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IGNORED

Der Hammer von Erfurt


Schiller

Empfohlene Beiträge

@ Blücher:

Wo hast Du das her, daß uns der Verfassungsschutz NRW in die "gedankliche Nähe zu Neonazis" rückt?

Wenn das stimmt, dann schlägt es nicht dreizehn, sondern mindesten 17!!!

Gruß

do

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Hallo carcano und magnum,

also bei der für mich zuständigen Behörde wird das so gemacht.

Spalte 1 bis 4 wird ausgefüllt, incl Dienstsiegel. - das Siegel in Spalte 7 gibt es mit dem in Spalte 10!

Und wenn ihr mir erzählt bei Euch (oder dem Rest der Welt) ist das Anders, dann glaub ich Euch das.

Ohne Euch zu unterstellen Ihr würdet was erfinden oder Quatsch erzählen.

>>Selbst wenn ich Grund hätte anzunehmen einer von Euch würde hier was erfinden oder Quatsch erzählen würde ich sowas nie öffentlich behaupten ohne über die Verfahrensweise Eurer Ordnungämter genaueres zu wissen.<<

P.S: bei meiner ersten "Grünen" gab es noch keine Spalte für Munitionserwerb, dieser wurde auf der Rückseite nachgetragen!

(Nach dem Waffenerwerb!)

Und nochwas, ein Verein kann meines Wissens nur Bedürfnis bescheinigen für Waffen die im Verein geschossen werden, sonst wäre der Verband zuständig, aber nur wenn Training auf einem geeignetem Stand nachgewiesen wird.

Oder?

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@ carcano:

Wieso ist es häufig, sinnvoll und (vor allem)

zulässig, daß ein Verein für eine Waffe ein Bedürfnis bescheinigt, für die es in diesem Verein keine Disziplin gibt?

Bitte dringend Info!!

Gruß

do

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Nun kennen wir "Legalwaffenbesitzer" uns in der Regel - verfahrensbedingt - doch eigentlich in waffenrechtlichen Belangen prima aus. Die bisherigen Beiträge in dieser Rubrik allerdings machen mal wieder überdeutlich, daß das bisherige WaffG mit allen möglichen und unmöglichen zusätzlichen Bestimmungen und Ausführungsverordnungen offensichtlich dringendst novellierungsbedürftig gewesen war - Fragen, Unsicherheiten und noch mal Fragen!!! Fleißaufgabe für die befassten Politiker, Fachreferenten und andere wäre gewesen, alles endlich mal praxisgerecht, verständlich und neuzeitlichen Bedürfnissen insgesamt angemessen neu zu gestalten. Pustekucken: besonders auch die alte Garde der Ministerialen hat`s offensichtlich mal wieder zu verhindern gewußt. Die aktuellen Ereignisse und die damit verbundenen medienwirksamen schnellen "Patentlösungen" unserer Volksvertreter setzen dann noch mal einiges drauf. Aber - in diesem Zusammenhang möchte ich mich mal ausdrücklich gegen das pauschale Gelabere von "Grünen Spinnern" oder "weltfremden Linken" wenden (als - immer noch überzeugter - Kriegsdienstverweigerer der 70er Jahre und bekennender "Linker" fühle ich mich hier teilweise persönlich beleidigt!). Welcher Geisteshaltung (bzw. Partei) gehört denn z.B. der in der Vergangenheit immer wieder ("Birne des Monats") angeführte Herr Brenneke an? Und eine "Spaßpartei" wie die FDP kann nun beim besten Willen im Moment nicht allzuviel falsch machen - tagespolitisch sind die Äußerungen eines Herrn Westerwelle oder Absichtbekundungen der Geamtpartei letzlich auch nur kleine Ballons, denen in echter Atmosphäre schnell die Luft ausgehen würde. Ich will damit das Versagen der jetzt aktuell verantwortlichen Politiker wirklich nicht runterspielen (meine anderen Postings belegen dies sicher eindeutig) - allerdings sollten die Teilnehmer hier doch auch mal überlegen, ob`s nicht auch etwas sachlicher geht. Dem Ansehen dieses Forums würde das sicher auch nicht schaden - denn mittlerweile dürften hier auch Viele sehr interessiert mitlesen, die nicht Waffenbesitzer sind, sondern sich einfach nur anschauen wollen, was die "Waffenfreaks" denn so von sich geben.

