

a2c
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Den Schadensanspruch als Geschädigter musst du an den Schadensverursacher richten. Nicht an eine Versicherung...
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"Ausschlag" hat auch eine hohe Bandbreite. Es sind nicht nur die Mehrkosten für das Öl. Der BüMa muss es erst ausprobieren, ob ein bestimmtes Öl sich eignet und ggf. etwas rumexperimentieren. Einfach gschwind beim neuen Auftrag ein anderes Öl zu nehmen, kann dann den Schaft im Zweifel ruinieren und beinhaltet ein höheres Risiko, da die Schaftkosten den eigentlichen Rechnungsaufwand übersteigen. Ich würde das so ähnlich wie eine Maschinenfuhrparkumstellung sehen. Und das alles für "kann" allergische Reaktionen hervorrufen. Wie groß ist denn der Anteil der BüMas, die kein Turbinenöl nehmen? Kann das von anderen verwendete Turbinenöl keine allergischen Reaktionen hervorrufen? Wenn fast alle Turbinenöl nehmen und das somit üblich ist, bin ich gespannt, wie ein Richter von beiden Seiten sorgsam argumentierte Standpunkte dann bewerten würde.
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Hä? Du fragst doch zuletzt genau nach dem, worauf dir @whaco antwortet?
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Ja, "sollte" - aber scheinbar sind solche Behördenbesetzungen nicht ganz statistisch-zufällig in der BRD verteilt...
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Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
a2c antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@heinzaushh Jetzt hast du aber zumindest einige separate Quellen, die Teile seiner Aussagen bestätigen. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
a2c antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
@karlyman Es gibt Leute, die wohnen in Mietwohnungen. Schau dir da am Besten mal typische Grundrisse an. Ich vermute eine Korrelation dahingehend, dass zur Miete eher beengter gewohnt wird als im Eigenheim, da beim Mieten die Kohle am Ende einfach weg ist. Bei typischen Mietwohnungen sehe ich den Vorteil des Waffenschranks im Schlafzimmer vor allem darin, dass dort die wenigste Laufkundschaft im Alltagsleben (Besuch der Eltern, Besuch der Kinder) hinkommt. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
a2c antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Beim Erstellen des Unterbaus wird es schwierig, wenn dein Bodenbelag nicht ganz eben und nicht senkrecht zur Wand verläuft: - Machst du den Unterbau zu niedrig, drücken dauerhaft die 170kg an den Holzdübeln und Schraubteilen der Wände runter. - Machst du den Unterbau zu hoch, drückt es an den Befestigungen durch Pax-Gewicht und Inhalt runter. Wenn es nicht ganz passt, würde ich den Pax-Boden rechteckig für den Waffenschrank ausschneiden, in dem Bereich ein 10cm dickes Brett (oder eine entsprechende lastverteilende Unterkonstruktion) reinlegen, die Rückwand vom Pax ausschneiden, den Waffenschrank bis an die Wand schieben und dort befestigen, sodass gar keine Last über den Pax abgetragen wird. Später einen Boden/Deckel für einen Pax zu bekommen, sollte in der Fundgrube oder auf dem Gebrauchtmarkt unproblematisch sein. Beim Reinschieben muss man dann allerdings mehr aufpassen wie wenn der ganze Schrankboden unterfüttert ist. -
Das WaffG interessiert die doch teilweise gar nicht wirklich bei ihren Verordnungen - als ich mal eine Verordnung las, fiel mir auf, dass sie die Ausnahmetatbestände aus dem WaffG noch mit Interpretationen garniert reingeschrieben hatten, die über die Vorgaben des WaffG hinausgingen. Und selbst wenn da die Verordnung dem WaffG widerspricht, bringt das dem Ottonormalverbraucher nix, der keine Lust auf Gerichtsverfahren und/oder keine RSV hat - die Polizisten oder Ordnungsamtleute werden sich erwartungsgemäß auf ihre Verordnung versteifen und das WaffG ist ihnen dann völlig egal.
