder 5G Netz dort auch schwach ist, bringt das auch nicht viel. Ein paar Tage Internet Detox ist doch auch was feines
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Die Millionen Druckluftwaffen aus Altbestand und von aktiven Schützen ohne WBK stellen kein Problem dar, da findet auch keine Kontrolle der Aufbewahrung statt. Aber ein CO2 Plempe bei einem EWB Waffenbesitzer schon…..die Logik erschließt sich mir nicht.
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Ist ja wie im Kindergarten -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
LoL….ich sage ihm, dass ich auf dem Weg ins Training/zum Wettkampf bin, ganz einfach. Wenn er mir keinen Glauben schenkt, soll er mir hinterherfahren. Es hat niemand den gesetzlich vorgegebenen Bedürfnisgrund für den Transport unserer Waffen in Frage gestellt. Ich erkenne daraus aber nirgends eine Pflicht oder Vorgabe ein Schriftstück dabeihaben zu müssen. Natürlich kannst Du das handhaben, wie Du es für richtig empfindest, nur solche hanebüchenen Maßnahmen so zu propagieren, solltest Du ggf. sein lassen. So ein Schei$$ steht sonst schneller im Gesetz als es uns alle lieb sein kann. Du konstruierst ein Problem, wo keins ist. -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Deine Formulierung liest sich leider etwas anders. Jetzt bleib doch mal ruhig, kein Grund auf die Persönlich abzudriften. Genau hier sehe ich aber die konstanten Widersprüche in der Argumentation. Beim einen Thema gilt was im Gesetz Wort für Wort steht, beim nächsten Thema wieder nicht, da ist es was die Richter reininterpretieren... Und genau hier sehe ich das Grundthema, dass ich angesprochen habe. Es geht doch nicht darum, was ich denke richtig ist, oder was Du denkst richtig ist. Es geht um den Grundsatz und dieser zeigt leider immer mehr und mehr, dass wir dazu neigen, alles überfüllen zu wollen, um ja keinerlei Angriffsfläche zu bieten. Einfach mal den Thread wegen der CO2 Plempe im verschlossenen Koffer betrachten. Und das ist in meinen Augen ein dickes Problem, da es besonders neue Schützen eher abschreckt den Sport nachzugehen. Es sind aber nicht nur die Schützen selber, sondern auch die Verbände, die ebenfalls alles übererfüllen und restriktiver auslegen, als es das Gesetz vorsieht. Wo soll das dann enden, wenn wir Gesetze nicht nach den Worten die darin stehen, folgen können, aus Angst, ein Richter könnte es ja anders interpretieren? -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Nennt sich das aber nicht „vorauseilender Gehorsam“? Mittlerweile, wenn man sich so manche Beiträge hier so anschaut, wäre es für viele vermutlich besser, das Hobby aufzugeben. Nicht falsch verstehen, nur sind hier so viele derart vorsichtig und selber restriktiv unterwegs, dass das mit Spaß so gar nichts mehr gemein hat, sondern nur noch ein zusehen, dass man es den Behörden, der Polizei, etc., irgendwie recht macht, ob das Gesetz es fordert, spielt keine Rolle mehr. -
DAA-Shotac Weste hält super warm diese Jacke hat seitliche Reißverlüsse für Waffen etc https://www.cop-shop.de/de/product/mil-tecR-kalteschutzjacke-fleece-plus-7799
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Und ich dachte schon, ich hätte etwas verpasst. Leider hat er es dann etwas unglücklich formuliert -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Das ich für einen Wettkampf oder oder ein Schießevent als ein in Deutschland lebender Schütze in Deutschland eine Einladung mitführen muss, ist mir neu. Erforderlich ist diese Einladung oder auch Teilnahmebestätigung, wenn wir mit unseren Waffen ins Ausland fahren, als Nachweis, dass wir dort an einem Event/einem Wettbewerb teilnehmen und damit die Grundlage für die Verbringung unserer Waffen auch berechtigt sind. -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
whaco antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Also, die gesetzlichen Grundlagen wurden ja bereits gepostet, die Frage aber nicht beantwortet. Wenn ich Dich richtig verstanden habe (Achtung Beispiel), möchtest Du als Österreicher Deutschland durchfahren, um z.B. in Schweden an einem Wettkampf teilnehmen zu können und möchtest Deine Waffen mitnehmen. Also um Waffen und Munition vom Ausland nach DE mitzubringen, brauchst Du natürlich alle erforderlichen Dokumente. Also Ausweis, Euopäischer Feuerwaffenpass, etc. Um Waffen von einem Land in ein anderes, auch bei einer Durchfahrt eines Landes, musst Du einen Nachweis mitführen, wofür Du die Waffen transportierst. Das ist z.B. eine schriftliche Bestätigung/Einladung vom Veranstalter, der den Wettkampf/das Event austrägt. Hierbei musst du natürlich auch die gesetzlichen Regeln jedes Landes beachten, das durchfahren wird (siehe Gesetze bezüglich Magazinen). Ansonsten findest Du die relevanten Gesetze zur Verbringung von Waffen auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG000800000 -
Lesen und verstehen….eine verlorene Kunst
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In diesem Faden wird es anders ausgelegt….ganz einfach
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Sorry, aber Du laberst nur noch mist. Ein Behältnis ist ein Behältnis und kann nicht im gleichen Gesetz einfach anders ausgelegt werden. Ich sehe aber auch, dass Du nur deshalb so antwortest, weil Du a) meinen Beitrag nicht richtig gelesen und auch verstanden hast und b) weil Du grundsätzlich gegen Argumentierst
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Puh, das wäre Dein ureigenes Problem. Nur geht es in dieser Diskussion um 8ne CO2 Kurzwaffe. Ob Du Platz in Deinem Schrank hast, oder nicht, interessiert die Behörde nicht. DU mussst für die gesetzeskonforme und sichre Aufbewahrung sorgen. Und bleib doch bitte mal beim Thema.
