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a2c

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  1. In Bayern ist das ganz normal beim Richterwerden - man muss auch in der Staatsanwaltschaft tätig gewesen sein (wohl auch um die verschiedenen Blickwinkel kennenzulernen). Ausbildungstechnisch finde ich das eigentlich gar nicht so verkehrt, im Referendariat geht es wohl nicht zur Staatsanwaltschaft. Keine Ahnung wie das anderswo ist.
  2. Tja. Das Dilemma, wie man den heute 18 Jährigen beibringen will, dass sie doch bitte zur BW gehen sollen. Ich wollte oben nur mal fiktiv 2 aus meiner Sicht plausible Ansichten anbringen, die alleine schon ein sehr breites Spektrum aufspannen. Ich selbst bin wohl irgendwo dazwischen. Ich finde nur hin und wieder verwunderlich, wie wenig einfühlsam so manche Diskussion geführt wird - wie manche Standpunkte scheinbar einfach gar nicht nachvollzogen werden können? (ohne sie gleich teilen zu müssen) Ich denke, das sich-in-den-anderen-hineinversetzen könnte auch manche Diskussionskultur bereichern.
  3. Naja, unter den 200.000 auswandernden Bundesbürgern pro Jahr dürften da sicher zahlreiche Gegenbeispiele sein, die auf keinen Fall für die derzeitige BRD dienen würden. Wie schätzt du deine eigene Empathiefähigkeit ein? Und hast du mal versucht, dich in Personen mit diesbezüglich anderer Sichtweise hineinzuversetzen? Weiter mal ein Zitat: Wie wird Deutschland in den nächsten 10, 20, 30, 40 Jahren aussehen? Wenn man sein Land in x Jahrzehnten oder sogar jetzt schon abschreibt, ergibt das Risiko für eine Wehrtätigkeit (Risiko für den erheblich vorzeitigen Exitus) doch keinen Sinn. Als pensionierter Beamter oder Rentner mit 60+ Rentenpunkten und guter privater Altersvorsorge und abgezahltem Haus wäre eine feindliche Übernahme natürlich katastrophal und ein feindlicher Angriff ein sehr hohes Risiko für das eigene Hab und Gut und die finanzielle Versorgung, der auf jeden Fall verteidigt werden müsse. Aus Sicht eines 20 Jährigen, dessen Pubertät von Corona (ggf. mit Depression) gezeichnet wurde, der in Schule einen weit überproportionalen Migrationsanteil erlebt hat als im Mittel über alle Altersgruppe vorliegt, noch nichts erarbeitet hat, was es zu schützen gälte und wo ein Großteil heutzutage erstmal eine Weltreise machen will: Wofür soll der sein Leben auf's Spiel setzen? /edit und Ergänzung: Der 20-Jährige ist gesund, hat sich noch nicht an Luxus gewöhnt, hat sein ganzes Arbeitsleben zum Ansparen einer Altersvorsorge noch vor sich und hat vermutlich weitaus weniger Vaterlandsliebe gelehrt und vorgelebt bekommen als die heute 60 und 70 Jährigen...
  4. @JFry Die absoluten Zahlen aktiver Soldaten ist doch ungünstig zu vergleichen - 1.5 mio indische Soldaten sind ca. 1 Promille. Wir haben wohl 184.000 aktive Soldaten (2.2 Promille) und das Ziel seien 260.000 (3.1 Promille).
  5. Die haben halt einfach mal nur grob 1/4 der deutschen Lohnkosten...
  6. Ach, da gibt es sonderbare Ansichten und der genannte Aspekt ist dann auch konkurrierend mit der harten Verfechtung des 2nd Amendments. Man bedenke den Hintergrund, dass grad bei Waffenherstellern auch vermehrt Leute sitzen, die mal gedient haben und tendenziell sehr rot wählen. Ich überlege gerade, ob so diverse Billigstschrott-Ami-Hersteller, von denen man als Europäer nur ganz selten mal was hört, oder billiger Chinamist das widerlegen könnte. Lebt jemand in mieser Gegend, ist arm und will die Kanone eigentlich gar nicht schießen, außer muss, scheinen billige Hersteller, die nur zu 99,99% sicher laufen, gar nicht mal so schlecht. Sowas käme einem deutschen LWB aber vermutlich nie in den Sinn, auf sich zu nehmen. Hätte wohl die Liberator 45 einen Beschusstest bestanden?