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Meine persönliche, möglicherweise etwas vorgefärbte Meinung:

Die allermeisten Politiker sind - durchaus unschuldigerweise durch die häufigen Dienstpostenwechsel quer durch die Ressorts - für ihre "Fachgebiete" überhaupt nicht qualifiziert.

Deshalb halten sich angesehene ältere Politiker auf ihren Posten, weil sie dort Erfahrungen gesammelt haben, und deswegen gibt es den "jungen Engagierten", der positiv auffällt, weil er tatsächlich eine Qualifikation für seinen (ersten) Posten aufweist - wenn jemand bspw. Baureferent wird, der in dieser Beziehung eine Ausbildung genossen hat.

Ganz besonders aus dem Rahmen fallen Politikeräußerungen immer dann, wenn man schnell vor die Medien tritt, ohne sich von seinen wissenden Helfern aufklären zu lassen, worüber man eigentlich gerade ein Statement abgibt, und wenn vor allem jeder meint, er müsse seinen Senf dazugeben.

So ist es mir zum Beispiel ein Rätsel, wie man die Versetzung eines verantwortlichen Politikers von einem Ökologie- auf entweder einen Verkehrs- oder Verteidigungsposten erwägen kann (man beachte diese Kombination).

Daß ein Politiker nur die Galeonsfigur seines Ressorts darstellt, erscheint mir nicht erstrebenswert.

So, jetzt habe ich auch meinen Senf dazugegeben.

STEELEYE

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Zitat:

Original erstellt von bigbore:

Fakt:

Erst bei Anmeldung der Waffe erfolgt die Genehmigung zum Munitionserwerb.......

Falsch!! Wenn dass mit beantragt wird, bekommst Du den Stempel mit in die Zeile!!!!

siehe Dir das Formular an

Nun für die Frage des warums:

Wenn Du einen Voreintrag für ein Gerät hast, willst Du vielleicht eine mal von Deinem Händler zum Stand "verbringen" und mal ausprobieren.

evtl. gibt es auf dem Stand keine entsprechende Mun zu kaufen. Haben darfst Du ohne diesen Stempel nicht eine Patrone!!!

Wie willst Du die dann probeschiessen ???

also fängst Du an zu fragen ob erst die Eier da waren, oder die Hühner???

PS:Mir scheint es so, dass hier durch Angriff auf uns die Tatsache verschleiert werden soll, dass hier die Behörde mit in der Verantwortung ist, was die Werkzeuge anbelangt.

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 06. Mai 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

...........

PS:Mir scheint es so, dass hier durch Angriff auf uns die Tatsache verschleiert werden soll, dass hier die Behörde mit in der Verantwortung ist, was die Werkzeuge anbelangt.

HÄ?

Ich hab Dich angegriffen?

Wer bist`n Du denn?

Lies doch erstmal meinen letzten Beitrag

bevor Du mir Sachen unterstellst.

Was genau hast Du denn nicht verstanden,

ich erklär es Dir gerne nochmal langsamer:

Bei meinem Ordnungsamt gibt es das Siegel in Spalte 7 erst bei Anmeldung der gekauften Waffe! Dann kannst Du probeschiessen gehen.

-----------------

Mindestens ein Auge auflassen.

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Zitat:

Original erstellt von bigbore:

...Lies doch erstmal meinen letzten Beitrag

bevor Du mir Sachen unterstellst.

also von Dir steht da gar nix- gemeint ist

Angriff durch die Medien auf uns Sportschützen!!!

Alles geklärt :-) ????

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

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"Die Waffen wurden im Oktober 2001 erworben und der Behörde nicht angemeldet, somit waren sie gemäß Verwaltungsrecht illegal und der Erwerber unzuverlässig.

Aus informierten Kreisen ist auch zu hören, daß nicht nur keine Stempel in Spalte 10 der WBK aufzufinden waren, sondern auch keine in Spalte 7 (Munitionserwerb) Woher stammen also die berühmten 500 Schuss 9 Para ??

Ausserdem sei ein Bedürfnis nur für eine Flinte im Kaliber 12/70 befürwortet worden, genauso soll die WBK in diesem Kaliber voreingetragen gewesen sein."

Wo bleiben denn jetzt die Strafanzeigen unserer (?) Verbände gegen die Erfurter Behörden wegen "grob fahrlässiger Körperverletzung mit 18facher Todesfolge"? Das ist ein Offizialdelikt, mit dem sich jeder Staatsanwalt beschäftigen muss, der mit Sicherheit auch die Schuldfrage ganz neu beleuchtet.

