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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

 

Die gute alte Zeit........

Ist bei mir aber ähnlich.

Die WBK war bei mir nach einer Woche im Briefkasten.

Die Eintragung der Waffe am selben Tag an dem ich sie erhalten habe, keine 5 Minuten.

 

Neuer Voreintrag in der Grünen am selben Tag, dauerte keine 10 Minuten.

 

Ausstellung der gelben WBK ebenfalls am selben Tag, dauerte mit ein bisschen Smalltalk 15 Minuten.

 

Ich bin mit meiner Behörde rund um zufrieden.

Geschrieben

Ihr Glückseligen!

Ich kann hier insgesamt von Antrag Voreintrag bis Abschluss ca. 22-28 Wochen einplanen.

 

Ich kann also eigentlich nach dem Einlösen des letzten Bedürfnisses gleich das nächste zur Bearbeitung abgeben.

Geschrieben
Am 29.11.2024 um 09:49 schrieb Hypnodoc:

Letztendlich hat man dann zumindest die Waffe daheim. Munition kauft man zum sofortigen Verbrauch am Stand. 
 

Der Rest dauert halt. Kann man aussitzen. 


Man darf die Waffe ohne originale WBK gar nicht zum Schießstand bringen. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ihr Glückseligen!

Ich kann hier insgesamt von Antrag Voreintrag bis Abschluss ca. 22-28 Wochen einplanen.

 

Ich kann also eigentlich nach dem Einlösen des letzten Bedürfnisses gleich das nächste zur Bearbeitung abgeben.


Wie schießt du in der Zwischenzeit mit den anderen Waffen? Führst du eine beglaubigte Kopie der WBK mit oder wie gehst du sicher, keine OWI zu begehen? 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb cz75sp:


Man darf die Waffe ohne originale WBK gar nicht zum Schießstand bringen. 


Die WBK hab ich ja - bis zum Termin vom Voreintrag nach 20 Wochen - und dann nehme ich sie auch wieder mit. Die restliche Zeit WBK & Email-Ausdruck mit Erwerbsbenachrichtigung. Ich bin meiner 2-Wochen-Pflicht nachgekommen. 
 

Ich gebe meine WBK nur zum Termin für 10 Minuten eintragen & stempeln ans Amt aus der Hand. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb cz75sp:


Man darf die Waffe ohne originale WBK gar nicht zum Schießstand bringen. 

Doch, darf man.

Der Überlassungswisch den man vom Händler erhält oder auch der Kaufvertrag von Privat fungiert als eine Art Leihschein.

Du musst nicht warten bis die Waffe in der WBK steht um damit schießen zu gehen.

 

Ohne WBK in der Hand ist sowas natürlich nicht zu empfehlen.

 

Sorry hab das zuerst falsch gelesen ;)

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

........gähn.........


Weniger gähn, eher Unwissenheit! Mir war zu Beginn auch nicht klar, dass ich alleine mit dem Voreintrag die Waffe vom Händler sofort mitnehmen darf. Ich dachte, ich muss bis zum Volleintrag warten.

 

Aber - dem Forum sei Dank - wurde ich eines Besseren belehrt. 💪👍🤟🤗

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