Ja
Das ist es eigentlich überall. Im Gegenteil, wenn man eine sportliche Waffe erwerben will muss man alle vorhandenen Waffen angeben. Ansonsten müsste man auch einige Waffen doppelt kaufen, einmal für Jagd, einmal für Sport. Das wäre komplett Unsinn, zumal ein reiner Jäger einen reinen Sportschützen die Waffe für den Sport ausleihen darf oder andersrum. Und deshalb darf jemand der beides Jäger und Sportschütze ist die Waffen auch selbst für beide Zwecke benutzen. Das ist die Argumentation meines Verbandes warum ich Jagdwaffen auf dem Antrag angeben muss, und auch die Begründung der Behörde warum ich keine zweite jagdliche Kurzwaffe bekomme, wenn sportliche vorhanden sind.
Das würde ich noch nicht mal so pauschal sagen. Eine gewisse Kontrolle wer Waffen erwerben darf finde ich nicht verkehrt. Und es ist über die EU fest vorgegeben, das bekommen wir nicht wieder weg. Aber es ist nötig es stark zu vereinfachen. Zum Beispiel Erwerbsstreckung und Anschein für Sportschützen weg, beides bringt keine Vorteile für die Gesellschaft. Und auch die Einzelanträge für Waffen können entfallen. Wer als zuverlässiger Sportschütze oder Jäger überprüft und bestätigt wurde, ist mit zwanzig Waffen keine größere Gefahr für die Gesellschaft als mit einer Waffe. Also ein digitales Waffenregister, auf einer Plastikkarte, ohne physische Eintragungen, ohne Einzelanträge für Voreintrag, Fertigeintrag, Munitionserwerb, das würde reichen. Karte ist vorhanden, also Waffe und Munition kaufen nach Belieben. Das würde völlig reichen, und wäre EU-konform.