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IGNORED

Finde den Fehler auf der WBK …


Hypnodoc

Empfohlene Beiträge

Am 2.3.2024 um 19:31 schrieb Hypnodoc:

bedürfnisfreier Revolver in 4mm RF lang

 

Kannst Du den Hersteller und das konkrete Modell nennen?

Eventuell läßt sich dann über X-Waffe der korrekte WBK-Eintrag belegen.

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vor 12 Stunden schrieb Hypnodoc:

Mir wäre neu, dass ich mich beim Voreintrag gleich zu 100% festlegen muss.

 

Das mußt Du natürlich nicht.

 

Mein Gedanke war lediglich, in X-Waffe eine entsprechende Kombination zu finden, einen Screenshot zu machen und den der Behörde vorzulegen, weil das die Diskussion vielleicht vereinfachen würde.

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vor 18 Minuten schrieb Elo:

 

Das mußt Du natürlich nicht.

 

Mein Gedanke war lediglich, in X-Waffe eine entsprechende Kombination zu finden, einen Screenshot zu machen und den der Behörde vorzulegen, weil das die Diskussion vielleicht vereinfachen würde.


Ich denke, dass die Einschaltung des NWR schon reichen wird. Zudem fordere ich - bei weiterer Weigerung - einen Rechtsmittelfähigen Bescheid. 

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vor 18 Minuten schrieb Hypnodoc:

Zudem fordere ich - bei weiterer Weigerung - einen Rechtsmittelfähigen Bescheid.

 

Nur als Hinweis - wenn Du (wovon ich aufgrund des Fotos ausgehe) schon die WBK bzw. den abgebildeten Voreintrag hast (mit Begleitschreiben [einschl. Rechtsmittelbelehrung?]?), dann hast Du den Bescheid schon?

Auch wenn der inhaltlich fehlerhaft sein sollte ...

Also immer Fristen beachten, insbesondere, wenn es auf die harte Tour geklärt werden soll.

Bearbeitet von Elo
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vor 11 Minuten schrieb Elo:

 

Nur als Hinweis - wenn Du (wovon ich aufgrund des Fotos ausgehe) schon die WBK bzw. den abgebildeten Voreintrag hast (mit Begleitschreiben [einschl. Rechtsmittelbelehrung?]?), dann hast Du den Bescheid schon?


Im dem mit der Post gesendetem Briefkuvert waren lediglich die WBK und die Rechnung. 

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Antwort NWR-Servicestelle:

 

Antwort vom NWR ist da:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ihre Anfrage mit der Ticketnummer BS-xxxxxx an den NWR-Benutzerservice wurde abschließend bearbeitet. Die Antwort lautet wie folgt:
 
Zu den 4mm Revolvern:
Prinzipiell darf ein Bürger die F- gekennzeichneten 4mm Revolver mit Voreintrag ( grüne WBK) erwerben, da sie bedürfnisfrei sind.
Es handelt sich hier immer um werksmäßig hergestellte Waffen ("geborene" 4mm Waffen).

Da es sich um Waffen für Patronen-Munition handelt, fallen diese Revolver in die Kat. B.

Somit ist auch ein Eintrag für den Munitionserwerb in der WBK notwendig.

Die 4mm Revolver werden somit wie die "scharfen" Revolver erfasst:
 
Waffentyp Feingliederung:  Revolver
Kat. B
 
Die grüne WBK müsste geändert werden, damit der Eintrag "Druckluft-Federdruck...." gestrichen wird und als Waffentyp "Revolver" angegeben wird.
 
Diese Antwort wurde erstellt in Zusammenarbeit mit Fachlicher Leitstelle NWR, Bearbeiter: xxxx .
 
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne der Single Point of Contact per E-Mail zur Verfügung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

——

… und meine verschärfte Email ans LRA ist auch raus.

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vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

waren lediglich die WBK und die Rechnung

 

Man müßte die Rechnung mal sehen, aber im Grunde hast Du mit der recht klaren Nachricht von der NWR-Servicestelle ja eine Lösung.

 

Schreib mal, wie es dann ausgegangen ist.

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vor 8 Minuten schrieb heinzaushh:

Wie es in den Wald......muss man dafür ein Fass aufmachen oder würde ein vernünftiges Gespräch ausreichen?


Warum? Ist mit dieser Behörde weder sachlich noch fachlich möglich. 

 

Ich mache im Moment deren Job, für den sie von wem nochmal bezahlt werden?
 

Außerdem besteht auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse in aller Regel ein Rechtsanspruch, und Bürger sind keine "Bittsteller". 
 

Das wird normalerweise auch innerhalb von Behörden durchweg so gewusst und auch so empfunden. 

 

Es kommt mir allerdings dort so vor als wäre ich im 17. oder 18. Jahrhundert, als man noch Serenississimus gerollte Bittschriften in die langsam fahrende Kutsche werfen musste, in der Hoffnung auf gnädige Aufnahme und allerhöchste Huld.


(das hab ich mal gelesen und fand es doch sehr passend für hier)

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vor 5 Minuten schrieb Hypnodoc:

Warum? Ist mit dieser Behörde weder sachlich noch fachlich möglich. 

Hallo Hypnodoc

 

Heinzaushh, Champman, GermanKraut hat bisher durch tiefes Bücken vor der Obrigkeit viel erreicht. Er gibt dir den Rat, auch in gebückter Haltung derselben entgegen zu treten. So ist seine Lebensdevise. Dass es auch aufrechte Männer gibt, versteht er nicht.

 

Steven

 

P.S. gleich gehts los......

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Gerade eben schrieb Hypnodoc:

Bitte nicht - würde es hier zerschießen.

Hallo Hypnodoc

 

hast recht. War mein Fehler. 

Ich werde nur noch auf die Ausgangsfrage antworten und bitte mein Gegenüber um die selbe Weisheit.

 

Steven

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vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:

„Umgang mit der Waffenbehörde - erhobenen Hauptes, mit Demut oder doch devot?“

Höflich, sachlich und auf Augenhöhe. Funktioniert bei mir seit fast 40 Jahren und bin mittlerweile bei meiner 5. S-Bine angelangt. Arbeite selbst bei einer Behörde und wir sind auch nur Menschen. Nur mal so zum nachdenken.

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vor 8 Minuten schrieb josa20:

Höflich, sachlich und auf Augenhöhe. Funktioniert bei mir seit fast 40 Jahren und bin mittlerweile bei meiner 5. S-Bine angelangt. Arbeite selbst bei einer Behörde und wir sind auch nur Menschen. Nur mal so zum nachdenken.


War ich und bin ich! Hab mich nur angepasst. Ich hab außerdem nicht damit angefangen! 🤪

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vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo Hypnodoc

 

Heinzaushh, Champman, GermanKraut hat bisher durch tiefes Bücken vor der Obrigkeit viel erreicht.

Wie wäre es denn wenn du etwas zur Sache beiträgst, ist schwer, aber versuchs doch mal. Tut nicht weh, einfach mal versuchen.

 

 

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