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IGNORED

Post von der Polizei...


23er

Empfohlene Beiträge

Heute liegt ein Brief der örtlichen Polizei bei mir im Briefkasten,in dem ich auf die Änderung des Waff.G. bezüglich Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff hingewiesen werde.In einer beigefügten Erklärung muß ich versichern,das meine Flinte einen langen Hinterschaft mit

-Schaft mit Pistolengriff mit bzw. ohne Backe

-Schaft mit Pistolengriff mit Backe und Schweinsrücken

-Schaft mitPistolengriff und Monte-Carlo-Effekt(was immer das sein mag)bzw Backe

-englischen Schaft ohne Pistolengriff und Backe

-Schaft anderer Bauart z.B.französischer Schaft hat.

Ich hab `ne stinknormale Winni 1300 Defender,weiß einer was das für ein Schafttyp ist?Habt ihr auch schon ähnliche Anschreiben bekommen? rolleyes.gif

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Die 1300ter hat normalerweise einen Schaft mit Pistolengriff, es gibt aber auch Ausführungen ohne Pistolengriff.

Eine Backe gibt es meines Wissens bei dem Typ nicht, genauso wenig die anderen Schaftformen.

Mail mir ein pic und ich sag es Dir ganz genau!

Gruß

GreenHunter

P.S. So ein Schreiben ist mir neu, kann aber ggf auch nur Bundesland eigen sein.

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In Antwort auf:

frag' doch die Polizei


Bei Gelegenheit mal mit der Flinte bei der Wache vorbeifahren und dann ohne Vorwarnung auspacken.

Das sorgt für mächtig viel Action.

grin.gif

Oder einfach ein Bild mitnehmen. Das ist sicherer und dein nächster Beitrag wird nicht erst in 10 Jahren geschrieben, wenn Du ausm Knast kommst.

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In Antwort auf:

Bei Gelegenheit mal mit der Flinte bei der Wache vorbeifahren und dann ohne Vorwarnung auspacken.


Na.........da wünsch ich viel, viel Spaß. laugh.giflaugh.gif

Aber mal ernsthaft.......

Mich würd wirklich interessieren wie die Jungs bei sowas reagieren. Natürlich würde wohl nur ein potentieller Selbstmörder als Versuchskaninchen in Frage kommen. laugh.gif

Wahrscheinlich könnte man das Adreanalin in der Luft sogar sehen........

Gruß

Sentenced7

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In Antwort auf:

Bei Gelegenheit mal mit der Flinte bei der Wache vorbeifahren und dann ohne Vorwarnung auspacken.


Mal ernsthaft, wie verhaltet ihr euch in solchen Situationen ??

Wenn ich mal in offiziellen Stellen ( meistens beim Zoll, wenn ich mit der Waffe international unterwegs bin ) die Waffen auspacken muss dann stelle ich nur die richtige Kombination im Schloss des Koffers ein und bitte den Beamten den Koffer selbst zu oeffnen. Nur wenn er ablehnt, dann packe ich die Waffe selber aus. Ich transportiere die Waffen eh immer so, dass sie nicht sofort schussbereit aussehen(Flinten zweigeteilt und die Buechse ohne Bolzen und mit Breachflag). Ausserdem rufe ich die betroffenen Dienststellen( und die Fluggesellschaft ) vor der Reise an, und sage Bescheid, dass ich in den naechsten Tagen dort mit einer Waffe vorbeikomme. So bin ich bis jetzt immer sehr freundlich Empfangen worden und hatte nie irgendwelche Probleme.

Das einzige mal, dass ich Probleme mit dem Zoll hatte war vor vielen Jahren in Marokko. Da hatte ich mich nicht vorher angemeldet, und ich hatte nur einen Bogen dabei. Nach viel Gezeter haben die mich trotzdem einreisen lassen.

MK

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Seit wann hat die 1300er serienmäßig einen Pistolengriff-Hinterschaft? Das wüßte ich gerne, ich habe für meinen nämlich 169 Euro bezahlt rolleyes.gif

Also ich würde ein Foto schicken, mit der Bemerkung, daß ich mir bei der Zuordnung der Begriffe nicht sicher wäre. Und direkt nach der Rechtsgrundlage fragen würde ich mir sparen, das Verhältnis mit der Behörde muß ja nicht unnötig strapaziert werden. Ich finde ein solches Schreiben legitim...

