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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

über verschiedene Drills (Bill-Drill, Dot Drill, Transition etc.) werden in vielen Teilen der Welt Schießfertigkeiten gemessen/verglichen Treffer/Zeit, ähnlich wie auch beim IPSC. 

 

In Deutschland muss, zumindest als Sportschütze, nach gängiger Meinung immer nach einer anerkannten Sportordnung geschossen werden. Damit würden diese Schießübungen für den Personenkreis ja rausfallen, auch wenn die Schießübung an sich nicht verboten wäre (§7 AWaffV Unzulässige Schießübungen im Schießsport), wenn ich zum Beispiel einen Bill-Drill auf 4m nach Timer-Signal auf ein IPSC Target schieße kann ich keinen Punkt erkennen, der mit den Regularien des §7 AWaffV kollidieren würde. Wenn es also vom Ablauf her sportliches Schießen wäre, kann wohl der Vorwurf des "kampfmäßiges Schießen" sowie Verteidigungsschießen ausgeschlossen werden. 

 

Als Jäger sollten solche Übungen doch somit legal möglich sein, da man dem Kriterium der Sportordnung nicht mehr unterworfen ist, oder?

 

 

Geschrieben

Das man auch einfach loslegen kann ist schon klar, nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter. Nur falls es jemand sieht und der einem nicht wohlgesonnen ist und es möglicherweise Ärger geben könnte.

 

Ich will nur wissen ob es ein Verbotskriterium gibt, was es direkt verbietet und mir aktuell nicht bekannt ist.

 

Nur zur Klarstellung: Worum es mit nicht geht ist das Umgehen des Verbots von Combat oder Verteidigungsschießen.

Geschrieben

Ich würde diverse Drills die bestimmte Teilaspekte einer Disziplin trainieren ebenfalls als "gemäß der Sportordnung" ansehen, schließlich trainiert man das ja um in einer Disziplin besser zu werden.

 

Sollte das ein Vereinsfürst anders sehen und nur erlauben eine Disziplin wortgenau wie im Sporthandbuch beschrieben zu schießen, so würde ich mir ganz schnell einen anderen Verein suchen!

 

Ansonsten sehe ich es so (und wird in meinem Verein auch so gehandhabt): Wenn man allein auf dem Stand ist kann man alles machen was legal ist, ansonsten muss man sich halt mit den anderen absprechen. Natürlich ist das anmieten eines Standes auch eine Option, in diesem Fall hat man auch keinen Schergen eines Vereinsfürsten auf Machttrip weil er mal die Aufsicht spielen darf...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

All diese Übungen sind Bestandteil der Disziplin, bzw Teilübungen. Darfst du also.

 

Nicht immer so kompliziert denken, echt.

 

Naja, die Nutzung von 2 Waffen am Körper wird zwar nur im Cross Draw ausgeschlossen (§7 AWaffV), ist aber z.B. im IPSC verboten. Z.B. AR15 und Pistole. 

Deshalb wil ich bei der Argumentation nicht zu sehr aufs sportliche Schießen setzen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Marder:

Bin gespannt was die "bei uns werden nur 5 Schuss geladen" Fraktion sagt. 🤣🤣🤣

Würde ich nur auf einem kommerziellen Stand wo ich alleine bin machen, sofern erlaubt.

Geschrieben

§9 AWaffV lesen.

 

Kleiner Denkanstoß: Nach welcher Sportordnung schießen eigentlich Teilnehmer an Jochen-Schweizer-Spaßschießen und wo genau steht das Ostereierschießen vieler Vereine in der Sportordnung? Und warum hat der Gesetzgeber das Wort "oder" anstatt "und" benutzt?

Geschrieben

Das frage ich mich allerdings auch, nicht nur Jochen Schweizer, auch Akademie 0/500 etc. die Übungen kommen meinem Vorhaben ja relativ nah.

