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IGNORED

Zielscheiben dünnes Papier


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

ich suche einen Verkäufer, der normale 10er Ringscheiben fürs Großkaliberschießen aus dünnem Papier (etwa so dick wie Druckerpapier) anbietet.

Die normalen im Handel sind mir zu dick. Ich will die einfacher auf die Scheibenträger antackern bzw. gefaltet lagern.

 

Kennt jemand einen Anbieter dafür?

Geschrieben

Hi!
Es gibt im Netz unzählige, teils wirklich tolle Vorlagen für Ringscheiben, Themometerscheiben, Zentimeter- oder Klickabweichungen.

 

Beachte aber ein etwa bestehendes Copyright, das bei vielen Verbänden zum finanziellen Wohle von Altfunktionären (Lizenzgebühren) genutzt wird. Bekannt ist auch, dass bei manchem Verband nur Scheiben erlaubt sind, die ein bestimmter Anbieter hergestellt hat und dass von deren Verwendung auch bspw. der Versicherungsschutz abhängig sein kann.

 

Ein Druck auf 80 Gramm-Papier wird nicht empfohlen, aber ab 100 Gramm (wird's zwar teuer) flattern die Scheiben nicht so heftig und reißen auch nicht.
Zum Klammern werden "Mauly"-Metallklemmen empfohlen, da Wäscheklammern nicht wirklich überall halten.
Hinweis: Tackernadeln bleiben bei normalem Papier in der Tackergrundlage stecken.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb webnotar:

Beachte aber ein etwa bestehendes Copyright, das bei vielen Verbänden zum finanziellen Wohle von Altfunktionären (Lizenzgebühren) genutzt wird. Bekannt ist auch, dass bei manchem Verband nur Scheiben erlaubt sind, die ein bestimmter Anbieter hergestellt hat und dass von deren Verwendung auch bspw. der Versicherungsschutz abhängig sein kann.

 

 

Heftige Sache, das man sich schon vorschreiben lassen muss, auf welches Papier man schießen darf. Aber wenn es dafür den Funktionären gut geht, ist das in Ordnung.

 

Und ist das wirklich so mit dem Versicherungsschutz???

 

Geschrieben

P&E bietet gewisse Scheiben auf 100 g/m² Papier an, allerdings nicht die Standard ISSF-Scheibe. Vermutlich besteht dafür kein Markt.

Dürfte aber nur eine Frage der zu vereinbarenden Abnahmemenge sein.

 

https://www.pue-schiessscheiben.de/shop/

 

Die Papierscheiben bzw. -Spiegel verwenden wir häufig, sie sind von sehr guter Qualität.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb webnotar:

Bekannt ist auch, dass bei manchem Verband nur Scheiben erlaubt sind, die ein bestimmter Anbieter hergestellt hat und dass von deren Verwendung auch bspw. der Versicherungsschutz abhängig sein kann.

 

Das hört sich fast wie Satire an.

Aber mal ernsthart nachgefragt: welcher Versicherungsschutz, für welche Anwendungen bzw. Fälle?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb karlyman:
Am 17.10.2026 um 13:18 schrieb webnotar:

Bekannt ist auch, dass bei manchem Verband nur Scheiben erlaubt sind, die ein bestimmter Anbieter hergestellt hat und dass von deren Verwendung auch bspw. der Versicherungsschutz abhängig sein kann.

 

Das hört sich fast wie Satire an.

Aber mal ernsthart nachgefragt: welcher Versicherungsschutz, für welche Anwendungen bzw. Fälle?

Für Wettbewerbe, klar – da schreiben die Verbände vor, welche Scheiben verwendet werden müssen, und das ist auch richtig so.

Aber fürs Training oder die Kontrolle der Waffe?

Und man soll pauschal den Versicherungsschutz verlieren, nur weil man eine Privatkopie einer Scheibe verwendet?

Da fällt es mir schwer, mir vorzustellen, auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage sich ein solcher pauschaler Verlust des Versicherungsschutzes begründen ließe. Zumindest wäre mir keine entsprechende Regelung bekannt. Was mir einfallen würde, wären zwei Spezialfälle, in denen ich mir zumindest vorstellen könnte, dass eine Versicherung unter bestimmten Umständen versucht, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern und ein erfolg nicht völlig undenkbar erscheint:
 

1. Verwendung einer ungeeigneten oder falsch angebrachten Scheibe

Man verwendet eine Scheibe, die nicht zur Anlage passt, oder bringt eine Scheibe eigenmächtig falsch an. Also so, dass die Trefferzone an einer Stelle liegt, bei der sich kritische Teile der Anlage in der Flugbahn des Projektils befinden, wenn man auf die Scheibe zielt.

