JohnBoy Posted January 15, 2003 Share Posted January 15, 2003 Hallo Zusammen, ich weiß, dieses Thema wurde hier schon diskutiert, aber... .. soweit ich mitbekommen habe, dürfen Waffen und Munition nur zusammen verwahrt werden, wenn es sich dabei mindestens um einen 0-Schrank handelt. Kurzwaffen dürfen weiterhin in B-Schränken aufbewahrt werden, sie werden den 0-Schränken gleichgestellt. Aber eben NICHT mit Munition zusammen. Soweit-so-unlogisch... Nu steht aber auf der DSB Webseite was anderes: http://schuetzenbund.yum.de/infothek/recht/waffenrecht/ Ich zitiere: Aufbewahrung bis zu 10 Langwaffen im sog. A-Schrank. Kurzwaffen im sog. B- oder 0-Schrank. Munition ist getrennt von der Waffe aufzubewahren, ausgenommen bei Aufbewahrung im B- bzw. 0-Schrank. (!!!!) Danach darf man die Munition doch zusammen mit der Waffe in einem B-Schrank aufbewahren!!!??! Was gilt den nu? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 15, 2003 Share Posted January 15, 2003 Nachdem was bisher veröffentlicht ist : N e i n ! Da sind B Schränke nur was die Aufbewahrung von KW anlangt als gleichwertig anerkannt! Aber vielleicht wisssen die schon mehr - mir sollt es recht sein Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnBoy Posted January 15, 2003 Author Share Posted January 15, 2003 So habe ich es ja auch verstanden. Obwohl es unlogisch ist. Wieso wird bei der Waffe der B-Schrank dem 0-Schrank gleichgestellt, bei der Munition aber nicht? Scheint mir ein Fehler zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 15, 2003 Share Posted January 15, 2003 Logik ? In deutschen Gesetzen ? Mann, bist Du Neueinwanderer ? Ist nicht persönlich gemeint - entspringt meiner Meinung über deutsche Politiker Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted January 15, 2003 Share Posted January 15, 2003 Hallo, leider muss ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass der beim DSB für dieses Thema zuständige Herr Jürgen Kohlheim, seines Zeichens Vizepräsident des DSB, sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat bei seiner Beschreibung der Änderungen des WaffG in der Deutschen Schützenzeitung. Ich habe in einer EMail an den Chefredakteur festgehalten, dass einige seiner Ausführungen falsch, andere zumindest strittig sind, worauf in der folgenden Ausgabe teilweise eine Richtigstellung erfolgte. Die Auslegung auf der DSB-Seite stammt wohl auch aus seiner Feder. Inzwischen hat er in der DSZ eingeräumt, es gäbe da noch Klärungsbedarf. Ist halt ein wirklich gut gelungenes Gesetz (aus Sicht der Anwälte, die damit Arbeit ohne Ende bekommen werden...) Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnBoy Posted January 15, 2003 Author Share Posted January 15, 2003 Gerade bei solchen rechtlichen Aussagen sollte doch gerade der DSB etwas mehr Sorgfalt waren lassen. Wenn er eine andere Rechtsauffassung vertritt, sollte er die strittigen Punkte zumindest kenntlich machen. Wenn etwas passieren sollte, kann man sich vor dem Richter sicherlich nicht mit dem Hinweis auf die Internetseite "herausreden". Der Dumme ist dann mal wieder der Gutgläubige. Wobei ich die Auffassung des DSB schon für vernünftiger halte, aber....naja... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted January 15, 2003 Share Posted January 15, 2003 Richtig JohnBoy- und vor allen Dingen sollte man -und auch der DSB- derzeit mit abschließenden Feststellungen zurückhaltend sein! Solange es die Verordnung noch nicht gibt - ist letztlich das meiste noch nicht geregelt - un der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Laut meinem Sachbearbeiter soll im Februar etwas in Sachen Info und Schulung der Sachbearbeiter stattfinden . Verwunderlich ist nur, daß die Verbände ja eingeladen werden sollten im Zusammenhang mit der Erstellung der Verordnung. Bis 1.4. muß das Ding stehen - jetzt ist Mitte Januar - und ????? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted January 16, 2003 Share Posted January 16, 2003 Was aber meines Erachtens nach wie vor funktioniert: Waffe und Munition in einem B-Schrank, wobei Waffe ODER Munition in einem A-Fach innerhalb des B-Schranks lagern (= keine gemeinsame Aufbewahrung, Munition ist mindestens in A, Waffe mindestens in B = alles erfüllt). Irgendwelche Einwände? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnBoy Posted January 16, 2003 Author Share Posted January 16, 2003 Ja, Einwände! Von der Sache her scheint Deine Ansicht logisch. Aber darum geht es hier nicht. Der Gestzgeber besteht auf getrennte Lagerung. Wenn jemand also z.B. den Tresor entwenden würde, wäre Waffe UND Munition weg. Möchte dann sehen, wie die Behörden reagieren. "Sie dürfen doch nicht Waffe und Munition...." etc. etc. Solange nichts genaues und rechtssicheres feststeht, wäre ich vorsichtig. Ich habe für meine Munition einen superbilligen Minitresor mit Tastenschloß gekauft. Leider ist er nicht sehr groß :-( Ich hatte auch die Idee, den kleinen Tresor könnte man aus Sicherheit in den großen B-Treso stellen aber den Gedanken verworfen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted January 16, 2003 Share Posted January 16, 2003 In Antwort auf: Waffe und Munition in einem B-Schrank, wobei Waffe ODER Munition in einem A-Fach innerhalb des B-Schranks lagern (= keine gemeinsame Aufbewahrung, Munition ist mindestens in A, Waffe mindestens in B = alles erfüllt). Irgendwelche