 

Der §9 AWaffV lässt nach meiner Lesart nur a) oder d) für meinen Anwendungsfall zu. Bei a) wird direkt eine Sportordnung gefordert, somit sind die §6 AWaffV Waffen ausgeschlossen (Erwerb als Sportschütze nicht möglich) und bei d) ist das jagdliche Schießen ohne weitere Einschränkungen auch mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen erlaubt. Daher scheint mir diese Möglichkeit als JS Inhaber für mein Vorhaben am plausibelsten.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb MrCoopa:

Das frage ich mich allerdings auch, nicht nur Jochen Schweizer, auch Akademie 0/500 etc. die Übungen kommen meinem Vorhaben ja relativ nah.

 

Wenn man das zu laut hinterfragt, werden vielleicht noch neugierige Augen und Ohren darauf aufmerksam.

Entgegen einiger Meinungen könnte das ggf. unschön enden.

 

Nicht umsonst führt einer der genannten Anbieter seine Ausbildung nur auf Schießständen durch, die man "abschliessen" kann. Das reduziert das Risiko des Hinterfragens natürlich.

 

vor 16 Minuten schrieb pulvernase:

§9 AWaffV lesen.

 

Kleiner Denkanstoß: Nach welcher Sportordnung schießen eigentlich Teilnehmer an Jochen-Schweizer-Spaßschießen und wo genau steht das Ostereierschießen vieler Vereine in der Sportordnung?

 

Genau diese Frage wird interessant, wenn sie von den richtigen Stellen gestellt wird.

 

vor 30 Minuten schrieb pulvernase:

Und warum hat der Gesetzgeber das Wort "oder" anstatt "und" benutzt?

 

Ja, warum hat er das wohl?

 

vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Ich würde diverse Drills die bestimmte Teilaspekte einer Disziplin trainieren ebenfalls als "gemäß der Sportordnung" ansehen, schließlich trainiert man das ja um in einer Disziplin besser zu werden.

 

Doof dann nur, wenn man in einem Verband ist und seine Waffe über eine Sportordnung erworben hat, bei der z.B. keine Holsterverwendung zugelassen ist und man dann beim Bill Drill üben angeschwärzt wird....

 

vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Sollte das ein Vereinsfürst anders sehen und nur erlauben eine Disziplin wortgenau wie im Sporthandbuch beschrieben zu schießen, so würde ich mir ganz schnell einen anderen Verein suchen!

Der "Vereinsfürst" steht in der Verantwortung für Dinge, die andere tun.

Du stehst nur in der Verantwortung für Dinge, die Du selbst tust.

 

Warum sollte der "Fürst" für Dich irgendwas riskieren? Stände und Vereine sind endlich.

 

vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Ansonsten sehe ich es so (und wird in meinem Verein auch so gehandhabt): Wenn man allein auf dem Stand ist kann man alles machen was legal ist

 

Dann sollte man allerdings auch wissen, was legal ist und was nicht.

 

vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Natürlich ist das anmieten eines Standes auch eine Option, in diesem Fall hat man auch keinen Schergen eines Vereinsfürsten auf Machttrip weil er mal die Aufsicht spielen darf...

 

Und auch der Standvermieter/-betreiber ist für das, was Du tust mitverantwortlich. Und wenn dem das egal ist, bist Du es nach wie vor.

 

vor einer Stunde schrieb Benjamin Arendt:

All diese Übungen sind Bestandteil der Disziplin, bzw Teilübungen. Darfst du also.

 

Das sollte man wenigstens auch ohne zu stottern und ohne Verhaspeln darlegen können, wenn man gefragt wird.

 

Wie gesagt, Holsterverwendung in einem Verband, der keine Holster erlaubt. 7 Meter Bill Drills, wenn man die Grosskaliber-Kurzwaffe über den DSB als einzigen Verband dem man angehört erworben hat und 25 m Zentralfeuerpistole schiesst (da ist das "Schnellfeuer" regelkonform ein "kleinwenig" langsamer), all das sind dann keine Bestandteile der Disziplin bzw. Teilübungen...

 

vor einer Stunde schrieb MrCoopa:

enn es also vom Ablauf her sportliches Schießen wäre

Welcher Verband hat denn den Bill Drill als Ablauf?

In welchem Verband werden geladene, am Mann geführte Waffen gewechselt?

