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IGNORED

Gästeschießen Bundeswehr


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Geschrieben

https://www.bgland24.de/bgland/rupertiwinkel/laufen-ort478592/laufen-soldat-soll-sturmgewehr-an-zivilistinnen-uebergeben-haben-94066654.html

 

Mal davon abgesehen, dass die Aktion etwas undurchdacht war: nach welcher genauen, rechtlichen Grundlage finden eigentlich Gästeschießen und Waffenschauen der Bundeswehr statt? 

 

Amüsant finde ich ja auch den Einwand des Richters nach der Kostenfrage für die Munition, da dies den Steuerzahler belastet habe.

So gesehen haben die Schützinnen die Munition doch schon bezahlt. :D

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Dinesh:

 

Eine opferlose Tat, die bestraft werden soll. Solche Gesetze dürfte es gar nicht geben.

Naja, gewagte Aussage. Der § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr, ist ebenfalls eine "Opferlose" Tat die mit Strafe belegt ist. Und es ist gut so, dass solche Taten geahndet werden. Und da gibt´s noch mehr solcher Taten und auch hier ist es gut, dass die geahndet werden.

 

- Vorbereiten eines Angriffskrieges

- Der Anbau und die Herstellung von Drogen

- Prostitution 

 

usw...

Geschrieben

Grundsätzlich sind opferlose Delikte im Strafrecht völlig falsch untergebracht. Gerade die von dir aufgezählten machen das deutlich: 

 

1. Drogen: Jeder Mensch sollte das absolute Grundrecht haben mit seinem Körper zu machen was er will, diesem jeden Stoff zuzuführen, den er konsumieren möchte. Es ist sein Körper, niemand, erst recht kein Staat, sollte ihm dort irgendwelche Vorschriften machen dürfen. Das gleiche gilt für die Herstellung, den Anbau oder die Gewinnung von Drogen. Es gibt keinen Grund, aus welchem diese Stoffe überhaupt strafbar sein sollten und wir sehen ja anhand der Freigabe von Alkohol und Nikotin, dass eine solche nicht bedeutet, dass automatisch die Gesellschaft zusammenbricht, weil jeder zu einem Alkoholabhängigen wird. Es schädigt sich der Konsument willentlich selbst. Das ist völlig in Ordnung.

 

2. Prostitution: Berührt den gleichen Punkt. Eine Frau muss mit ihrem Körper machen können, was sie will. Wie man überhaupt auf die Idee kommt, dies einzuschränken und damit tief in die Selbstbestimmungsrechte eines Geschlechtes eingreift, ist absolut unbegründbar. Und ja, ich finde Prostitution auch nicht toll, nutze diese nicht und schaue auf Prostituierte wie Freier herab. Aber etwa völlig legitimes verbieten, nur weil ich das nicht mag? 

 

3. Vorbereiten eines Angriffskrieges: Mal ganz abgesehen davon, dass dies eigentlich eine Straftat ist, derer sich nur ein Staat schuldig machen kann, handelt es sich hier um eine der lächerlichsten Strafnormen überhaupt. Derjenige, der einen Angriffskrieg plant und ausführt, geht nie in das Gefängnis, da die Macht über die Waffen in seiner Hand liegt. Für die Deutschen waren bereits der Kosovokrieg sowie der Afghanistankrieg beides illegale Angriffskriege, in beiden Fällen ging dafür niemand ins Gefängnis. Es ist eine rein moralische Rechtsnorm, derer man sich rühmen kann, weil man ja so ein guter Staat ist, die in der Realität aber keine Anwendung findet.

 

Im Übrigen: Die Trunkenheit im Straßenverkehr sollte genau so wenig wie die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden, so lange niemand verletzt wird. Warum auch? Ohne Opfer ist derartiges Verhalten maximal wider der gewünschten Ordnung, wird aber mitunter als Straftat behandelt. Das ist völlig wirr. Es sollte stattdessen im Falle einer Gefahrenrealisierung eine extrem harte Strafe erfolgen, so lange aber keine Opfer zu beklagen sind, sollte das straffrei bleiben. In einem Extremfall fährt jemand 300 durch eine 30er Zone. Es ist niemand da, da es in der Nacht stattfindet. Es nimmt nicht einmal jemand Notiz davon. Wieso sollte nun jemand für etwas bestraft werden, welche überhaupt keine Bewandnis für irgendwas hatte? Nur weil dort ein Blitzer stand und ein Foto machte? 

