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IGNORED

Anmeldung div. Waffen = eine oder mehrere Gebühren


Christian 555

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

vor ca. 5-6 Monaten gab es mal einen Bericht im DWJ bzgl. der Gebührenhöhe bei der gleichzeitigen Ein- oder Austragung mehrerer Waffen. Hierbei stellte sich die Frage, ob nun einmal oder mehrfach die Gebühr fällig geworden sei.

Hat sich seit diesem Zeitpunkt diesbezüglich noch irgendetwas in dieser Sache getan? Falls ja, habt Ihr da mal eine Fundstelle zur Hand?

Gruß, Christian 555.

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Hallo Freunde,

welcher anonyme Oberlehrer hat denn schon wieder etwas an diesem Beitrag auszusetzen, indem er in der "Sicherheit" seiner kleinen Kammer mir meine Sterne klaut? Wenn jemandem hier etwas nicht paßt an diesem Beitrag, bin ich gerne bereit mal darüber zu reden (PS: Man kann auch nur den Beitrag bewerten).

Oder liegt es daran, daß es wie überall im Leben Neider gibt?

Mich würde es mal echt interessieren, warum sich jemand von diesem Beitrag gestört fühlen kann.

Insgesamt läßt es eine sehr weitreichende Interpretation über den "Sternchenklauer" zu. gaga.gifchrisgrinst.gifgrlaugh.gif

Grüße an alle anderen!

Christian 555

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Hallo Christian,

möglicherweise liegt es an Deinem Bildchen?

Es könnte jemand auf die (zugegebener Maßen weit hergeholte) Idee gekommen sein, es auf sich zu beziehen. chrisgrinst.gif

Ich kann Dir bzgl. Deiner Frage nur indirekt weiterhelfen: Bei Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses kann man alle in den eigenen WBKs enthaltenen Waffen dort in einem Schwung eintragen lassen, jedenfalls bei uns. Möglicherweise gibt es eine Obergrenze bzgl. Fassungvermögen des EFWP. Aber sonst ist mir keine Grenze bekannt. Und die Kosten sind immer dieselben bei Erstbeantragung.

Gruß, Ronald

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Ich hoffe, ich gehör`zu den anderen grin.gif

Heul nich, ich hab`auch bloss zwei Sterne und schreib mir seit 2 Jahren die Finger fusselig crying.gif, sind eben überall nette Mitmenschen grin.gif

Aber zu deiner Frage, ich kenne nur den "Rabatt" bei den Voreinträgen.

Da ist der gleiche Preis bei ein oder zwei Voreinträgen.

Sonst war bei mir noch nix doppelt.

Gruß Klaus

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Hallo Sternengucker,

ich habe mir abgewöhnt, einen Beitrag oder einen User nach den vergebenen Sternen zu beurteilen. Gründe:

Erst musste ich lernen, dass die Vergabe eines Sternes eigentlich eine Negativbeurteilung ist. (War mir neu)

Das Zweite, was ich lernen musste war, dass, an einen User mal Sterne vergeben, dieser nicht neu bewertet werden kann. Also nix mehr rauf oder runter. Mein Computer zeigt an:"Sie haben den User bereits bewertet", oder so ähnlich. (Oder mache ich was falsch?)

Was sollen also die Sterne?

Bin dankbar für Aufklärung, da ich in Computerdingen sehr unerfahren bin.

Gruß Habakuk

im FWR

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Hallo Leute,

erst einmal Danke für Eure Beiträge.

Ja, das Leben ist schon komisch und manche Zeitgeister gibt es.............Schwamm drüber.

Ich muß nächste Woche mal zur Behörde, um mehrere Sache anzumelden. Vielleicht brauche ich die Eintragungsgebühr nur einmal zu bezahlen anstatt gleich x-fach.

Von dem Ersparten könnte man ja mal wieder ins Kino schlendern und einen kleinen Happen essen gehen. Es wäre nur zu schön gewesen, vorab mal zu wissen, wo der Hase lang läuft.

Schöne Grüße

Christian 555

icon14.gificon14.gificon14.gif

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Guten Abend ,oder lieber gute Nacht, rolleyes.gif

jeder Voreintrag kostet bei uns 24,95 Euro ( grüne WBK )

jede Anmeldung in einer gelben WBK 12,75 Euro und zwar pro Position. Es gibt keine Ordnungsbehörde die alles abstempelt

und nur eine pauschale Gebühr erhebt !

Alle Gebühren beziehen sich laut Gebührenordung auf einen Vorgang .Zwei Waffen anmelden = zwei mal Gebühren .

Die Höhe der Gebühren kann je nach Ordnungsbehörde leicht schwanken .

MfG

BigBoreMike

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In Antwort auf:

Die Höhe der Gebühren kann je nach Ordnungsbehörde leicht schwanken .


Soweit mir bekannt, gibt es eine FESTE Gebührentabelle (siehe http://foren.waffen-online.dehttp://foren....=true#Post90957 - im Anhang meines Postings)

Wenn die Gebühren von Behörde zu Behörde abweichen, macht irgendwer einen Fehler in der Auslegung.

In Antwort auf:

10. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

a) einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte

B) der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere

Waffen nach § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 35,-


(Alle Preise noch in DM!)

Der Munerwerb wird dann wieder stückweise berechnet.

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Hallo Christian 555,

so weit ich mich erinnere, war mal hier ein Posting bezüglich eines Urteils von xy Gericht, dass der Vorgang mehrere Waffen einzutragen, keinen so großen Mehraufwand darstellte, dass eine Einforderung von X mal mehr Gebühren nicht gerechtfertigt sei.

Im Endeffekt ist es meiner Meinung nach auch nicht gerechtfertigt. Bei mehreren Waffen (z.B auf Grüne WBK) wird ja nicht x-Mal ein Führungszeugnis angefordert, es läßt sich also alles mehr oder weniger in einem Verwaltungsakt erledigen.

Genaueres weiß ich aber nicht mehr, vielleicht können ja andere weiterhelfen.

Gruß Stefan

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