Zum Inhalt springen
IGNORED

Wechselsysteme - so wenig Waffenteile wie möglich im Volk?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Letztendlich ist das Grundproblem, dass der 1938 sinngemäß geprägte Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" sich genau betrachtet nur auf Kurzwaffen bezog.

Abenteuerliche Interpretation....... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und spätestens jetzt fällt man mit seinen 3x 12 Einträgen = 36 Einträge bei der KFZ-Zulassungsstelle einigermaßen negativ auf. Wetten dass?

 

Blacky, geh bitte gemeinsam mit Deinem Amtmann zum Psychiater! Das ist ja paranoid...

 

Du erklärst uns hier gerade, dass die Behörde dann (auf Grundlage welcher Rechtsnorm eigentlich?) die Zulassung weiterer KFZ verweigern könnte oder Zulassungen widerrufen könnte, weil Du unangenehm viele Reifen besitzt, die Unbehagen erzeugen...

 

Und nein, bei den nicht geisteskranken Behördenmitarbeitern fällt nur der Gesetzgeber negativ auf, wegen zusätzlichem Verwaltungsaufwand ohne nachvollziehbare Begründung und vermutlich ohne personelle Aufstockung der Behörde...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Sagen wir es so: Wenn eine "Waffenteile- Kontingentierung" pro Waffe kommt, dann könnte man mit max. 1 Wechsel-System pro Waffe leben müssen und darüber setzt dann die Bedürfnis-Prüfung ein.

Am Ende werden die Themen immer gesamtheitlich betrachtet, eine Begrenzung der Anzahl WS und eine Bedürfnis-Prüfung für WS kannst Du nicht thematisch komplett trennen.

 

 

 

Au weia, angesichts solcher Denke. 

Au weia. 

Geschrieben
1 hour ago, Schwarzwälder said:

wenn so ein Behördenmitarbeiter sich negativ beeindruckt von der Vielzahl der NWR Einträgen zeigt.

 

1 hour ago, Schwarzwälder said:

Und spätestens jetzt fällt man mit seinen 3x 12 Einträgen = 36 Einträge bei der KFZ-Zulassungsstelle einigermaßen negativ auf.

 

Dann zeigt sich der Behördenmitarbeiter eben negativ beeindruckt und ich falle dann auch noch einigermaßen negativ auf. Und jetzt? Das sagt ja nichts über mich aus, sondern über den Behördenmitarbeiter selbst.

 

Solange sich mein Behördenmitarbeiter an die rechtlichen Grundlagen hält und meine Anträge korrekt bearbeitet ist es mir ziemlich egal, was der Behördenmitarbeiter über mich denkt bzw. denken könnte. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb heinzaushh:

Abenteuerliche Interpretation....... 

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 1965 noch sehr scharf die Intention des Reichswaffengesetzes von 1938 erkannt und daher nur auf die Faustfeuerwaffen bezogen gesehen: 

Link Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 04.11.1965, Az.: BVerwG I C 115.64

Zitat

Das Pistolenschießen kann als Sport betrieben werden; es ist eine olympische Disziplin, Diese Sportart weist die Besonderheit auf, daß sie mit Waffen ausgeübt wird. Der Erwerb und der Besitz derartiger Waffen ist zum Schütze öffentlicher Belange durch die Rechtsordnung verfassungsrechtlich bedenkenfreien Beschränkungen unterworfen. Die Tatsache, daß der Antragsteller eine Waffe zur sportlichen Betätigung erwerben will, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Ansicht des Klägers, daß ihm die Erlaubnis zum Erwerb der Waffe zu erteilen sei. Die Behörde darf vielmehr auch beim Waffenerwerb für sportliche Zwecke die - im Rahmen des § 15 Abs. 1 WaffG grundgesetzmäßige - Bedürfnisfrage prüfen, da anderenfalls durch die bloße Behauptung des Antragstellers, er wolle mit der Waffe Sport treiben, § 15 Abs. 1 WaffG zum Schaden der Allgemeinheit leicht umgangen werden könnte. Die Bedürfnisprüfung hat den Zweck, daß möglichst wenige Faustfeuerwaffen "ins Volk" kommen.

Man lese übrigens im Reichswaffengesetz nach: Link Reichswaffengesetz 1938 

Ein Bedürfnis musste seinerzeit nur für den Erwerb von FAUSTfeuerwaffen oder Waffenscheinen (Führen) nachgewiesen werden, nicht für Langwaffen generell.

Natürlich gab es viele Ausnahmen: Besitzer von Jahresjagdscheinen durften Faustfeuerwaffen auch ohne Waffenerwerbsschein kaufen + führen, ebenso viele damals politisch privilegierte Personenkreise. Bedürfnisprüfungen für Faustfeuerwaffen dienten damals primär dem Zweck der Kriminalprävention. Inzwischen hat sich der Satz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" von diesem ursprünglichen Zweck weit entfernt und als nicht mehr zu hinterfragende, vorgegebene Maxime verabsolutiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Begriff "Bedürfnis " hatte sowohl im 1928er und 1938 Gesetz eine andere Intention, ebenso wie "So wenig Waffen...... ".

Neben den von dir angeführten  "Ausnahmen" wurde als Bedürfnis z. B. der  "Selbstschutz" regelmäßig anerkannt- auch ohne priviligiert zu sein.

Das BVG hat die Vorgabe aus freien Stücken interpretiert, eine direkte Ableitung aus den früheren Gesetzen ist kaum abzuleiten- wenn dann schon eher aus dem 1928er Gesetz- das unter den Eindrücken der Zeit nach 1918 entstanden ist.