 

Aber das sind alle Fragen prinzipieller Natur und im Westen hat man sich längst darauf geeinigt alles was man irgendwie nicht gut findet oder anderen nicht gönnt mit Strafe zu bewehren. Darauf hat man dann danze Rechtssysteme gesetz und wundert sich nun, warum Menschen für Aussagen oder Meinungen ins Gefängnis gehen. 

Geschrieben

@Dinesh im Prinzip gebe ich Dir recht und was Du beschreibst müsste in einer freiheitlichen Gesellschaft das Ziel sein.

 

Praktisch ist das, wie viele Gesellschaftsmodelle, eine Utopie deren Umsetzung - zumindest in der aktuellen "Vollkasko" Gesellschaft - zu einigen unschönen Verwerfungen führen würde. Du liegst aber absolut richtig, dass das Pendel seit einiger Zeit massiv in Richtung repressive Verbotskultur ausschlägt in der diejenigen die die Macht dazu haben anderen(!) alles verbieten was sie für diese anderen nicht sehen wollen. Das heisst übrigens nicht, dass sie sich selbst an diese Verbote halten würden. Das Paradebeispiel dafür ist Franz Untersteller (https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Untersteller):

Quote

Untersteller setzte sich für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ein. Nachdem er Ende November 2020 auf einem Autobahnabschnitt, für den eine Tempobegrenzung auf 120 km/h gilt, mit einer Geschwindigkeit von 177 km/h von der Polizei gestoppt wurde, ...

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Dinesh:

Grundsätzlich sind opferlose Delikte im Strafrecht völlig falsch untergebracht

Wenn man nur die Repressionswirkung des Strafrechts betrachtet, und seine Präventionswirkung ignoriert vielleicht.

Das Konzept der abstrakten Gefährdung ist allerdings in der Gesamtbetrachtung auch für eine freiheitliche Gesellschaft deutlich vorteilhafter als nur tatsächliche Schädigungen zu bestrafen. 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Raiden:

https://www.bgland24.de/bgland/rupertiwinkel/laufen-ort478592/laufen-soldat-soll-sturmgewehr-an-zivilistinnen-uebergeben-haben-94066654.html

 

Mal davon abgesehen, dass die Aktion etwas undurchdacht war: nach welcher genauen, rechtlichen Grundlage finden eigentlich Gästeschießen und Waffenschauen der Bundeswehr statt? 

 

Amüsant finde ich ja auch den Einwand des Richters nach der Kostenfrage für die Munition, da dies den Steuerzahler belastet habe.

So gesehen haben die Schützinnen die Munition doch schon bezahlt. :D

 


Leider hinter einer Paywall, aber im ersten Satz verbirgt sich vermutlich das Problem dahinter.

Das sieht nicht nach einem regulären Gästeschießen aus, wo z.B. über RAGn Zivilisten auf einen Truppenübungsplatz zu einem Gästeschießen einladen, sondern es liest sich als hätte der Gebirgsjäger das eigenmächtig gemacht.

Bei regulären Gästeschießen, die leider immer weniger stattfinden, können angemeldete Gäste z.B. mit der P8 und dem G36 (nur im HA Modus) schießen.

Das ist dann aber auch angemeldet.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ChrissVector:

Das Konzept der abstrakten Gefährdung ist allerdings in der Gesamtbetrachtung auch für eine freiheitliche Gesellschaft deutlich vorteilhafter als nur tatsächliche Schädigungen zu bestrafen. 

 

Verbote haben keine Präventionswirkung. Das ist ein Trugschluss, dem man gerne aufsitzt. Kein Verbot hindert Drogenkonsumenten daran Drogen zu konsumieren. Kein Verbot hinderte die Angriffkrieger daran, sich an Angriffskriegen zu beteiligen. Kein Verbot verhinderte jemals Prostitution. Verbote opferloser Taten geben nur einen Ordnungsrahmen vor, der gewünschtes Verhalten festlegt. Dies ist letztendlich auch die fundamentale Kritik an solchen Verboten: Der Staat hat die Macht gewünschtes Verhalten vorzugeben und nutzt diese Macht auch ausgiebig, bis hin dazu welche Wahrheit man öffentlich äußern darf. 

