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IGNORED

Altbestand Aufbewahrung in A und B


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Geschrieben
Am 25.2.2026 um 08:16 schrieb TGB11:

Und nicht vergessen, dass man den Bestands-"A/B" auch tatsächlich nutzt. Der Besitzstand verfällt bei Nichtnutzung. Es würde aber reichen, da eine Mäusekaliber-KW (4mmR lang oder 4mmM20) reinzulegen. 

 

Hast du hierzu eine Quelle?

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Mateusz:

 

Hast du hierzu eine Quelle?

Natürlich das Waffengesetz, genauer §36(4).

 

Dort steht, daß die alten A/B-Schränke weitergenutzt werden dürfen, wenn sie

a) zum Stichtag 2017 vom aktuellen Nutzer bereits zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtig Waffen genutzt wurden

b) UND diese Nutzung seither aufrechterhalten wurde, es also keine Unterbrechung gab.

Geschrieben (bearbeitet)

Genauer gesagt müssen gem. § 36 Abs. 4 WaffG die bisherigen A/B-Behältnisse "vom bisherigen Benutzer weitergenutzt werden". 

Nicht weniger, nicht mehr. 

 

In der Praxis kann einem Nutzer vermutlich nicht die Darlegung widerlegt werden, dass er weiternutzt (sprich, die ganze Zeit mind. eine erlaubnispflichtige Waffe im Behältnis gelagert hat). 

Wobei die Nutzung rechtlich sicherlich nicht dadurch unterbrochen wird, dass die (evtl.: 1) Waffe zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, Umgang etc. mal eine überschaubare Zeit nicht im Behältnis ist...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Mir schwebt da auch eher der Fall vor, dass der Alt-Nutzer sich aus Unkenntnis selber ans Messer liefert. Normalerweise hat eine Waffenbehörde keine Chance, eine "Nicht-Nutzung" irgendwie festzustellen. 
Dumm nur, wenn im Falle einer Aufbewahrungskontrolle der A/B-Schrank ohne Waffe vorgefunden wird und der "Alt-Nutzer" auch noch ahnungslos daher schwätzt, dass er den Schrank zur Zeit gerade nur zum Mun-Lagern nutzt.
Es gibt eben viele LWB, die sich selbst schaden, ohne es zu ahnen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ist doch relativ einfach für die Behörde, wozu gibts die WBK.

Wenn du keine Waffen mehr in der WBK stehen hast ist es klar das er nicht mehr als Waffenschrank genutzt wird.

 

Als ich damals wieder anfing GK zu schießen hab ich auf dem Amt zwecks Info meiner WBK angerufen.

Info war: meine Sachkunde wird nicht mehr anerkannt und der A/B Schrank hat durch meine Nichtsnutzung den Bestandsschutz verloren, eine gute Nachricht hatte sie mir allerdings dann noch: meinen Wiederladeschein bekomme ich da ich lange Wiedergeladen hab wieder ohne Probleme.

 

Hab also Sachkundekurs besucht und mir nen neuen 1er Schrank angeschafft, hab jetzt aber natürlich den 1er noch ne Stufe größer angeschafft als der alte A/B war :gutidee:

 

Das mit der Sachkunde war dem geschuldet das ich damals die Sachkunde kurz bevor das mit den Kursen eingeführt wurde gemacht hab.

Bearbeitet von KaySven
Geschrieben

Im übrigen zu beachten ist die vielen nicht bekannte BT-Drucksache 18/12397 Seite 14 bei häuslicher Gemeinschaft:

 

"...Die Besitzstandsregelung bei gemeinsamer Aufbewahrung gilt dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der häuslichen Gemeinschaft und der gemeinsamen Nutzung des Sicherheitsbehältnisses. Es reicht also auch aus, wenn die häusliche Gemeinschaft erst nach Inkrafttreten begründet und/oder der Angehörige erst nach Inkrafttreten Waffenbesitzer wird.


Zum Nachweis der Weiternutzungsbefugnis können auch die Nachweise der sicheren Aufbewahrung, die gemäß § 36 Absatz 3 bei der zuständigen Waffenbehörde vorliegen müssen, herangezogen werden. Darüber hinaus kom-
men etwa auch Zeugnisse der Mitbewohner oder andere Dokumentationen wie Fotos in Betracht. Die Anforderungen an den Nachweis einer häuslichen Gemeinschaft dürfen wegen des waffenrechtlich weiten Begriffs nicht
zu hoch sein. So ist es insbesondere nicht erforderlich, dass der Angehörige am Ort der häuslichen Gemeinschaft auch gemeldet ist."

 

Gruß SBine

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 26.2.2026 um 21:22 schrieb 1913:

weil das Ganze in eine ganz andere Richtung getriftet ist und dieses Thema schon des Öfteren durchgekaut wurde. Meine Frage ist ja abgehakt.

 

Eine waffenrechtliche Änderung, die den Bestandsschutz aufhebt, hat nicht stattgefunden.

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