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Hallo Leute,

in diesem Fall würde ich zu 100% eher Ulrich´s Möglichkeit folgen. Dies zeigt der Behörde dann eindeutig, wo ihre rechtlichen Grenzen sind. Wir werden schon oft genug in unserem Hobby beschnitten. Zudem nagelt man sich bei der Abgabe eines Fotos auf dem optischen Erscheinungsbild der Waffe fest. Diese Salamitaktik der Behörde ist wirklich widerlich. Ferner würde ich es persönlich nicht gutheißen, wenn solche Arbeitsweisen der Behörde einreißen.

Gruß, Christian 555.

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Meine ganz persönliche Einschätzung:

1.) Falls dieses mir nicht näher bekannte Modell eine Repetierflinte ist, kann die Behörde von dir die Auskunft verlangen, ob diese einen reinen Pistolengriff besitzt, da diese seit kurzem verboten sind.

2.) Was sie jedoch nicht verlangen kann, ist die Information, ob die Waffe im Falle eines langen Hinterschaftes zusätzlich einen Pistolengriff, eine Backe, einen Schweinsrücken oder ähnliches hat. Mit dieser Information kann sie nämlich nichts (waffenrechtliches) anfangen.

Mein Vorschlag: Keinen Streit vom Zaun brechen! Anworte darauf, indem du versicherst, dass bei deiner Waffe der Hinterschaft nicht durch einen Pistolengriff ersetzt ist und es sich demnach nicht um eine verbotene Waffe nach dem neuen Waffengesetz handelt. Am besten du tippst den Wortlaut 1 zu 1 aus dem Gesetz ab.

Anschließend sollte die Sache abgehakt sein....

Wenn die Behörde jedoch weiter gängelt, solltest du das Spiel mitspielen:

1.) Darauf hinweisen, dass du keine Ahnung hast, was wohl ein Schweinsrücken oder eine Backe sein könnte und die Waffe nicht aus Monte Carlo ist.

2.) Nachfragen auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden.

3.) Beim Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslandes eine Eingabe tätigen, wonach du vermutest, dass die Behörde mehr personenbezogene Daten einfordert, als zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendig sind. => Und dann gibt's Schelte von ganz ganz oben und außerdem steht's nächstes Jahr für alle lesbar im Datenschutzbericht.

bye knight

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Hallo Leute,

genau den gleichen Brief wie 23er hatte ich heute auch in der Post. Ich weiß allerdings auch nichts mit den verschiedenen Schaftformen anzufangen.Ich wart mal mit der Antwort ab, hab ja noch bis zum 6.12. Zeit.

Allerdings find ich die Fragen auch ganz schön penetrant.

Es wird wirklich mit allen Mitteln versucht, uns unser Hobby zu verderben. Aber nicht mit mir.

Taco

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@:frogger

Bitte verzeih, aber von Fürsorge der Behörde gehe ich in diesen Fall wirklich nicht aus. Die suchen doch nur wieder einen Grund, um einem Legalwaffenbesitzer in den Hintern zu treten. Unter Fürsorglichkeit würde ich verstehen, wenn die Behörde all dieses tut, um die Gesellschaft für alle Bürger positiv sicherer zu machen ohne Verluste auf Seiten der rechtmäßigen Bürger. Unter Fürsorge würde ich auch verstehen, dass man z.B. mittels klärendem Gespräch versucht, den Waffenbesitzer freundlich dazu zu bringen, auf den Pistolengriff eventuell zu verzichten oder ihm gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Wie Du schon sagtest, wäre eine Unterrichtung aller Legalwaffenbesitzer ohne Internetanschluß fürsorglich. Dann aber bitte mit allen Neuerungen des kommenden WaffG, um eventuelle Mißverständnisse, Probleme usw. im Vorfeld zu beseitigen. Das wird aber von Seiten der Behörde nicht gemacht. Warum auch?! So macht man sich seine "Kriminellen" selber. Mal schauen, wie viele Waffenbesitzer nach Inkrafttreten des neuen WaffG zufälligerweise Besuch bekommen. Aber aus Fürsorge glaube ich kaum. Glaubst Du wirklich, dass dieses Schreiben folgenlos bleibt? Im Fall xy hast Du mit 100%iger Wahrscheinlichkeit ein Verfahren am Hintern mit der Folge, dass der eine oder andere hier bei WO letztlich Deine Waffe güstig einkaufen kann, weil Du sie unter Fristsetzung einem Berechtigten überlassen mußt.

Letztlich bleibt dieses Verbot in meinen Augen eher nutzlos für unsere innere Sicherheit und ist das Geld nicht wert, auf dem es gedruckt wurde.

Gruß, Christian 555.

PS: Kann mir einer von den Betroffenen mal diesen Zettel - natürlich nach Unkenntlichmachung der Personalien usw. - einscannen und per Mail zusenden?

Danke im voraus!

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