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@JoergS: Ich glaub du bist da im falschen Bundesland für so eine Diskussion: - Grad von BaWü gibt es doch eher strengere Auslegungen des 42a und des sozial anerkannten Zwecks durch Gerichte. - Du wirst mit den Ansichten kollidieren, dass ein Picknick im Wald was anderes sei als das Picknick in der Waffenverbotszone und dass bei der Beurteilung des sozial anerkannten Zwecks auch die Eignung/Angemessenheit des Werkzeugs mit berücksichtigt wird und dabei bei grün regierter Bevölkerung und dort lebenden und verwurzelten Richtern bei einem als Waffe klassifiziertem Messer gleich die Alarmglocken schrillen. - Du fußt deine Argumentation nur auf deiner persönlichen (durch die WaffVwV mehr oder weniger gut begründbare) Auffassung des 42a, der aber von Anfang an sowas von windelweich formuliert war, dass man aus Begründungen wie "nur um was gegen gewaltbereite Jugendliche in der Hand zu haben" oder der anfänglichen bayrischen Sicht "alles außer Selbstverteidigung ist sozial anerkannter Zweck" in der Praxis oft die richterliche Auffassung findet, dass Einhandmesser ganz schlimm seien und zuhause bleiben sollen oder maximal nur am Einsatzort aus dem verschlossenen Behältnis rausdürfen. Aus meiner Sicht: Aussichtslos.
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Dann aber beeilen - die nehmen maximal 35-Jährige! (oder ist der Zug schon ganz abgefahren?)
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Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
a2c antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Nein, ich las es weder komplett noch merkte ich mir alles. Insbesondere die Abschnitte zum gewerblichen und behördlichen Krimskams habe ich stets soweit übersprungen/überflogen, bis ich wieder zu für mich relevanten Teilen kam. Aber wenn ein Threadstarter mit Legalwaffen ein gut erkennbares Zitat aus dem WaffG nicht erkennt, es selbst offenbar ignoriert/sich nur Sekundärliteratur sucht und Angst vor Gesetzestexten hat, hielt ich so eine Empfehlung für angebracht. Wenn er meiner Empfehlung folgen sollte und schlau ist, wird er selbst erkennen, was ihn nicht betrifft und kann das ja auch überspringen. Und sooo krass unverständlich ist das WaffG im Allgemeinen doch nun auch wieder nicht. -
Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
a2c antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Du solltest mal das WaffG komplett einschließlich Anlagen durchlesen. -
Was meinst du mit "gesamte Statur"? Artikel vom 01.04., "in der Morgendämmerung" - wann standest du zuletzt für mehrere Stunden in der Kälte blöd rum? Ich zieh mich bei solchen Gelegenheiten gern ein wenig Richtung Michelinmännchen an und seh dann vermutlich deutlich unvorteilhafter aus als im Sommer. Junge Menschen kämen in der Regel wohl nie auf die Idee, sich so hässlich anzuziehen und würden lieber Kälte leiden. Ich werde auch alt.
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Oder das ist gar kein Schweinsbratenbauch, sondern Weste (mit Platten), Wärmeschutzjacke und dann eine Weste nur um Geraffel dranzuhängen und die linke Hand darin abzulegen? In der Geraffelweste sind ja offenbar keine Platten drin...
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Naja. Das ist dann doch der formal ganz korrekte Weg, den Deal einseitig zu ändern. Kann man nix machen, außer sich einen neuen Verein zu suchen, wenn der Deal so nicht für einen funktioniert...
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Bei mehreren Vereinen las ich in Satzungen und Aufnahmeanträgen die Verpflichtung zu x h pro Jahr an Arbeitsdiensten o. ä., die zu unterschreiben ist. Bist du auch in solchen Fällen dagegen, dass Arbeitsdienst Voraussetzung für Befürwortung ist? Falls ja: - Rechtlich besehen kann man ja auch ohne Arbeitsdienst die Befürwortung einklagen. - Sinnvollerweise wirft einen dann der Verein raus, weil man seinen Mitgliederpflichten, die man unterschrieben hat, nicht nachkam. Dann muss man sehen, ob man schnell genug einen neuen Verein findet. - Die Kontrolle dieser Pflicht an Befürwortungen zu koppeln und sonst nicht zu prüfen, finde ich für das Mitglied eigentlich sehr entgegenkommend und pragmatisch. Hätte man nie was von Arbeitsdiensten gehört und plötzlich wird das zur Voraussetzung gemacht, fände ich das auch nicht korrekt, aber wenn es in der Satzung steht?
