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IGNORED

Verfahren gegen Waffensammler von der Westküste eingestellt


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Geschrieben

Ist ne vertrackte Situation das Ganze.

 

Da hier möglicherweise rechtswidrig Beweismittel vernichtet worden sind, kann hier weder strafrechtliche Schuld festgestellt werden, noch kann der Beschuldigte die möglicherweise erhobenen Zweifel gegen ihn entkräften.

 

Damit müsste für ihn auch im Verwaltungsverfahren im Sinne des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten Recht gegeben werden.

 

Falls er sich-  wie Uwe schon sagte - tatssächlich mit der Einziehung einverstanden erklärt hat - wohl allein aus praktischen Gründen verständlich- dann wirds jedoch schwierig, die Sachen wiederzubekommen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb JDHarris:

Damit müsste für ihn auch im Verwaltungsverfahren im Sinne des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten Recht gegeben werden.

Nur gibt es diesen Grundsatz so im Verwaltungsverfahren nicht.

Ich wüsste zu gerne, ob mittlerweile tatsächlich bewiesen werden konnte, dass er Dinge besaß die er nicht hätte besitzen dürfen, oder ob die Einstellung nun ein Versuch ist unter "Drohung" mit höherer Strafe die tatsächliche Beweiserhebung und Verurteilung, und damit auch die Überprüfbarkeit durch eine weitere Instanz, zu umgehen.

Geschrieben

Der Kern ist doch nur:

- wen hat es erwischt

- welche Bedeutung hat diese Person

 

 Der Sammler der seinen letzten Cent in seine Sammlung steckt wird versuchen am billigsten aus dem Verfahren zu kommen.

Wenn ich natürlich nicht weiß wohin mit meinem Geld sieht das doch anders aus. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ChrissVector:

Nur gibt es diesen Grundsatz so im Verwaltungsverfahren nicht.

Ich wüsste zu gerne, ob mittlerweile tatsächlich bewiesen werden konnte, dass er Dinge besaß die er nicht hätte besitzen dürfen, oder ob die Einstellung nun ein Versuch ist unter "Drohung" mit höherer Strafe die tatsächliche Beweiserhebung und Verurteilung, und damit auch die Überprüfbarkeit durch eine weitere Instanz, zu umgehen.

Auch im Verwaltungsverfahren muss die Möglichkeit gegeben werden, Vorwürfe auch entkräften zu können. Wenn dies nun aufgrund schwerwiegender Fehler bei der Dokumentation einer Behörde nicht mehr möglich ist, dann ist das schon nachzufragen.

Hier wäre jetzt in der Tat interessant, mit welcher Begründung das Verfahren nach 153 II StpO tatsächlich eingestellt wurde.

 

Grundsätzlich ist der Fall aber wiedermal ein Beweis dafür, wie reformierungsbedürftig das WaffG ist. Wenn Waffenbehörden ihre Arbeit nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt machen können, ( u.a. weil sie jetzt Altagsgegenstände verwalten sollen) dann muss das schnell geändert werden.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JDHarris:

Falls er sich-  wie Uwe schon sagte - tatssächlich mit der Einziehung einverstanden erklärt hat

Hörensagen:
Hat er nach meinem Kenntnisstand nicht. Im Gegenteil hat er sich -erfolglos- um eine Verwertung durch Waffenhändler bemüht.

Der Verwertung durch einen lokalen Waffenhändler hat die Behörde widersprochen, weil dieser nicht über genügend Lagerkapazität verfügt haben soll. Daran, dass man das auch Los-weise hätte abwickeln können, hat man nicht gedacht.

Aktuell kümmert sich ein Waffenhändler mit extremen Lagerkapazitäten um die Angelegenheit. Wer die T-online+Panorama Beitrage kennt, weiß, wer es ist...

 

Wie das Ganze zu beurteilen ist, werden wir in ein paar Jahren wissen, wenn der Entschädigungsprozess beendet ist.

 

frogger

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