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IGNORED

Mit Nicht-WBK-Inhaber Schießen gehen


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Geschrieben

Das Bedürfnis, sich gegen wirklich alles abzusichern, alle Eventualitäten im Leben abzuklären, die Hälfte der Lebenszeit damit zu verbringen nach Vorschriften zu suchen, die dann endlich den Grund liefern etwas bleiben zu lassen…

Dieser Virus ist bei uns im Land wirklich hart ausgeprägt.

Bei Eltern schulpflichtiger Kinder nennt man die Helikoptereltern.

Wenn ich hier einigen Aufriss an Beiträgen lese muss ich schmunzelnd an den Begriff Helikopterschützen denken.

Und damit sind definitiv nicht die gemeint, die Schnupperschützen beim HA vorerst nur eine Patrone in‘s Magazin füllen lassen !

Aber sicher verstehe ich einfach nur die Brisanz des Themas nicht und an mir ist vorbeigegangen, dass die Zahl von Unfällen beim Schnuperschiessen ein drastisches Problem darstellt.

Ich dachte, die wäre noch niedriger als Kriminalität mit legalen Schusswaffen…

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb lrn:

Ich kann also nicht lesen oder eine Betriebserlaubnis nicht richtig interpretieren? Na dann.

Oder die Behörde...

Vielleicht ist auch der Gutachter der Depp. Das ich das alles explizit als möglich mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten aufgeführt habe wurde ja überlesen...

 

Ich kenne zwar nur die unterlagen zu zwei (kleineren) vereinsständen. Und das auch nur weils mich halt interessiert hat, aber dort steht, obwohl zwei Bundesländer, nahezu Wortgleich das die Genehmigung mit Verweis auf den von mir zitierten Satz aus dem Waffg nur gültig ist so lange die für den Standbetreiber geforderten Versicherungen bestehen. 

 

Möglich das es tatsächlich in den von dir genannten Fällen anders ist und der Gutachter nicht nur etwas zur Versicherung geschrieben hat was nicht seine Sache ist sondern die der Genehmigungsbehörde und das auch noch falsch war.

 

Nur wie ich (im ersten Moment) für mich die Wahrscheinlichkeiten einschätze wenn jemand mir fremdes das in einem Forum so behauptet, das habe ich ja geschrieben.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb MB69:

nd damit sind definitiv nicht die gemeint, die Schnupperschützen beim HA vorerst nur eine Patrone in‘s Magazin füllen lassen !

Aber sicher verstehe ich einfach nur die Brisanz des Themas nicht und an mir ist vorbeigegangen, dass die Zahl von Unfällen beim Schnuperschiessen ein drastisches Problem darstellt.

Nun ja, die Brisanz dabei ist, neben dem theoretisch (theoretisch, da in erster Linie immer der Schütze selbst haftet) möglichen haftungsrechtlichen Risiko, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit für ruinöse Beträge zwar extrem gering ist, im Falle eines Falles aber die Existenz von einem selbst mitsamt Familie vernichten kann, dass auch schnell die Zuverlässigkeit weg ist, wenn man aus Unkenntnis einen Fehler macht.

Und ehrlich: Wenn man durch vorheriges Fragen und Abklären diese Risiken ausschließen kann, dann macht man das.
 

Wenn der Standbetreiber z. B. nur Schützen mit eigener WBK oder JJS akzeptiert und man taucht an einem Termin fürs öffentliche Training dort mit WBK-losem Gast auf, trägt sich ein und legt mit seiner Begleitung los, dann ist im allerbesten Fall der Schießtag für beide beendet, wenn dann – vielleicht weil man es selbst gar nicht als problematisch auf dem Schirm hatte – die Aufsicht bemerkt, dass der Gast keine Sachkunde hat oder man im Gespräch darüber spricht.
Wenn es blöd läuft, besonders wenn man dann nicht einsichtsfähig ist, war es das dann auch für einen selbst für die Zukunft mit dem Training an diesem Stand. In Zeiten der teilweise schon extrem geringen Standdichte nicht gerade optimal.
 

Wenn es aber richtig dumm läuft, dann kann man sich im Anschluss mit der Waffenbehörde darüber streiten, ob das nun z. B. ein Verstoß gegen die Weisungen der Aufsichtsperson war, inkl. evtl. Nachweisproblemen, was im Gespräch bei der Anmeldung gesagt wurde – inklusive der dann möglicherweise folgenden Sanktionen. (Im Schadensfall wahrscheinlicher als ohne, generell natürlich auch noch von der jeweiligen Behörde abhängig.)
Das Schlagwort ist Verstöße gegen Weisungen der Aufsicht (§ 11 Abs. 4 AWaffV)


Und wenn es für die anderen Schützen im Umkreis dumm läuft, wird sich die örtlich zuständige Waffenbehörde dann ebenso mit dem Standbetreiber und der Aufsicht unterhalten wollen, warum es zu diesem Verstoß gegen die eigene Standordnung gekommen ist, ohne dass es erst aufgefallen ist. Was dann durchaus Folgen für den Ablauf des Gastschützenbetriebs haben kann, bis hin zur völligen Untersagung jeglicher Standnutzung für alle Nichtvereinsmitglieder oder alle Nichtjäger etc.


Natürlich: Die ganzen Gedanken und Hintergründe sehen geschrieben nach viel aus. Tatsächlich beschränkt sich das aber selbst bei vollständiger Beachtung auf EIN Gespräch mit dem Standbetreiber vor der erstmaligen Mitnahme eines Gastes ohne WBK/JJS und dann auf eine Minute pro Gast, um die Frage der Versicherung zu klären. Weder zeitlich noch vom Aufwand her in irgendeiner Weise relevant, aber man ist auf der sicheren Seite.

 

Geschrieben

Das ist in erster Linie zentrale Aufgabe des Schießsportverbandes.

 

Bei WSV gibt es:


a) Sportversicherung WLSB: Pflicht

b) Deckungslückenversicherung Schießsport: Pflicht, deckt auch Gastschützen ab.

c) Erweiterungsversicherung: Optional

 

Gerade letzter ist eigentlich auch Pflicht, sofern man bei Verstand ist,  denn hier wird für 0.18€ pro Mitglied und Jahr unter anderem auch das Schießen außerhalb der Sportordnung abgedeckt

 

Geschrieben

In dem Zusammenhang möchte ich eine klare Ansage des BDMP nicht unerwähnt lassen:

Zitat

Gastschützen sind (Anm.: u.a.) Menschen, die sich für die Disziplinen des BDMP e.V. interessieren und möglicherweise Mitglied im BDMP e.V. werden möchten. Wir erwarten jedoch , dass die Entscheidung, Mitglied zu werden, imnerhalb von maximal fünf Teilnahmen als Gastschütze getroffen wird. Wird diese Grenze überschritten, erlischt ebenfalls der Versicherungsschutz.

Also Gastschütze forever geht halt auch nicht...

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