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IGNORED

Schießsport an den Nagel hängen?


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb JFry:

Wobei da ja jedes Bundesland, und manchmal sogar die Behörden innerhalb des Bundeslandes, ihr eigenes Süppchen kocht.
Da gilt (leider) nur zu oft zu speziellen Fragestellungen in einem Kreis dann schon etwas anderes als im Nachbarlandkreis.
 

Recht haben und Recht bekommen …

Wenn die eigene WB das anders sieht, kann man das entweder nur akzeptieren oder muss aktiv dagegen angehen – mit viel Aufwand und Prozesskostenrisiko.
Für einen ambitionierten Schützen, dem das Hobby jetzt sehr wichtig ist, ist das vielleicht, mit großem „Vielleicht“, eine Option. Aber ich glaube nicht für einen Fall wie hier.
 

Was wir natürlich nicht wissen, ist, wie es beim TO daheim von der WB tatsächlich gehandhabt würde. Und auch nicht, ob unter den vier HA, die der TO hat, vielleicht einer ist, den er völlig emotionslos und ohne Einschränkungen sofort abgeben würde, was jegliche Diskussion sowieso überflüssig machen würde.

 

Ich sage es noch einmal: Bescheinigung des Verbandes. Ich weis ganz genau, was da abgeht bei manchen: Da rennt man mit Schießbüchern, Kreismeisterschaftsurkunden, Kreismeisterschaftsansteckern, Schützenausweisen und was weis ich noch sonst für einem Firlefanz auf die Behörde.

 

Benne mir einen Fall in welchem  eine Bescheinigung eines Verbandes gem. Rechtslage nach 2020 nicht anerkannt wurde. .

 

Ich kann dir dementgegen ein Urteil des VG Karlsruhe aufführen, das exakt nach Rechtslage urteilt:

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001598612

 

Zitat

 Ein Bedürfnis zum fortdauernden Besitz der über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen ist nur dann anzunehmen, soweit die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 WaffG für jede einzelne Waffe glaubhaft gemacht werden. 

 

Zitat

Der Kläger hat trotz mehrerer Aufforderungen seitens der Beklagten nicht nach § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8 WaffG, § 14 Abs. 5 WaffG glaubhaft gemacht, dass er ein Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen hat, die über das Grundkontingent hinausgehen. Der Kläger hat nur nachgewiesen, dass er Mitglied eines Schießsportvereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört. Die zur Glaubhaftmachung erforderliche Bescheinigung des Schießsportverbandes wurde hingegen nicht vorgelegt.

So läuft das dann in der Regel...

 

Zitat

Auf der Mitgliederbescheinigung des Bergischen Schützenvereins e.V. sind zudem bei dem Vordruck „nimmt regelmäßig an unseren Trainings- bzw. Vereinsschießen sowie an internen und externen Wettkämpfen teil“ die Worte „regelmäßig“ und „externen“ durchgestrichen. Der Kläger hat darüber hinaus auch nicht vorgetragen, dass die über das Grundkontingent hinausgehenden Waffen zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich seien und er regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen habe.

Was wollte das VG Karlsruhe bescheinigt sehen? Ja, genau Wettkämpfe, nicht Schießnachweise..

 

 

Zitat

Vorliegend ist jedoch kein Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses des Klägers gegeben. Allein die Erklärung des Klägers, er sei bereit, die Wettkamptätigkeit wieder aufzunehmen, rechtfertigt nicht die Annahme eines (nur) vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, zumal damit noch keine Aussage darüber getroffen ist, dass für eine etwaig wiederaufgenommene Wettkampftätigkeit auch die – über das Grundkontingent hinausgehenden – weiteren Waffen (jeweils) zur Ausübung der Wettkämpfe erforderlich sind.

Was wollte das VG Karlsruhe bescheinigt sehen? Wettkämpfe, nicht Schießnachweise.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb JFry:

Die Bescheinigungen sind halt laut obergerichtlicher Entscheidung nur ein Mittel zur Glaubhaftmachung, das „üblicherweise“ von den Behörden als hinreichend akzeptiert wird...

 

Wobei z.B. "meine" Behörde bezüglich ÜK explizit die Verbandsbescheinigung(en) verlangt. 

Die wollen gar nichts anderes. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb CZM52:

das ist toll wenn es Wunschdenken ist und er da nicht mehr ist, die Behörden arbeiten halt danach 

 

Die Behörden könnten demnach auch fordern, wir sollten von der Brücke in den Neckar (oder Rhein) hüpfen -  und wir würden uns dann zum Sprung bereitmachen...?

 

Im Ernst - das Problem ist, dass ein Behördenapparat (angefangen bzw. befeuert vom Landesinnenministerium), der mit kaum fundierten Scharf-Interpretationen des WaffG durchkommt, immer weitermacht...

