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IGNORED

Waffe mit geladenem Magazin im Tresor?


GEB

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0 oder besser kann Waffen und passende Mun zusammen aufnehmen, ODER als Sonderfall nach §13 AWaffVO der Jaegerschrank. Das ist eine Kiste, die ein gaaanz grosses A-Fach fuer die Langwaffen hat und in dem grossen A-Schrank ist ein B-klassifiziertes Innenteil drin.

In diesem B-Innenteil des A-Schranks kann man auch Waffen mit passender Mun (Weil das Fach klein ist, eben nur Kurzwaffen) aufbewahren.

Wenn Du also nur eine KW mit Magazin aufbewahren willst, ist der "Jaegerschrank" (A-Schrank mit B-Innenfach) das billiste und leichteste.

Du musst dann aber zwei Schloesser aufsperren, bis Du an der (Kurz-)Waffe mit Magazin bist.

Wenn Du eine Langwaffe mit Mun aufbewahren willst (zusammen halt) , dann muss es ein entsprechend grosser 0-Schrank sein.

Dito kan der grosse 0-Schrank auch Kurzwaffen und Mun aufnehmen.

Da gibts nur ein Schloss.

Bessere Schraenke z.B. I, gehen auch, sind aber teuer und bringen waffenrechtlich gesehen nicht mehr.

Die Klassifizierung wird normal im Tresor mittels Aufkleber oder Typenschild angegeben.

Wenn da nur "A" steht, ists nur fuer Langwaffen zulaessig. "B" fuer KW.

0 oder I oder noch mehr fuer alles, incl Mun.

Ich finds grade nicht online, aber im Frankoniakatalog ist eine gute Uebersicht ueber die Tresorklassen und moegliche Aufbewahrungsweisen drin. Notfalls da mal reinsehen.

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Mit VdS Grad I hat man waffenrechtlich die groessten Moeglichkeiten - selbst ueber 10 Kurzwaffen samt Munition sind damit erlaubt, ebenso die Lagerung in nicht staendig bewohnten Gebaeuden (Ferienhaus etc.).

Ein solcher 1,62 m hoher Schrank VDS Grad I fuer bis zu 6 Langwaffen ist nicht mal soo teuer: 480 EUR derzeit im Sonderangebot und wiegen tut er "nur" 165 kg, also kaum mehr als uebliche B-Schraenke fuer Langwaffen: Link und hier der Preis.

Gruesse,

Schwarzwaelder

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Halte

davon wie so manch anderer...

eigentlich muss das Wissen um die Tresore doch mit dem Unterricht über die Püster vermittlet werden...

Wer da jetzt geschlampt hat, oder ob höhere Umstände zu Unkenntnis geführt haben, plz informiere uns mal GEB...

Greetz, Tom

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Was für eine Stufe hat das Kästchen denn?

Das ist völlig irrelevant, ein 50 Kg Tresor kann kein VDS 0 Schrank sein. Meines Wissens nach ist erst dann die getrennte Lagerung von Munition und Waffe nicht mehr Pflicht, es kann auch sein, dass es erst ab VDS 1 geht.

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Vielleicht ist Grad I nicht unbedingt mit VdS I gleichzusetzen!!! :rolleyes:

Oder aber das Gewicht ist zu niedrig angegeben und die haben 30 / 40 kg vergessen...

http://www.tresorbau-guembel.de/waffenschrank_jagd.html da gibt es was vergleichbares, aber 15 cm niedriger. Der wiegt auch um die 200 kg.

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Also Wiederstandsgrad 0 ist ja gleich Sicherheitsstufe B. Und nur in nem B Tresor darfst du KEINE KW+Muni lagern, es sei denn wie schon beschrieben A+B Fach wobei Muni im A Teil sein muss und KW im B Teil also sind Waffe und Munition zu TRENNEN. Erst ab dem Wiederstandsgrad 1 darfst du deine Waffe mit Munition (in deinem Fall das geladene Magazin) zusammen mit der Waffe haben in einem Tresor haben.

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Nur am Rande erwähnt, weil der Ursprungsposter nichts von seinem Herkunftsland gesagt hat, in Österreich darf man Waffe und Munition unabhängig von der Widerstandsklasse zusammen lagern. Bei uns muss der Tresor/Kiste/... nur versperr(bar/t) sein.

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Hallo zusammen,

bevor ich eine neuen Thread auf mache, und die Schrankspezialisten gerade eh hier sind, folgende Frage:

Ich habe einen alten großen B-Schrank mit Innenfach, ca. 500 kg

KW im Schrank und Mun im Innenfach ist klar, aber darf ich aus Platzgründen auch die Kurzwaffen mit der Mun tauschen?

Das Innenfach ist groß genug für meine KW, nicht aber für die Mun.

Also würde die Mun unten in den Schrank passen und die Waffen in das Innenfach. ist das zulässig?

Der "Einbruchaufwand" ist dann doch genausogroß wie umgekehrt.

Viele Grüße

Axel

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Ja, ist erlaubt, muß nur weiterhin getrennt bleiben, da nur B. Obwohl es eigentlich egal wäre, wenn im Innenfach bei den KW´s noch passende Mun dabeiliegen würde, da Du durch Öffnung der Haupttür sowieso schon Zugriff drauf hast. Aber der Gesetzgeber will es eben so.

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160 Kilo für einen 1,65-Schrank der Klasse 1 sind schon irgendwie wenig...

Der Tresor erfuellt explizit Widerstandsgrad I der neuen Euronorm EN 1143-1. 200 kg Mindestgewicht sind dabei NICHT vorgeschrieben, jedoch muessen Euronorm-Schraenke in D bei unter 200 kg Eigengewicht verankert werden, oder es duerfen eben nur max. 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden.

Als vor 4 Jahren diese neuen EN-Norm Schraenke in der AWaffV genannt wurden und der Run darauf losging, fragte ich auf einer Waffenmesse einen Hersteller, ob denn 0 und I-Schraenke fuer Langwaffen auch unter 200 kg machbar waeren. Er sagte glasklar ja, sah aber dafuer keinen grossen Markt. Im Moment ist der og Gunsafe 880 m.W. der einzige I-Schrank, der dtl. unter 200 kg wiegt und trotzdem Platz fuer bis zu 6 lange(!) Langwaffen bietet. Schade, denn bei Umzuegen oder in Fertighaeusern etc. ist ein ueblicher 300-500 kg Trumm einfach nicht machbar. Der dt. Gesetzgeber ist hier auch mal grosszuegig, denn in anderen Laendern muessen alle EN-Schraenke fest verankert werden, in Norwegen muss z.B. JEDER Waffenschrank unter 300 kg (auch wenn darin nur 1 Pistole oder ein einziger LW-KK-Halbautomat steht) fest verankert werden - zum Frust aller Mieter, Studenten usw.

@XP-100: Ist es waffenrechtlich von Bedeutung, ob der Schrank nur Grad I nach En1143-1 ist und nicht nach VdS?

Gruesse,

Schwarzwaelder

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Also Wiederstandsgrad 0 ist ja gleich Sicherheitsstufe B. Und nur in nem B Tresor darfst du KEINE KW+Muni lagern, es sei denn wie schon beschrieben A+B Fach wobei Muni im A Teil sein muss und KW im B Teil also sind Waffe und Munition zu TRENNEN. Erst ab dem Wiederstandsgrad 1 darfst du deine Waffe mit Munition (in deinem Fall das geladene Magazin) zusammen mit der Waffe haben in einem Tresor haben.

Ich zitiere §36 Absatz 1 WaffG:

Aufbewahrung von Waffen oder Munition(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

Demnach reicht ein Tresor des Widerstandsgrades 0

Gruß

Michael

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