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IGNORED

Altbestand Aufbewahrung in A und B


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 25.2.2026 um 08:16 schrieb TGB11:

Und nicht vergessen, dass man den Bestands-"A/B" auch tatsächlich nutzt. Der Besitzstand verfällt bei Nichtnutzung. Es würde aber reichen, da eine Mäusekaliber-KW (4mmR lang oder 4mmM20) reinzulegen. 

 

Hast du hierzu eine Quelle?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Mateusz:

 

Hast du hierzu eine Quelle?

Natürlich das Waffengesetz, genauer §36(4).

 

Dort steht, daß die alten A/B-Schränke weitergenutzt werden dürfen, wenn sie

a) zum Stichtag 2017 vom aktuellen Nutzer bereits zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtig Waffen genutzt wurden

b) UND diese Nutzung seither aufrechterhalten wurde, es also keine Unterbrechung gab.

Geschrieben (bearbeitet)

Genauer gesagt müssen gem. § 36 Abs. 4 WaffG die bisherigen A/B-Behältnisse "vom bisherigen Benutzer weitergenutzt werden". 

Nicht weniger, nicht mehr. 

 

In der Praxis kann einem Nutzer vermutlich nicht die Darlegung widerlegt werden, dass er weiternutzt (sprich, die ganze Zeit mind. eine erlaubnispflichtige Waffe im Behältnis gelagert hat). 

Wobei die Nutzung rechtlich sicherlich nicht dadurch unterbrochen wird, dass die (evtl.: 1) Waffe zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, Umgang etc. mal eine überschaubare Zeit nicht im Behältnis ist...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Mir schwebt da auch eher der Fall vor, dass der Alt-Nutzer sich aus Unkenntnis selber ans Messer liefert. Normalerweise hat eine Waffenbehörde keine Chance, eine "Nicht-Nutzung" irgendwie festzustellen. 
Dumm nur, wenn im Falle einer Aufbewahrungskontrolle der A/B-Schrank ohne Waffe vorgefunden wird und der "Alt-Nutzer" auch noch ahnungslos daher schwätzt, dass er den Schrank zur Zeit gerade nur zum Mun-Lagern nutzt.
Es gibt eben viele LWB, die sich selbst schaden, ohne es zu ahnen. 

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