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Die Länge der Wartezeit dürfte bei so schweren Verbrechen vor allem Einfluss darauf nehmen, ob die Tat mit legalen oder illegalen Waffen durchgeführt wird. Wie bei den allermeisten Morden und Selbstmorden, wo die Entscheidung zur Tat auch nicht vom Tatmittel abhängt, sondern umgekehrt.
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Der Artikel mag in Teilen fehlerhaft sein, ist jedoch im Ergebnis erstaunlich unideologisch. Vor allem lässt er den VDB auch mal zu Wort kommen, der den durchaus richtigen Zusammenhang zwischen restriktiven Waffengesetzen und Diktaturen erklärt. Letztendlich bestätigt auch er meine Sicht zu dem Thema: Dass beispielsweise die USA im Gegensatz zu den Europäern nie eine Diktatur hatten, liegt nicht daran, dass die Glück hatten oder politisch schlauer waren, sondern daran, dass die Bürger immer bis zum letzten Opa wehrhaft waren und diese perversen politischen Exzesse wie sie in Europa und Asien stattfanden, schon im Keim erstickt worden wären.
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172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
msk antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Nein, das ist genau richtig. Was irgendeine Versicherung für Deine Hausratversicherung in ihre Bedingungen schreibt, hat für die sichere Aufbewahrung von Waffen exakt Null Bedeutung (es sei denn, Du möchtest diese mit versichern). Die können Dir auch vorschreiben, dass Du einen Wachschutz beschäftigen und eine Alarmanlage einbauen lassen musst. Ebenfalls völlig irrelevant für Deine Waffenaufbewahrung. Dein Link hat mit den Anforderungen zur Waffenaufbewahrung gar nichts zu tun. -
Die Anzahl der halbautomatischen Kurzwaffen im Rahmen des Grundbedürfnisses beträgt maximal zwei und da ist es aus der Sicht des Waffengesetzes völlig irrelevant, ob die Kaliber gleich oder unterschiedlich sind. Diese ganze Hampelei ergibt sich nur aus dem unsäglichen Bedürfnisprinzip, das die Flexibilität der Sportschützen unnötig einschränkt bzw. die Wahl und die Reihenfolge der Waffen unnötig verkompliziert. Eine Regelung, die den Leuten erlaubt, eben zwei Waffen nach ihrer Wahl zu kaufen, die in irgendeine der Disziplinen passt (auch wenn es zweimal dasselbe Modell ist als Ersatzwaffe), wäre ja auch viel zu einfach. Ohne detailliert in die Disziplinen zu schauen, gibt es schon mindestens drei naheliegende Optionen für Waffen im gleichen Kaliber: Waffe in größerem Kaliber + Wechselsystem in Wunschkaliber Waffe in Wunschkaliber ohne Optik Waffe in Wunschkaliber mit Optik
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Reul: Tötungsdelikte nur selten mit legalen Schusswaffen
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Naja, das ist ja eigentlich nicht das Problem. Gesetze funktionieren schon und geben den Leuten einen Rahmen vor, die kein Problem damit haben, sich in einen angemessenen sozialen Rahmen einzufügen. Und das ist die große Mehrheit. Insofern sind die Gesetze nicht per se sinnlos. Das Problem hier ist, dass man noch irgendwelche niedrig sanktionierte Ordnungswidrigkeiten erfindet, um deutlich höher sanktionierte Verbrechen zu verhindern. Das ergibt keinerlei Sinn, das ist einfach Realsatire. -
Reul: Tötungsdelikte nur selten mit legalen Schusswaffen
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Erkenntnis, dass das Waffenrecht für Leute, die andere töten wollen, vollkommen irrelevant ist, ergibt sich schon aus einfachster Logik. Genauso wie der Versuch, Parkplätze vor Banken gebührenpflichtig zu machen um damit Banküberfälle zu vermeiden, nur wenigen logisch erscheinen dürfte.. -
Was sonst? Auf dem Schießstand fliegen Hülsen herum. Da ist es extrem laut. Da entstehen gesundheitsgefährdende Dämpfe. Jeder weiß das, jeder sollte sich entsprechend schützen oder zumindest wissen, dass er das in Kauf nehmen muss. Wenn Dir eine Hülse an den Kopf oder auf Deine Waffe fliegt, ist das Pech, aber in der Regel kein Weltuntergang. Das ist mehr oder weniger sogar Normalzustand. Mir haben sogar von mir benutzte Pistolen ihre Hülsen in die Fresse geworfen. Hätte ich den Stand, wo ich diese Waffe geliehen hatte, etwa verklagen sollen? Und bei Langwaffenständen, die keinerlei effektiven Schutz haben, merkt man sehr schnell, wenn man in der Hülsenlandezone ist und findet sich entweder damit ab, arrangiert sich irgendwie mit dem Hülsenwerfer oder benutzt diese Position gar nicht erst.
