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IGNORED

Unklarheit bei Schießnachweisen f. Grüne WBK


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Geschrieben

Hallo

Um beim BSSB eine Grüne WBK für eine 9mm Sportpistole zu beantragen, muß man 12 bzw. 18 Schießtermine in das Formblatt eintragen bzw. nachweisen.

Meine Frage dazu : muß an den Schießterminen mit einer Kurzwaffe geschossen worden sein, oder reicht es wenn an den jeweiligen Terminen mit einer GK- oder KK Langwaffe geschossen wurde ?

Vieleicht kann mir das jemand sagen und Danke schon mal für Eure Antworten !!!

VG Walter

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Bikerwaldi:

Meine Frage dazu : muß an den Schießterminen mit einer Kurzwaffe geschossen worden sein, oder reicht es wenn an den jeweiligen Terminen mit einer GK- oder KK Langwaffe geschossen wurde ?

Nach Rechtslage völlig unerheblich womit genau geschossen wurde, es ist nur das sportliche Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen nachzuweisen. Ob du 12/18 mal KK-Einzelladergewehr geschossen hast oder GK-Kurzwaffe ist unerheblich.

Geschrieben

Es ist nicht völlig unerheblich womit genau geschossen wurde. Es sollten erlaubnispflichtige Schußwaffen sein, weitere Einschränkungen um was für eine erlaubnispflichtige Waffe es sich handelt gibt es dann allerdings nicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

Nach Rechtslage völlig unerheblich womit genau geschossen wurde, es ist nur das sportliche Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen nachzuweisen. Ob du 12/18 mal KK-Einzelladergewehr geschossen hast oder GK-Kurzwaffe ist unerheblich.

Richtig.

Habe ja erst "vor kurzem" die WBK beantragt. Wichtig war die mind. 12 Monate Mitgliedschaft, die 12/18 Regel und das Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

Hier war s dann egal ob die 9mm, 38.spez. 357Mag oder die 22lr vom Verein war.

 

Geschrieben

Vom Gesetz her reichen erlaubnispflichtige Waffen. Aber zb kein Luftgewehr mit mehr als 7,5 Joule, das auch erlaubnispflichtig ist. Kann aber sein das der eine oder andere Teilverband da was anderes verlangt. Kollege sollte bei den Reservisten keine HA LW bekommen, weil er die noch nie geschossen hat vorher. Ich wollte in die BDS Gruppe meines Erstvereines  eintreten. Wurde mir vom 1. Vorsitzenden gesagt, ich könnte zb eine HA LW erst nach 12 Monaten und nur mit Nachweis auch HA geschossen zu haben bekommen.Da hatte ich schon WBK und mehrere Waffen.Hab ich halt den Verein gewechselt und da nach 4 Monaten vom BDS das Bedürfnis bekommen. Bekloppte gibt es überall, aber hier sagt das Gesetz nur " erlaubnispflichtige (Feuer)Waffen " .

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

Es istmal wieder alles gesagt.......nur noch nicht von jedem!

Sorry, ich hatte das entscheidende Wort übersehen, war also klar mein Fehler...

Damit habe ich meinen Fehler zum unnötigen Kommentar eingesehen, sogar bevor ich darauf hingewiesen wurde aber konnte nix mehr dran ändern, trifft das auf jeden zu?

 

Geschrieben

Nein, es ist nicht alles gesagt.

 

Was fehlt: Die genauen Anforderungen an Art und Qualität der nachgewiesenen Schießnachweise legt der jeweilige Verband in seinen Bedürfnisrichtlinien fest. Im Falle des Fragestellers beim BSSB sind die gegebenen Auskünfte insoweit zutreffend, daß die Waffenart innerhalb des Grundkontingents unerheblich ist.

Geschrieben

Hätte ich das bloß nicht gelesen.

Jetzt habe ich die Richtlinien des Verbandes recherchiert und sehe, dass die mal wieder maximal und in nicht logisch nachvollziehbarer Weise über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen.

 

Als reiner Sportschütze würde ich auf einen VDB-Verband hoffen.

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