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Über Fyodor
- Geburtstag 02.09.1980
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www.MurgTal-Supplies.de
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Lieblingswaffe
Winchester 1873 in .44-40
- Gründungsmitglied FvLW e.V.
Leistungen von Fyodor
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Dann werde der einzige ehrliche Waffenhändler in Deutschland, und versorge uns mit unschlagbar günstigen Preisen.
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In den USA gibt es keine Beschußpflicht. Genauso sehen viele Waffen von dort auch aus. Jede Waffe die den Beschuss nicht übersteht muss durch die anderen mit bezahlt werden. Eigentlich ist das nicht so schwer zu verstehen, wenn man nicht der Meinung ist dass Händler nur ein besserer Postbote sind.
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Der Importeur macht das nicht aus Nächstenliebe, sondern um Geld zu verdienen. Aber Toni überschätzt maßlos die Marge. Ein viel größerer Faktor ist der Staat, der sich bereichert. Die Verkaufssteuern in den USA sind erstens viel niedriger als hier, und zweitens nicht im angegebenen Preis enthalten. Allein das schlägt schonmal 20% auf den US-Preis auf, ohne dass irgendjemand da noch einen Cent verdient hat.
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Das nicht. Dafür haben sie SBR, SBS, DD, AOW,... Ist dort auch nicht alles Gold was glänzt.
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Ich suche solch eine Lichtleiste, gerne auch nur ein Segment, kann auch defekt sein. Ich will damit einen Verbinder basteln für vorhandene Leisten, damit ich nur ein Netzteil und einen Schalter brauche. Wenn sich kein Teil findet, werde ich Kabel direkt anlöten, sieht halt nicht so schön aus wie mit Stecker.
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Online gekaufte Waffe nicht von der Post abholen
Fyodor antwortete auf BallistikPro's Thema in Waffenrecht
Jein. Beim Versandhandel sind Überlassung und Erwerb nicht gleichzeitig, im Gegensatz zum lokalen Handel. Der Erwerb findet natürlich erst mit Annahme des Paketes statt. Ich würde das so nicht machen. Das hat auch nichts mit dem Rückgaberecht im Fernabsatzgesetz zu tun. Du kannst nicht zurückgeben was Du nie bekommen hast. Wenn die Waffe nach Lagerfrist zurück geht kann der Händler sie auch nochmal los schicken. Ich würde den Händler anrufen und das so erklären wie es ist. Was Du vor hast ist ziemlich link.- 71 Antworten
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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
Fyodor antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Das ist Wunschdenken, das weg zu reden. Es ist juristische Realität. Muss einem nicht gefallen, den Ärger bekommt man trotzdem. -
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
Fyodor antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Leider ist es in Deutschland gerichtlich andersrum festgelegt. Verschlossener Transport von Waffen nur mit 0,0. Dass das ideologischer Schwachsinn ist, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Aber es ist etablierte Rechtsprechung. Dass die "Freiheitsfanatiker" hier wieder ein Faß aufmachen bei einer leider juristisch gegründeten Frage war klar. Nur leider steht auch die echte Welt nicht nach Euren Idealen. Leider. Und deshalb müssen wir in der echten Welt solche Fragen diskutieren. -
Zählt bei Tuner-Waffen das Gewicht mit verbauten Teilen oder nur das Herstellergewicht
Fyodor antwortete auf PartyPooper's Thema in Waffenrecht
Genau so ist es. Klassisches Beispiel: Du willst eine KW-Disziplin schießen, beantragst die Waffe dafür, kaufst sie, und schießt eine Weile damit. Dann baust Du ein Rotpunkt drauf, und schießt die Waffe in einer anderen Disziplinen mit Optik. Jetzt hat Du keine passende Waffe mehr für die erste Disziplin, also beantragst Du wieder eine. Die bekommst Du auch, weil Du im Antrag angibst, dass die alte Waffe jetzt eine Optik montiert hat. Kein Problem. -
Falschrum hatte ich einmal bei einer .45Auto, und fehlende Zünder hatte ich schon bei Schrotpatronen von B&T. Aber seitwärts hatte ich bei Fabrikmunition noch nicht. Der falsch rum gesetzte Zünder hat aber ebenfalls ganz gewaltig gequalmt.