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Dass Hülsen umherfliegen, gehört zum "Nutzungsumfang" eines Schießstandes, selbstverständlich. Daher sind bauliche Maßnahmen (Trennwände) oder zumindest Schutzbrillen zu empfehlen, wenn nicht gar obligatorisch. Irgendwas mit einer extrem empfindlichen Oberfläche in dem Bereich liegenzulassen, ist daher ähnlich ratsam wie das Dachfenster des Autos in der Waschanlage offen zu lassen und rechtlich zudem fragwürdig (unbeaufsichtigt?).
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Warum braucht denn das LKA so lange? Gibt es da keinen digitalen Prozess, der einfach "Akte leer" meldet?
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Bei mir sind es mittlerweile 5 Monate, die ich nun schon für einen Voreintrag warte. Der WBK eines Bekannten liegt nun auch schon wieder zwei Monate bei derselben Behörde hier in Ostwestfalen für einen Eintrag einer erworbenen Waffe.
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Solche Videos gibt es bei den Amerikanern zuhauf. Sehr interessant und teilweise überraschend, wie die verschiedenen Kaliber und Geschossarten wirken. Zur eigentlichen Frage: Warum soll das sportliches Schießen sein? Welche Disziplin? Wenn überhaupt, würde hier das tolle deutsche Bedürfnisprinzip an seine Grenzen stoßen. Aber dazu weiß man hier zu wenig. Es sieht so aus als würde sich das Video um die Wirksamkeit von Schutzausrüstung drehen, da ergibt ein solcher Dummy natürlich sehr viel mehr Sinn als ein Sandsack. Bei Crashtests setzt man auch keine Sandsäcke ins Auto.
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Jäger verliert waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach Alkoholfahrt
msk antwortete auf whaco's Thema in Waffenrecht
Nun ja, ob die Waffe geladen war oder nicht, lässt sich aus dem Bericht nicht entnehmen. Genau genommen ist die Geschichte in der Hinsicht sehr zweifelhaft (Missverständnis, blabla, am Ende sollen es irgendwelche unbekannten Passanten(!) gewesen sein, die die Waffe entladen haben).... Dass der Mann durch seinen Alkoholgenuss (und vielleicht auch schon vorher) etwas überfordert wirkt, einen zuverlässigen Umgang mit Fahrzeugen und Waffen zu pflegen, ist unbestritten. Genau genommen ist sein Umgang mit einem PKW deutlich gefährlicher als der mit seiner Waffe gewesen. Den Führerschein bekommt er aber deutlich früher zurück... -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich weiß nicht, ob ich hier mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil auftauchen und jedes Detail breittreten würde. Dass Behörden auch eine Art geschützte Umgebungen für Leute sind, die sich nicht dem Konkurrenzkampf des freien Marktes aussetzen können, wollen oder müssen und daher auch evtl. auch persönliche Ansichten etwas mehr in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen können als das am freien Markt möglich wäre (je nach Hierarchiestufe), sollte nicht überraschen. Umso robuster müsste eigentlich die Rechtsposition des Bürgers sein. Theoretisch. Der verlinkte Artikel der "Pirsch" spricht zumindest dafür, dass das OVG das auch so sieht und damit die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte umso bizarrer wirken lässt. -
Nö, ist einfach Neugier, wo die Verwaltung derartig kaputt (oder unwillig) ist.
