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Zählt das auch als "Digitalisierung", wenn man die Formulare online herunterladen kann? Weil hier gibt es auch keinen Publikumsverkehr und ich bin schon sehr gespannt, ob hier die 8 Wochen für einen einfachen Eintrag erworbener Waffen ausreichen. Ich habe da so eine Ahnung...
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Genau die Daten, die der Händler für Dich dann eh schon ins NWR eingegeben hat und die die Behörde daher schon lange hat. Ist eigentlich nur gut für einen kurzen Schwatz mit dem SB am Telefon, wenn man irgendwo einen Zahlendreher eingebaut hat.
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Und wie kommt dann die Waffe vom Händler in Deinen Tresor? Darüber sollte Deine SB nochmal nachdenken. Vielleicht auch mal ganz generell über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der gelben WBK. Da scheinen doch einige Defizite zu bestehen.
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Das ergibt rein rechtlich gar keinen Sinn. Entweder der SB sieht ein Problem beim Transport der Waffen mit WBK-Kopie oder nicht. Das gilt dann aber für alle. Abgesehen davon hättest Du die Waffe ja so noch nicht mal nach Hause transportieren dürfen.
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Was sagt sie denn dann auf die Nachfrage, wie Du Deine Termine für den Bedürfniserhalt zusammenbekommen sollst? Im Zweifelsfall sprechen die Dir das Bedürfnis dann auch ab, obwohl die WBK bei denen lag. Jedenfalls liegt das nahe, wenn sie so reagieren. Achja, ich warte schon wieder etwas mehr als 5 Wochen auf den Volleintrag in meine grüne WBK.
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NRW sollte man bei dieser Aufzählung nicht vergessen, das war bei der Umfrage des VDB zu den Bearbeitungszeiten auch negativ auffällig und das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen.
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Hängt extrem davon ab, bei welcher Waffenbehörde Du Kunde oder eben nur Bittsteller bist. Vor allem auch davon, wie und wie oft die ihre Abfragen durchführen. Ich habe mich hier auf 6 Monate Bearbeitungsdauer eingerichtet und werde zukünftige Anträge auch zeitlich danach ausrichten.
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AR 15 (in Schweden) Jagdwaffen werden zwangsenteignet und an Ukraine gespendet
msk antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Was sollen die dort mit halbautomatischen AR15 in völlig unterschiedlichen Ausführungen? -
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass ich niemals strafrechtlich auffällig wurde, keine Jugendsünden, nie in irgendeiner Partei oder politischen Organisation (mal abgesehen von den Quasi-Zwangsmitgliedschaften in DDR-Kinderorganisationen) war und noch nichtmal unseren früheren Wirtschaftsminister auf X beleidigt habe. Auf andere schließe ich da gar nicht. Ich wundere mich nur, dass angeblich immer dieselben "Erkenntnisse" neu bewertet werden sollen. Ergibt für mich insbesondere dann keinen Sinn, wenn denen keinerlei Vergehen zugrundeliegen, sondern zum Beispiel nur die Eigenschaft als Zeuge bei irgendwas vor 100 Jahren...
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JFry und ASE haben das doch ausführlich in ihren Beiträgen dargestellt.
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Nun, auf andere Lebensbereiche bezogen wäre die ursprüngliche Vorgehensweise der Waffenbehörde mit einem "Lebenslang, egal ob Ladendiebstahl oder Mord" zu vergleichen. Es gab, wie oben beschrieben, keinen Strafrabatt, sondern letztendlich ein Ergebnis, das deutlich eher dem gesetzlich vorgesehenem Ermessensspielraum gerecht wird als das pauschale "lebenslang" für jede Art von Vergehen.
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Nun ja, so etwas gibt es bei mir, vor ca. 30 Jahren war ich mal als Zeuge bei einem Strafprozess (oder Gerichtstermin wegen Einspruch zu einem Strafbefehl) geladen, der aber schnell beendet war und meine Mitwirkung nicht erforderte, da der Richter dem Beschuldigten und seinem Anwalt recht schnell deutlich gemacht hat, dass er den Strafbefehl eigentlich für zu milde hält, was die beiden dann schnell bewog, ihren Einspruch zurückzuziehen. Aber bis zu der jetzt fast 6-monatigen Wartezeit gab es schon mindestens zwei Abfragen aus vorherigen Anträgen, da müsste das Thema (wenn es überhaupt irgendwo noch auftaucht) ja längst abgehakt sein. Kann ja nicht sein, dass alles von allen wieder neu bewertet wird, wenn eine neue Abfrage gestartet wird. Darüber hinaus sind bei mir keine Dinge vorgefallen, bin quasi Vorzeigebürger.
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Man kann es mit allen machen, die sich an Gesetze halten und etwas zu verlieren haben.
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Also bis 17 Waffen besteht keine Gefahr, aber ab 18 Waffen muss man einer sehr aktiven Sportschützin dann alle Waffen abnehmen, weil sie plötzlich eine Gefahr darstellt? Habe ich das richtig verstanden?
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Welche Gefahr wurde denn konkret abgewehrt?
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Und zack, noch nicht mal ganz exakt 6 Monate rum und schon ist die WBK mit den Voreinträgen wieder da. Und das, obwohl die Anzahl der Nachfragen bei der Behörde nur im einstelligen Bereich lag... Nun nur noch die entsprechende Gerätschaft erwerben und dann die WBK zusammen mit der Erwerbsanzeige wieder zur zentralen Aufbewahrungsstelle (habe mich früher immer gefragt, was "Direktion ZA" bei den Waffenbehörden wohl bedeuten mag) zurückschicken. Und ja, dieser Beitrag enthält Sarkasmus.
