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IM

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  1. Also ich wurde bereits zwei mal zur Kasse gebeten, Landkreis SLF-RU in Thüringen. Die letzte Überprüfung war im Mai, die vorletzte fast genau drei Jahre zuvor. Damals habe ich freundlich bei der Behörde angefragt ob ich die Ergebnisse der Überprüfung, wenn ich schon bezahlen muss dafür, auch anderweitig nutzen kann. Für was auch immer, aber man hat mir zumindest freundlich geantwortet dass ich gern Akteneinsicht nehmen kann. Somit kann ich zumindest sicher sein dass der Rechnung auch eine Leistung gegenüber steht. Einverstanden bin ich mit den Gebühren natürlich nicht. Der Sachbearbeiter ist hier der falsche Ansprechpartner womit wir fast schon bei der Wahlfrage angelangt wären. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. Ja genau da ist die Idee auch her. Den Bericht in der Visier habe ich gelesen.
  3. Mal abgesehen davon, daß mir die Sache mit einer Kartoffelkanon wegen der rechtlichen Seite und auch sonst viel zu heiß wäre, folgende Frage: Theoretisch fällt die Kartoffelkanone ja nur deshalb unter das (noch gültige) Waffengesetz, weil Geschosse DURCH einen Lauf getrieben werden. Was aber nun, wenn ich einen Pfeil (vorn geschlossen idealereweise mit Spitze und hinten mit Leitwerk) über den "Lauf" stülpe und dann, mit welchem Erfolg auch immer, wegschieße. Was wäre dann daran strafbar? I.M.
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