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IGNORED

Dekowaffe aus 2007 legal?


Dekoboy

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb heinzaushh:

 Anschütz Salutplempe und der "Enteignung" bis zur letzten Instanz klagen?

Hallo Chapman

 

die Anschütz Salutplempe wurde sichergestellt und wahrscheinlich vernichtet.

Schadenersatz oder Ersatz bekomme ich erst, wenn meine Klage (jetzt vor dem OVG) zum Erfolg führt.

 

Steven

 

 

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Gerade eben schrieb heinzaushh:

du sprachst vom Widerruf deiner 17er- was hat die Anschütz damit zu tun?

Hallo heinzaushh

 

Unsinn!

Ich sprach vom Widerruf meiner Sportschützen und Sammler WBKs.

Und die Salutbüchse wurde weder bearbeitet noch irgendwie eingetragen. Sie wurde sichergestellt.

 

Steven

 

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vor 1 Minute schrieb heinzaushh:

Eben, merkwürdiger Vorgang.

Hallo heinzaushh

 

der SB hatte wenig Ahnung aber viel Meinung.

Er widerrief auch die Bestätigung der gemeldeten Magazine und wollte sie zur Vernichtung sicherstellen.

War ein großer Akt. Mit angedrohter Hausdurchsuchung über 3 Wochen.

 

Steven

 

 

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Wenn die Anschütz Gegenstand einer Ermittlung ist gibts einen KTU Bericht dazu- danach entweder Fragen oder die Aushändigung.

Hat nichts mit Magazinen, SBs oder sonstwas zu tun.

Aber, ot, dazu kommt das nach deiner Sicht eh alle keine Ahnung haben.

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 6 Minuten schrieb heinzaushh:

Wenn die Anschütz Gegenstand einer Ermittlung ist gibts einen KTU Bericht dazu-

Hallo heinzaushh

 

hä?

Ich habe die Anschütz angemeldet und als Bedürfnis "Wirtschaftliches Bedürfnis" angegeben.

Wurde nie bearbeitete sondern mit den anderen 80 Waffen sichergestellt.

 

Steven

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vor 16 Minuten schrieb WOF:

Interessanter wäre die Frage warum du

Lesen kannst du, das weiss ich.

Warum sollte ich mich diskreditieren lassen ohne darauf zu reagieren?

Ich weiss das dir meine Beiträge ein Dorn im Auge sind und du bewusst suchst um reinzugrätschen- mit deinen Worten: nervt nur noch. Ich denke auch nicht das Stevilein deinen Beistand brauch, oder?

Nutz doch die ignore Funktion- haben alle was von.

Bearbeitet von heinzaushh
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vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

Warum sollte ich mich diskreditieren lassen ohne darauf zu reagieren?

Die Stelle finde ich nicht. Wo war das?

 

vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

Ich weiss das dir meine Beiträge ein Dorn im Auge sind

Kann man so pauschal nicht sagen. Deine spezielle Art
eine Halbwahrheit ohne weitere Information so in die
Welt zu setzen daß man es möglichst falsch auffassen
kann aber schon.

 

vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

und du bewusst suchst um reinzugrätschen

Nö, sonst gäbe es mehr Komentare von mir.

 

vor 5 Minuten schrieb heinzaushh:

Nutz doch die ignore Funktion

Nö, die ist für Weicheier.

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Hier mal für den Threadstarter eine Zusammenfassung zu den aktuellen Regelungen für Altdekos, nach denen hier gefragt wird:

 

Dekowaffen (= unbrauchbar gemachte Schusswaffen)

Die Unbrauchbarmachung stellt seit 01.09.2020 eine eigene Umgangsart dar, die nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 10 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG erlaubnisfrei gestellt ist.

Nach alten Standards unbrauchbar gemachte Schusswaffen („Altdekos“):

Für diese (darunter fallen auch die nach der Deaktivierungsverordnung in der ursprünglichen Fassung von vor dem 28.06.2018 unbrauchbar gemachten Feuerwaffen) besteht gemäß § 25c Abs. 1 AWaffV die Berechtigung zum Besitz fort, es sei denn, sie werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht.

Die Überlassung der alten Dekos ist unter Beachtung der Anzeigepflicht des § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG erlaubnisfrei (siehe § 25c Abs. 2 AWaffV). Der Verweis auf § 37h WaffG (Anzeigebescheinigung) betrifft nur Fälle mit Nachdeaktivierung nach aktuellem Recht (siehe dazu unten Nr. 2). Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist eine Ordnungwidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 8 WaffG. Der Inhalt der Anzeige ergibt sich aus § 37f WaffG. Die Überlassung an einen Nichtberechtigten (z.B. unter 18 Jahre) entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1 WaffG ist bußgeldbewehrt nach § 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG.

Eine Ausnahme von der Anzeigepflicht besteht gemäß § 37e Abs. 3 WaffG in den vorübergehenden Fällen des § 12 Abs. 1 WaffG sowie beim Überlassen an einen Waffenhersteller oder Waffenhändler zum Zweck der Verwahrung, Instandsetzung, Vornahme geringfügiger Änderungen oder des Kommissionsverkaufs.

Eine Meldepflicht und Zuordnung zur Kategorie C der Waffenrichtlinie besteht erst dann, wenn sie dauerhaft überlassen oder ins Ausland verbracht werden sollen.

Der Erwerber muss die Waffe nachdeaktivieren lassen. Ansonsten benötigt er für diese eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, muss dazu aber weder Sachkunde nach § 7 WaffG noch Bedürfnis nach § 8 WaffG nachweisen (§ 25c Abs. 3 AWaffV).

Solange keine abweichenden Vorschriften auf Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 36 Abs. 5 WaffG erlassen werden, hat die Aufbewahrung unbrauchbar gemachter Schusswaffen entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV weiterhin in einem verschlossenen Behältnis zu erfolgen. Dies gilt wegen der Ausnahmeregelung des § 39b Abs. 3 WaffG auch für „Altdekos“, die nun nach § 1 Abs. 4 WaffG i.V. mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5.2 den (inzwischen erlaubnispflichtigen) Salutwaffen zugeordnet werden, welche bezüglich der Aufbewahrung wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln sind.

Das Führen von Altdekos ist gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.3 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG zwar erlaubnisfrei, unterliegt jedoch in den meisten Fällen dem Führungsverbot des § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG für Anscheinswaffen. Ein Verstoß gegen dieses ist ordnungswidrig nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG. Ausnahmen davon bestehen in den Fällen des § 42a Abs. 2 Nrn. 1 und 2 WaffG (Verwendung bei Foto,- Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen bzw. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.

Gruß SBine

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Am 18.10.2024 um 21:53 schrieb steven:

ok, dann ganz konkret:

Deko AK 74. Gekauft 2010. BKA Raute drauf. Dies auch 2010. 

Ist das Teil legal besitzbar?

Das BKA sagt dazu ein klares Jein.

Vielleicht mal die Forums- Kurzform des "Willen des Gesetzgebers" an das BKA weiterleiten?

Die scheinen ja auch keine Ahnung zu haben.

Bearbeitet von heinzaushh
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