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IGNORED

Jagdschule Anforderung erfüllt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HighDominion:

 sollte ich auf der sicheren Seite sein.

Hallo HighDominion

 

du hast mal Scheiße gebaut und bist erwischt worden.

Viele machen sicherlich das Gleiche und werden nicht erwischt.

Du willst einen Jagdkurs belegen: Melde dich an, zieh das Ding durch und wenn du die Prüfung bestanden hast, kannst du den Jagdschein beantragen.

Dann wirst du sehen, ob du ihn bekommst (ich denke, es spricht nichts dagegen). Falls er abgelehnt wird, hast du immerhin die Prüfung bei einem Jagdkurs abgelegt und bestanden. Dieses Zeugnis verfällt nicht und du kannst, falls der Jagdschein abgelehnt worden ist, in einigen Jahren erneut beantragen. Ohne die Prüfung zu wiederholen.

Hier im Forum sind halt viele Heilige, die noch nie in ihrem ganzen Leben was falsch gemacht haben. Deshalb können die dein Problem nicht verstehen.

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb HighDominion:

Ich habe absolut das Recht auf Waffen in Deutschland, da meine Schuld verbüßt und verjährt ist

 

Und warum fragst du dann, wenn du schon alles weißt?

 

vor 1 Stunde schrieb ALBA:

Ich finde es lediglich erschreckend das immer mehr Leuten

plötzlich auffällt das Sie sich mal arg daneben benommen haben

 

Ganz so ist es ja nicht. Die Gründe, die eine Versagung rechtfertigen, lagen bei den mir bekannten Fällen hier im Forum ja schon lange zurück und der Betreffende wollte lediglich wissen, ob das nach x Jahren noch relevant sein könnte. Was schwer zu beantworten ist, wenn man den konkreten Fall nicht kennt. Die Verjährungsfristen sind ja auch unterschiedlich bzw. es gibt keine Verjährung. 

Grundsätzlich finde ich solche Fragen legitim, allerdings fällt mir die Häufung dieser Fragen auch auf und es drängt sich der Trollverdacht auf. Besonders, wenn man beachtet, dass sich die Betroffenen neu anmelden, zunächst in völliger Ahnungslosigkeit fragen und zwei Seiten weiter dann alles wissen und anfangen, diejenige, die ihnen antworten sollten, zu belehren und teilweise zu beleidigen.

 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb steven:

Hier im Forum sind halt viele Heilige, die noch nie in ihrem ganzen Leben was falsch gemacht haben. Deshalb können die dein Problem nicht verstehen.

 

Das Problem ist nicht seine Frage, sondern sein Durchgedrehe, wenn ihm ne Antwort nicht gefällt. Und dann empfiehlt ER @ALBA ne Therapeuten...

Ich bin mit ALBA oft nicht einer Meinung aber nen Therapeuten hab ich ihm noch nie empfohlen. Er mir übrigens auch nicht.

Es fällt nun mal auf, dass in diesen Threads nach einer anfänglichen Frage sehr schnell zu Provokationen übergegangen wird, weshalb der Verdacht nicht unbegründet ist, dass es nur ums provozieren geht. Wahrscheinlich aus Langeweile unter Zweit und Drittregistrierungen. Vielleicht würde ein Vertragsbestandteil helfen, der bei nicht gekennzeichneten Mehrfachregistrierungen eine Vertragsstrafe vorsieht, so hoch, dass sich das Risiko nur aus Spaß nicht lohnt.

 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb steven:

Du willst einen Jagdkurs belegen: Melde dich an, zieh das Ding durch und wenn du die Prüfung bestanden hast, kannst du den Jagdschein beantragen.

Dann wirst du sehen, ob du ihn bekommst (ich denke, es spricht nichts dagegen). Falls er abgelehnt wird, hast du immerhin die Prüfung bei einem Jagdkurs abgelegt und bestanden. Dieses Zeugnis verfällt nicht und du kannst, falls der Jagdschein abgelehnt worden ist, in einigen Jahren erneut beantragen. Ohne die Prüfung zu wiederholen.

