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msk

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  1. Wer diese Frage als unsinnig abtut, hat offenbar schon seit Jahrzehnten nicht mehr ins deutsche Waffengesetz geschaut. Gerade bei Neulingen drängen sich nach dem Lesen dieses Machwerks und dem Konsum diverser Berichte zu gerichtlich festgestellten Unzuverlässigkeiten solche Fragen geradezu auf. In dem Bereich ist praktisch gar nichts zu blöd, dass es nicht doch irgendwo im Gesetz oder in einer Verwaltungsvorschrift versteckt sein könnte.
  2. Ihr beiden macht einen entscheidenden Fehler: Ihr vermischt (oder setzt gleich) die Anforderungen an den Tresor aus DIN EN 1143-1 mit den Anforderungen an dessen Nutzung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge! Welche Teilbereiche aus der Norm eines Produkts für die jeweilige Anwendung relevant sind, bestimmen Vorschriften für die Anwendung selber und leiten sich keineswegs automatisch zu 100% aus der Norm für das Produkt ab. Dass in der Norm gefordert wird, dass der Schrank eine Befestigungsmöglichkeit von mindestens 50 kN bieten muss, heißt noch lange nicht, dass die Nutzungsform XY automatisch eine solche Befestigung erfordert, nur weil ein Schrank dieser Norm benutzt werden soll. Es können für die Anwendung XY auch ganz andere Teilbereiche der Norm relevant sein. Und selbst wenn im konkreten Fall für die Anwendung XY eine Befestigung gefordert würde, müsste diese genauer spezifiziert sein. Wenn also die Versicherung eine Befestigung ohne weitere Angaben fordert, bedeutet das noch lange nicht automatisch 50 kN.
  3. Ein paar Worte von meiner Seite dazu: 1. Falls der Hersteller des Tresors eine bestimmte Schutzklasse für seinen Schrank angibt, ist das eine wichtige (entscheidende) Produkteigenschaft. Falls diese nur erreicht wird, wenn der Schrank auf ganz bestimmte Weise installiert wird, muss der Hersteller das auch dem Kunden entsprechend anzeigen. 2. Hat eigentlich mal jemand bei einem Hersteller oder Lieferanten eines solchen Tresors konkret angefragt, ob Modell X/Y verschraubt werden muss? Die oben zitierten Normauszüge sprechen von den Produkteigenschaften des Schranks bzw. dem Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des Schrankes für sich allein. Der Schrank muss also neben vielen anderen Anforderungen die Möglichkeit bieten, eine Befestigung mit einer Mindestkraft zu ermöglichen. Tut er das (neben allen anderen Anforderungen), erfüllt er die Norm. Wie der Schrank aufgestellt und befestigt werden muss, um bestimmte gesetzliche Anforderungen oder die Forderungen einer Versicherung zu erfüllen, sagt die Norm nicht und kann das auch gar nicht. Wie soll die denn jegliche Nutzungsszenarien berücksichtigen? Das ist nicht Aufgabe so einer Norm! Aus der Norm abgeleitete Forderungen an die konkrete Aufstellung halte ich daher für fehlerhafte Interpretationen. Jede Nutzungsart kann unterschiedliche Anforderungen haben und durchaus nur Teile der Normeigenschaften erfordern. Es ist also immer zu trennen: 1. Die Anforderungen an den Schrank. 2. Die konkrete Vorschrift zur Nutzung des Schrankes. Die leitet sich nicht automatisch aus der Norm ab, die der Schrank erfüllen muss - schon gar nicht für jede Eigenschaft.
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