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IGNORED

Endlich! MP-461 Strazhnik für alle!


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Via Link von d. Firma Hofmann kam ich zu folgendem neuen Selbstverteidigungsprodukt der Firma Baikal:

MP-461 Strazhnik ,

einer 2+2 schüssigen Pistole.

Das Besondere:

Diese Waffe hat KEINEN Lauf!

Damit ist sie nach derzeitiger Definition im Waffengesetz auch keine Feuerwaffe ("---heisse Gase ein Geschoss durch einen Lauf treiben...")

und auch keine Schusswaffe, da dies ebenfalls einen Lauf voraussetzt.

Der Clou: es ist aber auch keine den Schusswaffen gleichgestellte Waffe, weil sie keine Munition verschiesst, weil laut WaffG diie Munition so definiert ist:

...Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte...

Da die Munition der MP-461 (Kal. 45x18T) eben nicht zum Verschiessen aus einer SCHUSSwaffe (weil ohne Lauf) bestimmt ist, verschiesst die Waffe definitionsgemäß keine Munition und ist damit auch den Schusswaffen nicht gleichgestellt. M.E. müsste sie waffenrechtlich wie eine Armbrust behandelt werden, oder?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Wenn das kein Lauf ist, was ist es denn dann ?

Vielleicht technisch einer,

aber nicht waffenrechtlich...

Erst ab 2 fache Kaliberlänge ( hier also 36 mm )...

Geschrieben

Bei Schreckschusswaffen wird auch nix durch einen Lauf getrieben und trotzdem gibt's da Zulassungsvorschriften und ich darf nicht einfach so damit 'rumlaufen.

Doch keine Lücke ? :confused:

Geschrieben
aber nicht waffenrechtlich...

Waffenrechtlich ist es eine Pistole und bei Pistolen zählt das Patronenlager zum Lauf.

Wie sieht es denn mit Revolvern aus die waffenrechtlich keinen Lauf haben und eigene Projektilkartuschen verwenden?

MfG

Willo

Geschrieben
Waffenrechtlich ist es eine Pistole und bei Pistolen zählt das Patronenlager zum Lauf.

1. Wieso ist es eine Pistole?

2. Selbst wenn das Patronenlager zur Lauflänge hinzugezählt würde, ist die "Lauf"länge insgesamt nicht 2mal der Kaliberlänge und damit wie oben dargestellt waffenrechtlich kein Lauf.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Bei Schreckschusswaffen wird auch nix durch einen Lauf getrieben und trotzdem gibt's da Zulassungsvorschriften und ich darf nicht einfach so damit 'rumlaufen.

Doch keine Lücke ? :confused:

:rolleyes: Das liegt bei SSWs an dem simplen Umstand, dass sie in der Anlage 1 zum WaffG explizit als Schusswaffen definiert werden...

Geschrieben

Bevor hier einige nen Halbsteifen bekommen und andere kurz vor dem Samenerguss stehen, angesichts dieser "Schönheit" aus Russland:

- Wer Importiert die "Waffe"?

- Wenn kein Importeur, auch kein Angebot auf dem deutschen Markt oder?

- Glaubt hier einer das Ding mit 85 Joule Mündungsenergie wäre länger als 2 Monate frei erhältlich?

- Es ist hässlich.

- Wer braucht sowas?

Geschrieben
- Wer Importiert die "Waffe"?

Keine Ahnung

- Wenn kein Importeur, auch kein Angebot auf dem deutschen Markt oder?

Selbstimport? Wohl nur mit guter Rechtschutzversicherung, und viel Geld für Eventualitäten

- Glaubt hier einer das Ding mit 85 Joule Mündungsenergie wäre länger als 2 Monate frei erhältlich?

Bogenschützen haben auch Gegenstände, die eine ganze Menge Joule verteilen. Zur Zeit ist diese "Waffe" wohl nicht gesetzlich erfasst.

- Es ist hässlich.

Ja, aber das können andere Leute auch anders sehen.

- Wer braucht sowas?

Das meiste Zeug das ich so sammel ist für die meisten Leute sinn- und nutzlos. Mir machst Spaß. Solange damit niemand gestört oder gefährdet wird gibt es für mich keinen Grund Dinge zu reglementieren. Ich würde diese "Waffe" auch haben wollen. Und nur weil sie so scharf am Waffengesetz vorbei schrammt.

Gast captainnofuture
Geschrieben

Naja, ich finde so ein Teil kann ganz schnell wieder eine Öffentlich Disskusion über das Waffenrecht auslösen, und durch die folgenden Änderungen können auch leicht wieder Einschränkungen für uns Sportschützen resultieren.

Deshalb bin ich gar nicht erfreut über solche völlig Sinnlosen und Gefährlichen Gegenstände.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Deshalb bin ich gar nicht erfreut über solche völlig Sinnlosen und Gefährlichen Gegenstände.

Wieso sinnlos und gefährlich?

Auf kurze Distanzen sicher besser als Reizgas.