Einwände? Ich nicht, aber evtl. die Behörden. Gewöhn Dir am besten ab, Gesetze mit Deinem Gesunden Menschenverstand lesen und interpretieren zu wollen. (Nicht böse gemeint!!!) Irgendwo hier wurde das schon diskutiert und ein Sachbearbeiter zitiert, der der Auffassung war, daß ein Innenfach keine separates Aufbewahrungsgefäß darstellt. Warten wir erst mal auf die hoffentlich klärenden Bestimmungen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man evtl einen Blech-Werkzeugschrank (da geht ne Menge Muni rein!) dazu umfunktionieren kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted January 17, 2003 Share Posted January 17, 2003 In Antwort auf: Ich nicht, aber evtl. die Behörden. Gewöhn Dir am besten ab, Gesetze mit Deinem Gesunden Menschenverstand lesen und interpretieren zu wollen. (Nicht böse gemeint!!!) Jaja, ich weiss, die Worte "Gesetze" und "Logik" / "Menschenverstand" etc. sollte man nicht in einem Satz verwenden -- zumindest nicht ohne Negation Konsequent zu Ende gedacht, würde das übrigens auch bedeuten, dass die Munition nicht in einen Schrank darf, in dem der Möbeltresor eingebaut ist, denn der Tresor zum Schrank verhält sich doch genauso wie das Innenfach zum Tresor, oder? Es bleibt zu definieren, was "zusammen aufbewahren" bedeutet. Wenn der Gedanke der ist (wie oftmals zitiert), dass man nach Überwinden eines Schlosses nicht Waffe UND Munition in die Finger bekommen darf, dann ist die Variante Tresor mit Innenfach doch wieder ok. Naja, warten wir mal die Verordnungen ab. Und dann kann man immer noch mit der Behörde reden. Und wenn die dann immer noch auf stur schalten, nehm ich die Munition aus meinem 200-kg-B-Schrank raus und pack sie demonstrativ in den labberigsten A-Schrank, den ich kriegen kann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Phil Posted January 29, 2003 Share Posted January 29, 2003 In Antwort auf: Ja, Einwände! Von der Sache her scheint Deine Ansicht logisch. Aber darum geht es hier nicht. Der Gestzgeber besteht auf getrennte Lagerung. Wenn jemand also z.B. den Tresor entwenden würde, wäre Waffe UND Munition weg. Möchte dann sehen, wie die Behörden reagieren. "Sie dürfen doch nicht Waffe und Munition...." etc. etc. Solange nichts genaues und rechtssicheres feststeht, wäre ich vorsichtig. Ich habe für meine Munition einen superbilligen Minitresor mit Tastenschloß gekauft. Leider ist er nicht sehr groß :-( Ich hatte auch die Idee, den kleinen Tresor könnte man aus Sicherheit in den großen B-Treso stellen aber den Gedanken verworfen... Habe auch so einen kleinen Tasten- Kombi-Tresor ohne Einstufung. Reicht das für die Munition?? MfG Phil Link to comment Share on other sites More sharing options...
JohnBoy Posted January 29, 2003 Author Share Posted January 29, 2003 Ja, das reicht. Du kannst auch eine stabile Metallkiste nehmen, wenn sie mit einem Riegelschloß abschließbar ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Müller Posted January 30, 2003 Share Posted January 30, 2003 Wo steht das mit der Metallkiste und dem Riegelschloß im neuen Gesetz. Im §36 habe ich nichts gefunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted January 30, 2003 Share Posted January 30, 2003 Das steht auch nicht im WaffG, sondern im Entwurf einer allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz : (auf hochdeutsch : Brennekes Spielwiese) § 18 (1) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, ist in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis aufzubewahren. Aber ob es nachher so kommt ???? Gruss CB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 30, 2003 Share Posted January 30, 2003 Ehrlich Leute, ist DAS nicht einfach krank??? Dieser Kotz in der deutschen Rechtsprechung, unglaublich. Schilda, wo bist Du?? Dante Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted January 30, 2003 Share Posted January 30, 2003 Na das ist ja mal ein richtig konstruktiver Beitrag! Schilda liegt übrigens in der Nähe von Doberlug-Kirchhain im Landkreis Elbe-Elster und hat die Postleitzahl 03253. gruß barlow Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 1, 2003 Share Posted February 1, 2003 Danke für die Blumen Barlow!! Ich werd mich schon nicht verbuddeln.... Dante Link to comment Share on other sites More sharing options...
Habakuk Posted February 1, 2003 Share Posted February 1, 2003 Hallo Freunde von Pulver und Blei, verstehe ich das richtig: Ich darf in Zukunft nicht mehr meinen .38er Revolver neben der Munition für meinen Schweden lagern? Ich habe zwei B-Schränke. Im einen lagern die Langwaffen mit der Kurzwaffenmunition und im anderen die Kurzwaffen mit der Langwaffenmunition. Ohne den jeweils anderen Tresor geht also nix. Und das soll nicht mehr möglich sein? Keine Angst, ich frag schon nicht mehr nach dem Sinn... Gruß Habakuk im FWR Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted February 1, 2003 Share Posted February 1, 2003 Auch d a s wissen wir noch nicht sicher Habakuk.Vom Gesetzestext her ist es nicht erlaubt!Sollte von der Logik her möglich sein was kann schon passieren, wenn ich meine 12/70 Mun neben der KK Pistole liegen hab - und dazu hätte es nur eines Wortes mehr bedurft in dem tollen neue Gesetz nämlich getrennte Lagerung der "dazugehörigen" Munition. Auch hier hilft nur abwarten! Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
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