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tuersteher

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  1. Du meinst sowas wie die letzten unsinnigen und unnötigen Verschärfungen des Waffengesetzes?! Ja das war unnötige Provokation auf die Spitze getrieben!
  2. Vielleicht sollte man die Gesellschaft, angesichts der Hochrisikozonen in der Gewalttäter ihr Unwesen treiben (aka Waffenverbotszonen), erst mal langsam über Open-Carry durch zuverlässige Bürger an die Veränderungen heranführen.
  3. Genau das sieht z.B. @ASE anders.
  4. Nein, nur dass sich viele nicht dauernd an das Limit halten. Beispielsweise alle (ca. 20 Fahrzeuge) die heute morgen mit mir auf der Haupstrasse im Nachbarort auf der Hauptstrasse gefahren sind (inkl. mir selbst). Vor dem Blitzer hat einer vor mir dann auf 25 runterverzögert, um danach wieder auf 35 zu gehen. Und dieses Verhalten wiederholt sich Tag für Tag. Dort und an allen anderen Stellen. Sehr sehr wenige halten tatsächlich mal das Limit konsequent ein. Also nein, ich behaupte nicht "nie jemand", aber die meisten halten sich eben nicht an die Verbote. Du kannst natürlich behaupten, das liegt an mir und immer wenn ich nicht dabei bin halten sich plötzlich doch die meisten an diese Verbote. Das wäre aber eine ziemlich dumme und blödsinnige Behauptung (Du würdest dann sozusagen behaupten, die Welt drehe sich nur mich weil die meisten ihr Verhalten ändern, sobald ich da bin), obwohl ich das natürlich nicht direkt wiederlegen kann.
  5. Gerade das ist nicht der Fall, wie ich oben ausgeführt habe. Wer 31 fährt hält sich nicht an die 30.
  6. Die Leute beachten aber nicht die Verbote, sie lassen sich nur nicht erwischen.
  7. Und wenn einflussreichen NGOs und ihre Regierung und das Rad der Zeit (also die technische und kulturelle Entwicklung der Menschheit) zurückdrehen wollen und Waffen in den Köpfen der Menschen ächten wollen, dann gehören eben auch keine Soldaten mehr ins Land. Dann muss man für den Schutz eben diejenigen bezahlen - und sich damit zu deren abhängigem Vasall machen - bei denen das nicht so ist.
  8. Genau - etwas zwischen 30 und 50! Das ist aber verboten. 30 heisst kleiner gleich 30, und nicht etwas zwischen 30 und 50.
  9. Das gute daran ist - ein potentieller Angreifer kann das Land übernehmen, ohne einen einzigen Schuss abzugeben. Er zeigt einfach sein "böses" Sturmgewehr und 80% der Bevölkerung stirbt aus Angst davor sofort an einem Herzinfarkt.
  10. Das bezog sich auf die Prävention - Verbote ändern nichts daran, dass verbotene Dinge trotzdem getan werden. Bestes Beispiel auch hier wieder Strassenverkehr: Wieviele Leute fahren 30 bzw. 50 in Ortschaften?! Nahezu alle fahren 35 bzw. 55 oder noch schneller - sieht man schön daran, wie sie alle vor den Bltzern langsamer werden oder sogar abbremsen. Es gibt in der Realität wenige, die dieses Verbot tatsächlich dauerhaft einhalten. Die Leute vermeiden lediglich, erwischt zu werden.
  11. Das ist korrekt. In manchen Bereichen könnte es trotzdem besser sein, die Leute frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Beispiel wäre der Strassenverkehr - natürlich kann man mit 120 km/h durch die Ortschaft fahren solange nichts passiert. Es ist aber abzusehen, dass das - vor allem bei rechts vor links - nicht lange gutgehen wird und Unfälle mit dafür nicht verantwortlichen Opfern nur eine Frage der Zeit sind. Anderes Beispiel Waffen: Durchgeladene Waffe, Finger am Abzug und Sweeping ist auch erst mal kein Problem. Aber auch hier ist es nur eine Frage der Zeit und Statistik, bis das schief geht. Daher ist das üblicherweise verboten und wird sanktioniert, bevor es Unfälle und unbeteiligte als Opfer gibt.
  12. Nach der oben stehenden rechtlichen Interpretation hat der Käufer angeblich mit der Übergabe and den Versanddienstleister die "tatsächlich Gewalt" über die Waffe (hat sie also rechtlich gesehen erhalten). Also hilft dieser Satz auch nicht wirklich sicher weiter. Letztendlich müsste man zugeben, dass man die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erst erlangen kann, wenn man sie physisch in der Hand hält und frei darüber verfügen kann. Aber dann würde man sie eben erst erwerben, wenn man sie auch in die Hand bekommt.