 

Man will sich schlicht und ergreifend nicht mit der Gesellschaft auseinandersetzen, in der diese opferlosen Verbote nicht mehr existieren. Diese würde natürlich völlig anders aussehen, vermutlich sehr viel mehr Elend aber eben auch sehr viel mehr Wohlstand in der Breite erzeugen. Deshalb begnügt man sich stattdessen mit der schlechten Gesellschaft, in der man derzeit lebt.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
20 minutes ago, Dinesh said:

Verbote haben keine Präventionswirkung. Das ist ein Trugschluss, dem man gerne aufsitzt. Kein Verbot hindert Drogenkonsumenten daran Drogen zu konsumieren. Kein Verbot hinderte die Angriffkrieger daran, sich an Angriffskriegen zu beteiligen. Kein Verbot verhinderte jemals Prostitution. Verbote opferloser Taten geben nur einen Ordnungsrahmen vor, der gewünschtes Verhalten festlegt.

 

Das ist korrekt. In manchen Bereichen könnte es trotzdem besser sein, die Leute frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Beispiel wäre der Strassenverkehr - natürlich kann man mit 120 km/h durch die Ortschaft fahren solange nichts passiert. Es ist aber abzusehen, dass das - vor allem bei rechts vor links - nicht lange gutgehen wird und Unfälle mit dafür nicht verantwortlichen Opfern nur eine Frage der Zeit sind.

 

Anderes Beispiel Waffen: Durchgeladene Waffe, Finger am Abzug und Sweeping ist auch erst mal kein Problem. Aber auch hier ist es nur eine Frage der Zeit und Statistik, bis das schief geht. Daher ist das üblicherweise verboten und wird sanktioniert, bevor es Unfälle und unbeteiligte als Opfer gibt.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb tuersteher:

 

Das ist korrekt. In manchen Bereichen könnte es trotzdem besser sein […]

Widerspruch in sich, entweder sind Verbote/Regeln/Gesetze sinnlos, oder man braucht sie in manchen Bereichen. 

Geschrieben

Das bezog sich auf die Prävention - Verbote ändern nichts daran, dass verbotene Dinge trotzdem getan werden. Bestes Beispiel auch hier wieder Strassenverkehr: Wieviele Leute fahren 30 bzw. 50 in Ortschaften?! Nahezu alle fahren 35 bzw. 55 oder noch schneller - sieht man schön daran, wie sie alle vor den Bltzern langsamer werden oder sogar abbremsen. Es gibt in der Realität wenige, die dieses Verbot tatsächlich dauerhaft einhalten. Die Leute vermeiden lediglich, erwischt zu werden.

Geschrieben

Das ist natürlich logisch, mit einem Verbot erreicht man natürlich nie 100%. Aber in einer definierten 30er Zone fahren sicherlich mehr Leute 30 (oder irgendwas zwischen 30 und 50 km/h) als wenn in der ganzen Stadt kein Tempolimit wäre. 

Geschrieben
3 minutes ago, Hitfactor said:

Aber in einer definierten 30er Zone fahren sicherlich mehr Leute 30 (oder irgendwas zwischen 30 und 50 km/h) als wenn in der ganzen Stadt kein Tempolimit wäre. 

 

Genau - etwas zwischen 30 und 50! Das ist aber verboten. 30 heisst kleiner gleich 30, und nicht etwas zwischen 30 und 50.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb tuersteher:

 

Genau - etwas zwischen 30 und 50! Das ist aber verboten. 30 heisst kleiner gleich 30, und nicht etwas zwischen 30 und 50.

 

Du hast meine Ergänzung genommen und dadurch die Aussage gedreht. 
1. halten sich etliche an die 30

2. fahren viele langsamer als 50
Es ändert sich also das Verhalten durch die 30er Zone. 

Geschrieben
3 minutes ago, Hitfactor said:

Du hast meine Ergänzung genommen und dadurch die Aussage gedreht. 
1. halten sich etliche an die 30

 

Gerade das ist nicht der Fall, wie ich oben ausgeführt habe. Wer 31 fährt hält sich nicht an die 30.

Geschrieben
Gerade eben schrieb tuersteher:

Die Leute beachten aber nicht die Verbote, sie lassen sich nur nicht erwischen.