Gruß

GOH

Gast captainnofuture
Geschrieben

Naja, mag schon sein das es zur Selbstverteidigung zu gebrauchen ist, allerdings gibt es genügend Alternativen.

Geschrieben
Waffenrechtlich ist es eine Pistole und bei Pistolen zählt das Patronenlager zum Lauf.

Wie sieht es denn mit Revolvern aus die waffenrechtlich keinen Lauf haben und eigene Projektilkartuschen verwenden?

Sorry - nö. Die Definition was ein Lauf ist, ist bereits im WaffG zu lesen:

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

...

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager,

wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem

ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die

hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel

als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses

bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf,

der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das

unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

BTW: Der freie Erwerb scheitert schon am fehlenden Prüfzeichen. Da müsste nach meiner Auffassung ein F oder PTB drauf sein und das wird es nicht bekommen. Letztlich ist dann noch die Frage des Munitionserwerb ungeklärt.

Geschrieben
Na, bei 85 J Mündungsenergie kommt das "F im Fünfeck" wohl nicht in Frage, Floppyk ;).

Ja, ja. Das meine ich ja. Wie ich schrieb - wird es nicht bekommen.

Und ohne Prüfzeichen kein freier (ab 18) Erwerb.

Selbst für eine SSW ohne PTB braucht man schon eine WBK.

Geschrieben

Es ist gut das diese Drecksdinger wohl nicht auf dem deutschen Markt kommen. Ich bin auch absolut kein Fan von den SSV Waffen.

Die sollten meiner Meinung nach völlig verboten werden.

Wenn schon Schußwaffe zur Selbstverteidigung, dann richtig! Also gut wäre ein erleichterter Waffenscheinerwerb.

Also ab 21, ohne Vorstrafen, mit Sachkunde und Schießprüfung. Fertig aus. Bei Missbrauchch der Waffe automatisch 15 Jahre ohne Bewährung. Hier wäre auch eine gute Anwendungsmöglichkeit für Smartguns ala ARMATIX. Der Besitzer muss zur Anwendung der Waffe einen Empfänger tragen. Wird er z.B. wegen Bedrohung usw. angezeigt können die Behörden die Waffe per Fernsteuerung ausschalten.

Geschrieben
(...)Hier wäre auch eine gute Anwendungsmöglichkeit für Smartguns ala ARMATIX. Der Besitzer muss zur Anwendung der Waffe einen Empfänger tragen. Wird er z.B. wegen Bedrohung usw. angezeigt können die Behörden die Waffe per Fernsteuerung ausschalten.

Hanebüchener Blödsinn und SF-Fantasie so manchen Behördenvertreters. Eine Verteidigungswaffe darf keinesfalls unter Kontrolle von irgendwem, außer dem berechtigten Nutzer stehen.

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben
:rolleyes: Das liegt bei SSWs an dem simplen Umstand, dass sie in der Anlage 1 zum WaffG explizit als Schusswaffen definiert werden...

Also in Anlage 1 steht das so:

Arten von Schusswaffen

2.6

Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum

Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

Diese Definition ist hier aber gar nicht relevant, da die MP-461 Strazhnik eben KEINE Schusswaffe ist und Schreckschusswaffen lt. WaffG nur eine Unterart von Schusswaffen darstellen.

Schusswaffen sind allgemein so definiert in Anlage 1:

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,

zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind

und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2

Gleichgestellte Gegenstände

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

1.2.1

die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind

Da die MP-461 aber KEINE Munition verschiesst, weil Munition (egal. ob Kartuschenmunition, Patronenmunition voraussetzt

1.

Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

1.1

Patronenmunition

, dass sie für eine Schusswaffe bestimmt ist und die "Munition" der MP-461 eben keine Munition als solches ist, ist die MP-461 auch keine den Schusswaffen gleichgestellte Waffe.

Auch bei den Definitionen im Unterabschnitt 2 (Schleudern, Elektroschocker, Flammwerfer, Hieb- und Stosswaffen etc.) findet sich nix, worunter die MP-461 Strazhnik fallen würde. Das Ding rutscht einfach durch alle WaffG-Definitionen durch!

Wenn das so bestätigt wird, wäre das eine Sensation in D: erstmals 85 Joule pure Power im Hosensack/Handtasche, ganz frei für alle, jederzeit griffbereit! Nur mal so zum Vergleich: Die unlängst verbotene PSM-Pistole schafft auch nur ca. 100 J und ist sogar verbotene BKA_Waffe und hier gibt es nahezu die gleiche Power einfach so. Jetzt geht's los!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Spätestens, wenn die Dinger bei Demos in den Händen des "Schwarzen Blocks" auftauchen, wie seinerzeit die Zwillen mit Armstützen, die vorher auch nicht unter das WaffG fielen, werden die Dinger verboten, das steht fest.

Vermutlich werden sie wegen der gleichen Befürchtungen erst gar nicht für den Import zugelassen, bei den zuständigen Behörden haben die Mitarbeiter garantiert noch viel weitergehende Fantasien als ich...

Jake C.

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