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IGNORED

Anmelden von Munition- was denn nun ???


SWAT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

soeben wurde folgende Mitteilung des Forum Waffenrecht eV herausgegeben:

Aufgrund der vielen Fragen, die uns taglich zur "dringenden" Munitionsanmeldung erreichen, fassen wir die wichtigsten Punkte hierzu nocheinmal fur Sie zusammen:

Der im Waffenrechtsanderungsgesetz vom 16.10.2002 veroffentlichte Termin zur Anmeldung von Munitionsbesitz (? 58 Abs. 1 WaffG) war mit dem 28.02.2003 falsch berechnet. Dieser Fehler wurde nun im Bundesgesetzblatt offiziell korrigiert und das Fristende fur die Anmeldung von Munitionsbesitz auf den 31.08.2003 festgeschrieben. Es bleibt also nun noch ein wenig Zeit.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Munitionsbesitzer nach ? 58 Abs.1 WaffG lediglich verpflichtet sind, bei der Meldung ihre Personalien sowie die Munitionsarten der Behorde mitzuteilen. Munitionsarten sind in der Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 mit "Patronenmunition", "Kartuschenmunition", "hulsenloser Munition" und "pyrotechnischer Munition" bezeichnet.

Die Nennung einzelner Kaliber sowie der Anzahl ist nicht gefordert.

Fur unser Mitglieder werden wir in der nachsten Ausgabe der "Forum news" ein Musterformular zur Munitionsanmeldung bei der Behorde veroffentlichen.

-------------------------------

Forum Waffenrecht e.V.

Landvogtei 1-3

79312 Emmendingen

Leider bin ich nach lesen der obigen Meldung eher dümmer als schlauer; ich war der Auffassung, das z.B. Sportschützen und Jäger, die über eine entsprechende Erwerbsberechtigung verfügen, ihre Munition n i c h t anmelden müssen. Die Meldung des FWR vestehe ich aber so, dass jeder seine Munition tatsächlich anmelden muß.

Was ist denn nun richtig ? Ich glaube, dass derzeit viele legale Waffenbesitzer verunsichert sind; wer kann von Euch was Konkretes sagen (oder müssen wir auch hier wieder auf irgendwelche Verwaltungsvorschriften warten ?)

Besten Dank für Rückmeldungen sagt

SWAT

Geschrieben

In Antwort auf:

Leider bin ich nach lesen der obigen Meldung eher dümmer als schlauer; ich war der Auffassung, das z.B. Sportschützen und Jäger, die über eine entsprechende Erwerbsberechtigung verfügen, ihre Munition n i c h t anmelden müssen


dem kann ich mich nur anschließen.

da nach 58 I

" alte erlaubnisse fortgelten" und

"Erlaubnisse zum Erwerb von Munition auch zu deren Besitz berechtigen "

kann m.e. die anmeldepflicht wohl nur für munition gelten,

- die jemand mal berechtigt erworben hat

- und für die nun die berechtigung weggefallen ist.

beispiel:

jemand hat eine .45-er + munerwerb auf der karte.

er hat 1.000 schuß -berechtigt !!!- erworben.

nach einem jahr verkauft er die waffe und 975 schuss mun.

damit entfällt die erwerbsberechtigung.

25 schuss .45-er mun. hat er behalten, denn nach altem recht war aber der besitz weiterhin rechtmäßig.

N U R diese 25 schuss muss er anmelden.

confused.gif O D E R ? ? ? confused.gif

Geschrieben

Ja, das ist anscheinend wieder so eine der Schlampigkeiten in diesem unsäglichen Machwerk. (Siehe auch den aktuellen Thread mit den Blankwaffen)

Aber tun wir doch unseren Sachbearbeitern was Gutes und schicken ihnen (oder geben ihnen bei unserem nächsten Besuch) ein Zettelchen, oben mit unserer Anschrift und dem Text:

Ich besaß am 1.04.2003 und besitze noch folgende Munitionsarten:

"Patronenmunition", "Kartuschenmunition", "hülsenlose Munition" und "pyrotechnische Munition".