  7. Es gibt viele Waffen-, Waffenzubehör- und auch Messerhersteller, die schlicht und ergreifend keine Lust haben, ins Ausland zu verkaufen, oder das aus Prinzip so handeln, sei es - weil sie zuhause schon genug Nachfrage haben, - keine Lust auf internationale Kontakte und Exportabwicklungen haben, - sie nicht wollen, dass ihr Geraffel woanders ggf. mal gegen amerikanische Soldaten verwendet wird, oder - ... Zudem kommt dann noch der Schnickschnack dazu, dass bis vor kurzem Läufe in Deutschland 42cm lang sein mussten, während die dazugehörige Standardlänge in den USA schlicht 16" sind. Savage hat für die MSR Serie (iirc) extra deutsche Versionen mit etwas längeren Läufen gefertigt.
  8. Ja, wir waren dabei, dass du eine Waffendefinition aus dem WaffG abgeleitet hast, die mich an Trump und BBC denken ließ. Und auf mich wirkt es so, als ob dir immer noch nicht einleuchten will, dass besagte Definition eigentlich (entgegen deiner Art zu zitieren) dreigleisig ist. Nicht alle Waffen im Sinne des deutschen WaffG haben einen waffentypischen Bestimmungszweck, den du für wesentlich hältst. Du blendest (2) 2. b) aus. Der dritte Ast der Definition. Ich würde ja gerne mal zuschauen, was passiert, wenn du dich mit offen am Gürtel getragener Machete mit 40cm Klingenlänge und danach mit Küchenmesser mit 20cm Klingenlänge versuchst, für 1h vor eine bayrische Polizeistation zu stellen. Tip/Warnung: Mit dem 2. Mal wärst du wahrscheinlich alle WBKs los. Auch ein Einhandmesser mit Bestimmungszweck Werkzeug steht im WaffG und wäre damit gem. Paragraf 1 WaffG (2) 2. b) als Waffe definiert, auch wenn sie in der Praxis nicht als solche angesehen werden. Seit 2008.
  9. 42a (1) 3. beschreibt Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, unter die auch alle entsprechend großen Küchenmesser fallen. Diese werden allgemein entgegen der Definition aus Paragraf 1 nicht als Waffen angesehen. Echt: Top Recherche. Hast du nur bis (1) 2. gelesen? @42: Ja und? Willst du jetzt Küchenmessern mit 20cm Klingenlänge die Eignung, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen, absprechen? Ok, die Herabsetzung von Angriffs- und Abwehrfähigkeit tritt nach Messerverletzungen meist erst Minuten bis Stunden verspätet nach Ende der Auseinandersetzung ein - aber im WaffG steht ja auch kein Zeitlimit für die Wirkung?
  10. @peng peng Schau dir doch nochmal genauer an, was ich oben von dir zitiert habe. Du schriebst, dass der Begriff "Waffen" ganz klar definiert sei und zitierst dann das WaffG so, als ob Waffen im WaffG durch die Zweckbestimmung definiert werden, was aber keineswegs eine eineindeutige (umkehrbare) Definition ist. Die Zweckbestimmung ist nur eine von mehreren möglichen Bedingungen, die dabei aber nicht mal vorliegen muss. Wie kann damit der Begriff einer Waffe klar definiert sein? Ab 12cm Klingenlänge gilt dafür WaffG 42a, allgemein Messer auch in 42 und 42b. Wobei Küchenmesser bei der Waffendefinition schwierig werden, da die Definition aus Paragraf 1 seit 2008 bzgl. Messer nicht mehr ganz zutreffend oder widersinnig ist: - Vor 2008 waren nur alle im WaffG genannten Gegenstände mit Klingen Waffen, - seit 01.04.2008 kommen durch 42a Messer im WaffG vor, werden von der Rechtssprechung aber irgendwie nicht allgemein als Waffe angesehen, obwohl sie unter die Definition von Paragraf 1 (2) 2. b fallen würden. Die Definition aus Paragraf 1 widerspricht also der Praxis des WaffG ("nicht alle Messer sind auch Waffen"). Das wär mal ein Beispiel dafür, dass Waffen im WaffG wohl auch nicht so klar definiert sind. So eine Definition an einem Landesgesetz festzumachen, halte ich auch für eher ungünstig. Man denke mal an den Fall, dass sich ein Berchtesgadener mit einem Salzburger unterhält...
