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IGNORED

Der Hammer von Erfurt


Schiller

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So, nun ist es raus.

Steinhäuser hätte vom Ordnungsamt ausgebremst werden können, wenn die dort ihre Arbeit gemacht hätten, wie es sich (und nach den buchstaben des Gesetzes) gehört. Heute morgen stellte die Staatsanwaltschaft Erfurt das Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied eines Erfurter Vereins, der dem Amokläufer die Waffe verkaufte. Dieses Mitglied meldete dem Amt sofort den Verkauf (!!!) Das heißt, alle Lügenmärchen des Erfurter Ordnungsamtes und der Stadt, alles wäre rechtens und man hätte garnicht wissen können etc. - sind hinfällig. Spätestens zwischen dem 5. bis 10. November hätten sich die Erfurter den Herrn S. vorladen können, samt WBK, weil er nicht zum Abstempeln erschien. Dann wäre wahrscheinlich das Ding mit der Repetierflinte geplatzt und er hätte sich wegen der OWi einen WBK-Entzug eingefangen.

Das ZDF ist z.Zt. vor Ort und macht Interviews und Filmaufnahmen demnächst platzt also diese Geschichte auf.

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Ich schaff es zwar nicht, mich darüber zu freuen, geht einfach nicht, aber mit einer gewissen Genugtuung erfüllt es mich doch. Hoffe nur, das auch dieser Sachverhalt so in den Medien Breitgetreten wird wie der angeblich legale Waffenbesitz!

Doc, ick könnt Dir knutschen!

Gruß

Triceratops

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Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist!

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...nun, wollen wir dies als Anlaß nehmen um zu rufen: Wir haben es ja gleich gewußt!!! Bestimmt nicht. Bitte jetzt nicht die große Keule rausholen und wild drauflos.

Nutzen wir diese Tatsache einfach in sachlichen Gesprächen, die belegen sollen das eine weitere Verschärfung auch hier nichts genutzt hätte.

Wie ich gestern schon Herrn Schily schrieb : "Hier haben die schon möglichen, staatlichen Kontrollen versagt"

MfG Kai

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Hallo

Hab jetzt aber irgendwas nicht richtig verstanden.Wenn die Waffen nicht angemeldet waren bzw. die frist ist abgelaufen,waren sie nicht dann Illegal ????

..Magnus..

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solange die Dinger nicht von der Behörde durch Dienstsiegel bestätigt werden ( nach der behördlicherseits vorgesehenen Karenzfrist von 14 Tagen )und das ohne vernünftigen Grund wie Krankheit etc. ( wobei die Behörde dann zumindest telefonisch informiert werden muß) sind sie zumindest nicht legal.

Übrigens "Heute " 19 Uhr: wenigstens keine Antiwaffenhetze, aber von diesen neuen Erkenntnissen auch keine Spur. zu früh ?? Oder politisch nicht korrekt ??

Gruß

Triceratops

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Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist!

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Hallo,

was. m.E. auch die Konsequenz sein könnte und sollte: es gibt für die KFZ Besitzer eine zentrale Stelle in Flensburg, bei den vielen Ordnungsämtern und Landratsämtern ist eine zentrale Vernetzung eben genauso notwendig.

Es müsste somit immer das Ziel einer Reform sein, auch den korrekten und legalen Waffenbesitzer zu konstatieren.

Gruß Joachim

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Mich wundert nichts mehr. Ich hab sogar schon erlebt, dass ein Ordnungsamt ein 30 M 1 Carbine auf eine gelbe WBK eintragen wollte, obwohl grün beantragt war.

Den Herrn Oberbürgermeister von Erfurt sollte man mal nach der Ausübung seiner Dienstaufsicht fragen.

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Ich weiss von jemandem, der die Frist um Tage überschritten hat, der private Verkäufer hatte den Verkauf ordnungsgemäss der Behörde gemeldet.

Als die Frist verstrichen war standen dann ein paar Herren vor der Tür und haben sich den Waffenschrank zeigen lassen. Was daraus geworden ist weiss ich allerdings nicht.

Dass dort die Fristen versäumt wurden freut mich allerdings nur bedingt, da es vermutlich in den Medien kaum aufgenommen wird.

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Auch ich kann mich über diese Neuigkeit nicht freuen. Ist für mich ein nicht in Worte zu fassender Schlag, der da in ERfurt passiert ist.

Auch das die Ordnungsbehörde ihre Arbeit nicht sauber gemacht hat bringt mir keine Erleichterung.