Frage also an unsere Verbände: Warum soviel Zurückhaltung an falscher Stelle?

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Ich glaub das ja alles langsam ja nicht mehr! Ich bin Webmaster der "IPSC-Schützen Holzhausen" (wen`s interessiert: www.ipsc-schuetzen.de). Auf der Site habe ich u.A. auch einen umfangreichen Beitrag für Einsteiger in den Schießsport (incl. WBK-Antragsverfahren etc.) stehen. Vor ein paar Tagen nun mailte mir jemand, der diesen "Einführungskurs" gelesen hatte und interessiert ist am GK-Schießen und fragte ganz erstaunt, ob das denn so üblich sei, daß Polizeibeamte im sozialen Umfeld des WBK-Antragstellers Erkundigungen über diesen einziehen (Bemerkung: das seien doch Stasimethoden!). Tatsächlich war`s ja bei mir persönlich damals wirklich so, die haben meine Vermieterin (wer weiß, wen sonst noch) richtig gut und detailliert über mich ausgefragt. (Und sie natürlich nicht über den Anlaß ihres Besuches aufgeklärt!) Nun nimmt man sowas als angehender "Legalwaffenbesitzer" wenn auch zähneknirschend hin - von wegen "Waffen nicht in falsche Hände". Hat beim Steinhäuser solch eine Überprüfung auch stattgefunden? Immerhin werden solche Art "Hausbesuche" durchgeführt, um Typen wie ihn auszufiltern.

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Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

also von Dir steht da gar nix- gemeint ist

Angriff durch die Medien auf uns Sportschützen!!!

Alles geklärt :-) ????

Ja Danke

und bitte entschuldige meine Überreaktion,

es kam wohl daher daß ich auf meine erste Frage von carcano und magnum angepöbelt wurde (und bis Heute nicht erfahren hab warum?).

Ich denke wir sind uns einig daß Fehler passieren können und der einzige Weg diese zukünftig zu vermeiden ist sie zu erkennen.

Vollkommen egal ob beim Verein oder Verband oder Ordnungsamt, wenn der nächste Fehler mit solchen Auswirkungen passiert ist Schluß

mit unserem Sport. (Wenn nicht schon jetzt).

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Zitat:

Original erstellt von Georg Fabricius:

@ do: der verein kann ein bedürfnis nur für die kurzwaffe oder mehrlader-langwaffe bescheinigen, für die er auch einen schießstand zur verfügung hat(eigen oder angemietet). so kann z.b. ein dsb-verein, in dem nur lupi und kk geschossen wird und der keinen gk-schießstand zur verfügung hat, selbstverständlich auch keine gk-kurzwaffe befürworten.

Würdest Du Dich BITTE waffenrechtlich sachkundig beraten lassen, statt mangels Kenntnis Unfug zu posten. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, kostet Dich das nicht einmal etwas.

Ich behaupte ja auch nicht, die 7,62 x 25 sei das beliebteste IPSC-Kaliber.

Kopfschüttelnd,

Carcano

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Zitat:

Original erstellt von carcano:

Würdest Du Dich BITTE waffenrechtlich sachkundig beraten lassen, statt mangels Kenntnis Unfug zu posten. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, kostet Dich das nicht einmal etwas.

Ich behaupte ja auch nicht, die 7,62 x 25 sei das beliebteste IPSC-Kaliber.

Kopfschüttelnd,

Carcano

Hi carcano,

was genau wolltest Du damit eigentlich sagen?

Daß ich CO2 üben kann und dann .12 befürwortet bekomme?

Irgendwie fehlt mir "die Aussage" in Deinem post, genauso wie in Deinem post zu meiner ersten Frage hier. ??????????

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Zitat:

Original erstellt von bigbore:

Hi carcano,

was genau wolltest Du damit eigentlich sagen?

Hi, Großkaliberschütze. Das gleiche wie schon am 4. Mai (leicht verändert), allerdings in einem anderen Unterforum:

"Es gibt weiß Gott genügend Schützen, die - angesichts der Schießstandsituation - verschiedene Disziplinen nicht in ihrem Verein schießen können. Sie schießen auswärts, schießen als Gäste, schießen auf Meisterschaften; sie schießen auf Pokalschießen und anderen Wettkämpfe.