Beispielsweise liegt die Trefferzone direkt vor einer Halterung, oder das Projektil trifft nach dem Durchschlagen der Scheibe im richtigen Zielbereich noch ein Seil der Anlage oder ein anderes Bauteil.

Je nach konkreten Umständen könnte man hier möglicherweise über grobe Fahrlässigkeit nachdenken. Bei einer bewusst herbeigeführten Gefährdung wäre gegebenenfalls auch die Frage nach vorsätzlichem Handeln zu stellen.

Ob und in welchem Umfang sich daraus tatsächlich Konsequenzen für den Versicherungsschutz ergeben würden, dürfte allerdings von den konkreten Umständen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängen.

Aber das gilt grundsätzlich genauso, wenn jemand eine zugelassene Scheibe bewusst falsch anbringt. Mit der bloßen Verwendung einer Privatkopie einer zugelassenen Scheibe an der dafür vorgesehenen Stelle hat dieser Fall erst einmal wenig zu tun.


2. Verwendung einer Scheibe, die möglicherweise diametral zum sportlichen Schießen steht.

Man verwendet z.B. als Sportschütze eine Scheibe, die beispielsweise in den Bereich der Mannscheiben fällt.

Dann könnte die Versicherung möglicherweise argumentieren, dass man weder entsprechend dem anerkannten Bedürfnis (sportliches Schießen auf Scheiben, die den Zielen einer Disziplin entsprechen) noch in einem damit zusammenhängenden Rahmen (Einschießen oder Kontrollschießen der Waffe, beispielsweise auf entsprechenden MOA-/MIL-Scheiben) geschossen hat und gegebenenfalls ein Rechtsverstoß vorliegt.
Dass eine Versicherung hier möglicherweise einen Ansatzpunkt für eine Leistungsverweigerung aufgrund der illegalen Handlung sehen könnte, würde ich daher nicht grundsätzlich ausschließen.

Aber auch das hat zunächst einmal nichts mit der bloßen Verwendung selbst gedruckter Anschussscheiben oder Ringscheiben zu tun.


Davon abgesehen ist die Verwendung eigener Anschussscheiben zumindest auf Langwaffenständen meiner Erfahrung nach nun wirklich eine alltägliche Sache.

Von Ständen mit elektronischen Systemen ohne verfahrbare Scheiben einmal abgesehen (weil es dort schlicht nicht geht), habe ich noch keinen Langwaffenstand betreten, auf dem das nicht regelmäßig an der Tagesordnung war.

Natürlich ist die Tatsache, dass etwas in der Praxis üblich ist, für sich genommen noch kein Nachweis dafür, dass es rechtlich oder versicherungstechnisch in jedem Fall unproblematisch ist.

Aber gerade deshalb würde mich interessieren, auf welche konkrete Vorschrift oder Versicherungsbedingung sich die Behauptung stützt, dass bereits die Verwendung einer selbst gedruckten Kopie einer ansonsten zulässigen Scheibe zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnte.

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Das hört sich fast wie Satire an.

 

das kann es auch nur sein, denn wenn das der Wahrheit entspricht, dann weißt wie geistig verblödet man hier in D ist!

Geschrieben

Ich hab mir fürs Fallscheibentraining einen Grundträger in der Größe eines großen Spiegels aus einer Kunsstoffplatte, 1x GK, 1x KK, gemacht und darauf kleb ich mir entweder Kopien der Einsteckspiegel, siehe mein Post oben, oder aber die "Fallscheiben" in 15cm bzw 20cm, immer 5 Stück. Und wenn ich mir überleg, wie oft ich die nutze, bei GK mit der 15-9 je 4 Runden off V und opt V, dann die P226 genauso plus die Rossi 92. Bei KK die M1.22 off V und opt V plus die x-esse auch nochmal.

 

Ich rechne jetzt ned nach, wieviel Scheiben ich da jedesmal antackern müßte und was die dann auch noch kosten. Bei 2-4x Training im Monat kommt da was zusammen.

Also dann lieber kopieren.

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