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sog. "Vogelschreck"


Guest Dr. Heckler

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Guest Dr. Heckler

Hallo Forum!

Wer kann mir sagen was in Knallpatronen (Knallgeschossen) drin ist? sog. Vogelschreck

Mir hatt als 15jähriger mal jemand erzählt: Die kriegt man nur mit ner speziellen Erlaubnis, weil da (und jetzt kommts) TNT drin ist!!

Das ist doch sicher nicht richtig!

Wer weiss es?

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Hallo Dr. Heckler,

also vorab, TNT ist es nicht.

Der Blitz-Knallsatz der "Vogelschreck" wird bei Großfeuerwerken als Zerlegerladung für die Raketen und Kugelbomben benutzt. Da es ein sehr energiereiches und zündwilliges Gemisch ist, es reagiert schon auf Druck und statische Aufladung, möchte ich die "Zutaten" hier nicht veröffentlichen. Selbst in Amerika - hier wird viel Feuerwerk selbst "gebastelt" - ist man mit diesen Chlorat- bzw. Perchlorat-Zündsätzen extrem vorsichtig.

Frei erwerben können die Dinger nur noch Winzer zum verjagen der Vögel (daher der Name).

Gruß

Manfred

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@sniper-k98

In Antwort auf:

Keine Ahnung aber unser örtlicher Waffendealer verkauft die an jeden - ob das sein darf...auf dem Kasten steht immer was mit Munitionserwerbsscheinpflichtig drauf...


mit solchen Behauptungen wäre ich seeeeehr vorsichtig! pissed.gif

Ich schätze mal, daß Deine Aussage falsch ist.........

Gruß

Michael

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Na wenn das bei uns nicht mal der selbe ist Bayern-Bayern smile.gif

ich wollte von einem händler bei mir ums eck mal cal. 12 knall (für schreck-selbstschussanlagen geeignet, aber auch für cal. 12/70) -> daher erwerbsscheinfrei.

die hat er mir nicht verkauft. aber 12/65'er PMII (so ne Art cal. 12 Vogelschreck) - die hat er mir auf's Auge gedrückt.

crazy..... gibts aber wirklich

Tabs

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ich denke auch.

es gibt dinge, die passieren - das ist eine sache.

aber sie dann noch an die "öffentlichkeit" (und das hier ist eine öffentlichkeit) zu bringen - das ist eine andere ...

und lässt entweder auf leichtsinn oder andere wenig vorteilhafte eigenschaften schliessen.

eine frage an jeden, der das thema auf die leichte schulter nimmt: wollt ihr eure wbk samt waffen eigentlich noch ein wenig behalten ???

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Hi frogger,

In Antwort auf:

Unstrittig ist somit, daß Jäger .357Mag, 40S+W, 9mm Luger u.s.w. erwerben dürfen. Es gibt Langwaffen für diese Kaliber


in §29 steht, daß die Munition für Langwaffen BESTIMMT sein muß. Meines Wissens reicht es nicht, daß es Langwaffen in diesen Kalibern gibt, da die Patronen ursprünglich für Kurzwaffen gestimmt waren!

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