Das gilt für ALLE Cal. .50 Schützen und für viele Silhouettenpistolenschützen, für fast alle zivilen 300-Meter-Gewehrschützen im DSB, gilt für viele Westernschützen, gilt für viele Ordonnanzgewehrschützen, gilt für alle die zahlreichen BDS- und BDMP-Einzelmitglieder.

Laßt Euch doch nicht so einwickeln !"

Gruß, Carcano

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Original erstellt von Schiller:

Hi Doc2,

"Die Geschichte hört damit noch gar nicht auf.

Die Behörde hatte meiner Meinung keine WBK

ausstellen können da der Verein selbst kein Trainingsschießen für die beantragten Waffen anbietet.

Desweiteren hat der Verkäufer der Pistole den Verkauf an den Erweber(beide aus Erfurt)

ordnungsgemäß gemeldet, der Erwerber(Steinhäuser)den Erwerb nicht angezeigt. Die Behörde ist aber wohl untätig geblieben. Ein SKANDAL den die Behörde in Erfurt evtl. zu Verantworten hat.

Die Presse und die Politik (Schröder & Stoiber)reden aber nicht darüber. Das sind dann alles unsere ach so liberalen Waffengesetze Schuld, dass ich nicht lache.

Wären die Gesetze beachtet worden wäre es vielleicht nicht so weit gekommen.

Andreas Schumacher (Der Bestürtzte)

[Dieser Beitrag wurde von Andreas Schumacher am 06. Mai 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von carcano:

Hi, Großkaliberschütze. Das gleiche wie schon am 4. Mai (leicht verändert), allerdings in einem anderen Unterforum:

"Es gibt weiß Gott genügend Schützen, die - angesichts der Schießstandsituation - verschiedene Disziplinen nicht in ihrem Verein schießen können. Sie schießen auswärts, schießen als Gäste, schießen auf Meisterschaften; sie schießen auf Pokalschießen und anderen Wettkämpfe.

Das gilt für ALLE Cal. .50 Schützen und für viele Silhouettenpistolenschützen, für fast alle zivilen 300-Meter-Gewehrschützen im DSB, gilt für viele Westernschützen, gilt für viele Ordonnanzgewehrschützen, gilt für alle die zahlreichen BDS- und BDMP-Einzelmitglieder.

Laßt Euch doch nicht so einwickeln !"

Gruß, Carcano

Genauso isses bei mir gewesen. Ich schieße schon länger im Verein A Lupi, etwas kürzer im Verein B GK. Und der Präsi von A hat mir das Bedürfnis für GK bescheinigt. Entscheidend ist aber, dass ich wirklich schieße und nicht nur die Spritze daheim im Schrank liegen habe.

Sportler

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Zitat:

Original erstellt von Georg Fabricius:

[b

@Sportler: Wie kann ich denn als Vereinsvorsitzender oder Sportleiter etwas bestätigen oder bescheinigen, was nicht in meinem Verein stattfindet? Wenn einer meiner Vereinskollegen woanders andere Disziplinen oder Kaliber schießt, so hat er das auf andere Weise nachzuweisen.

Fragt sich wer hier Unfug postet..

[/b]

- Ich habe nix von "Unfug" geschrieben ...

- Der Präsi von A ist ebenfalls Mitglied in B und schießt mit mir zusammen.

Gute Nacht!

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Zur Praxis in der niedersächsischen Kleinstadt, die waffenrechtlich für mich zuständig ist:

1) Beim Beantragen einer Sportwaffe (egal ob Kurz- oder Langwaffe) wird der Munitionserwerb sofort mit eingetragen und nicht erst beim Anmelden der Waffe.

2) Bedürfnisbescheinigungen von Vereinen werden nur anerkannt, wenn in dem jeweils bescheinigenden Verein auch eine entsprechende Disziplin geschossen wird.

3) Die ortsansässigen Vereine haben die Disziplinen, in denen sie schießen, dem Ordnungsamt in gewissen Abständen zu melden.

4) Wenn man die Frist, innerhalb derer man seine neu erworbene Waffe anmelden muß, um mehr als eine Woche überzieht, erhält man eine Vorladung.

Diese Punkte habe ich heute von unserem Ordnungsamt ausdrücklich bestätigt bekommen.

Gruß

do

[Dieser Beitrag wurde von do am 07. Mai 2002 editiert.]