 

 

 

Nein, so läuft das nicht:

 

Ohne Zulassung zur Prüfung (also dem "Behörden-OK") gibts auch keine Prüfung.

 

Das sind die Jagdschulen mittlerweile auch ziemlich konsequent.

 

Ob man dann in dem Fall die Kursgebühren etc. wieder bekommt, würde ich dann auch nicht unbedingt garantieren.

 

In dem Fall macht @HighDominion absolut alles richtig:

 

Erstmal VORHER umfassend informieren und alles abklären, und dann erst den Kurs und die Prüfung absolvieren.

 

Alles andere wäre mehr als dämlich und könnte voll in die Hose gehen.

 

@HighDominion:

 

Alles Gute für Dich und möge es so laufen, wie Du es Dir vorstellst! :appl:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HighDominion:

Ich habe absolut das Recht auf Waffen in Deutschland

 

es gibt KEIN recht auf waffen in d!!!

das kannst du dir gleich mal hinter die ohren schreiben!

und als newbe sollte man vielleicht mal den ball flach halten und hier nicht so die klappe aufreissen.

 

wenn es dir hier nicht passt frag gefälligst deinen anwalt, da bekommst du dann "rechtsverbindliche" antworten!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb HangMan69:

 

es gibt KEIN recht auf waffen in d!!!

 

 

Doch, natürlich gibt es in Deutschland ein Recht auf Waffen:

 

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, hast Du ein Recht auf Waffen.

 

Das kannst Du notfalls sogar einklagen, wenn Du es wider Erwarten nicht erhalten hast.

 

Da hat @HighDominion absolut recht.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo HighDominion

 

du hast mal Scheiße gebaut und bist erwischt worden.

Viele machen sicherlich das Gleiche und werden nicht erwischt.

Du willst einen Jagdkurs belegen: Melde dich an, zieh das Ding durch und wenn du die Prüfung bestanden hast, kannst du den Jagdschein beantragen.

Dann wirst du sehen, ob du ihn bekommst (ich denke, es spricht nichts dagegen). Falls er abgelehnt wird, hast du immerhin die Prüfung bei einem Jagdkurs abgelegt und bestanden. Dieses Zeugnis verfällt nicht und du kannst, falls der Jagdschein abgelehnt worden ist, in einigen Jahren erneut beantragen. Ohne die Prüfung zu wiederholen.

Hier im Forum sind halt viele Heilige, die noch nie in ihrem ganzen Leben was falsch gemacht haben. Deshalb können die dein Problem nicht verstehen.

 

Steven

 

 

Auch das eine wertvolle Information. Dass er nicht abläuft wusste ich nicht. Danke für die Info.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb ALBA:

Ist Gott nicht gegen Waffen ?

Dann sollten die Schweizergardisten aber flott den Personenschutz für den politisch linken gutmenschelnden Vertreter seines Chefs im schönen Vatikan und im noch schöneren Sommerlager mit Hellebarde und in den bunten Kasperlklamotten absolvieren. Oder ganz ohne: Die andere Backe (vermutlich Wange) hin halten!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HighDominion:

Auch das eine wertvolle Information. Dass er nicht abläuft wusste ich nicht. Danke für die Info.

 

Überprüf diese Info lieber nochmal ganz genau.

 

Laut meinem Kenntnisstand ist das nämlich nicht so.

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

 

Und warum fragst du dann, wenn du schon alles weißt?

 

 

Ganz so ist es ja nicht. Die Gründe, die eine Versagung rechtfertigen, lagen bei den mir bekannten Fällen hier im Forum ja schon lange zurück und der Betreffende wollte lediglich wissen, ob das nach x Jahren noch relevant sein könnte. Was schwer zu beantworten ist, wenn man den konkreten Fall nicht kennt. Die Verjährungsfristen sind ja auch unterschiedlich bzw. es gibt keine Verjährung. 

