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IGNORED

2011 Griffstück im Ausland bestellen


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde mir gerne ein Griffstück für eine 2011 im Ausland bestellen- genauer gesagt in den USA.

https://www.shootersconnectionstore.com/Browse-by-Manufacturer/Cheely-Custom-Gunworks/Grips/Cheely-Custom-E2-Aggressive-Grip-Kit-Stainless-Double-Undercut
 

Viele andere haben das beim selben Shop in der Vergangenheit 2-3 mal gemacht und es war nie ein Problem.

Allerdings ist das jetzt ein paar Jahre her.

Ein näherer Bekannter hatte neulich das Problem das er ein ebensolches Griffstück im  Ausland bestellt hat und sich dann wunderte warum es nicht ankam.

Eines schönen Tages standen dann zwei nette Personen vor seiner Haustür mit einem Durchsuchungsbeschluss.

Sie haben Ihm nicht die Tür aufgemacht und den Hubd erschossen sondern relativ gesittet mit Ihm gesprochen.

Durchsuchungsbeschluss war von der Staatsanwaltschaft FfM mit schönen Fotos die in Zollbeamter von dem Ding geschossen hat.

Er begeht jetzt den Rechtsweg- ärgerlich ist es trotzdem.

Soweit sich alle Personen bisher dazu geäußert haben ( unter anderem sein Anwalt) hat  sich an der rechtlichen Situation nichts geändert- ein Griffstück einer 2011 darf erworben/ besessen werden ohne Bimmbamm.

Mal eine Frage an die Schwarmintelligenz- hat sich hier was geändert oder darf es weiterhin frei eingeführt werden etc?

Was gäbe es für Möglichkeiten hier NICHT mit einem übereifrigen Zollbeamten Stress zu bekommen.

 

Bearbeitet von Monsieur
Geschrieben (bearbeitet)

moin;

 

die verlinkte anzeige ist etwas undeutlich...

geht es hier nur um den teil mit den griffschalen ? das ist nach deutscher definition KEIN griffstück. und sollte effektiv damit auch kein wesentliches teil sein.

 

beinhaltet es aber wie auch abgebildet die führungsnuten und die aufnahme des abzugs, dann wäre das ein "griffstück".

 

ich kann jetzt nicht genau definieren, was du mit "bimmbamm" meinst, aber

 

ein griffstück einer kurzwaffe war schon immer ein wesentliches teil und bedurfte daher einer vorherigen erwerbs - genehmigung der zuständigen waffenbehörde  plus einer einfuhr - erlaubnis. ( wenn wie hier aus dem ausland ) 

 

hatte dein bekannter diese beiden genehmigungen.... ( falls lieferumfang mit Nuten; Führung und abzugsaufnahme ) ?

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben (bearbeitet)

Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei nicht um ein Griffstück, sondern wegen der fehlenden Führung um eine Griffhülle, analog BKA-Leitfaden Seite 32:

 

image.thumb.png.279240bcd8548cee5d1c420ae57ca4b9.png
 

Vielleicht kann man mit Verweis auf den Leitfaden den Zoll in Frankfurt überzeugen, künftig von vorschnellen Maßnahmen abzusehen? 
 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf

Bearbeitet von Domenicus
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Domenicus:

Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei nicht um ein Griffstück, sondern wegen der fehlenden Führung um eine Griffhülle, analog BKA-Leitfaden Seite 32:

 


 

Vielleicht kann man mit Verweis auf den Leitfaden den Zoll in Frankfurt überzeugen, künftig von vorschnellen Maßnahmen abzusehen? 
 

 

 

 

Nun, da das BKA selber sagt " ist nicht bindend der Leitfaden"  ist es halt wie auf hoher See..............

 

Problem ist einfach das im Link verschiedenes gezeigt wird....und das 'Problem, wenn natürlich ein "Griffstück" beim Zoll angemeldet wird............. und es nur eine "Griffhülle", oder wie man es auch immer nennen möchte, ist

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb CZM52:

Nun, da das BKA selber sagt " ist nicht bindend der Leitfaden"  ist es halt wie auf hoher See..............

So sieht es wohl aus.

Je nach "Mindset" des Betrachters -viermal gehts gut, der Fünfte ist der Gekniffene.

Laut dem nicht bindenden Leitfaden des BKA ist das Teil als Griffschale zu betrachten:

DSC_5244_1__331211552922526.jpg

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb AGS:

So sieht es wohl aus.

Je nach "Mindset" des Betrachters -viermal gehts gut, der Fünfte ist der Gekniffene.

Laut dem nicht bindenden Leitfaden des BKA ist das Teil als Griffschale zu betrachten:

DSC_5244_1__331211552922526.jpg

 

Und sollte dann auch so BEZEICHNET werden..................wäre ein erster Schritt.

 

Wenn es das abgebildete Teil ist, würde ich auch als EWB-frei einordnen.

 

 

Aber gerade in Frankfurt sind seit einiger Zeit einige "Herschaften" unterwegs, die offensichtlich sehr Anti-Waffen sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Meinung nach ist es erlaubnisfrei als „Griffhülle“

Wenn Du sicher gehen willst, beantragst Du einen Feststellungsbescheif bei Deiner Genehmigungsbehörde.

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Wenn Du sicher gehen willst, beantragst Du einen Feststellungsbescheif bei Deiner Genehmigungsbehörde.

 

Seine Genehmigungsbehörde erstellt Feststellungsbescheife?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Monsieur:

Sag mir einen , Geld spielt keine Rolle.


HPS? Da hatte ich vor ein paar Jahren ein Cheely-Griffstück in der Hand. Weiß nur nicht, ob er die auch einzeln verkauft.

Geschrieben
Am 17.10.2024 um 20:48 schrieb Akula:


HPS? Da hatte ich vor ein paar Jahren ein Cheely-Griffstück in der Hand. Weiß nur nicht, ob er die auch einzeln verkauft.

Leider auf eine eMail keine Antwort

Am 17.10.2024 um 20:49 schrieb Akula:

Selbes Problem, geht eventuell über den Zoll und hat tatsache das Magwell nicht dabei

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Monsieur:

Leider auf eine eMail keine Antwort

Selbes Problem, geht eventuell über den Zoll und hat tatsache das Magwell nicht dabei

 

Uff, okay. HPS war immer recht responsiv, aber vielleicht nur bei Anfragen nach einer neuen Pistole. Muss man bei einer Bestellung aus Finnland wirklich mit Zoll-Schwierigkeiten rechnen?

 

Liefert Shooters Connection nach Deutschland? Ansonsten kann ich noch speedshooter.com empfehlen. Habe schon zig Mal dort bestellt.

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