Denn so etwas interessiert die Leute nicht. Für die Masse der Medien und der Bildzeitungsleser (Spiegel - und Sternleser mitgezählt) sind wir Sportschützen die absolut bösen. Da können wir und die Vertreter von FWR und den übrigen Interessenvertreten argumentieren wie wir wollen. Sobald die Leute hören das wir Sportschützen sind, sind wir auf einer Ebene mit Killern. Jedenfalls habe ich im Moment diesen Eindruck.

Und die Politiker, gleiche welcher Partei sie angehören, nutzen den traurigen Vorfall um in den Zeiten der bevorstehenden Wahl, die Leute auf ihre Seite zu ziehen.

Auch im Bekannten und Kollegenkreis muß ich mir immer wieder Kritik anhören. "Du bist doch Sportschütze, wie kann so was passieren? Wieso braucht ihr Magnums und Pumpflinten (auch wenn nachweislich nicht mit der Pumpflinte geschossen wurde). Wieso reichen euch keine KK - Waffen usw."

Die Argumente, dass man auch mit eine KK -Waffe töten kann, interessiert hier garnicht. Auch das die meisten Tötungsdelikte in Deutschland mit Hammer, Axt, Küchenmesser usw. begangen werden, interessiert die Leute nicht.

Leider kann man keinem, der in einen Verein geht und schießen will, nicht in die Birne gucken.

Auch wenn die Statistiken uns noch so oft als strafrechtlich unrelevant darstellen, der Fall Erfurt wird uns die Ausübung unseres Sportes noch sehr sehr schwer machen.

Das Waffengesetz wird nochmals verschärft, da bin ich mir absolut sicher.

Bernd Mauritz

Und wer bis jetzt noch nicht im FWR ist, sollte dies schleunigst tun.

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...ist doch egal ob schon umgetragen oder nicht. Er hätte sie ja wohl eingetragen bekommen, zumal

sie ja auch noch innerhalb dieses Vereins kursierte.

Ich kenne nur einen Verein, bei dem der Vorstand für das sportliche Schießen durchweg eine solche Bewaffnung als Bedarf angibt. Für mein Verständnis sind die Vorderschaftrepetierer für 00 Schrot (Sauenposten) in Deutschland lt. Waffengesetz völlig verboten, muß ich mir wohl nochmal durchlesen.

Seit dieser schweren Tat scheint es außerdem, als sei das Millieu inzwischen straffer organisiert als der Verein des Täters.

Und allgemein zur öffentlichen Sicherheit:

Ich war mal bei jemanden auf Besuch, da haben die Kinder am Computer folgendes Spiel gespielt:

Mit Autos in der Fußgängerzone alles überfahren was sich bewegt. Dafür gab`s dann Punkte.

Dafür braucht man noch nicht mal `nen Führerschein.

Mir hat man vor ca. 15 Jahren in einem etablierten Bistro am Tresen eine originalverpackte großkalibrige Marken-Pistole zum Barkauf unter der Hand angeboten

(Ich habe allerdings kein Interesse an einem 2000 DM teuren schlechten Gewissen oder Ärger).

Und als Beitrag zur Prävention hat bisher auch noch keine kompetente Person erklärt, weshalb dieser Schüler nur noch einen Amoklauf als Ausweg gesehen hat.

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Zitat:

Und als Beitrag zur Prävention hat bisher auch noch keine kompetente Person erklärt, weshalb dieser Schüler nur noch einen Amoklauf als Ausweg gesehen hat.

Vielleicht liegt es ja gerade an dieser nichtvorhandenen Kompetenz smile.gif

[Dieser Beitrag wurde von Schussel am 04. Mai 2002 editiert.]

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Hi Doc,

Die Geschichte hört damit noch gar nicht auf.

Die Waffen wurden im Oktober 2001 erworben und der Behörde nicht angemeldet, somit waren sie gemäß Verwaltungsrecht illegal und der Erwerber unzuverlässig.

Aber nicht alleine das: aus informierten Kreisen ist auch zu hören, daß nicht nur keine Stempel in Spalte 10 der WBK aufzufinden waren, sondern auch keine in Spalte 7 (Munitionserwerb) Woher stammen also die berühmten 500 Schuss 9 Para ??

Ausserdem sei ein Bedürfnis nur für eine Flinte im Kaliber 12/70 befürwortet worden, genauso soll die WBK in diesem Kaliber voreingetragen gewesen sein. Wieso also der Verkauf einer Flinte im Kaliber 12/76 Magnum ??? Gibts da keinen Unterschied mehr oder war hier irgendjemand überfordert?

honni soit qui mal y pense :-)

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Original erstellt von Falke:

Für mein Verständnis sind die Vorderschaftrepetierer für 00 Schrot (Sauenposten) in Deutschland lt. Waffengesetz völlig verboten, muß ich mir wohl nochmal durchlesen.