Grundsätzlich finde ich solche Fragen legitim, allerdings fällt mir die Häufung dieser Fragen auch auf und es drängt sich der Trollverdacht auf. Besonders, wenn man beachtet, dass sich die Betroffenen neu anmelden, zunächst in völliger Ahnungslosigkeit fragen und zwei Seiten weiter dann alles wissen und anfangen, diejenige, die ihnen antworten sollten, zu belehren und teilweise zu beleidigen.

 

Auch hier wurde wohl sehr hastig gelesen, denn wenn du es noch mal liest, ich schreibe es aber gerne noch mal hin

 

Ich habe absolut das Recht auf Waffen in Deutschland, da meine Schuld verbüßt und verjährt ist, bzw sein sollte.

 

Darum ging es. Wie es sein sollte und wie es ist sind aber manchmal 2 Dinge, weshalb ich es für klug hielt zu fragen bei Leuten die in der Materie bewanderter sind als ich.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

 

Nein, so läuft das nicht:

 

Ohne Zulassung zur Prüfung (also dem "Behörden-OK") gibts auch keine Prüfung.

 

Das sind die Jagdschulen mittlerweile auch ziemlich konsequent.

 

Ob man dann in dem Fall die Kursgebühren etc. wieder bekommt, würde ich dann auch nicht unbedingt garantieren.

 

In dem Fall macht @HighDominion absolut alles richtig:

 

Erstmal VORHER umfassend informieren und alles abklären, und dann erst den Kurs und die Prüfung absolvieren.

 

Alles andere wäre mehr als dämlich und könnte voll in die Hose gehen.

 

@HighDominion:

 

Alles Gute für Dich und möge es so laufen, wie Du es Dir vorstellst! :appl:

 

Danke schön. :)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HighDominion:

Auch hier wurde wohl sehr hastig gelesen, denn wenn du es noch mal liest, ich schreibe es aber gerne noch mal hin

 

Ich habe absolut das Recht auf Waffen in Deutschland, da meine Schuld verbüßt und verjährt ist, bzw sein sollte.

 

Darum ging es. Wie es sein sollte und wie es ist sind aber manchmal 2 Dinge, weshalb ich es für klug hielt zu fragen bei Leuten die in der Materie bewanderter sind als ich.

 

Ich musste in meiner Ausbildung einige Stunden Beamten- und Verwaltungsrecht ertragen.

Auch wenn es formaljuristisch wird:

Du bekommst eine (waffenrechtliche) Erlaubnis. Ein Erlaubnis ist die Ausnahme von einem Verbot.

Genau wie das Führen fast aller Kraftzfahrzeuge, ist der Besitz von Waffen in D verboten. Die Ausnahme wird zu Beispiel durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerschein), oder einer Waffenbesitzkarte erteilt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb TTG:

Schon, aber wenn der KWS erteilt wird, dann wird dir auch der Jagdschein nicht verwehrt.

Anscheinend, ich wusste nicht dass er die selben Anforderungen hat. Ich habe mich da nie reingelesen, weil es mir um die Jagd geht und Signalwaffen etc da nicht so hilfreich sind. Aber jetzt habe ich auch gelesen, dass die Anforderungen da ähnlich sind.

Ich denke die besten Ratschläge hier zusammengefasst waren

-Unwahrscheinlich dass es da Probleme nach so langer Zeit gibt

- kleinen Schein beantragen, um zu sehen ob es durchkommt und eventuell aufgebrachte Prüfungskosten nicht zu verschwenden.

 

Ich denke das werde ich so machen. Zumindest scheint mir das der sicherste Weg und ist mit wenigen Kosten verbunden.

Danke für die Hilfe :-)

 

Die Proportion von paranoiden Menschen zu freundlich hilfreichen Menschen ist hier deutlich besser als zb auf reddit ^^

 

btw ich sehe es jetzt einfach mal als Kompliment, dass jemand meine Rechtschreibung für so gut einschätzt, dass ich im Print arbeiten könnte :-P

 

 

Bearbeitet von HighDominion
Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb HighDominion:

Ich habe absolut das Recht auf Waffen in Deutschland, da meine Schuld verbüßt und verjährt ist, bzw sein sollte.

