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IGNORED

Mindestalter für Waffensachkunde


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Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb kurzwaffen:

Mit KK / Jugendtrainer / Einverständnisserklärung der Eltern, wäre das doch Gesetzeskonform, oder?

Mit Luftdruckwaffen unter 7,5J schon, aber das wäre jetzt nicht wirklich sinnvoll.

Mit KK ab 14.

Geschrieben

Wir schicken unsere Jugendlichen mit 17 Lenzen zur Sachkunde - damit sie beim Erreichen der Volljährigkeit die WBK beantragen können.

Vorher sehe ich einfach keinen Sinn darin.

 

Im Training sollten allerdings immer wieder ein paar Sachkundethemen eingestreut werden, dann bleibt auch wenigstens was hängen.
Abgesehen davon habe ich den Eindruck, dass die Sachkunde vor 20 Jahren häufig (Ausnahmen bestätigen die Regel) wesentlich ernsthafter und tiefgründiger vermittelt wurde als heute, aber da liegt vielleicht auch nur daran, dass ich ein alter besserwisserischer Sack bin.

Geschrieben

Hmmh,

ich habe meine Waffensachkunde beim DSB mit 13 Jahren gemacht.

Wurde problemlos bei Antragstellung anerkannt.

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb Sal-Peter:

Abgesehen davon habe ich den Eindruck, dass die Sachkunde vor 20 Jahren häufig (Ausnahmen bestätigen die Regel) wesentlich ernsthafter und tiefgründiger vermittelt wurde als heute

 

Da sind meine Erfahrungen genau gegenläufig. Heute wird die Sachkunde viel intensiver geprüft und zu meiner damaligen Zeit habe ich mich darüber geärgert, dass ich wirklich alles gelernt hatte, während andere in der Prüfung einfach in den Lösungsbögen nachgeschlagen haben...

 

frogger

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Handgunner:

UNTER 14 Jahre.... ?

 

wohl kaum !

...sagt doch auch keiner. Ab 14 Jahre langt völlig.

 

vor 3 Stunden schrieb frosch:

Heute wird die Sachkunde viel intensiver geprüft

.... auf jeden Fall!

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb kurzwaffen:

Wie alt muss man sein um an einer Waffensachkundeausbildung nach WaffG §7 teilnehmen zu dürfen?

Muss? - nach dem Gesetz liegt das Mindestalter da, wo im Hinblick auf das Alter die allererste Möglichkeit besteht, den praktischen Teil zu absolvieren.

 

Muss? - Nach den Vorgaben der Ausbilder wird das Mindestalter mittelbar festgelegt, bspw. dadurch, dass Lehrgangsvoraussetzung sein kann (so beim BDS, vgl. AU 2.2), dass der Aspirant bereits mindestens 6 Monate mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen in einem Verein geschossen hat, also hier x+1/2 Jahr

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb webnotar:

(so beim BDS, vgl. AU 2.2), dass der Aspirant bereits mindestens 6 Monate mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen in einem Verein geschossen hat, also hier x+1/2 Jahr

@webnotar BDS, vgl. AU 2.2 ist klar, danke. Aber, die sechs Monate konnte ich nicht finden. Kannst Du mir zeigen wo das steht, bitte?!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb kurzwaffen:

Aber, die sechs Monate konnte ich nicht finden. Kannst Du mir zeigen wo das steht, bitte?!

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/bds_AU.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Zitat

AU 2 Waffensachkunde für Sportschützen

Weitre Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind:

 Mitgliedschaft im veranstaltenden Landesverband oder Verein, soweit dem Lehrgang eine staatliche Anerkennung nicht erteilt wurde, und

Nachweis der schießsportlichen Betätigung mit erlaubnispflichtigen Feuerwaffen seit mindestens 6 Monaten in einem Verein.

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Sal-Peter:

Übrigens aufpassen, dass dann nicht auf dem Zeugnis steht "nur Kleinkaliber" o.ä.!

 

@webnotar + @Sal-Peter bei mindestens 9mm Luger sind die 14 Jährigen wieder raus?

 

 

Nach Sportordnung BDS typische Waffen, die zur Schulung eingesetzt werden insbe-
sondere
o Pistole mindestens 9 mm Luger
o und/oder Revolver mindestens .357 Mag
o Sportgewehr Selbstlader
o Repetierflinte oder Selbstladeflinte

Geschrieben

vor 4 Stunden schrieb kurzwaffen:

... bei mindestens 9mm Luger sind die 14 Jährigen wieder raus?

 

Ja, aber 9mm ist doch zur Prüfung auch nicht erforderlich, denn:

"AU 2.8.6.1 Ausführung und Bewertung

Soll die Waffensachkunde mit Ziel des Erwerbs von erlaubnispflichtigen Schusswaffen abgelegt werden, so sind erlaubnispflichtige Feuerwaffen zur praktischen Prüfung zu verwenden."

 

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Sal-Peter:

Danke für die Info, war mir auch neu. Prüft das der Verband, der Prüfende von der Behörde oder der Trainer selbst?

 

Ich habe mich zum Lehrgang angemeldet, Beginn Mitgliedschaft Verein 03.01., Beginn Mitgliedschaft BDS 10.01., Beginn Lehrgang ab 28.06., Prüfung am 05.07.

 

Je nachdem, was hier zählt, würde es bei mir knapp passen oder auch nicht. Noch könnte ich den Lehrgang auf den Folgetermin umbuchen.

Geschrieben

Habe ich gerade gemacht, betrifft nur verbandsinterne Lehrgänge. Aber der Trainer behält sich vor, Personen auszuschließen, egal wie lange Mitglied, wenn keine entsprechende Erfahrung vorhanden. Denn in 6 Monaten kann man 1x, 6x oder auch 24x auf dem Schießstand gewesen sein, was ja auch stimmt. Seitens des Verbandes oder der Behörden wird das nicht geprüft.

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