[nichtzutreffendes Streichen]

Mit freundlichen Grüßen

Mäxchen Müller cool3.gif

Andererseits, wenn man wirklich nur die Muni hat, die man lt WBK erwerben darf, sollte die zuständige Behörde doch in Beweisschwierigkeiten kommen, wenn man behauptet "Alles nach dem 1. April gekauft, ich verballere immer soviel". grlaugh.gif

Geschrieben

Ich warte auf alle Fälle darauf, bis ich diesbezüglich Post von meiner Behörde bekomme. Ich bin schließlich ein dummer Bürger und woher sollte ich deshalb wissen, daß so eine Anmeldung nötig ist...??? confused.gif

Von allein mach ich nichts. Die wenn was wollen, werdens schon kommen.

Gruß

Sentenced7

Geschrieben

wiederlader koennen jedes kaliber das sie fuer richtig halten laden (ohne wbk eintrag, wie ich inzwischen weiss). wenn also die munition zu einem best. stichtag gemeldet werden muss, dann kann das eine woche spaeter schon wieder ganz anders aussehen - ohne dass ein einziger schuss ueber den handel erfasst wird.

offenbar eine weitere wenig sinnvolle regelung in der neufassung....

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich warte auf alle Fälle darauf, bis ich diesbezüglich Post von meiner Behörde bekomme. Ich bin schließlich ein dummer Bürger und woher sollte ich deshalb wissen, daß so eine Anmeldung nötig ist...???

Von allein mach ich nichts. Die wenn was wollen, werdens schon kommen.


Dazu kann ich nur eine alte Weisheit zitieren: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! (Und das trifft hier 100%ig zu.) mad1.gif

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

Andererseits, wenn man wirklich nur die Muni hat, die man lt WBK erwerben darf, sollte die zuständige Behörde doch in Beweisschwierigkeiten kommen, wenn man behauptet "Alles nach dem 1. April gekauft, ich verballere immer soviel".


Nur als Randbemerkung: Sie kommt nicht in Beweisschwierigkeiten. Nach Delaborierung kann man anhand des Pulvers Aussagen darüber treffen wann die Munition hergestellt wurde.

Geschrieben

Ist mir jetzt fast ein wenig peinlich blush.gif -

aber mir fällt außer Schwarzpulverpresslingen(?) nichts ein, was ich unter "Hülsenloser Munition" verstehen könnte.

Konnte selbst im Sachkundebuch nicht finden frown.giffrown.gif

Patronen-,Kartuschen- und Pyrotechnische Munition ist ja klar.

Aber "hülsenlos" macht mich ratlos confused.gif - kann mir da jemand helfen ?

Mouche

Gast georg wagner
Geschrieben

confused.gif

ich schreib der behörde also,dass ich patronenmun usw. hab.....

ok.....2 wochen später schreib ich denen dann,dass ich keine mehr hab,weil ich soviel baller...

2 wochen und einen tag später schreib ich ihnen dann,dass ich wieder massenhaft von dem zeug hab,weil ich bei kettner nicht widerstehen konnte als ich all diese hübschen patronen sah...

das so ca. 20x und mal sehen,wer dann weich wird in der birne......

ist es nicht begnadet blöde,mun-erwerb in eine WBK zu stempeln ,somit also auch eine besitzerlaubnis zu erteilen und dann wissen zu wollen,ob jemand mun hat?

und vor allem,was nützt die saudummer fragerei bei einem derartigen verbrauchsartikel??

gruss an die idioten dieser welt..........

gunner

Geschrieben

Wenn ichs richtig gelesen habe ,dann ist es eine einmalige Angelegenheit , mit welcher dann die Besitzerlaubnis als erteilt gilt.

Da Du nicht verpflichtet bist (laut FWR und Vor-Postern) Anzahl und Kaliber anzugeben - ist es allenfalls ein einmaliger Aufwand - zugegeben ist auch dieser für Munition für die ich entweder eine Erwerbserlaubnis habe, oder für die ich keine brauche (Kartuschen und Pyrot. Mun.)eigentlich unnötig .