 

Darum ging es. Wie es sein sollte und wie es ist sind aber manchmal 2 Dinge, weshalb ich es für klug hielt zu fragen bei Leuten die in der Materie bewanderter sind als ich.

 

Dass bzw. ob deine Schuld verbüßt ist kannst ggf. nur du selbst bzw. ein von dir betrauter Rechtsgelehrter beantworten. Da hier niemand weiß, was du konkret ausgefressen hast bzw. was sonst noch für Umstände gab oder gibt, kann dir hier niemand sagen, ob du eine Chance auf legale Waffen hast. Soviel zu "hastig lesen". Wenn du mit "sein sollte" darauf anspielen willst, dass es in deinem Fall nicht rechtskonform zugeht, dann ist das hier erst recht die falsche Adresse, es sei denn, du würdest dich nach einem guten, in Waffenrecht bewanderten Anwalt erkundigen. Denn einen evtl. bestehenden Rechtsmangel wird hier weder jemand feststellen noch heilen können. Ein Blick ins WaffG und die WaffVWV würde vermutlich mehr bringen, denn da findest du auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen bzw. die Fälle ohne Verjährungsfrist und kannst selber feststellen, was davon auf dich zutrifft.

 

Was das "absolute Recht auf Waffen" betrifft, muss ich dich auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Schusswaffen sind in der Regel erlaubnispflichtig, d.h. sie sind eigentlich verboten zu besitzen, es kann aber unter bestimmten Umständen eine Erlaubnis gewährt werden. Ein gewaltiger Unterschied zu "absolutem Recht".   Gefällt mir aber auch nicht.

Bearbeitet von sealord37
Geschrieben (bearbeitet)
6 minutes ago, sealord37 said:

Dass bzw. ob deine Schuld verbüßt ist kannst ggf. nur du selbst bzw. ein von dir betrauter Rechtsgelehrter beantworten. Da hier niemand weiß, was du konkret ausgefressen hast bzw. was sonst noch für Umstände gab oder gibt, kann dir hier niemand sagen, ob du eine Chance auf legale Waffen hast. Soviel zu "hastig lesen". Wenn du mit "sein sollte" darauf anspielen willst, dass es in deinem Fall nicht rechtskonform zugeht, dann ist das hier erst recht die falsche Adresse, es sei denn, du würdest dich nach einem guten, in Waffenrecht bewanderten Anwalt erkundigen. Denn einen evtl. bestehenden Rechtsmangel wird hier weder jemand feststellen noch heilen können. Ein Blick ins WaffG und die WaffVWV würde vermutlich mehr bringen, denn da findest du auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen bzw. die Fälle ohne Verjährungsfrist und kannst selber feststellen, was davon auf dich zutrifft.

Wenn er den KWS beantragt klärt sich die Frage bei geringeren Kosten und ohne eine wissenschaftliche Abhandlung aus zu arbeiten und so ekelhafte Sachen wie WaffG und WaffVWV lesen zu müssen. Wer dies freiwillig macht, hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren und gefährdet seine geistige Gesundheit.

Bearbeitet von TTG
Geschrieben
Gerade eben schrieb TTG:

Wenn er den KWS beantragt klärt sich die Frage ohne eine wissenschaftliche Abhandlung ausarbeiten zu müssen und so ekelhafte Sachen wie WaffG und WaffVWV lesen zu müssen

 

Ja, kann man so machen. Insofern ist der Tipp ok, kostet halt Geld und macht meiner Meinung nach mehr Aufwand als sich in eine Gesetz einzulesen, welches für ein Leben mit Waffen durchaus relevant sein sollte.

vor 2 Minuten schrieb TTG:

Wer dies freiwillig macht, hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren und gefährdet seine geistige Gesundheit.