  11. Könnte es sein, dass du hier das WaffG so zitierst wie BBC Herrn Donald Trump? Die Zweckbestimmungsdefinition bezieht sich nur auf "tragbare Gegenstände", die NEBEN Schusswaffen als Waffen definiert sind. Weder der Umkehrschluss von der Zweckbestimmung auf den Begriff Waffe noch umgekehrt kann abschließend eindeutig richtig sein. Waffen im Sinne des WaffG müssen nicht deine Zweckbestimmung haben, siehe z.B. eine Walther GSP oder Weihrauch HW40, die nicht zum Töten gemacht sind. Und ein Benchmade BM42 Butterflymesser oder ein Benchmade Infidel (OTF Springer) dürften auch nicht unter deine knappe Definition fallen, das WaffG benennt sie aber auch als Waffen.
  12. @Engelbert01 Hast du schon mal im EU-Ausland oder gar jenseits der EU bestellt? Oder bist du selbst Händler und deshalb auf alle sauer, die selbst importieren und dir so die Marge abgreifen?
  13. Was ihr euch da aufregt. Wann habt ihr das letzte Mal eine kritische Aussage zur deutschen Vollzugspraxis der Aufbewahrungskontrolle in manchen Gegenden gelesen, die so eine Reichweite gehabt hat?
  14. Präzisierung: - In Bayern sähe man 2+2 KW bei 2 Bedürfnissen wohl als 2 Grundkontingente an. Nach 10 Jahren WBK-Besitz reicht dann gelöster Jagdschein und Vereinsmitgliedsschaft. - Ich frage mich, ob die Baden-Württemberger die insgesamt 4 KWs dann zwangsläufig als Überkontingent ansehen könnten, wenn sie meinten, dass die ersten 2 KW ja sowohl jagdlich als auch sportlich nutzbar seien und dann Wettkampfnachweise oder Schießnachweise fordern könnten? Das beträfe dann bspw. Zugezogene oder schon länger in BW Wohnende, die früher mal jagdliche und sportliche KWs erhielten (gibt es in BW überhaupt noch Behörden, die jagdliche und sportliche (Kurz-)Waffen getrennt betrachten?)
  15. Ich frage mich da ja gerade, was wohl passieren würde, wenn man als Sportschütze und Jäger mit 2 jagdlichen und 2 sportlichen Kurzwaffen vom LWB-freundlichen bayerischen Neu-Ulm über die Donau hinweg ins baden-württembergische Ulm ziehen würde. Ich kenne keine der beiden Waffenbehörden, würde aber vermuten, dass man in Bayern die 4 KWs als 2 Grundkontingente wahrscheinlich bekommt, sowas erteiltes aber auf BW-Seite ein Dorn im Auge wäre, da das dort wahrscheinlich nicht mehr genehmigt werden würde. Meint ihr, man würde vom Sportschützen nach mehr als 11 Jahren WBK-Besitz auch Schießnachweise fordern? Oder gibt es bereits dazu baden-württembergische Erfahrungen, wie sie nach mehr als 10 Jahren WBK-Besitz handeln, wenn jemand jagdliche+sportliche KWs jeweils innerhalb der Kontingentsgrenzen besitzt?
  16. @JPLafitte Und war deine Störung eine Notsituation? So à la <ich krieg die Patrone nicht mehr raus und muss mit geladener Kanone nachhause fahren>? (von sowas las ich hier schon mal...)
  17. a2c

    Vorbereitung zum SuRT KW

    Ah, und was ist mit den ganzen Bildrechten? Als Journalist müsstest du das ja sicher aus dem Stegreif wissen: Ab wann brauchst du das Einverständnis der abgelichteten Personen (Einzelaufnahme), wenn du ihr Bild verkaufst? (oder bist immer nur du zu sehen?) Und ist so ein IPSC Match oder Training eine öffentliche Veranstaltung? Fragen über Fragen...