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Zählt bei Tuner-Waffen das Gewicht mit verbauten Teilen oder nur das Herstellergewicht
Fyodor antwortete auf PartyPooper's Thema in Waffenrecht
Ja. Entscheidend ist immer das aktuelle Gewicht. Die Herstellerangaben interessieren nicht. -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
Fyodor antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Wie soll ein Verein mit 50 Mitgliedern alle 200 oder so Disziplinen ausrichten können? Die meisten Vereine haben keine 100m Bahn oder begehbare 25m Bahnen. -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
Fyodor antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Ich schieße nur im BDS LV7, daher kenne ich es nicht wie es in anderen Verbänden läuft. VM für alle Disziplinen ist schlicht gar nicht möglich. Und auch offene Wettkämpfe decken meistens nur einige KW-Disziplinen und LW-Präzision auf 50m ab. Rein logistisch haben die meisten Vereine mit den anderen Disziplinen Probleme. Die BM steht zwar grundsätzlich jedem offen, aber auch hier sind die Startplätze begrenzt. Ich habe dieses Jahr neun (9) Starts gebucht und bezahlt, für die ich dann aber keinen Startplatz mehr bekommen habe. Was soll ich denn da noch tun? Ich habe mich angemeldet und bezahlt, aber der Andrang war halt riesig. Der Wille ist da, aber die Gelegenheit nicht. Die Startzeitbuchung findet unter der Woche vormittags statt, so dass die arbeitende Bevölkerung abends nur noch die Restplätze bekommt, oder eben gar keinen mehr. -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
Fyodor antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Nein, das geht gar nicht anders. In den Standarddisziplinen muss man sich qualifizieren für höhere Wettkampfebenen. Es ist unmöglich dass sich alle Teilnehmer der BM auf die LM qualifizieren. Dieses Stufensystem ist ein Aussieben, es müssen zwangsläufig auf jeder Ebene weniger Teilnehmer werden. Für die Hälfte oder mehr ist auf der ersten Ebene schon Schluss. Selbst wenn die wollten, es werden für sie keine weiteren Wettkämpfe angeboten. Wobei... Gerade hier in meinem Kreis könnte das der Behörde völlig egal sein. -
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
Fyodor antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Den Wettkampf kann ich sogar nachvollziehen. Wir haben nunmal das Bedürfnisprinzip, und das geht auch nicht wieder weg. Das Bedürfnis ist Schießsport, also soll man die Waffen auch nutzen. Obwohl natürlich immer was dazwischen kommen kann, wie schon geschrieben. Ich habe z.B. eine Waffe an der seit Jahren gedoktert wird, beim Büchsenmacher läuft sie, auf dem Wettkampf nicht. Absolut keine Ahnung warum. Aber was jeglichen Maßstab vermissen lässt sind 12 Termine pro Waffe. Zum Erwerb muss man zwar auch so viele nachweisen, aber erstens mit irgendwelchen Waffen, nicht der neuen, und 18 Termine in 18 Monaten reichen beim Erwerb für vier Waffen. Zum behalten dieser vier Waffen müssen es dann im gleichen Zeitraum fast 50 Termine sein. Keinerlei Maßstab mehr. Es gibt auch reine Wettkampfwaffen, die gar nicht zum Training kommen, weil das viel zu teuer wäre. Ich bringe in den letzten Jahren jeweils 50-80 Wettkampfurkunden heim. Davon viele Treppchenplätze. Erst vor ein paar Tagen kam die Post mit meinen Ergebnissen der DM Perkussion: 11 Starts, 6 Siege, nur zwei nicht auf den Treppchen. Und das soll in fünf Jahre alles nicht mehr reichen. Bei mir im Landkreis, in der Nachbarstadt wäre das mehr als genug.