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Fyodor

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Über Fyodor

  • Geburtstag 02.09.1980

Kontakt Methoden

  • Website URL
    www.MurgTal-Supplies.de

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  • Lieblingswaffe
    Winchester 1873 in .44-40
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  1. Das ist ein YouTuber. Das ist ein Beruf. Natürlich geht es da nur ums Geld verdienen.
  2. Ohne den Kanal zu kennen: meine alte Küchenwaage sah fast genauso aus.
  3. Nicht wenn es offensichtlich an der Realität vorbei geht.
  4. BSV. Den habe ich damals auch angeschrieben. Und mit Dir habe ich auch telefoniert 😉
  5. Als der Schrieb in unserem Verein zum ersten mal auftauchte, habe ich das damals gleich gemacht. Den LV, den Bundes-BDS, und den DSB. Allgemeiner Tenor: aktiv werden kann man erst wenn was passiert.
  6. Meiner VRF wäre kein Thema, die Waffe wird oft genug bewegt. Aber meine Behörde hat bereits geschrieben wie sie bald zu prüfen gedenkt, und die VRF sehen sie dort als ÜK. Was ich tun werde wenn es soweit ist, weiß ich noch nicht. Einfacher wäre einfach den Nachweis vorzulegen. Richtig wäre Widerspruch. Keine Ahnung, hat noch Zeit.
  7. Dass ist zwar richtig. Aber es macht uns in BW eben dass Leben schwer. Entweder erfüllen wir diese illegalen Forderungen, oder gehen vor Gericht. Beides ist sch...
  8. Dass leere Gehäuse ist bereits verboten, die Verplombung ist dabei unerheblich. Meiner Einschätzung nach.
  9. Da bereits der leere und funktionslose Magazinkörper verboten ist, der aber scheinbar intakt bleibt, ist meine Einschätzung: nicht legal in Deutschland.
  10. Natürlich das Waffengesetz, genauer §36(4). Dort steht, daß die alten A/B-Schränke weitergenutzt werden dürfen, wenn sie a) zum Stichtag 2017 vom aktuellen Nutzer bereits zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtig Waffen genutzt wurden b) UND diese Nutzung seither aufrechterhalten wurde, es also keine Unterbrechung gab.
  11. Die habe ich benutzt um meine Waffenschränke geruchsdicht zu bekommen (sie standen eine Weile lang im Kinderzimmer). Es waren zwei Lagen nötig, eine im Rahmen und eine in der Tür. Hat aber sehr gut funktioniert. Aber eine Warnung vorweg: Feuchtigkeit funktioniert anders. Sie diffundiert als Dampf hinein und kondensiert an der kalten Rückwand, kann dann als Tropfen aber nicht wieder raus. Gegen Feuchtigkeit hilft lüften, nicht versiegeln. So dicht bekommt man das nur mit schweißen, und "fast dicht" sammelt die Feuchtigkeit im Inneren!
  12. Aber eben nicht für Wald-und-Wiesen-Magazine.
  13. Stuhl und Tisch sind keine Kriterien. Ich habe nochmal nachgelesen, Hobby- und Arbeitszimmer scheinen aber als bewohnt zu gelten, egal wie selten sie genutzt werden. Badezimmer dagegen nicht.
  14. Wenn die Tür abgeschlossen bleibt solange niemand drin ist, ist das genauso gut wie in der Wohnung. Im Gegenteil, die Diskussion ob es ein ständig bewohntes Zimmer ist (dann darf dort kein Pulver aufbewahrt werden) ist damit eindeutig beendet.
  15. Ist im Gegensatz zum Waffengesetz nicht genau geregelt, und deshalb kochen einige Behörden da ihr eigenes Süppchen.
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