 

Ist in diesem thread völlig irrelevant, hier gehts eher um das ausmalen verquerer Hirngespinste und die Legitimierung des vorauseilenden Gehorsams anhand fragwürdiger Querverweise ins Waffenrecht. 

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

@alter_Opa Vielen Dank für den interessanten Link! Dann ist das Bedürfnis im Deutschen Waffenrecht also 95 Jahre alt. Allerdings ist es immer noch entscheidend, wie ein "Bedürfnisprinzip" ausgestaltet ist. In der Schweiz muss man nur ein Kreuzchen machen. In Deutschland wird inzwischen akribisch nach exakten Mindesttrainingszahlen mit bestimmten Waffen, Mitgliedszeiten, ggf. Wettkampfeinsätzen usw. geforscht, bevor man sein Bedürfnis anerkannt bekommt. So hart ging es bestimmt auch in der Weimarer Republik nicht zu.

 

Dass manchen wie @Bounty oder @heinzaushh allerdings die Fantasie fehlt, dass sich das Bedürfnisprinzip auch auf Waffenteile weiterentwickeln könnte (solche Gedankengänge bezeichnen die beiden in dem ihnen eigenen Pöbelstil als "paranoid" und "verquere Hirngespinste") verstehe ich nicht.

Ich verweise nochmals auf eine Veröffentlichung des österreichischen Bundesinnenministeriums Link vom Juli 2026.

Hieraus kann man klar entnehmen:

1. Österreich hat nun dieselben Waffenteil-Definitionen, ja sogar in Auszügen den deutschen BKA-Leitfaden 3.0 übernommen und somit dieselbe "Zählweise"

2. Wenn jemand 2 Waffen der Kategorie B hat, darf er genau 4 dazu passende Waffenteile der Kategorie B besitzen.

3. Jetzt für die Übergangszeit werden ihm alle bisher besessenen Waffenteile eingetragen (d.h. kein Protest der Altbesitzer)

4. Danach und für jeden Neuerwerb, der das Grundkontingent an Waffenteilen (die doppelte Anzahl Waffenteile im Vergleich zu der Anzahl Waffen der betreffenden Kategorie) muss er künftig eine "Rechtfertigung" (bei uns wäre das dann eine scharfe Bedürfnisprüfung) über sich ergehen lassen, sonst wird ihm das nicht mehr eingetragen.

 

Dass sich eine solche Regelung auch in Deutschland entwickeln könnte - ein solcher Gedanke ist weder paranoid noch ein Hirngespinst, sondern dem sollte unsere Lobby argumentativ klar gegenübertreten. Wenn man über das eherne Prinzip "So wenig Waffen wie möglich im Volk" diskutiert, muss man auch mal über das Wörtchen "möglich" diskutieren. Ist es "möglich", nur um eines abgekoppelten Prinzips willen die freie Entfaltung der Persönlichkeit immer weiter einzuschränken? Oder wieviel schwere Straftaten gab es mit kaliberkleineren Wechselsystemen von Sportschützen in D denn genau? V.a. KK-Wechselsysteme ermöglichen ein günstiges Training mit niedrigen Munitionskosten und oft weniger Fahrtkosten und als Sportschütze übt man dabei trotzdem mit demselben Abzug und Hinterschaft oder Griffstück, dazu sind sie in der Anschaffung günstiger als eine Komplettwaffe und führen daher nicht zu "mehr Waffen im Volk". Genau darum verdienen sie die aktuelle Privilegierung.

Geschrieben

Meine Fantasie reicht wesentlich weiter - bis hin zum Verbot des privaten Besitzes von Waffen in Deutschland, nach meiner Ansicht eine reine Frage der Zeit.

Übrigens gibts auch dafür Länder als "Vorbild" - und nun? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

..... dem sollte unsere Lobby argumentativ klar gegenübertreten

 

Wenn "wir" eine solche hätten. Genau da fangen die Hirngespinste oder die Selbsttäuschung an. 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb alter_Opa:

Das "Bedürfnis" wurde 1931 mit der "Vierten Verordnung des Reichspräsidenten ..

Ohne Frage richtig, wenn man auf das Wort " Bedürfnis " abstellt. Eine Regulierung des Waffenbesitzes ist jedoch wesentlich früher feststellbar, so z. B. durch Dekrete oder polizeiliche Anordnungen. 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Fantasie

 

Phantasie ist sowas wie Visionen? Helmut Schmidt...

 

vor 7 Stunden schrieb Schwarzwälder:

solche Gedankengänge bezeichnen die beiden in dem ihnen eigenen Pöbelstil als "paranoid"

 

Leider nein, paranoid ist die Vorstellung es hätte für einen an Recht und Gesetz gebunden Amtmann eine Relevanz wie viele Autoreifen jemand besitzt für die Prüfung der Rechtsvorschriften vor der Entscheidung ob dessen Auto zugelassen werden darf.  Oder ob der Amtmann während dieser Prüfung irgendwelche Gefühle hat...

 

Dass der Gesetzgeber Wechselsysteme kontingentieren oder an ein Bedürfnis binden kann, sollte klar sein. Der Gesetzgeber kann vieles. Spannend wird dort die Begründung...

Und da kommt dann wieder Dein wildes Geschwurbel von "eine Waffe hat überraschenderweise mehr als ein Waffenteil" und "es kann ja nicht sein dass sich "Waffen" vermehren wenn ich nicht mehr diese sondern möglichst viele Einzelteile zähle"...

Bearbeitet von Bounty

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.