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Ich bin da durchaus bei Dir. Mein Kommentar zielte aber auf den fett markierten Kommentar von mwe ab, Wenn man also schon der Auffassung ist, man sollte rein aus Sicherheitsgründen über das Minimum hinausgehen, dann kann das Teil auch in den Waffenschrank rein. Wir sehen doch, wie diese Diskussion abläuft. Da ist die logische Konsequenz am Ende, aks WBK Inhaber, jedwede Form von Waffe, was die Aufbewahrung angeht, mit der EWB Waffe gleichzusetzen und im Waffenschrank 0 oder 1 zu packen. Deswegen sage ich ja, diese Diskussion ist an Perversion nicht zu überbieten.
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Man sollte einfach das Gehirn einschalten! Sorry das so direkt und plump sagen zu müssen. Wir sind Waffenbesitzer und bewahren unsere Waffen in einem zertifizierten Waffenschrank auf. Warum also überhaupt unterscheiden? Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung betrifft nur diejenigen, die eine WBK besitzen und damit bei der Behörde auch registriert sind. Den reinen Luftdruckschützen, der keine WBK besitzt, ist von der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung nicht betroffen. Ob dieser sein Luftgewehr nun in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt oder unter dem Bett auf einem Handtuch liegen hat, wird die Waffenbehörde nie erfahren. Wir WBK Inhaber hingegen, unterliegen dieser Kontrolle. Und jetzt mal ehrlich, bricht sich irgendeiner einen Zacken aus der Krone, seine Airsoft, seine CO2 Knifte oder was auch immer für ein frei ab 18 erwerbbares Teil, zu seinen EWB Waffen in den Waffenschrank zu legen und einfach jedweder Diskussion aus dem Weg zu gehen? Faktisch, kann das Teil auch in einem anderen Raum in einer Schublade liegen, da die Waffenbehörde ohne einen hinreichenden Verdacht oder Gefahr in Verzug keine anderen Räume als die kontrollieren darf, als die Räume in denen die EWB Waffen aufbewahrt werden, denn nur für diese Kontrolle ist das Grundrecht eingeschränkt worden. Ob es richtig und sinnvoll ist das so zu praktizieren, steht auf einem anderen Blatt. Was aber hier gerade stattfindet ist an Perversion nicht mehr zu übertreffen. Wir führen konstant die Diskussion über die Definition eines verschlossenen Behältnisses beim Transport (erlaubnisfreies Führen) zu und vom Schießstand, zum Büchser, etc. Und da ist das verschlossene Behältnis die verschlossene Rangebag, der verschlossene Rucksack, der verschlossene Waffenkoffer, ja auch der Originalkoffer. Und jetzt bei der Aufbewahrung einer frei ab 18 erwerbbaren Waffe, wird die Definition des verschlossenen Behältnisses einfach geändert? Und alleine bei dieser Perversion der Begriffe wäre jeder einfach nur gut damit beraten, wie eingangs geschrieben, sein Gehirn einzuschalten und wenn man WBK Inhaber ist, die CO2 Plempe 1:1 so aufzubewahren, wie die EWB Waffe.
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Das ist eine vollwertige Nackenstütze, die anstelle der Originalnackenstütze in den Sitz eingesetzt wird. Ob das in DE zulässig ist, keine Ahnung, sollte aber schon sicher sein