Ein paar Worte von meiner Seite dazu:
1. Falls der Hersteller des Tresors eine bestimmte Schutzklasse für seinen Schrank angibt, ist das eine wichtige (entscheidende) Produkteigenschaft. Falls diese nur erreicht wird, wenn der Schrank auf ganz bestimmte Weise installiert wird, muss der Hersteller das auch dem Kunden entsprechend anzeigen.
2. Hat eigentlich mal jemand bei einem Hersteller oder Lieferanten eines solchen Tresors konkret angefragt, ob Modell X/Y verschraubt werden muss?
Die oben zitierten Normauszüge sprechen von den Produkteigenschaften des Schranks bzw. dem Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des Schrankes für sich allein. Der Schrank muss also neben vielen anderen Anforderungen die Möglichkeit bieten, eine Befestigung mit einer Mindestkraft zu ermöglichen. Tut er das (neben allen anderen Anforderungen), erfüllt er die Norm.
Wie der Schrank aufgestellt und befestigt werden muss, um bestimmte gesetzliche Anforderungen oder die Forderungen einer Versicherung zu erfüllen, sagt die Norm nicht und kann das auch gar nicht. Wie soll die denn jegliche Nutzungsszenarien berücksichtigen? Das ist nicht Aufgabe so einer Norm!
Aus der Norm abgeleitete Forderungen an die konkrete Aufstellung halte ich daher für fehlerhafte Interpretationen. Jede Nutzungsart kann unterschiedliche Anforderungen haben und durchaus nur Teile der Normeigenschaften erfordern.
Es ist also immer zu trennen:
1. Die Anforderungen an den Schrank.
2. Die konkrete Vorschrift zur Nutzung des Schrankes. Die leitet sich nicht automatisch aus der Norm ab, die der Schrank erfüllen muss - schon gar nicht für jede Eigenschaft.