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IGNORED

Fast 10.000 Waffen abgegeben


guardde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Waffenbehörde wird aber weiterhin Waffenbesitzer unangemeldet kontrollieren.

Beeindruckende Zahlen, die aber nichts aussagen.

Wieviele der abgegebenen Waffen waren

- Erb-Altlasten,

- erlaubnisfreie Waffen,

- Gegenstände, die unter das WaffG fallen, etc., etc.

Und wenn es bei 14.000 abgeschlossenen Vorgängen in 180 Fällen wg. fehlender Verwahrnachweise zu rechtlichen Folgen (Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse) gekommen ist, dann sind das statistisch nur 1,285% Verfehlungen.

Das schreibt aber keiner, weil das ja nicht in das Anti-Waffen-Konzept passt.

CM :angry2:

Geschrieben
Damit weicht das KVR bewusst von den Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums ab.

In Bayern hat man seine Verwaltungen aber gut im Griff. Was ist nochmal mit der Verbindlichkeit von Verwaltungsanweisungen? Nagut, man hat ja nur "empfohlen". Ja dann.

greetz

Geschrieben
Und wenn es bei 14.000 abgeschlossenen Vorgängen in 180 Fällen wg. fehlender Verwahrnachweise zu rechtlichen Folgen (Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse) gekommen ist, dann sind das statistisch nur 1,285% Verfehlungen.

kleiner Aussagefehler:

Im April 2009 wurden zirka 18.000 Waffenbesitzer aufgefordert, die vorschriftsgemäße Verwahrung ihrer Waffen nachzuweisen.

1% Fehlerverursacher, und die bei einer nicht verdachtsunabhängiger Überprüfung!

... und da hätte ich gerne Kenntnis drüber, wie die Kontrolle in´s Haus gekommen ist!

Edit Dreckfehler

Geschrieben
kleiner Aussagefehler: ...
Im April 2009 wurden zirka 18.000 Waffenbesitzer aufgefordert, die vorschriftsgemäße Verwahrung ihrer Waffen nachzuweisen.

...

Mittlerweile wurden etwas mehr als 14.000 Fälle abschließend bearbeitet. Die restlichen zirka 3.800 Vorgänge sind voraussichtlich bis Jahresende erledigt. In rund 180 Fällen hat die Waffenbehörde die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen; in den meisten Fällen aufgrund nicht beigebrachter Nachweise.

1. ich kann lesen

2. ich kann das Gelesene auch verstehen

3. ich kann rechnen

CM

Geschrieben

Das Schäbige in diesem Zusammenhang:

Die Stadt München verkauft die vom KVR München eingesammelten Waffen munter weiter.

Erst werden sie unterm Standesamt gelagert und dann verkauft:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/waffen...uesten-1.401468

Für uns Waffenbesitzer recht interessant, da man evtl. günstig Waffen kaufen kann - aber wird der Bürger hier nicht angelogen?! Erst Einsammeln und dann Weiterverkaufen?!

Geschrieben

Besser so, als verschrotten. Das gibt Chancen auf günstigen Erwerb. Zudem kommt dies dann auch noch den angeschlagenen Haushalten zu gute.

greetz

Geschrieben

Zitat:

"Die Waffenkontrolleure richten derzeit ihren Fokus auf diejenigen Waffenbesitzer, welche bislang auf das Anschreiben nicht reagiert bzw. die sichere

Aufbewahrung nicht nachgewiesen haben. Bisher wurden zirka 250 Haushalte kontrolliert. Rund 180 Waffenbesitzer wurden dabei beanstandet."

Hier sind die Redakteure wenigstens mal so ehrlich und sagen die ganz Wahrheit, nämlich, auf welchen besonderen Ausschnitt

aus der Gesamtzahl der Waffenbesitzer sich die beanstandeten Fälle beziehen.

Geschrieben

Am "besten" finde ich diese Passage:

Zitat:

"Dazu kommen noch die unzähligen illegalen Waffen, man gehe von mindestens nochmal 70.000 aus, aber deren Aufbewahrung lässt sich schlecht kontrollieren. Die Waffenbehörde - normalerweise bestehend aus 13 Mitarbeitern - will nun von allen Berechtigten wissen, wie sie ihre Waffen aufbewahren, sprich: Sind sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, sicher eingeschlossen?" Zitat Ende

Also wird bei den illegalen von Haus aus nichts gemacht, weil es ja schlecht geht.

Ich möchte mal wissen, ob dieser Passus einem Nichtwaffenbesitzer auch auffällt.

Geschrieben
...

Also wird bei den illegalen von Haus aus nichts gemacht, weil es ja schlecht geht.

Ich möchte mal wissen, ob dieser Passus einem Nichtwaffenbesitzer auch auffällt.

Nein,

weil ihnen nicht erklärt wurde, dass der § 36 WaffG mit den Aufbewahrungsvorschriften und der Nachschau auch für illegal besessene Waffen gilt. Sie wissen ja nicht einmal, dass § 36 auch bei Opas SA-Dolch, Sohnemanns Gotcha-Markierer und dem Morgenstern, der so dekorativ an der Wand im Party-Keller hängt, greift. :rolleyes:

Geschrieben
Damit weicht das KVR bewusst von den Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums ab.