  13. @Dinesh im Prinzip gebe ich Dir recht und was Du beschreibst müsste in einer freiheitlichen Gesellschaft das Ziel sein. Praktisch ist das, wie viele Gesellschaftsmodelle, eine Utopie deren Umsetzung - zumindest in der aktuellen "Vollkasko" Gesellschaft - zu einigen unschönen Verwerfungen führen würde. Du liegst aber absolut richtig, dass das Pendel seit einiger Zeit massiv in Richtung repressive Verbotskultur ausschlägt in der diejenigen die die Macht dazu haben anderen(!) alles verbieten was sie für diese anderen nicht sehen wollen. Das heisst übrigens nicht, dass sie sich selbst an diese Verbote halten würden. Das Paradebeispiel dafür ist Franz Untersteller (https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Untersteller):
  14. Draus geht trotzdem nicht hervor, ob damit das Kaufdatum oder das Versanddatum gemeint ist. Wäre halt doof, die Zuverlässigkeit zu verlieren, weil der Versand 3 Wochen benötigt (ist bei mir vor einiger Zeit passiert, da der Versanddienstleister an einen anderen Empfänger geliefert hat und dieser hat meine Waffe zuerst mal zwei Wochen lang "nicht mehr gefunden").
  15. Das heisst dann aber auch, solange der Käufer nicht die Waffe in den Händen hält, trifft ihn bezüglich dieser Waffe keine Verpflichtung die aus dem Waffengesetz hervorgeht (beispielsweise Erwerbsmeldung binnen 2 Wochen nach § 37a).
  16. Vielleicht ist es dort sogar sicherer, solange die dort mit ihren Waffen rumrennnen. Immerhin sind Weihnachtsmärkte jetzt Waffenverbotszonen - also für Bürger Hochrisikogebiete bezüglich der Chance, wehrloses Opfer von Gewalttätern zu werden.
  17. Das erklärt nicht, wie der neue Besitzer die "tatsächliche Gewalt" erlangen kann, die vom Waffengesetz für den Erwerb erforderlich ist. Wird mit dieser Waffe dann beispielsweise eine Bank ausgeraubt, dann hatte der Käufer ganz offensichtlich nicht die tatsächliche Gewalt über diese Waffe.
  18. Und wie kann ich - wie vom Waffengesetz gefordert - die tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangen, wenn ich darüber keinerlei Verfügungsgewalt habe?!
  19. Es gibt einen "schwebenden" Zustand: Die Waffe wurde überlassen, aber nicht erworben. Das ist in der Realität erst mal kein Problem, solange man nicht darauf besteht, den Vorgang als atomare Transaktion zu betrachten. Der wird dann irgendwann aufgelöst indem (üblicherweise) die Waffe erworben wird oder (in seltenen Fällen) beim Transport verschwindet.
  20. Das ist ausschliesslich ein Problem des NWR-II. Wenn man dort die Überlassung zum Versand abbilden könnten, dann könnte die Behörde mit der Erwerbsmeldung den endültigen Zustand herstellen- Theoretisch könnte auch ein vorübergehender Zustand "verschickt an einen Erwerber" eingeführt werden, der mit dem Erwerb geschlossen wird. Vor dem NWR-II bzw. in der Realität ist der schwebende Zustand beim Versand ja auch kein Problem. Es könnte allerdings für den Erwerber ein Problem werden, wenn der Versand - wie bei mir vor 2 Jahren wegen einer Lieferung an einen anderen Empfänger - mehr als 2 Wochen dauert und man eine dazu noch einen hoplophoben Sachbearbeiter - was bei mir glücklicherweise nicht der Fall war - hat. Wenn der einem dann aktuell "Fahrlässigkeit" und damit eine entsprechende Ordnungswidrigkeit ans Bein binden will, dann wackelt schnell die Zuverlässigkeit. Ist halt immer etwas ungünstig, wenn die IT nicht in der Lage ist die üblichen Abläufe abzubilden.
  21. Doch, das würde sich lösen lassen, wenn der Versanddienstleister zum Zweck der Beförderung erwerben dürfte. Damit würde sich der Widerspruch auflösen.
  22. Ein lustiges Detail dazu aus dem Waffengesetz: Aber: Also der Versender überlässt, aber der Empfänger kann sie demnach unmöglich erwerben. D.h. während des Transports ist die Waffe zwar an den Käufer überlassen, wurde allerdings gleichzeitig nicht von diesem erworben.
  23. Das sollte bei einem Verkauf vom Händler an einen Privatkunden unwirksam sein. Bei Waffen ist eine Rückgabe trotzdem unschön, da hier ein entsprechender bürokratischer (und damit auch finanzieller) Aufwand dahintersteckt. Bei Mängeln oder nach entsprechender Absprache mit dem Verkäufer ist eine Rückgabe aus meiner Sicht in Ordnung. Wenn man die Waffe jetzt irgendwo anders billiger bekommt, finde ich das dem Verkäufer gegenüber unfair - auch wenn er rechtlich vermutlich nichts dagegen machen kann.
  24. Ah Mist, genau lesen hilft. Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
  25. Genau: "... überlässt es dem Dritten". Da gibt es eigentlich gar keine Diskussionsgrundlage. Käufer und Verkäufer können gar nicht "der Dritte" sein. Die sind maximal erster und zweiter. Also kann der Dritte nur der Versanddienstleister ein, wie es ja auch in § 34 Abs 2 WaffG steht. Das ist mal wieder eine Stelle die völlig klar ist und keiner Interpretation bedarf. Oder sind wir wieder mal da angekommen, dass es völlig egal ist, was im Waffengesetz steht, weil sich jeder sowieso seine eigenen Gesetze macht wenn demjenigen nicht gefällt was im WaffG steht?!
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