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IGNORED

Umbau von Vollautomaten


Hamster

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hätte nun mal eine interessante Frage:

Steht eigentlich irgendwo im neuen Gesetz drin, daß es verboten ist, Vollautomaten in Halbautomaten oder Einzellader umzubauen?

Dann könnte man doch theoretisch eine MP44 (da sie keine Kriegswaffe mehr ist) in Halbauto umbauen lassen (evtl. im Ausland) und normal in seine rote WBK eintragen lassen. Oder sehe ich da was falsch?

Grüße

Mike

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§ 2 waffg abs. 2ff.; anlage 2, abschnitt 1, 1.2.1.: verbot von vollautomaten

§ 1 abs. 4 waffg; anlage 1, abschnitt 1, unterabschnitt 1, 2.3., satz 4: zu halbautomaten umgebaute vollautomaten, gelten als vollautomaten, wenn sie mit allg. gebr. werkzeugen wieder zu vollautomaten zurückgebaut werden können.

du kannst davon ausgehen, dass die staatliche stellen sehr grosszügig damit sein werden, die rückbaufähigkeit anzunehmen. also sind halbautomatisch vollautomaten zwar theoretisch möglich, ich erwarte aber nicht, dass wir je einen zu gesicht bekommen werden.

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Danke .... hmmm ... aber diese russische Pistole Stechkin mit dem Anschlagschaft oder die Mauser C 96 sind doch in der originalen Ausführung auch ein Vollautomat oder?

Mit Pistolen habe ich es nicht so, aber die kann man doch auf Halbauto umgebaut erwerben – oder irre ich mich da?

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Also bei der C96 gibt es viele unterschiedliche Typen. Die meisten davon sind reine Halbautomaten.

Die wenigen jemals gebauten Vollautomaten haben nie zuverlässig funktioniert (viel zu schnelle Schußfolge für Lauf und System).

Der Unterschied ist jedenfalls so gravierend, dass eine Konvertierung quasi nicht möglich ist.

Gruß, Ronald

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Naja, da hilft wohl mal Abwarten und wenn's Gesetz gilt, dann werden sowieso jede Menge Anfragen für alles Mögliche bei den Behörden eintreffen.

Ist eigentlich irgendwo definiert, was "allgemein gebräuchliches Werkzeug" ist?

Bei der MP44 habe ich mir halt gedacht, man macht das Gasrohr dauerhaft unbrauchbar und schon ist das Ding nur noch ein Mehrlader, da man nach jedem Schuß von Hand repetieren muß. Bei Waffen OHNE Gasentnahme (z.B. MP40) wird's wohl schwieriger werden.

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@ulrich falk

Deine Meinung kann ich nicht teilen.

Ich besitze ein BWT5. Dieses Gewehrchen wird für die

Firma BWT in der Türkei bei MKE gefertigt. Hierbei wird

in das Gehäuse eine kleine Stahlplatte so eingeschweisst,

dass es nur noch möglich ist, einen HalbAuto Träger

einzuführen. Ich glaube zu wissen, dass das BT96 eine

ähnliche Änderung aufweist.

Bei der SLG95/97/2000 Baureihe ist oben im Gehäuse

ein Stift oder Schweisspunkt so angebracht, dass nur

noch ein modifizierter Verschlussträger aufgenommen

wird.

Noch ein Beispiel wären die vor einigen Jahren verkauften

umgebauten ehemals vollautomatischen M14.

@Hamster

Ein Bekannkter aus Frankreich meinte, dass es ebenfalls

vor einigen Jahren umgebaute Stgw44 in Frankreich gab;

ob halbautomatisch oder Geradezug wusste er nicht.

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lassen wir uns überraschen...

aber ein schweissgerät (oder nur eine feile, um schweisspunkte zu entfernen) ist für mich ein ziemlich allgemeines werkzeug.

zudem: "auf" welche disziplin wirst du denn die waffe genehmigt habe? denkst du, in einer statlich genehmigten sportordnung wird es möglich sein, sportlich mt einer maschinenpistole zu schiessen? diesen optimusmus teile ich nicht!

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In Antwort auf:

Ist eigentlich irgendwo definiert, was "allgemein gebräuchliches Werkzeug" ist?


Aus dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 20.7.2000, Anlage 1 - Begriffsbestimmungen:

Allgemein gebräuchlich sind Werkzeuge dann, wenn sie üblicherweise nicht nur bei der Waffenherstellung oder im Büchsenmacherhandwerk Verwendung finden. Als allgemein gebräuchlich sind insbesondere anzusehen Bohrmaschine, Drehbank, biegsame Welle und Schweißgerät.

Da sieht man wieder genau, daß das einer geschrieben hat, der von Metallbearbeitung auch nicht den kleinsten Schimmer hat. mad1.gif

Eine Drehbank in Zusammenhang mit Bohrmaschine und biegsamer Welle als allgemein gebräuchliches Werkzeug zu bezeichnen. confused.gif

Dann ist eine Universal-Werkzeugfräsmaschine wohl auch allgemein gebräuchlich. Steht ja in jeder besseren Schlosserei herum. chrisgrinst.gif

Thomas

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Hi,

für die bisherigen Kriterien zur Unbrauchbarmachung von wesentlichen Teilen (Patronenlager zu, Stahlstift rein, Schlagbolzenloch zumachen, ...) galt ja auch das mit dem "allgemein gebräuchlichen Werkzeug". Somit müßten dann ALLE Dekos (z.B. Frankonias K.98k) ebenso verboten werden. Prinzipiell ist JEDE Abänderung irgendwie wieder rückgängig zu machen.

Ach ja, die Sportdisziplin ist mir egal. Ich bin Sammler.

Warten wir mal, ab was die Zukunft bringt ...