  18. a2c

    Vorbereitung zum SuRT KW

    Kriegt man eine Rechnung und wenn ja, mit ausgewiesener MwSt. (wieviel %) oder nicht, und wenn nein, warum nicht? Das ganze scheint ja von Beginn an auf eine Gewinnerzielung ausgelegt zu sein (dir bringt es ja selbst wohl nichts mehr) und ist zufällig auch noch dein Beruf? Hast du mal die Forenregeln gelesen? Uiuiuiuiui... PS.: Vor kurzem recherchierte ich mal was zum GEG. Ich dachte mir hinterher, dass ich lieber schon viel früher in den Urtext hätte schauen sollen...
  19. Hast du mehrere Schießbücher á la je Verband eines? Warum? Bei mir stehen Vereinstermine in regem Wechsel mit verschiedenen Mietständen im Schießbuch, jeweils mit einer Unterschrift und dem Vermerk KW oder LW. Der Verein erstellte dazu ein Schreiben, welcher Absatz im Gesetz erfüllt war. Eine Auflistung von Terminen war da nicht enthalten.
  20. Naja, 0er und 1er waren ja schon 2009 primär vorgesehenes Behältnis und A und B wurden auch akzeptiert. Ist noch irgendetwas geändert worden, was wesentlich für die Schlüssel-verboten-Interpretation gewesen wäre neben dem Wegfall von A/B? Wenn nein, wär es ja noch verrückter: - A/B geht auch mit Schlüssel, aber 0/1 nur ohne... (ich kenn die Schlüsselargumentation nicht im Detail und mir war sie dank Zahlenschloss auch immer ziemlich egal)
  21. Dann definiere doch mal bitte, was du unter dem gesunden Menschenverstand verstehst und was da hinein einfließt. Befragte man dich jetzt, wie du dich in verschiedenen Situationen verhalten würdest, würdest du wahrscheinlich anders antworten als bei denselben Fragen an einen durchschnittlichen LWB in 2015, 2005, 1995 oder gar 1970 und das bei -in Teilen- gleichbleibenden WaffG-Formulierungen. Obwohl man gesunden Menschenverstand befragt. Bei der Schlüsselfrage hätte man uns vor 10 oder mehr Jahren wahrscheinlich den Vogel gezeigt, wenn man behauptete, Schlüsseltresore gehen grundsätzlich nicht. Oder meinst du, die praktische Vorgehensweise von Polizei, Waffenbehörde, Staatsanwälten, Richtern und Innenministerien müsste auch den gesunden Menschenverstand füttern? Wie bekommt der alte Rentner in Hintertupfingen ohne Internet diesbezügliche Neuerungen mit? Wie hat derjenige aus Bayern Überkontingent mit dem gesunden Menschenverstand zu verstehen, wenn er von der Ba-Wü-Handhabung hört? Gesunder Menschenverstand und WaffG würde ich manchesmal für gefährlich erachten. Man muss sich einfach strikt dran halten. Bestes Beispiel: Die gefundene Waffe wird -ohne Erlaubnis zum Führen- zur Polizei gebracht...