Sieht man in Ba.-Wü. daran, dass sie nach Einführung der neuen ÜK-Nachweisanforderungen (basierend auf Auslegung durch Oberverwaltungsgericht BW) dann auch "freischwebend" Phantasieanforderungen wie jährl. Training 12/18 pro ÜK-Waffe, oder VRF als ÜK-Waffe, versuchen einzuführen; also Dinge, für die sich im WaffG keinerlei Basis finden lässt. 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Das Problem ist:

 

Es wird ständig von etwas geschrieben, was mit der tatsächlichen Verwaltungspraxis nichts zu tun hat.

Bedürfnisbescheinigung durch Verband, zur Behörde.Gut.

 

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb ASE:

Bedürfnisbescheinigung durch Verband, zur Behörde.Gut.

 

 

Es wäre schön wenn das so funktionieren würde.

Von mir wollte die Behörde Nachweise haben, die der GSVBW nicht bestätigt hat, weil er dazu nicht berechtigt wäre, weil das aus der Sicht vom Präsidium so nicht bestätigt werden kann und muss, weil es das Gesetz so nicht verlangt.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Die Behörden könnten demnach auch fordern, wir sollten von der Brücke in den Neckar (oder Rhein) hüpfen -  und wir würden uns dann zum Sprung bereitmachen...?

Die Behörden können fordern, und wir können dann überlegen, ob wir das akzeptieren oder dagegen angehen. Geschenkt.

Aber NOCHMAL, weil es offenbar nicht angekommen ist:

In diesem Thread geht es um jemanden, der ernsthaft mit dem Gedanken spielt, wegen aktuellem Interessenverlust alles abzugeben. Jemanden, dem schon die bestehende Trainingspflicht auf die Nerven geht. Er fragt nach Sichtweisen und Hinweisen – wie sie ja mit dem Verweis auf die 10-Jahres-Regel auch sinnvoll gekommen sind.
 

Und was passiert? Hier wird allen Ernstes in dieser Situation darüber diskutiert Rechtmittel einzulegen wenn die eigene Behörde mal wieder komische Sichtweisen entwickelt. Es wird daüber philosophiert man solle sich „nicht alles von der Behörde gefallen lassen"? In einer Diskussion über die Optionen von jemaden, der am liebsten gar nicht mehr zum Stand fahren würde, empfehlt ihr ernsthaft den Rechtsweg?

Habt ihr den Thread überhaupt gelesen? Oder seid ihr so dermaßen in eure Waffen vernarrt, dass ihr euch schlicht nicht vorstellen könnt, dass es Menschen gibt, die auch mit weniger oder ganz ohne bestens klarkommen – und deshalb unfähig seid, euch auch nur eine Sekunde in deren Lage zu versetzen?


Damit das unmissverständlich klar ist:
Natürlich darf man sich nicht alles gefallen lassen. Und wenn eine Behörde rechtswidrig die Ausübung des Hobbys im legalen Rahmen eigenmächtig erschwert oder verunmöglicht, dann gehört sie – notfalls gerichtlich – eingenordet. Da bin ich voll bei euch.


Aber das hat nichts – und ich meine wirklich gar nichts – mit diesem Thread und diesem Anliegen zu tun.

Der Fragesteller will wissen, wie er mit seiner Unlust umgehen soll, wie er einen optimalen Weg findet wo er mit wenig Stress die Entwicklung abwarten kann ohne sich irgendetwas zu verbauen.
Nicht wie er einen Verwaltungsrechtsstreit führt. Das hier zu diskutieren ist nicht nur müßig, es ist vollkommen am Thema vorbei

Bearbeitet von JFry
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PPC Sniper:

Von mir wollte die Behörde Nachweise haben, die der GSVBW nicht bestätigt hat, weil er dazu nicht berechtigt wäre, weil das aus der Sicht vom Präsidium so nicht bestätigt werden kann und muss, weil es das Gesetz so nicht verlangt.

Präzisiere bitte.

 

Wobei lass mich Raten...Verweisungsfehler Geschwurbel? Kannst ihnen das VG Karlsruhe Urteil um die Ohren hauen

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JFry:

Nicht wie er einen Verwaltungsrechtsstreit führt. Das hier zu diskutieren ist nicht nur müßig, es ist vollkommen am Thema vorbei

Die Frage war bereits hinreichend beantwortet. Entscheiden muss er selbst.

