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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:
vor 27 Minuten schrieb lrn:

Beispiel, BSSB:

 

".... nicht aber dynamische Schießdisziplinen"

 

vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Und wenn der Stand nicht entsprechend ausgelegt ist (s. "normale DSB-Stände" ohne Mehrdistanz etc....) dürfen dort ohnehin keine dynamischen Disziplinen geschossen werden... 

 

 

Ein BSSB-Schütze wäre durch die Sammelversicherung des Verbands allerdings auch auf einem an sich dafür zugelassenen Stand beim "Bill Drill als Teilaspekt von IPSC" (sinngemäßes Zitat von weiter oben irgendwo) nicht versichert.

Und das dürfte bei den meisten Versicherungen der Schießsportverbände der Fall sein - ohne nun jede einzelne im Detail daraufhin abgeklopft zu haben.

 

Geschrieben

Ich frage mich immer, welche ominöse Versicherung das für welchen Versicherungsfall sein soll.

 

In einem Verein bei mir wird auch eine Gebühr für Gastschützen kassiert mit der Begründung "wegen der Versicherung", was aber nur vorgeschoben ist, da alle Schützen, die nach der Sportordnung des Verbandes schießen, eh versichert sind.

 

Nur was ist das für eine Versicherung? Bei welchem Fall tritt die ein?

Geschrieben

Wenn ich so eine Debatte miterlebe, in welcher Paragrafenreiter entzückt die unsinnigste Gesetzgebung zitieren und ihre eigenen, fantasiereichen Interpretationen zum Besteb geben, weiß ich immer, dass die Deutschen völlig die Kontrolle über ihr Leben verloren haben. 
 

Der Staat und seine freiwillig Angestellten regulieren alles. Handbewegungen, Schallabsonderungen, es gibt nichts was nicht reglementiert ist. 
Bestraft wird selbstredend nur jener, der Kritik an all dem zu äußern wagt, während die Blockwarte sich in ihrem klein bisschen mehr an Freiheit, erkauft durch widerlichstes Untertanentum, sonnen dürfen. 

Tragisch. 

Geschrieben
Zitat

Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung.
Für diese ist immer ein „Tagesversicherungsschein“ zu lösen.

 

Quelle siehe z.B. mein Link auf den BSSB oben. Was die nun im einzelnen genau abdeckt und was nicht, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.

 

Andere Verbände wiederum versichern Gäste mit, wenigstens vorübergehend.

Geschrieben
Gerade eben schrieb AmericanDad:

Wenn ich so eine Debatte miterlebe, in welcher Paragrafenreiter entzückt die unsinnigste Gesetzgebung zitieren und ihre eigenen, fantasiereichen Interpretationen zum Besteb geben, weiß ich immer, dass die Deutschen völlig die Kontrolle über ihr Leben verloren haben. 
 

Der Staat und seine freiwillig Angestellten regulieren alles. Handbewegungen, Schallabsonderungen, es gibt nichts was nicht reglementiert ist. 
Bestraft wird selbstredend nur jener, der Kritik an all dem zu äußern wagt, während die Blockwarte sich in ihrem klein bisschen mehr an Freiheit, erkauft durch widerlichstes Untertanentum, sonnen dürfen. 

Tragisch. 

 

Man muß sich halt einmal an die Vorschriften des Landes halten, in dem man lebt, ob man die nun für sinnvoll hält oder nicht.

Und das wird vermutlich auch für die USA gelten. Dein Gebrabbel kannst Dir also gerne sparen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb lrn:

Nein, Fyodor, eben nicht - auch wenn man das gerne hätte. Beispiel, BSSB:

Ja klar.

 

Schieße ich sportlich im BSSB, bin ich versichert über alles was der BSSB anbietet. Schieße ich im BDS, bin ich versichert über alles was der BDS anzubieten hat.

 

Bietet der BSSB dynamische Flintendisziplinen an? Nein, also ist es in der Versicherung des BSSB auch nicht enthalten. Kann ich auf einen Schießstand eines BSSB-Vereins dynamisch Flinte schießen? Nein. Also alles in Ordnung. Will ich als BSSB-Mitglied dynamisch Flinte schießen, muss ich auf einen Schießstand gehen wo das erlaubt ist, sowohl von der Ausstattung als auch der Sportordnung. Bin ich dort Mitglied ist alles gut. Bin ich kein Mitglied, muss ich eine Gastgebühr bezahlen, die eine Versicherung beinhalten. Wieder alles gut.

Geschrieben

Nochmal zu den Zielmedien (selbstgedruckt, Punkt, Dreiecke, xyDrill). ...

Wir hatten vor einiger Zeit die Behörde angefragt ob das OK ist, weil es im Verein einige gab die Lautstark meinten es wäre illegal.

 

Antwort der Behörde, sinngemäß: Wir legen die erlaubten Zielmedien nicht fest, nur die verbotenen. Die Beantwortung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich, die Antwort muss vom Verband eingeholt werden. Aber §7 AWaffV  §15a WaffG ist immer zu beachten.

 

Anfrage beim Verband, Antwort sinngemäß: " Ziele, welche nicht in der Sportordnung aufgeführt sind, können zum trainieren von Fertigkeiten und zur Vorbereitung auf Wettkämpfe genutzt werden. Hierbei ist §15a WaffG zu beachten. Auf Wettkämpfen (inkl. Vereinsmeisterschften) sind nur Ziele nach Sportordnung zugelassen.

Wir hatten der Anfrage ca. 15 bekannte Drills beigelegt.

 

Also das war OK.

 

Büchse und Pistole zur gleichen Zeit am Mann.

Da das beim Jäger meist so ist und es auch genehmigte Wettbewerbe in dieser Konstellation gibt (3gun Parcours, geladene Waffe im Holster während man Büchse oder Flinte schiesst) spricht da auch nichts dagegen.

 

Jetzt gibt es zum weiteren Vorgehen mehrere Möglichkeiten:

A) Diesen WO-Faden ausdrucken und dem Betreiber vorlesen

B) mit dem Betreiber sprechen ... warum und wie und alles im gesetzlichen Rahmen

C) das Anliegen von Behörde und Verband absegnen lassen und das dem Betreiber unter die Nase halten

 

Zielführend für mich ist hier nur B)

 

 

 

 

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