 

Im Gegenteil, ein normal entwickeltes Gehirn profitiert von Benutzung und geht nicht gleich kaputt, wenn es mal einen Text ohne erkennbare Logik verarbeitet.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HighDominion:

btw ich sehe es jetzt einfach mal als Kompliment, dass jemand meine Rechtschreibung für so gut einschätzt, dass ich im Print arbeiten könnte :-P

 

 

 

Das ist auf jeden Fall als Kompliment gemeint! :appl:

Man merkt halt sofort und auch gerade hier im Forum, wenn jemand so wie Du ein sehr hohes intellektuelles Niveau hat. Das sticht sofort aus der Masse heraus und dürfte vielleicht auch deshalb der Grund sein, warum einige Beitragsschreiber nur schwer damit umgehen können, weil sie es einfach nicht gewohnt sind.

 

Nichts desto trotz hoffe ich, dass Du Deinem Traum zum Jagdschein ein großes Stück näher gekommen bist, denn für diese Aufgabe bist Du charakterlich mehr als geeignet: Du hast eine außerordentlich hohe Auffassungsgabe, eine sehr gute Selbstreflexion, kannst mit Kritik sehr positiv und konstruktiv umgehen und ansonsten kommst Du hier wirklich sehr positiv und sympathisch rüber! :headbang::drinks:

 

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben und wenn Du noch was wissen willst oder einfach nur Deine Fortschritte beim Jagdschein mitteilen möchtest, nur zu!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

Man merkt halt sofort und auch gerade hier im Forum, wenn jemand so wie Du ein sehr hohes intellektuelles Niveau hat.

 

Der Satz lässt es sehr wahrscheinlich erscheinen, dass du und der TE ein und dieselbe Person sind. Ich würde zwei oder drei Personen hier im Forum ein sehr hohes intellektuelles Niveau unterstellen, keiner davon gibt mehr als einen Rattenarsch auf korrekte Rechtschraibung.

vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:

denn für diese Aufgabe bist Du charakterlich mehr als geeignet:

Woran machst du das als, wie ich deinen bisherigen Posts (so sie authentisch sind) entnehme, jagdlicher Laie, fest?

 

vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:

eine sehr gute Selbstreflexion, kannst mit Kritik sehr positiv und konstruktiv umgehen und ansonsten kommst Du hier wirklich sehr positiv und sympathisch rüber!

 

Ha! Da bin ich dir auf den Leim gegangen! Solch treffsicheren und doch subtilen Sarkasmus musst du für geistige Tiefflieger wie mich unbedingt grün kennzeichnen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben und wenn Du noch was wissen willst oder einfach nur Deine Fortschritte beim Jagdschein mitteilen möchtest, nur zu!

Vielen Dank! Eben gerade habe ich die am schlimmsten designte Website die ich je gesehen habe manövriert und den kleinen Waffenschein beantragt. Kann Sich also nur um Monate handeln.

 

Falls es wen interessiert: Den Auszug aus dem BZR habe ich nach 9 (!) Monaten, 9 Emails und 3 Telefonaten erhalten. Falls den mal jemand braucht, plant Zeit ein :sleep:

Bearbeitet von HighDominion
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb sealord37:

 

Das Problem ist nicht seine Frage, sondern sein Durchgedrehe, wenn ihm ne Antwort nicht gefällt. Und dann empfiehlt ER @ALBA ne Therapeuten...

Es fällt nun mal auf, dass in diesen Threads nach einer anfänglichen Frage sehr schnell zu Provokationen übergegangen wird, weshalb der Verdacht nicht unbegründet ist, dass es nur ums provozieren geht.

 

Aber dann musst du dich fairerweise auch fragen - Wer hat mit den Provokationen angefangen?

Und ich stimme auch nicht recht zu, dass ich gegen Alba "zurückgefeuert" habe.

Ich habe nur eine Frage gestellt und mich zivilisiert mit GermanKraut, schlopy und anderen unterhalten und von Herrn Alba kam völlig unprovoziert sinngemäß, wenn er Ich wäre würde er die Klappe halten.