Mouche

PS : Dank für die Infos über "Hülsenlose Munition" - ist also für Mouche Normalschütze ohne praktische Bedeutung wink.gif

Gast georg wagner
Geschrieben

In Antwort auf:

Da Du nicht verpflichtet bist (laut FWR und Vor-Postern) Anzahl und Kaliber anzugeben - ist es allenfalls ein einmaliger Aufwand


ich lach mich schlapp....da werden unsere behörden also jetzt pflichtgemäss von hunderttausenden von schützen zugeschissen mit der hoch wichtigen nachricht : hallo,ich hab mun!

das wussten die vorher wohl gar nicht?

werden die überrascht sein.......

die sachbearbeiter,die siesen papiermüll knicken,lochen und heften müssen,tum mir direkt leid!

gunner

Geschrieben

"(1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt

wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der

Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I

S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November

1996 (BGBl. I S. 1779), fort. Erlaubnisse zum Erwerb von

Munition berechtigen auch zu deren Besitz. Hat jemand

berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes

erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis

erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses

Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis

28. Februar 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden...."

Also ich würde daraus interpretieren, dass dies nur für Personen gilt, die Munition vor dem 08.03.1976 erworben haben und heute noch besitzen? redface1.gif

Geschrieben

und dazu noch diejenigen, die mun illegal erworben haben (soweit der strafbare erwerb inzwischen verjährt ist, sonst wäre anmeldung wohl weniger opportun).

für alle, die eine erwerbserlaubnis haben und dadurch auch zum besitz berechtigt sind (sowohl für den bestand, als auch für das, was noch in kuhzunft gekauft wird), gibt es gar keine anzeigepflichten.

p.s.: frei nach rüdiger hoffmann: ich weis nicht, ob sie es schon wussten... wiederladen gilt im neuen gesetz als erwerben. somit ist wiederladen und besiz der geladenen pillen nur noch für diejenigen legal, die für die jeweiligen murmeln zum erwerb und besitz eine erlaubnis haben.

Geschrieben

So hier die Antwort von meinem Ordnungsamt, andere werden das aber vielleicht anders handhaben.

nachdem mir selbst immer noch keine Kommentierung oder Durchführungsbestimmungen zum neuen Waffengesetz vorliegen, kann ich mich auch nur an den reinen Gesetzestext halten. Vermutlich soll der neue § 58 den Fall regeln, bei dem über einen Munitionserwerbschein (bisher § 29 WaffG) Munition gekauft wurde und dieser inzwischen abgelaufen ist.

Sollten doch die "normalen" Sportschützen oder Jäger betroffen sein, so werden wir ggf. auf diese Anmeldefrist nochmals gesondert hinweisen.

Geschrieben

Hallo!

Vom Sentenced7:

In Antwort auf:

Ich warte auf alle Fälle darauf, bis ich diesbezüglich Post von meiner Behörde bekomme. Ich bin schließlich ein dummer Bürger und woher sollte ich deshalb wissen, daß so eine Anmeldung nötig ist...???

Von allein mach ich nichts. Die wenn was wollen, werdens schon kommen.


.,-genau wink.gifwink.gifwink.gif!

Grüße! -Jacek AZZANGEL.gif

Geschrieben

Ulrich Falk schrieb: ...wiederladen gilt im neuen gesetz als erwerben. somit ist wiederladen und besiz der geladenen pillen nur noch für diejenigen legal, die für die jeweiligen murmeln zum erwerb und besitz eine erlaubnis haben.

Dies ist so nicht (ganz) richtig. Nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 6.1 ist die nichtgewerbsmäßige Herstellung von Munition erlaubnisfrei.

Der Wiederlader darf also jedwede Munition (nichtgewerbsmäßig) herstellen. Solche, für die er selbst keine Besitzerlaubnis hat, muß er danach einem Berechtigten überlassen.

P.S.

Kann mir bitte jemand in einfachen Worten erklären, wie ich hier ein Posting mit Zitat erstellen kann? Besten Dank im voraus.