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Hi Doc2,

"Die Geschichte hört damit noch gar nicht auf.

Die Waffen wurden im Oktober 2001 erworben und der Behörde nicht angemeldet, somit waren sie gemäß Verwaltungsrecht illegal und der Erwerber unzuverlässig.

Aber nicht alleine das: aus informierten Kreisen ist auch zu hören, daß nicht nur keine Stempel in Spalte 10 der WBK aufzufinden waren, sondern auch keine in Spalte 7 (Munitionserwerb) Woher stammen also die berühmten 500 Schuss 9 Para ??

Ausserdem sei ein Bedürfnis nur für eine Flinte im Kaliber 12/70 befürwortet worden, genauso soll die WBK in diesem Kaliber voreingetragen gewesen sein. Wieso also der Verkauf einer Flinte im Kaliber 12/76 Magnum ??? Gibts da keinen Unterschied mehr oder war hier irgendjemand überfordert?"

Du (und diverse Vorschreiber) haben recht: Das Ordnungsamt Erfurt hätte....

Dazu noch eine "nette" Anekdote :

Anruf Verkäufer im Fall Steinhäuser beim "Sachbearbeiter" : Er hätte doch in der Sparte Munerwerb nur 12/70 eingetragen, ober er ihm (S.) denn auch eine Flinte 12/76 verkaufen dürfe. Antowrt Ord.Amt: Na klar, ist doch sowieso dasselbe....

Fakt ist, obwohl wir seit Dienstag an diesem Sachverhalt bohren (und u.a. ZDF und den Spiegel.de mit Infos vorn und hinten versorgt haben) hat noch am Donnerstag morgen der Obb Erfurt Stein und Bein beim ZDF in Mainz geschworen, alles wäre auf seinem Ordnungsamt mir rechtten Dingen zugegangen - erst am Sonntag abend gab er zu sein Ord.Amt hätte schlampiger gearbeitet als bei jeder Knöllchenvergabe.

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Zitat:

Original erstellt von Georg Fabricius:

@Sportler: Wie kann ich denn als Vereinsvorsitzender oder Sportleiter etwas bestätigen oder bescheinigen, was nicht in meinem Verein stattfindet?

Ein Blick ins Waffengesetz befördert die Rechtskenntnis: § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG. Da steht auch drin, *welche Tatsachen* bescheinigt werden.

Der Fall ist nun weiß Gott häufig genug. Wenn die Behörde *zusätzlich* noch andere Belege zur Glaubhaftmachung verlangt, dann kann der Schütze sich beraten lassen, ob das rechtens ist oder nicht.

Carcano

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http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta....region=National

TA Zitat:

"... Doch es gibt noch mehr Ungereimtheiten beim Waffenbesitz des Robert St. Denn bisher konnte noch nicht sicher geklärt werden, wo der Schüler seine Waffen aufbewahrte. Kurz nach der Tat hieß es, er habe die Waffen nicht zu Hause gehabt, mit einer Ausnahme, der Nacht vor dem 26. April. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wissen die Ermittler noch nicht sicher, wo die Waffen untergebracht wurden.

Zudem hält sich beim Thüringer Schützenbund hartnäckig das Gerücht, dass es Manipulationen an der Bedürfnisbestätigung für die Waffen von Robert St. gab. Es bestehe der Verdacht, dass er auf dem Schreiben seines Schützenvereins "Domblick" an die Ordnungsbehörde etwas veränderte, hieß es. Angaben dazu konnte die Staatsanwaltschaft gestern noch nicht machen.

..."

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Hi do

ich wollte ja auch nicht als "allesbesserwisser" hier auftreten und hab Gestern bei "meinem LRA" angerufen.

Die Aussage der SEHR freundlichen Frau Sachbearbeiterin war:

zu1)

Wenn der Schütze eine besondere Situation glaubhaft macht (zB er kauft die Waffe mit Mun von einem Vorbesitzer oder er holt Beides von "weiter weg", dann könnte und würde das Amt eine Ausnahme machen, sonst

ist Standard wie ich beschrieben hab.

zu2+3)

genau so.

zu4)

sorry hab ich nicht gefragt.

@carcano:

Die Vorgangsweise ist mir wohl bekannt,

aber dann müsste der Mörder doch irgendwo

RF trainiert und das auch nachgewiesen haben.

??????????

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