In keiner Weise habe ich danach provoziert (wie ich finde, aber per Text lässt sich Tonfall schwer einfangen), sondern  ihm nur seine Denkfehler aufgezeigt und Lösungsvorschläge angeboten. Wenn der Mann so genauso IRL reagiert werden ihm viele Freund- und bekanntschaften verwehrt bleiben, was doch Schade wäre.

Du solltest darüber nachdenken, ob du einen Gang zu einem Therapeuten so stigmatisieren willst. Es ist eine gute Sache wie ich finde und sollte vielleicht öfter angeboten werden, in dieser Zeit.

 

Als mir hier jemand meinen Denkfehler mit dem kleinen Schein aufgezeigt hat, war ich dankbar.

Bearbeitet von HighDominion
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb HighDominion:

 

 

Werde mir jetzt nach etwas Recherche den Krebs - vor und nach der Jägerprüfung und das Jagdskript holen, um mich schon mal auf das Theoretische vorzubereiten. Hat jemand noch weitere Empfehlungen als Vorbereitungs Lektüre?

Bearbeitet von HighDominion
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb sealord37:
Zitat

Dass bzw. ob deine Schuld verbüßt ist kannst ggf. nur du selbst beantworten.

Ein wahres Wort, ich könnte dem nicht mehr zustimmen.

Zitat

Wenn du mit "sein sollte" darauf anspielen willst, dass es in deinem Fall nicht rechtskonform zugeht

Aber nein, es ging um die anfängliche Frage, ob obwohl meine Strafe nicht mehr in der Akte und vom Gesetz wegen nicht mehr gegen mich verwendbar ist, trotzdem seitens der Polizei eine Erlaubnis verwehrt werden könnte.

Zitat

Ein Blick ins WaffG und die WaffVWV würde vermutlich mehr bringen, denn da findest du auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen bzw. die Fälle ohne Verjährungsfrist und kannst selber feststellen, was davon auf dich zutrifft.

Das habe ich, weswegen ich nach genau 15 Jahren den Antrag auf Einsicht gestellt habe, da die Frist da in dieser Länge betitelt wurde.

Aber: Als einfacher Fabrikarbeiter muss ich sagen, deine Empfehlung sich da einzulesen halte ich für grausam und ungewöhnlich :-P Das ist ein einziger Zahlen und Wörter wirrwarr der für normalsterbliche genauso gut chefriert sein könnte. Weswegen ich bald noch mehr fragen danach hatte als davor. Du kannst dir nicht vorstellen, wie viele Seiten vom dem Unfug ich wälzen musste, um rauszufinden ob die Verjährungsfrist nach Urteilsspruch, Rechtskräftigkeit oder Bewährungsende beginnt.

 

Allerdings konnte ich ums verrecken nichts über die Akten finden, die bei der Polizei eingesehen werden, drum meine einhergegangene Frage.

Zitat

Was das "absolute Recht auf Waffen" betrifft, muss ich dich auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Schusswaffen sind in der Regel erlaubnispflichtig, d.h. sie sind eigentlich verboten zu besitzen, es kann aber unter bestimmten Umständen eine Erlaubnis gewährt werden. Ein gewaltiger Unterschied zu "absolutem Recht".   Gefällt mir aber auch nicht.

Natürlich hast du Recht.

Das Wort "Recht" war unweise von mir gewählt, ich bin wie oben erwähnt kein Anwalt ;-)

Philosophisch, wenn schon nicht rechtlich könnte man aber durchaus für "Recht" argumentieren, weswegen ich mir einen halben Punkt gebe :-P

 

Bearbeitet von HighDominion
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb HighDominion:

Du solltest darüber nachdenken, ob du einen Gang zu einem Therapeuten so stigmatisieren willst. Es ist eine gute Sache wie ich finde und sollte vielleicht öfter angeboten werden, in dieser Zeit.

Ich den nicht stigmatisieren, aber auch nicht für jedes kleine Kommunikationsproblem empfehlen. Irgendwer schrieb hier mal, dass die auch gar nicht so viel an freien Kapazitäten haben.

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