  22. Hat er denn waffenrechtliche Erlaubnisse oder hat er vor, welche zu beantragen? Falls ja, ist so eine waffenrechtliche OWi ja schon blöd. Falls nein, hielte ich auch den Ratschlag von @DaTaXi für die entspannteste Lösung. Auch lustig: Man stelle sich das obige Szenario mal analog mit einem Jäger vor, der auf der (kurzen) Fahrt ins Revier sowohl eine ungeladene Kurzwaffe als auch ein 15cm langes feststehendes Messer führt - die KW ist ok, das 15cm lange feststehende Messer nicht... (edit: also wenn die beschriebene Sicht der PVBs vor Gericht als zutreffend eingestuft wird und auch für Jäger anzuwenden wäre)
  23. @Slickride Ab 80% rF fangen viele Schimmelpilze an zu wachsen wenn es Futter gibt, d.h. Holz oder verstaubte Oberflächen sind dafür anfällig. Ab 60% sagt man, dass Stahl rosten könne - je nach Stahl und Wärmebehandlung. @pirsch Wie ist denn das Kellerklima? Praktisch identisch mit dem Schrankklima? Machst du zur Verhinderung von Sommerkondensat im Keller alles falsch* oder eher alles richtig**? Wenn du einen feuchten Keller hast (Kellerwände, Bodenplatte), wirst du das wohl nur sehr schwer in den Griff bekommen und der Aufstellort ist eher ungünstig, auch wenn man Tresor abdichten versuchen könnte (Verankerungslöcher überkleben/ausspritzen, Türdichtung nachrüsten, Trockenperlen mit Farbindikator verwenden, die man selbst aufbacken/wieder aufbereiten kann). *: Dauerhafter Luftverbund nach außen, Lüften wenn es draußen heiß ist, offenes Treppenhaus KG-EG, ... **: Keller ist geschlossener Raum und wird nur gelüftet, wenn die Luft außen im Hinblick auf die absolute Feuchte trockner ist als im Keller
  24. @BlackFly : [hier eigentlich off-topic, ich bezieh mich auf die P320, nicht auf das Schweizer Forum] - Ich steck da nicht so tief drin, tippe aber, dass Sig Sauer hier nicht einfach nur die Privatkunden fallen lässt und sich auf den Behördenmarkt konzentriert, sondern dass sie Schadenbegrenzung vor der Insolvenz betreiben. Ich denke, sie sind bei beiden Märkten unten durch und liegen als Hersteller im Sterben, sind sich vielleicht nur noch unsicher, wann das passiert. - Gutes Fehlermanagement muss man sich leisten können, siehe Mercedes und die A-Klasse - Mercedes hatte offenbar die Kohle, eine gescheite Lösung umzusetzen. - Sig Sauer produziert im Jahr wohl ca. 1 mio Waffen, davon mehr als 90% Pistolen. Von der seit 2014 produzierten P320 soll es wohl 2.5 mio geben, manche spekulieren wohl 4 mio. Wenn sie keine Lösung haben, wäre ein Schuldeingeständnis mehr als 2 Jahresproduktionen an Material + Schadensersatzklagen wert. Wie soll man sowas stemmen? Sowas kann doch nur eine Firma, die risikoreiche Produkte mit sehr hoher Gewinnmarge verkauft und daher sehr hohe Rücklagen bilden kann. Bei Pistolenherstellern mit viel Konkurrenz halte ich das für weniger wahrscheinlich. - Wenn nur ein kleiner Teil aller P320 nachgebessert oder zurückgenommen werden müsste, so wäre einerseits die Prüfung aller Pistolen aufwändig und andererseits die Zusicherung dem Kunden ggü., dass dessen gelrüfte Waffe sicher sei, schwer glaubhaft zu machen, wenn sie eingestehen würden, dass das Konstrukt insgesamt problematisch ist. - Als CEO/Geschäftsführer/Chef kannst du rechtliche Probleme bekommen, wenn du geschäftsschädigend handelst. Selbst wenn der Chef anständig mit umgehen wollen würde, kann es -bei nicht ausreichenden Rücklagen- für ihn einfach das vertraglich falsche sein, ein Fehlverhalten der Firma einzugestehen. Und vielleicht finden sie ja noch (ggf. durch die durch Leugnung gekaufte Zeit) eine billige Lösung, an der sie nicht insolvent gehen und die Dinger sicher bekommen.
  25. Naja, das werden sie nur selbst kalkulieren können: - Wenn sie so viele 320er verkauft haben und keine (ausreichend billige) Lösung für das Problem haben, durch die sie nicht pleite gehen, ist es doch logisch, das Problem solange zu negieren und zu hoffen, so vielleicht da rauszukommen oder so Zeit zu schinden, um vielleicht doch noch eine Lösung zu finden. - Ab einem gewissen Streitwert sind viele Parteien einvernehmlichen (Pfusch-)Lösungen basierend auf Kompromissen eher abgeneigt, siehe die ganzen Bauprozesse an deutschen Gerichten. - Ggf. sagt auch einfach ihre Rechtsabteilung, dass sie so handeln müssen, um mit möglichst geringem juristischen Schaden den Laden dicht zu machen. Was da richtig und falsch ist, kann ich da als Außenstehender nicht entscheiden und ich erwarte da ein großes Grau und viele Fragen á la "für wen jetzt richtig und für wen falsch?"
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