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Mit so einer absurden Begründung könnte man ja jeglichen illegalen Waffenbensitz daheim gleich legalisieren. Wenn die schon illegalen Waffenbesitz in der Öffentlichkeit für nicht kontrollierbar halten und damit individuelle Waffenverbote ausschließen, dann muss das ja für jegliche Waffen daheim umso mehr gelten.
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Eine solche Geisteshaltung ist dann aber nicht intellektuell, sondern sehr beschränkt. Und was hierzulande oder auch dort aus manchen Hochschulen fällt, würde ich auch nicht als "gut ausgebildet" bezeichnen. Eher "gut eingebildet".
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Die Länge der Wartezeit dürfte bei so schweren Verbrechen vor allem Einfluss darauf nehmen, ob die Tat mit legalen oder illegalen Waffen durchgeführt wird. Wie bei den allermeisten Morden und Selbstmorden, wo die Entscheidung zur Tat auch nicht vom Tatmittel abhängt, sondern umgekehrt.
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Der Artikel mag in Teilen fehlerhaft sein, ist jedoch im Ergebnis erstaunlich unideologisch. Vor allem lässt er den VDB auch mal zu Wort kommen, der den durchaus richtigen Zusammenhang zwischen restriktiven Waffengesetzen und Diktaturen erklärt. Letztendlich bestätigt auch er meine Sicht zu dem Thema: Dass beispielsweise die USA im Gegensatz zu den Europäern nie eine Diktatur hatten, liegt nicht daran, dass die Glück hatten oder politisch schlauer waren, sondern daran, dass die Bürger immer bis zum letzten Opa wehrhaft waren und diese perversen politischen Exzesse wie sie in Europa und Asien stattfanden, schon im Keim erstickt worden wären.
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172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
msk antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Nein, das ist genau richtig. Was irgendeine Versicherung für Deine Hausratversicherung in ihre Bedingungen schreibt, hat für die sichere Aufbewahrung von Waffen exakt Null Bedeutung (es sei denn, Du möchtest diese mit versichern). Die können Dir auch vorschreiben, dass Du einen Wachschutz beschäftigen und eine Alarmanlage einbauen lassen musst. Ebenfalls völlig irrelevant für Deine Waffenaufbewahrung. Dein Link hat mit den Anforderungen zur Waffenaufbewahrung gar nichts zu tun. -
Die Anzahl der halbautomatischen Kurzwaffen im Rahmen des Grundbedürfnisses beträgt maximal zwei und da ist es aus der Sicht des Waffengesetzes völlig irrelevant, ob die Kaliber gleich oder unterschiedlich sind. Diese ganze Hampelei ergibt sich nur aus dem unsäglichen Bedürfnisprinzip, das die Flexibilität der Sportschützen unnötig einschränkt bzw. die Wahl und die Reihenfolge der Waffen unnötig verkompliziert. Eine Regelung, die den Leuten erlaubt, eben zwei Waffen nach ihrer Wahl zu kaufen, die in irgendeine der Disziplinen passt (auch wenn es zweimal dasselbe Modell ist als Ersatzwaffe), wäre ja auch viel zu einfach. Ohne detailliert in die Disziplinen zu schauen, gibt es schon mindestens drei naheliegende Optionen für Waffen im gleichen Kaliber: Waffe in größerem Kaliber + Wechselsystem in Wunschkaliber Waffe in Wunschkaliber ohne Optik Waffe in Wunschkaliber mit Optik
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Reul: Tötungsdelikte nur selten mit legalen Schusswaffen
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Naja, das ist ja eigentlich nicht das Problem. Gesetze funktionieren schon und geben den Leuten einen Rahmen vor, die kein Problem damit haben, sich in einen angemessenen sozialen Rahmen einzufügen. Und das ist die große Mehrheit. Insofern sind die Gesetze nicht per se sinnlos. Das Problem hier ist, dass man noch irgendwelche niedrig sanktionierte Ordnungswidrigkeiten erfindet, um deutlich höher sanktionierte Verbrechen zu verhindern. Das ergibt keinerlei Sinn, das ist einfach Realsatire. -
Reul: Tötungsdelikte nur selten mit legalen Schusswaffen
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Erkenntnis, dass das Waffenrecht für Leute, die andere töten wollen, vollkommen irrelevant ist, ergibt sich schon aus einfachster Logik. Genauso wie der Versuch, Parkplätze vor Banken gebührenpflichtig zu machen um damit Banküberfälle zu vermeiden, nur wenigen logisch erscheinen dürfte.. -
Was sonst? Auf dem Schießstand fliegen Hülsen herum. Da ist es extrem laut. Da entstehen gesundheitsgefährdende Dämpfe. Jeder weiß das, jeder sollte sich entsprechend schützen oder zumindest wissen, dass er das in Kauf nehmen muss. Wenn Dir eine Hülse an den Kopf oder auf Deine Waffe fliegt, ist das Pech, aber in der Regel kein Weltuntergang. Das ist mehr oder weniger sogar Normalzustand. Mir haben sogar von mir benutzte Pistolen ihre Hülsen in die Fresse geworfen. Hätte ich den Stand, wo ich diese Waffe geliehen hatte, etwa verklagen sollen? Und bei Langwaffenständen, die keinerlei effektiven Schutz haben, merkt man sehr schnell, wenn man in der Hülsenlandezone ist und findet sich entweder damit ab, arrangiert sich irgendwie mit dem Hülsenwerfer oder benutzt diese Position gar nicht erst.