Am Beispiel Tempolimit gibt es sicherlich eine relevante Menge die, gerade mit elektronischen Helferlein, in der Richtung vorgeht, jedenfalls in einem gewissen Rahmen. In der Allgemeinheit ist die Aussage naturgemäß völliger Quatsch. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb tuersteher:

 

Gerade das ist nicht der Fall, wie ich oben ausgeführt habe. Wer 31 fährt hält sich nicht an die 30.

Deine Behauptung ist also, dass sich noch nie jemand in einer 30er Zone an das Limit gehalten hat? 

Geschrieben (bearbeitet)
9 minutes ago, Hitfactor said:

Deine Behauptung ist also, dass sich noch nie jemand in einer 30er Zone an das Limit gehalten hat? 

 

Nein, nur dass sich viele nicht dauernd an das Limit halten. Beispielsweise alle (ca. 20 Fahrzeuge) die heute morgen mit mir auf der Haupstrasse im Nachbarort auf der Hauptstrasse gefahren sind (inkl. mir selbst). Vor dem Blitzer hat einer vor mir dann auf 25 runterverzögert, um danach wieder auf 35 zu gehen.

 

Und dieses Verhalten wiederholt sich Tag für Tag. Dort und an allen anderen Stellen. Sehr sehr wenige halten tatsächlich mal das Limit konsequent ein.

 

Also nein, ich behaupte nicht "nie jemand", aber die meisten halten sich eben nicht an die Verbote. Du kannst natürlich behaupten, das liegt an mir und immer wenn ich nicht dabei bin halten sich plötzlich doch die meisten an diese Verbote. Das wäre aber eine ziemlich dumme und blödsinnige Behauptung (Du würdest dann sozusagen behaupten, die Welt drehe sich nur mich weil die meisten ihr Verhalten ändern, sobald ich da bin), obwohl ich das natürlich nicht direkt wiederlegen kann.

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Wenn es um die 100% akkurate Einhaltung, und nicht nur um die Steuerung in eine bestimmte Richtung, geht stehen Dinge wie 30er Zonen oder auch 60er Zonen auf der AB im relativen Maßstab sicherlich nicht gut da. Aber der ganze Alltag ist von Regeln/Verboten/Gesetzen geprägt und die Mehrheit hält sich auch an einen signifikanten Teil, man ist halt zu einem gewissen Maß innerhalb dieses Rahmens sozialisiert. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Raiden:

Mal davon abgesehen, dass die Aktion etwas undurchdacht war: nach welcher genauen, rechtlichen Grundlage finden eigentlich Gästeschießen und Waffenschauen der Bundeswehr statt? 

Früher ™ war das in einem VM-Blatt über Erlass geregelt. Frag mich nicht nach der Nummer.

Genehmigen kann das der BtlKdr oder höher mittels BtlBefehl. 

Es dürfen keine Mannscheiben beschossen werden, also ausdrücklich nur 10er Ring und unverfängliche Ziele wie Luftballons.

Geht schon, ist genau geregelt, wird nur noch seltenst gemacht wegen genau dem Schaizz von der Zeitung.

 

OT: was zur Hölle hat die Trunkenheitsfahrt etc mit der Frage zu tun? Wenn ihr Bullshit labern wollt, erzählt es dem Parkscheinautomaten 

Geschrieben (bearbeitet)

Was ist mit den ganzen Youtubern die bei der KSK mit Kriegswaffen und sogar großen Magazinen geschossen haben und davon sogar Videos auf Youtube hochgeladen haben. 

 

Wie kann das erlaubt sein? Ist da schon die Staatsanwaltschaft aktiv? 

Bearbeitet von ToniPistole
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb ToniPistole:

Was ist mit den ganzen Youtubern die bei der KSK mit Kriegswaffen und sogar großen Magazinen geschossen haben und davon sogar Videos auf Youtube hochgeladen haben. 

 

Wie kann das erlaubt sein? Ist da schon die Staatsanwaltschaft aktiv? 

Das ist halt der Unterschied zwischen "passiert mit entsprechender interner Genehmigung durch Ministerium oder durch dieses bezeichnete Berechtigte" und "OFw Latte zeigt seinen Mäuschen auf eigene Arroganz mal wo's knallt"....

 

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