Traditionell dominieren vor allem in der Kommunalpolitik, in geringerem Maß auch in der Bundes- und Landespolitik in München die Mitte-Links-Parteien, was in Bayern eher selten ist. So war das einzige von der SPD gewonnene Direktmandat in Bayern bei den Bundestagswahlen 2002 und 2005 der Wahlkreis München-Nord.

-selbst schuld würde ich sagen :rolleyes:

Geschrieben

Derlei Aktionen vernichten hauptsächlich Werte und enteignen Privateigentum !

Worin soll da ein Erfolg für die innere Sicherheit liegen ?

Ich finde es dumm, ohne Wertausgleich auf Eigentum zu verzichten.

BFP

Geschrieben
Derlei Aktionen vernichten hauptsächlich Werte und enteignen Privateigentum !

...

Ich finde es dumm, ohne Wertausgleich auf Eigentum zu verzichten.

BFP

Wir sollten diese Aspekt vielleicht auch öfters erwähnen. Es sind Werte, es ist Privateigentum.

Geschrieben
Wer "freiwillig" und ohne Entschädigungsforderung abgibt, der tritt seinen Eigentumsanspruch an die Behörde ab.

Das hat mit "Enteignung" gar nichts zu tun.

CM

Sagen wir doch einfach, es ist eine erzwungene Enteignung, wenn der ursprüngliche Inhaber einer Erlaubnis nach dem WaffG. sich plötzlich rechtlichen Vorschriften beispielsweise für die Verwahrung einer Waffe gegenübersieht, die beim Kauf der Waffe nicht abzusehen waren.

Kurz:

Da ändert die Politik ein Gesetz und plötzlich ist alles was früher okay war nun strafbewährt (hinsichtlich z.B. der Lagerung von Waffen) und nicht mehr gut genug. Das zwingt den Inhaber der Erlaubnis entzweder zur Abgabe an den Büxer, an die Behörde (ohne Wertausgleich) oder zur teuren und teils überzogenen Nachrüstung in Sachen Tresore etc.

Das Kommt, gerade für Erben ohne eigene EWB einfach einer Enteignung nahe, da man andernfalls die Erbwaffen behalten hätte.

IST DAS RECHTSSTAATLICH ??? Scheinbar ja, aber gefallen muss es einem nicht !

Durch fehlende Informationen haben viele EWB-Inhaber Ihre Waffen bei der Behörde ohne Wertausgleich abgegeben, vielmehr wäre aus meiner Sicht der Staat bzw. die Behörden verpflichtet gewesen die Waffenbesitzer darauf hinzuweisen, daß sie bei Abgabe der Waffen an einen Berechtigten bzw. BüMa vielleicht noch eine gewisse Summe für die Waffen hätten bekommen können.

So hat der Staat aus meiner Sicht eine Enteignung durchgeführt... und tut es noch !

Aber der Staat wollte die Waffen ja auch gleich ganz aus dem Verkehr ziehen, so nach dem Motto, "weniger Waffen gesamt, desto sicherer das Innere Deutschlands"....

Was für eine bodenlose Sauerei !

Bei 10.000 abgegebenen Waffen in München .... und sagen wir mal nur 20 EUR pro Waffe an Wert....

Hat der Staat mal eben 200.000 EUR Wert vernichtet, plus den Steuerzahler für die Verschrottung zur Kasse gebeten.

Das ist nach meiner Meinung schon keine Frechheit mehr, das ist....... da habe ich gar keine Worte für !

Das ist schlichtweg ein Sch....ß !

BFP

Geschrieben
...

Bei 10.000 abgegebenen Waffen in München .... und sagen wir mal nur 20 EUR pro Waffe an Wert....

Hat der Staat mal eben 200.000 EUR Wert vernichtet, plus den Steuerzahler für die Verschrottung zur Kasse gebeten.

Das ist nach meiner Meinung schon keine Frechheit mehr, das ist....... da habe ich gar keine Worte für !

Das ist schlichtweg ein Sch....ß !

BFP

Angeblich werden die Waffen NICHT vernichtet, sondern verkauft!

Für uns Waffenbesitzer ist dies sicher interessant, aber den Bürgern wird hier meiner Meinung nach etwas vorgelogen...

Siehe mein obiger Beitrag: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1664607

Geschrieben
Da ändert die Politik ein Gesetz und plötzlich ist alles was früher okay war nun strafbewährt ...

Und?

Gibst Du jetzt entschädigungslos Dein Auto ab, weil der Staat Dir neuerdings vorschreibt ab dem 1. Oktober mit Winterreifen zu fahren?

CM

Geschrieben
Der Anteil von scharfen Waffen belief sich im allgem. bei 10 - 15 %(lt. vesch. Meldungen).

scharf können messer sein oder luftpistolen oder luftgewehre usw

die frage ist einfach ob es erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtige waren :-)

schönen gruss

Archiviert

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