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Das ist etwas unkonkret. Bundesland, ländlicher Raum oder Stadt?
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Das klingt ja absolut übel. Welche Gegend ist das?
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Das wäre eine Frage an den SB, der hoffentlich innerhalb der 8 Monate schon ein paar Anrufe von Dir bekommen hat? Mal sehen, wann der Erste hier ein ganzes Jahr bei einem Eintrag oder einem Voreintrag knackt...
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
msk antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Davon steht da nichts. Aus dem Beispiel auf der Webseite dort ist ja auch recht einfach erkennbar, dass zu dem 08/15-Schießbucheintrag, den man schon immer für ein Bedürfnis brauchte, nichts weiter als die Angabe hinzukommt, dass das mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Und diese Angabe ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz zum Thema Bedürfnisnachweis. Der BDS da nichts Unnötiges hinzugedichtet. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
msk antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe die Intention des Threaderstellers auch nicht ganz. Der BDS muss das Bedürfnis bescheinigen und schreibt da ausführlich, wie das Training zu dokumentieren ist. Im Prinzip entsprechen die Anforderungen den stinknormalen Anforderungen für einen Bedürfnisantrag und dem, was man sowieso in sein Schießbuch einträgt, nur eben mit dem Zusatz, dass es die eigene Waffe ist. -
Das kann man nur verstehen, wenn man den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität nicht kennt und keinerlei Ahnung davon hat, wie es in Ländern wie der Schweiz oder Österreich mit ähnlich liberalen Waffengesetzen aussieht.
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Kannst Du diesen klischeehaften, überheblichen Quatsch nicht irgendwo anders absondern?
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Was genau siehst Du anders? Laut WaffG $12 (1) darfst Du als Inhaber einer WBK von einem Berechtigten vorübergehend (max. 1 Monat) die Waffe erwerben. Der §38, der im Abschnitt 1 (1f) den Leihschein fordert, bezieht sich auf das Führen der Waffe. Findet das also bei Dir oder beim Leihgeber zuhause statt, ist das kein Führen. Für mich sieht das nach einer praxisnahen und wenig einschränkenden Regelung unter WBK-Inhabern aus und auch nicht nach einem Grundrechtseingriff.
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Einen Leihschein brauchst Du nur, um die Leihe nachweisen zu können. Das Gesetz verlangt explizit keinen und das ergibt ja auch Sinn. Ist der Leihgeber anwesend (also bei Dir zu Besuch), kann er Dir natürlich die Waffe kurzfristig ausleihen (zum Putzen, zur Ansicht etc.) und der Nachweis der Leihe ergibt sich ja aus der Bekundung des Leihgebers vor Ort. ich denke, dass mit den vorhandenen Gesetzen das alles einigermaßen klar geregelt ist und zudem auch erstaunlicherweise praxisnah.
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Ja, wenn man die Gesetzeslage (Prüfung aller drei Jahre und bei erstmaliger Erlaubnbiserteilung) mit dem vergleicht, was die Behörden treiben (bis hin zu "Abfrage bei jedem Vorgang"), dann sind die Bearbeitungszeiten nicht verwunderlich. Abgerundet wird das dann alles noch durch "Keine Ahnung wie lange das dauert und woran es gerade hängt." So bekommt man die Mitarbeiter schön ausgelastet, verhilft denen zu sehr viel Kontakt mit ihren "Kunden" und verhindert auch optimal, sich mit den wirklichen Problemfällen zu befassen...
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Ich wohne hier schon fast 20 Jahre. Habe nicht mal einen Punkt in Flensburg jemals bekommen.