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§27 Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten WaffG
a2c antwortete auf BJ68's Thema in Waffenrecht
Nicht jedes Messer mit mehr als 12cm Klinfenlänge ist eine Waffe. Das 30cm lange Küchenmesser darf der Bub zum Apfelscheiden benutzen, das 10cm Bajonett oder Dolch aber nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
a2c antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Man beachte in 34.2 das "gewerbsmäßig", weshalb der Waffenhändler die einzelnen Packungen oder den Karton mit Klebeband zuklebt. -
Waffen-Centrale kann keine EWB Artikel mehr anbieten!
a2c antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Sowas meinte ich nicht. Selbst wenn er nur einen Nachmittag pro Woche aufmachen kann, wird das zum Abverkauf von EWB-Lagerware helfen und vermutlich weit höhere Preise ermöglichen, wie wenn alles an einen Aufkäufer geht. Selbst wenn er den Endkunden super Preise macht. Keine Ahnung, was man für die WHL/WHE alles braucht, aber im Nachbarort Aschheim gibt es eine Frankonia-Filiale mit etlichen Mitarbeitern in der Branche. Und als Angestellter sind leicht verdiente (Samstag Nachmittag?), nicht zu versteuernde 500€ doch super, zumal man in München wohl im Hauptjob Gehälter hat, wo Lohnerhöhungen sich im Netto nicht so schnell bemerkbar machen wie im Brutto. Die Münchner Waffenhändler haben zudem meist wenig Munitionssorten und teilweise gar keinen Onlineshop mit Auflistung der konkreten Produkte. Waffen-Centrale hatte dabei noch ganz akzeptable Preise (seltener billig wie Sportschützenbedarf Weiß, aber doch günstiger als die anderen Münchner und Frankonia). Nachdem er jetzt schon länger zu hat, wär vermutlich auch schon einiges an angestauter Nachfrage da, wenn er nur einen Nachmittag aufmacht, insofern die Kunden nicht schon woanders gekauft haben. -
Waffen-Centrale kann keine EWB Artikel mehr anbieten!
a2c antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Es wird insbesondere tageweise und auch geringfügig beschäftigt nebst überdurchschnittliche Bezahlung genannt. Und eine geringfügige Beschäftigung neben dem eigentlichen Beruf ist im Hinblick auf die abzuführende Steuer als normaler Arbeitnehmer maximal lukrativ. -
Manche Funktionen sind besser als bei egun. Und die Verbreitung (Liquidität) vereinfacht den Gebrauchtkauf enorm. Wann war das Auffinden von Gebrauchtartikeln jemals so einfach? Es gewinnt halt nicht immer das beste Produkt den Wettbewerb... @schopy: Ich hörte mal, dass das private Einstellen bei ebay jetzt kostenlos sei - du kannst es ja mal dort noch versuchen (nachdem die ja jetzt getrennte Wege gehen...)
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BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
a2c antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Lustig, dass du das grad heute schreibst - die tax stamps kommen laut diesem Artikel von heute wahrscheinlich in review. Was problematischer als die 200$ sind, ist für die Amis scheinbar eher die Wartezeit von durchschnittlich 1 Jahr und dass (laut dem Artikel - ist das so korrekt?) Kauf des Dämpfers vor Beginn der Wartezeit zu erfolgen hat. https://www.zerohedge.com/political/trump-executive-order-may-make-firearms-suppressors-easier-purchase Gibt es Behörden mit 1 Jahr Wartezeit für einen Voreintrag auch in DE? Dann wär es ja echt ziemlich ähnlich, wie @Thomas St. schon andeutete... -
Zumindest manche Behörden stellen Dokumente per Zustellungsurkunde (ZU, PZU, "gelber Brief") zu.
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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
a2c antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
@CZM52 , @karlyman, @fuzzy.77: Gutes Hinterfragen - eine Unterscheidung fand ich auch nicht. Entweder wurde mir Mist erzählt oder ich hab es mir falsch gemerkt. Danke für euren Hinweis. Beim Suchen fand ich allerdings: - dass es AWaffV 13 (11), auf den sich WaffVwV 36.2.15 bezieht, nicht mehr gibt - der frühere (11) ist nun dort der (9) - Dass sich aus meiner Sicht 36.2.15 mit 12.3.3.2 beißt, da nicht definiert ist, was "ein längerer Zeitraum" ist: -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
a2c antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Der User Germankraut hat keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen.