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IGNORED

Aufbewahrung im privaten Bereich...neu!!!


Gast

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In Antwort auf:

aa) Allgemeiner Hinweis zu Behältnissen nach DIN/EN bzw. nach VDMA:

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein konkretes Behältnis einer

bestimmten Sicherheitsstufe / einem bestimmten Widerstandsgrad entspricht,

trägt der Besitzer.

Nach Erkenntnissen der „Stiftung Warentest“ ist bereits jetzt eine erhebliche

Anzahl von Behältnissen auf dem Markt, die zwar vom Hersteller / Importeur

mit einem Etikett „nach Sicherheitsstufe xy“ versehen sind, den

korrespondierenden VDMA-Normen (die mit Ablauf des 31.12.2003

zurückgenommen werden) jedoch objektiv nicht entsprechen. Dies liegt daran,

dass die Klassifizierung auf einer bloßen Herstellererklärung hinsichtlich der

Einhaltung von Baunormen beruht, die lediglich stichprobenartig überwacht

wird. Wenn die Behörde Kenntnis erhält oder feststellt, dass ein Behältnis

objektiv nicht der angegebenen Klassifizierung entspricht, gibt sie dem

Besitzer auf, unverzüglich die sichere Aufbewahrung in einem objektiv

normkonformen Behältnis zu gewährleisten. Der Besitzer kann sich

gegenüber der Behörde nicht auf die Etikettierung berufen, sondern hat

lediglich zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem

Verkäufer.


Taucht hier die Frage nach Tresoren auf, die in eine falsche Klasse eingeteilt sind blush.gif??? Macht mich nicht schwach.... crying.gif

Was hat der Verkäufer mit dem Schild im Produkt zu tun eek2.gif???

was soll das alles?? Bin ich schuld bei Betrug

(das ist es, wenn falsche Einguppierung des Produkts beim Hersteller passiert ist)???

In Antwort auf:

Unabhängig von der Gleichwertigkeits-Fiktion in § 36 Abs. 2 Satz 1, 2. HS

WaffG-neu
ist festzustellen, dass der Sicherheitsstandard eines Behältnisses

nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 objektiv deutlich höher ist als der

eines Behältnisses nach VDMA 24992 Sicherheitsstufe B.


Da macht jemand, was er will!!! Ist das so vom Gesetz gedeckt???

ein sehr nachdenklicher Schütze

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Die machen in der Tat was sie wollen:

Aufbewahrung von Kurzwaffen incl. Munition ist nach den vorl. Ausführungsbestimmungen:

Bis zu 5 Kurzwaffen im B-Schrank - Munition in unklassifiziertem Innenfach = OK

Bis zu 5 Kurzwaffen im B-Schrank ohne Innenfach = nicht OK

Hier muss die Munition in einem extra Stahlschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss blabla... aufbewahrt werden.

Und jetzt kommt der Hammer:

Langwaffen im A-Schrank mit Innenfach Klasse 0 oder B:

Hier dürfen plötzlich 2 Kurzwaffen mit der Munition zusammen gelagert werden gaga.gifgaga.gifgaga.gif

So langsam verstehe ich die Welt nicht mehr.

Gruß

Manfred

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Da ist Mr. B. wirklich ausgeflippt: erst mal vage andeuten, daß es offenbar getürkte Schilder gibt und der Besitzer selbst in der Beweispflicht ist. Dann weiter, daß man bei DIN-Schildern ja nichts zu befürchten habe.

Mit anderen Worten: ihr müßt die teuersten Schränke kaufen, um das schlechte Gewissen zu beruhigen. Was die Stiftung-Warentest-Story in "Vorläufigen Hinweisen" zu suchen hat, weiß nur der Autor. Immerhin haben diese Hinweise halbgesetzlichen Charakter und ersetzen vorläufig die Verordnung, die wiederum Mr. B. himself zeitlich nicht vor Gesetzesbeginn geschafft hat - wohl, weil er zuviel bei der Stiftung Warentest nachlesen muß!

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tja, und wenn man dann auf der internet-seite von der stiftung-warentest rumstöbert und nach "tresoren" sucht, kommt ..... nix.

wahrscheinlich hat die dortige putzfrau eine derartige aussage vom stapel gelassen.

wie soll man bei einem b- oder a-schrank nach vdma, der vielleicht vor 5 oder 10 jahren schon gekauft wurde, den nachweis erbringen, daß er tatsächlich vdma entspricht? gaga.gif

vielleicht sollt man diese vollzugshinweise umbenennen in "schikanieren - leicht gemacht".

cu

klausp

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der Nachweis ist ganz einfach zu erbringen,

nehmt einen Scheißbrenner und schreidet ein Loch rein

je nachdem ob es einfach oder schwer geht ist es A, B, 0, 1

Lasst euch dabei von einem Freund Videofilmen und schickt den

Film dann an die Behörde. Vergesst nicht eure Waffen und

die Muinition auch beim schweissen im Schrank zu lassen,

als beweis das es euer Schrank ist. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

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Überträgt man nun dieses Chaos in die anderen gesetzgeberischen Bereiche,

für den diese Regierung Verantwortung trägt, muß jedem klar werden,

warum diese Republik den Bach runter geht.

Vielleicht sollte die Stiftung Warentest mal das BMI checken,... nein lieber nicht.

Wir wollen es nicht wirklich wissen. Der Schmerz würde nie mehr nachlassen.

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Ob der Sicherheitsstandard eines Behältnisses Widerstandsgrad 0 wirklich "objektiv deutlich höher" ist als der eines B-Schrankes, ist mehr eine technische denn eine juristische Frage. Für die Bestimmungen zur Aufbewahrung kann sie aber dahingestellt bleiben. Hier zählt einzig und allein die genannte Gleichwertigkeits-Fiktion.

Was die tatsächlich oder angeblich mangelhaften A- und B-Schränke betrifft, so darf der Waffenbesitzer einer Etikettierung des Importeurs oder Herstellers vertrauen, soweit eine Falschetikettierung nicht offensichtlich ist. Erst wenn ihm die Behörde objektiv nachweist oder zumindest durch Tatsachen glaubhaft macht, das sein Behältnis nicht der Etikettierung entspricht, hat er zu beweisen, dass dem doch so ist. Der Hinweis auf eine allgemeine Feststellung der Stiftung Warentest reicht hierfür jedenfalls nicht.

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Völlig gaga, das Gesetz...gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Wie ist es denn, wenn das Schild schon abgefallen bzw nicht mehr lesbar ist oder gar ganz fehlt?

Bekommt man dann vom Hersteller nachträglich eine Bescheinigung?

Hat da jemand Erfahrung? Oder muß man einen Gutachter bestellen???

Kann es sein, das es noch nie so leicht war, sich strafbar zu machen...

Gruß Bandit_911

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Ob der Sicherheitsstandard eines Behältnisses Widerstandsgrad 0 wirklich "objektiv deutlich höher" ist als der eines B-Schrankes,

..ist eine Frage, die in der Praxis bedeutungslos ist.

Wieviele Waffen sind durch Aufbrechen eines B-Schrankes abhanden gekommen ?

Falls das einer weiß kann er dann gleich die Frage mit beantworten, ob der

Bruch bei Widerstandsgrad 0 verhindert worden wäre.

Was rege ich mich auf. Es gibt ja auch Normen die den Krümmungsradius einer

Salatgurke regeln.

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In Antwort auf:

Völlig gaga, das Gesetz...

Wie ist es denn, wenn das Schild schon abgefallen bzw nicht mehr lesbar ist oder gar ganz fehlt?

Bekommt man dann vom Hersteller nachträglich eine Bescheinigung?

Hat da jemand Erfahrung? Oder muß man einen Gutachter bestellen???

Kann es sein, das es noch nie so leicht war, sich strafbar zu machen...

Gruß Bandit_911


hallo,

ich hatte einmal vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Beamten des LKA-BW, Kriminalprävention. Seine Aussage:

Wenn Schrank nicht klassifiziert ist, können wir vor Ort kommen und den Schrank entsprechend seiner Eigenschaften Einstufen.

Und das Beste daran, diese Leistung ist (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) kostenlos!!

Grüße

Peter

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Es gibt in der Tat Tresore, bei denen ein kleiner Aufkleber beiliegt (nicht angeklebt) mit der Aufschrift : "Sicherheitsstufe B" - sonst nix. Ich spreche aus leidiger Erfahrung.

Die Dinger sind zwar doppelwandig und genau so schwer wie ein "echter" B Tresor, allerdings sind die Schlossmechanismen nicht geprüft.

In dem Teil wird ab sofort nur noch die Mun Lagern.

Bei einem "echten" B Tresor sind auf dem Aufkleber noch der Hersteller, das Fabrikationsjahr, die Sicherheitsstufe, die VDMA Nummer und die Herstellernummer angegeben. Wenn dann der Hersteller auch noch in Deutschland ansässig ist, kann kein Amtmann einen berechtigten Zweifel anmelden.

Ein Tipp: im BAUHAUS gibt es von der Firma Format (wird unter Stabilit angeboten) einen 34kg B-Tresor mit VDMA (oder heisst das VDS? )geprüftem Zahlenschloss für 169,- Teuros.

Da entfällt das lästige Schlüsselrumschleppen, man kann sogar den Schlüssel vom A-Schrank auch noch da rein tun.

In der Rückwand und im Boden sind je zwei Löcher vor- aber noch nicht durchgebohrt. Das Dingens kann man so fest Schrauben, dass ein Kran nötig wird um es zu klauen.

MfG Kai

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@PeterS: Danke für den Tipp, ich werde mal nachfragen, ob es das Angebot mit der Einstufung seitens des LKA noch gibt.

Auch werde ich den Hersteller anmailen mit Foto und Maßen des Tresors und nach einer Bescheinigung fragen. Vielleicht klappts ja.

@magic: Ist das ein B-Tresor?? VDMA heißt nämlich nicht B!! VDMA kann Sicherheitsstufe A oder B sein.

Gruß Bandit_911

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In Antwort auf:

hallo,

ich hatte einmal vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Beamten des LKA-BW, Kriminalprävention. Seine Aussage:

Wenn Schrank nicht klassifiziert ist, können wir vor Ort kommen und den Schrank entsprechend seiner Eigenschaften Einstufen.

Und das Beste daran, diese Leistung ist (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) kostenlos!!

Grüße

Peter


Hallo Peter,

ich habe ein änhliches Problem. Ich habe mir einen Wertraum gebastelt, der natürlich keine Einstufung hat.

Kannst Du mir eine Adresse nennen, wen ich da beim LKA ansprechen kann?

Danke

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Steht sich auf Etikett, welches klebt in Türe drin: Sicherheitsstufe B nach VDM 24992.

Plus irgendwelche Prüfnummern des Herstellers, Produktionsdatum etc., etc.

Ich mache am Wochenende mal ein Foto von dem Etikett und stelle das hier rein.

Bis dahin

Grüße Kai

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In Antwort auf:

wie soll man bei einem b- oder a-schrank nach vdma, der vielleicht vor 5 oder 10 jahren schon gekauft wurde, den nachweis erbringen, daß er tatsächlich vdma entspricht?


Es gibt Fachgeschäfte für Tresore. Die stellen für kleines Geld nach Besichtigung eine Bestätigung über die tatsächliche Sicherheitsstufe aus, zumindest in Düsseldorf.

Und wenn der Hersteller noch irgendwo ersichtlich ist, kann man den ja auch freundlich anschreiben und um Auskunft bitten.

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Die Unsicherheit ob ein B-Schrank nun ein A-Schrank wird oder ein 0-Schrank liegt einzig und allein in den unklaren Aussage der alten VDMA, die in der Klassse B immer noch einen Unterschied gemacht hat. Der alte B-Schank unter 200 kg der sogenannte Möbeltresor wird zukünftig schwer wenn überhaupt nicht in 0 (Null)einzustufen sein. Wenn ein B-Schrank überhaupt nach 0 gleichgestellt werden wird, dann nur der B-Schrank über 200 kg der schon immer als Waffenschrank angeboten wurde. Versicherungstechnisch lag oder liegt der B-Schrank unter 200 kg bei 10.000 € (private Nutzung) unter der über 200 kg bei 15.000 €.

Wesentliches Merkmal der neuen Klassifizierung ist das Typenschild an der Innenseite der Tür. Es muss dauerhaft angebracht uns aus Metall sein. Es trägt die Seriennummer und die Anschrift, des Prüfinstitutes, das den Referenzschrank nach der DIN geprüft hat.

Sogenannte Gleichförmigkeitszertifikate wird es wahrscheinlich nicht geben, weil die jeweilige Einstufung durch den Hersteller selbst vorgenommen wurde und keine Überprüfungen durch den VDMA stattgefunden haben.

Da es sich bei der Überprüfung nach der DIN 1143 um eine sogenannte zerstörende Werkstoffprüfung handelt, ist die in beinahe jedem Fall der Tot des Waffenschrankes. Es sei den er hält es aus, dann hat er nur ein paar Beulen, vielleicht eine defekte Stangenverriegelung, eine der doppelten Wände hat ein Loch und du bekommst ihn nicht mehr auf. Aber du hättest dann wenigstens ein Zertifikat. gaga.gif

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In Antwort auf:

Die Unsicherheit ob ein B-Schrank nun ein A-Schrank wird oder ein 0-Schrank liegt einzig und allein in den unklaren Aussage der alten VDMA, die in der Klassse B immer noch einen Unterschied gemacht hat.
Der alte B-Schank unter 200 kg der sogenannte Möbeltresor wird zukünftig schwer wenn überhaupt nicht in 0 (Null)einzustufen sein


Hallo Nitro,

blush.gifblush.gifwo soll denn das stehen blush.gifblush.gif?

IMHO gehst Du da ein bisschen weit mit Deinen Vermutungen. Lass bei dieser Dis. bitte die Versicherungsgeschichte raus, darum geht es nicht und es verwirrt nur!!!

Ich kann die Behauptungen von Dir im neuen Affengesetz nicht mal ansatzweise erkennen. crazy.gifBitte mit Zitaten antworten.

Du wirst im Gesetz die Gleichstellung nachlesen können (§36), aber bei den vorläufigen Umsetzungen den Text oben!!!

NUR DARUM GEHT ES !!!!!!!

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Dazu muss man in der DIN 1143-1 nachgraben und die VDMA lesen denn dort steht etwas über die Bauausführung wie z.B. Konstruktionsmerkmale wie Wandstärken, Befestigung, oder Verriegelungen.

Die Versicherungen haben diese Unterschiede schon immer berücksichtigt und darauf ihr Haftungsrisiko abgestimmt. Das Problem ist nicht der § 36 WaffG in seinem Gesetztestext sondern das was der BMI aus dem Absatz 5 macht. Dass hier mit Einschränkungen zu rechnen ist, das beweisen doch die Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetztes vom 18.3.2003. Denn wo steht im Gesetz, dass mann bei mehr als 5 Kurzwaffen ein Behältnis mit mindestens Widerstandsgrad 1 braucht? Es steht bisher nur in den Vollzugshinweisen! gaga.gif

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nochmal extra für Dich, lieber Nitro wink.gif

Textstelle im Neuen Waffengesetz:

In Antwort auf:

Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach

VDMA2)3) 24992 (Stand Mai 1995).....


guckst Du auch hier

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....=true#Post25708

wie die Umsetzung dann erfolgt, hat sich am Gesetz zu orientieren, nicht umgekehrt!!!

Das wird wieder viel Steuergelder kosten, da der Mist von jedem anderst interpretiert wird und sich dann auch in der Umsetzung nicht am Gesetz orientiert wird.

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Hallo,

nun kann man sich ja pragmatisch einfach darauf zurückzie-

hen, daß das im Gesetz steht -R e c h t s norm würde ich das

nicht nennen wollen-, das ist am einfachsten, aber: Hat `mal

ein Mensch danach gefragt wie viele (gute) A-Schränke und

wie viele B-Schränke aufgeflext worden sind? Stört es kei-

nen, daß wir dafür verantwortlich sein sollen wie schwer ei-

nem Einbrecher die Arbeit gemacht werden soll oder muß? Der

Mensch hat in meiner Wohnung nichts zu suchen, basta! Dafür

gibt es die Polizei, dann muß die wieder mehr um die Häuser

ziehen, oder so.

Gruß Pit

Der Herr...

Hoch lebe die Stahlschrankindustie -man muß auch an die Ar-

beitsplätze denken-.

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