Geschrieben

In Antwort auf:

Kann mir bitte jemand in einfachen Worten erklären, wie ich hier ein Posting mit Zitat erstellen kann?


Ganz einfach.

Den Text, den Du als Zitat haben willst mit gedrückter linken Maustaste markieren. Dann die Taste "Strg" drücken und gleichzeitig "C" drücken.

Im Anwortfenster "Zitat" anklicken, mit der Maus in den Zwischenraum des dann angezeigten "Zitat Zitat" klicken und wieder "Strg" und gleichzeitig "V" drücken.

Klingt kompliziert - isses aber nicht.

Gruß

Manfred

Geschrieben

In Antwort auf:

Den Text, den Du als Zitat haben willst mit gedrückter linken Maustaste markieren. Dann die Taste "Strg" drücken und gleichzeitig "C" drücken.


Ich danke nochmals allen, die mir eine Anleitung gegeben haben. Sei es per Posting oder durch persönliche Nachricht.

Es funktioniert!

Vielen Dank!

700NE

Geschrieben

In Antwort auf:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


Es tut mir leid, dass ich hier schon wieder den Klugscheißer machen muss, aber das ist so nicht ganz richtig:

1. Im Strafrecht schützt Unwissenheit vor Strafe, das nennt sich da UNVERMEIDBARER Verbotsirrtum (nur ist er halt meistens vermeidbar, der Verbotsirrtum; man muss sein Gewissen anspannen ;-) )

2. Im Ordnungsrecht schützt Dämlichkeit in der Tat nicht, wie hier schon sehr oft ausgeführt wurde (wer die Bestimmungen nicht kennt, ist nicht sachkundig und damit nicht zuverlässig, etc.).

Geschrieben

In Antwort auf:

...

für alle, die eine erwerbserlaubnis haben und dadurch auch zum besitz berechtigt sind (sowohl für den bestand, als auch für das, was noch in kuhzunft gekauft wird), gibt es gar keine anzeigepflichten.

....


es scheint sich damit also eine "herrrschende meinung" zu bilden. cool.gif

aber, btw, ich wusste nicht, daß kühe einer eigenen zunft angehören chrisgrinst.gif

Geschrieben

Hallo zusammen! Ist es nicht unglaublich was für einen Blödsinn sich unsere gewählten Vertreter in der Politik erlauben?

In unserem Waffenrecht steht schon viel Mist, aber das mit dem Anmelden von Munition ist mit Abstand das Beste!!

Unsere Rotgrüne Koalition taugt eh nur zum abwählen, in wirklich jeder Hinsicht, aber was die Waffenrechtsnovelle angeht fühle ich mich in das gute alte Schilda versetzt. Wie kann man sich gegen solchen Blödsinn wehren? Die nächste Wahl ist noch weit entfernt. Und die können sich noch viel einfallen lassen. Wo man auch hinschaut, (siehe aktuelle veröffentlichungen vom BKA) hört man das der legale Waffenbesitz keine nennenswerten Probleme darstellt, also warum geht das seit Jahren immer so weiter das gegen uns Propaganda gemacht wird und immer wieder nach Verschärfungen geschrieen wird?? Bin ich nur zu blöde, oder was bekomme ich da nicht mit? Und diese Versuche den Sportschützen zu Kriminalisieren, wenn ich nach dem 1.4. 100 gr Pulver zuviel im Schrank habe ist das keine Ordnungswiedrigkeit sondern eine Straftat!! Das muß man sich mal Vorstellen!! Ich fahre zum Händler kaufe meine Maximalmenge an Pulver, habe zuhause noch, sagen wir mal 150 gr in der Pulle, wohlwissend das ich am Wochenende eine Wiederladeorgie starte, und bin dann Kriminell???? Schwerverbrecher???? Ein Pädophiler steht in der Rangordnung noch unter mir??? Staatsfeind #1?? Stimmt schon Osama ist ein Anfänger im Vergleich zum braven Sportschützen! Ich könnt K****n. Ich habe diese Spinner auch noch gewählt! crying.gif

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