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als ministerialbeamter, der vom totalen deutsche waffenverbot träumt, kann ich das sehr wohl!

und das argument mit den dekostücken, überzeugt mich gar nicht: wer sagt denn, dass jetzige deko-karabiner erlaubt bleiben sollen? wer sich eine waffe besorgt - und sei es zur dekoration - ist doch sowieso irgendwie geisteskrank oder nicht?

zum umbau mit fachwissen: eine formulierung, die fachwissen fordert ist eben nicht im gesetz! das fwr hat meines wissens gefordert, dass eine derartige klausel in's gesetz kommt; vergebens! das bundesinnenministerium weis schon, warum...

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hallo fans der umgebauten automaten !

wenn ich hier das ganze so mitlese muss ich mich doch verwundert fragen, um was geht es hier eigentlich ?

welche unbedingt für sportschützen umzubauende vollautomaten sind hier eigentlich gemeint ?

ich bilde mir ein, ein bisschen was von waffen zu verstehen, von ziemlich allen , sportlich interessanten voll-automten, gibt es entsprechende im original gefertigte selbstladerversionen ohne auto -modus.

welcher typ wäre es denn nun wert aus vollautomaten umgebaut zu werden, da es eben diese "sportversionen" nicht gibt ?

um es vorweg zu klären: ich bin selbstladerfan !!!!

aber diese umbaudiskussionen ( nich nur hier ) kann ich nicht nachvollziehen.

wer mich hier aufklären kann, der hat bei mir nen riesen stein im brett !!!!!

jürgen

icon14.gif

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Hi Jürgen,

mir geht es nicht um Sportwaffen, sondern um militärhistorisch interessante Waffen. Ich bin kein Sportschütze, sondern Sammler.

Ich will selbst mit denen nicht schießen (außer vielleicht mal um es auszuprobieren), sonder mir geht es darum, bei teilweise seltenen Waffen den Lauf und Verschluß nicht zerstören zu müssen. Der einzige Weg wäre ein Umbau auf Einzellader.

Grüße

Hamster

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Also von der Theorie her müßten Gasdrucklader wie die MP44 viel einfacher umzubauen sein, als solche "Primitivwaffen" (sorry für diese Bezeichnung, aber die Technik ist halt "primitiv"). Wenn man den Gaskanal bzw. das Gasgestänge so ändert, daß nichts mehr durchgeht bzw. sich nichts bewegt, dann hat man einen Mehrlader ganz ohne automatische Vorgänge. Bei einer MP40 ist das wohl nicht so einfach.

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@Ulrich Falk

Bei uns im BDS gibt es eine Disziplin bei der mit halbautomatischen

Gewehren, eingerichtet für Kurzwaffenpatronen, auf 50m geschossen

wird.

Das Schiessen mit Maschinenpistolen ist und bleibt für Zivilpersonen

verboten! Ich muss leider immer wieder feststellen, dass es auch unter

Schützenkollegen Begriffsunklarheiten gibt: ein BWT5 ist keine MPi, genau

so wenig ist ein SLG97 ein Sturmgewehr!

Allerdings könnte auch ich mir es vorstellen mit einer nostalgischen HALB-

AUTOMATISCHEN MP44 zu schiessen, das wäre mal eine Abwechslung zum

K98 Schiessen. Wieso nicht?

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wenn du mir nochmal untertanendenken unterstellst, komm ich dich besuchen und bringe den nahkampfhering mit wink.gif

probleme zu erkennen ist der erste schritt zur bekämpfung derselben und wegschauen bzw. eine alles-wird-gut-mentalität führt zur dreistigkeit der behörden und zum schleichenden rechtsverlust a la altes waffengesetz.

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Hamster fragt eine sehr vernünftige Frage, die Hälfte antwortet auf etwas anderes, und die andere Hälfte findet die unmittelbar einschlägige Norm auch nicht %~/

Also hier: Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.1

Tja. Schlechte Karten. Muß man wohl eher über § 40 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.2.1 gehen, dann spart man sich auch die Kastration der MPi 43 / StGew 44.

Carcano

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zunächst ging es hamster bei seiner fage um den vollauto-halbauto-umbau generell; dazu trägt 1.1. des abschnitts 1 der 2. anlage gar nichts bei, sondern die lösung ergibt sich aus den von mir genannten regelungen.

wenn hamster sodann beispielhaft den umbau einer mp44 anspricht, ist 1.1. bei einer gesetzmäßig (wie schwierig das m.e. werden wird, habe ich oben angesprochen) zum halbautomaten kastrierte ex-kriegswaffe wohl kaum anwendbar, nachdem halbautomaten bei diesem verbot explizit ausgenommen sind.

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Hallo Carcano,

ich habe das gerade nochmal nachgelesen.

Daß das BKA Ausnahmen zulassen kann (§40 Abs.4) ist mir ja klar.

Nur, was meinst Du mit "man erspart sich die Kastration"? Wenn ich Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.2.1 richtig verstehe, sind Vollautomaten verboten. Dann folgt ein Verweis auf Anlage 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3, wo das mit den "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" geschrieben steht. Somit müßte der Umbau einer MPi43 auf Mehrlader so gemacht werden, daß ein Rückbau nur sehr schwer möglich ist. Da sind Meinungsverschiedenheiten vorprogrammiert.

Zu Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.1: Naja, wenn die Waffen vor 1945 nicht mehr in der Kriegswaffenliste aufgeführt sind, sind die Karten ja nicht soooo schlecht, oder?

Zumindest wäre bei diesen Waffen der Zusammenbau von Dekos legal, was ja schonmal ein Fortschritt ist.

Ich hoffe, man kann meinen Gedankengängen folgen. Ich sag halt nicht gerne gleich "das geht nicht".

Gruß

Hamster

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