Hi Falke,

zu diesem Zitat muß ich sagen: G.U. (grober Unfug)

Diese Waffenart ist nicht verboten, der Erwerb ist aber wie bei den meisten anderen Waffenarten reglementiert. Sie eignet sich durch ihre Kürze und das Kaliber hervorragend zur Nachsuche von angeschweißtem Wild in Dickungen. Zur Munition: 00 Schrot wird auch im Volksmund Rehposten genannt, der Begriff Sauposten ist mir unbekannt. Laut Jagdgesetz ist diese Munition verboten, wenn sie zur Jagd auf Schalenwild verwendet wird! Aber zur Fuchsjagd oder zur Jagd auf andere Niederwildarten ist sie erlaubt. Im Waffengesetz wird diese Munition nicht spezifisch erwähnt.

MfG Smokie

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Zitat:

Original erstellt von doc2:

Die Waffen wurden im Oktober 2001 erworben und der Behörde nicht angemeldet, somit waren sie gemäß Verwaltungsrecht illegal und der Erwerber unzuverlässig.

Das ist nun wirklich falsch *kopfschüttel*.

Carcano

[Dieser Beitrag wurde von carcano am 04. Mai 2002 editiert.]

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tja, wie ist denn nun dieser "Schwebezustand " der Waffen zu beurteilen? Wenn ich das richtig mitbekommen habe, sind die Teile schon rund ein halbes Jahr nicht ordnungsgemäß registriert!?

Und selbst wenn, ob dieser Rachefeldzug ( es war halt kein Amok im Sinne des Wortes!) zu verhindern gewesen wäre, erscheint fraglich - siehe Beschaffungsmöglichkeiten auf dem Schwarzmarkt.

Mit ???

Triceratops

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Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist!

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Also heute stand ein Artikel in der OTZ (Ostthüringer Zeitung) aus dem auch ersichtlich war, daß der Verkaufer den Verkauf ordnungsgemäß gemeldet hat, der Kaufer Herr S. den Kauf aber nicht.

Laut Pressesprecherin lägen jedoch keine Versäumnisse seitens des Amtes vor.

Kann das so stimmen, ich denke nicht!

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Zitat:

Original erstellt von Triceratops:

tja, wie ist denn nun dieser "Schwebezustand " der Waffen zu beurteilen?

Es war eine Ordnungswidrigkeit, § 55 Abs. 1 Nr. 15 WaffG. Die legal erworbenen und besessenen Waffen wurden dadurch nicht "illegal". Das ist also insoweit anders als mit Waffen, die (etwa 1976) nach Ablauf der Amnestiefrist nicht angemeldet worden waren.

Carcano

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Täter beging u.a. waffenrechtliche Ordnungswidrigkeit = automatischer Entzug der WBK???? Glaub' ich so nicht, mit einer guten Ausrede wäre er mit einem blauen Auge davongekommen. Trotzdem: Innerhalb einer Behörde kein Abgleich über Ein- und Austragungen ist schon recht befremdlich!