 

Nur kann man Aussagen so nicht stehen lassen, die halt nicht stimmen. Wenn @Mocca42 sein ÜK behalten möchte, muss er 1x VM im Jahr schiessen. Für die Abwägung spielt es eine gravierende Rolle ob dies oder herbeigeschwurbelte  12/18 absolvieren muss. Was rechtswidrig wäre und, sofern  man den korrekten Weg geht, lies Bescheinigung des Verbandes,  gar nicht zur Debatte steht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JFry:


Der Fragesteller will wissen, wie er ... Nicht wie er einen Verwaltungsrechtsstreit führt. Das hier zu diskutieren ist nicht nur müßig, es ist vollkommen am Thema vorbei

 

Ich habe das Thema nicht angefangen; nur auf einen Beitrag hier reagiert. 

Geschrieben (bearbeitet)

Zurück zum Thema von @Mocca42.

Eine Anregung:

 

1 x / Jahr einen Wettkampf zu schießen, ist kein Aufwand.  Kann sogar Spaß machen!  

Wie ?   Such Dir einen Kollegen, der dich "mitzieht".

 

Für einen netten, älteren Kollegen (ohne Computer), dem die Behörde auch mit 1 Pistole ÜK kam, habe ich das mal gemacht.

(Die Behörde hatte ihm schon die Gratis-Entsorgung vorgeschlagen...)

 

Ihm zuerst klar gemacht, dass er frei wählen kann, ob er seine Waffe vernichten lassen will oder nicht.  Eher nicht ...

Dann ihn bei der LM mit angemeldet, Startgeld für ihn überwiesen, ihm gesagt wie der Wettkampf genau abläuft, was er braucht und dann vereinbart, wann&wo wir uns treffen, um gemeinsam zu starten.

Es war ein netter Nachmittag und hat uns beiden Spaß gemacht.

:D

 

P.S.: Die Waffe hat er natürlich heute noch.

 

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben

@Mocca42ein neues Projekt bringt Schwung in den Sport.

Beispiel meine alte FN 150. Vor 35 Jahren gekauft für DSB SpoPi 22lfB. Irgendwann etwas langweilig geworden damit zu schießen.

Dann den Formgriff ausgetauscht und BDS Mehrdistanz und Fallplatte geschossen. Spaßfaktor wieder da 

Dann haben die Augen auch nachgelassen. Also eine Picatinnyschiene montiert und ein Burris Fastfire drauf. 

Jetzt sind solche Gruppen möglich. Heute beim Training 50 Schuss Topshot durchgelassen.

photostudio_1770936620817.jpg

 

Oder meine 15 Jahre alte Glock19. Die Eisen Visierung war schon abgewetzt und kein sauberes Visierbild mehr möglich.

Also eine Adapterplatte in den Schwalbenschwanz geschraubt. Meprolight Dot vom Black friday montiert, Abzug auf Glock Performance Trigger getauscht. Jetzt geht wieder so etwas.

Heute 40 Schuss im Training, die sieben konnte ich ansagen 

photostudio_1770936681117.jpg

 

Dazu gelegentlich bei der BDS Bezirksmeisterschaft und Landesmeisterschaft mitmachen. Da sieht man einmal etwas anderes (z.B. Grizzly in 45 WinMag :focus:) und hat keine Probleme mehr mit Überkontingent.

 

Geschrieben
Am 11.2.2026 um 07:53 schrieb geissi:

Ich habe gerade mal Chat GPT zu meiner eigenen Verhaltensweise beim Hobbywechsel gefragt. Die Antworten und Alanysen sind erstaunlich präzise und treffen es haargenau:

🔁 Dein innerer Zyklus

  1. Neues komplexes System

  2. Extreme Fokussierung

  3. Technisches Durchdringen

  4. Optimierung bis nahe Maximum

  5. Plateau

  6. Mentales „durchgespielt“

  7. Reizverlust

Das ist kein Scheitern.
Das ist ein abgeschlossenes Projekt.

 

🧠 Was dich wirklich motiviert

Nicht das Hobby.
Nicht das Tun.
Nicht die Aktivität.

Sondern:

  • Komplexität verstehen

  • Kontrolle gewinnen

  • Skill maximieren

  • Systeme perfektionieren

Du bist systemgetrieben, nicht tätigkeitsgetrieben.

 

Fazit: Bei genauerem Überlegen ist es genau so. Jetzt verstehe ich auch die Aussagen von meinem Umfeld zu meinem Charakter: Wenn der etwas macht, dann 100%ig.

 

 

Du bist nicht allein :D

Geschrieben

Danke für die ganzen Anregungen. Ich werde tatsächlich erstmal auf das Grundkontingent reduzieren und dann weiterschauen. Wenn jemand eine Flinte HA brauchen sollte, schreibt mir eine PN. 

 

Einen Streit mit der Behörde würde ich nicht starten, die würden mir in diesem Fall einfach die Entscheidung abnehmen alles zu beenden. Aber bisher habe ich hier absolut keine negativen Erfahrungen machen müssen. 

 

 

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