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Der "Schwebezustand" der Waffen zeigt uns, daß es in der Tat im derzeit gültigen Gesetz Konstruktionsfehler in Verfahrensabläufen gibt. Es sollte nicht so sein, daß ein Waffenbesitzer schon allein durch Untätigkeit (Ausbleiben der Anmeldung der Waffen in der erforderlichen Frist) durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen kann. Das war schon lange vor Erfurt meine Meinung, weil so die Gefahr besteht, die sich nun in Erfurt verwirklicht hat. - Das bestätigt mich nochmals darin, daß die Grundprämisse des Gesetzes "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" komprimierter Schwachsinn ist. Die Grundprämisse müßte lauten: "Keine Waffen in falsche Hände!" Das ganze dümmliche Gequatsche von Grundkontingenten, nunmehr auch vom Verbot von bestimmten Kalibern und Waffenarten findet nämlich seine Scheinbegründung in dieser falschen Prämisse. Gleichzeitig werden dadurch wirkliche Mängel im Gesetz verdeckt und Politik wie Behörden wird ermöglicht, von eigenen Fehlern abzulenken, indem man nun fast drei Millionen Bürger als potentielle Amokläufer darstellt und wie ich lesen muß, sogar seitens des Verfassungsschutzes in NRW in die "gedankliche Nähe" zu Neonazis rückt. - Wie wenig die Presse in diesem Land funktioniert, sieht man allgelegentlich weniger an der Verunglimpfung bestimmter Bevölkerungsgruppen - die an dunkelste Zeiten deutscher Sippenhaft erinnert - sondern noch viel mehr daran, daß man nirgends ein klares Wort gegen Grundrechtseinschränkungen hört. Erlaubt sein soll nur das, was den eigenen ideologischen Vorstellungen entspricht. GRÜNEN-Chefin ROTH beschimpfte vor wenigen Stunden auf dem Parteitag der Grünen CDU, FDP, PDS als "Fremdenlegionäre der Waffenlobby". - Daß dies eine Verunglimpfung von Millionen Bürgern ist, werden bestimmte Journalisten nicht anzumerken versucht sein, wahrscheinlich werden sie es genüßlich zitieren. Mit einem dünnen demokratischen Mäntelchen wird bemäntelt, daß wir in einen autoritären Polizeistaat hineinschlittern. Es wird der Tag kommen, da werden in Deutschland nicht nur bei Waffenbesitzern und Hundehaltern (das muß man sich überhaupt mal reinziehen!) die Wohnungen ohne richterlichen Beschluß zugänglich sein und alle werden es gut finden. Der SPIEGEL wird dann sicher auch dafür als scheinbare Institution der Demokratie noch einen differenzierten Artikel drucken und die "Intellektuellen" werden sich nicht zu schade sein, diesen geistigen Müll zu lesen und zu vertreten. Als Demokrat bekenne ich: Dies ist nicht meine Demokratie, in der auf Dauer nur das erlaubt sein wird, was im Wege der Anlaßgesetzgebung noch nicht verboten ist. Aber immerhin gibt es einen Trost: Wenn wir keine Waffen mehr haben, um unser Hobby auszuüben, dann werden wir sehr viel Zeit und genug Frust haben, die Verräter am Geist und Wort des Grundgesetzes politisch zu bekämpfen. Darauf wenigstens freue ich mich. Tausende von verknöcherten Bürokraten, Beamte, die das verboten sehen wollen, was ihnen privat nicht gefällt, Politiker, die in schlechtem Deutsch dreiste Lügen verbreiten und jeden Mißstand schönreden - Leute, es gibt tausende Scheindemokraten in diesem Land, die zwar keine würdigen Gegner sind aber echte Feinde.

Wie hieß es doch jüngst im "Scheibenwischer" ? "Die kleinen Abbuchungen bei den demokratischen Rechten merken Sie doch gar nicht!" Und: "Wahlen, Wahlen allerdings müssen wir beibehalten. Zwecks gehobener Unterhaltung in den Talkshows um Mitternacht. Da können wir dann Parlamentsfanatiker auftreten lassen, putzige Fossilien der Gewaltenteilung..." "...Nachtgedanken zum Grundgesetz..." "Um der Jugend zu zeigen, wie umständlich früher die Demokratie war ..." (aus dem Kopf zitiert)

[Dieser Beitrag wurde von Blücher am 04. Mai 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Blücher:

Das bestätigt mich nochmals darin, daß die Grundprämisse des Gesetzes "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" komprimierter Schwachsinn ist. Die Grundprämisse müßte lauten: "Keine Waffen in falsche Hände!"

Nun... wenn Du einmal nachschaust, wirst Du sehen, daß genau das letztere (und *nicht* das erstere) auch die Aussage des Bundesverfassungsgerichts ist. War in dem Beschußrechtsurteil.

Carcano

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"...dienen das Waffengesetz und die entsprechenden früheren Gesetze der Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die von einem Waffenträger ausgehen können. Die Waffe soll nicht in die Hände von Staatsfeinden, Verbrechern und unzuverlässigen Personen gelangen, und die Polizei soll eine Übersicht über diejenigen erhalten, die im Besitz einer Waffe sind." (BVerfGE 8, 143-155).

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Fakt:

Erst bei Anmeldung der Waffe erfolgt die Genehmigung zum Munitionserwerb.

Frage:

Was waren das für 500Patronen? 9mm oder .12?

Laut TV wurde im Verein keine Flintendisziplin geschossen, wenn das stimmt durfte dann ein Bedürfnisnachweis erteilt werden? Wenn nein, wusste das OA davon nichts?

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Zitat:

Original erstellt von bigbore:

Fakt:

Erst bei Anmeldung der Waffe erfolgt die Genehmigung zum Munitionserwerb.

Bitte keine Fakten erfinden.

Zitat:

Frage:

Laut TV wurde im Verein keine Flintendisziplin geschossen, wenn das stimmt durfte dann ein Bedürfnisnachweis erteilt werden?

Ja. Ist häufig, ist zulässig, und ist oft sinnvoll.

Punkt.

Carcano

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