 

vor einer Stunde schrieb MrCoopa:

kann ich keinen Punkt erkennen, der mit den Regularien des §7 AWaffV kollidieren würde.

Wie schon erwähnt, spiel dazu noch der §9 AWaffV eine Rolle, dazu das eigene Bedürfnis und ggf. andere Rahmenbedingungen.

 

Und nein, der 08/15-Jäger, der kein Ausbilder im Landesjagdverband oder einer Jagdschule ist, führt keine "Jagdliche Ausbildung" durch, wie ich es am Wochenende wieder zu hören bekommen habe.

 

 

 

Nachdem das alles gesagt ist:

 

Ja, wenn man Teilaspekte einer tatsächlichen Disziplin herausisoliert und übt, ist das sportliches Schießen im Rahmen des Bedürfnisses.

 

Nur sollte man darauf achten, dass man dabei den Bogen nicht zu sehr überspannt und die Argumentation nicht an den Haaren herbeziehen muss. Ab irgend einem Punkt könnte das nach hinten losgehen und zu einer Tatsache werden, die gewisse Annahmen rechtfertigt. Spätestens bei den erwähnten Transitionen ist dieser Punkt wohl erreicht. Und der Rest ist wie so häufig schlichtweg kontextabhängig.

 

Inwieweit jagdliches Schießen jagdliches Schießen ist, wird wenn der Bogen zu oft und zu weit überspannt wird, im Zweifelsfall mal eine höhere Stelle entscheiden. Ob das Ergebnis dann gefällt, ist abzuwarten.

 

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Doof dann nur, wenn man in einem Verband ist und seine Waffe über eine Sportordnung erworben hat, bei der z.B. keine Holsterverwendung zugelassen ist und man dann beim Bill Drill üben angeschwärzt wird....

Was ist denn das für ein Blödsinn?

Ich darf meine Waffe die ich für BDS Speed beantragt habe nur in dieser Disziplin verwenden? Muss ich mir dieselbe Waffe nochmal kaufen wenn ich damit DSU schiesen will? Und was ist mit BDS Fallscheibe, darf ich die da benutzen? Und wenn ich die in einen Holster stecken will muss ich die auch nochmal neu beantragen über ein Verband der Holster erlaubt? Über welchen Verband und für welche Disziplin ich die Waffe beantrage ist vollkommen egal!

Und natürlich darf man auch Disziplinen eines fremden Verbandes schießen!

 

vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Der "Vereinsfürst" steht in der Verantwortung für Dinge, die andere tun.

Du stehst nur in der Verantwortung für Dinge, die Du selbst tust.

 

Warum sollte der "Fürst" für Dich irgendwas riskieren? Stände und Vereine sind endlich.

Habe ich geschrieben das der Vereinsfürst seine Birne für mein Handeln hinhalten muss? Nein, habe ich nirgendwo geschrieben. Ich habe geschrieben das wenn mir die regeln eines Vereins nicht passen ich mir eben einen Verein suchen würde dessen Regeln mir passen. Oder anders ausgedrückt: Verbietet mir ein Vereinsfürst etwas das ich eigentlich darf (es also kein Grund gibt mir das zu verbieten sondern einfach nur seinem persönlichen Empfinden nach falsch ist) dann suche ich mir einen anderen Verein der nicht so ein Machtgehabe an den tag legt. Ich werde z.B. niemals einem Verein eine Mitgliedsgebühr überweisen in dem ich nur 5 Schuss laden darf weil irgend jemand der Meinung ist das dies im Gesetz steht (mir dies aber natürlich auch nicht zeigen kann). Stände mögen vielleicht endlich sein, Vereine aber nicht! Notfalls sucht man sich ein paar gleichgesinnte und macht seinen eigenen Verein! Einen Stand anmieten ist dann auch kein Problem und schon kann ich mehr als 5 Schuss laden (um bei diesem einen Beispiel zu bleiben)

 

vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Dann sollte man allerdings auch wissen, was legal ist und was nicht.

Darum haben wir alle eine Sachkunde gemacht und sind des lesens mächtig falls wir uns nicht alles auf einmal merken können.

 

vor 3 Minuten schrieb Kreppel:

Und auch der Standvermieter/-betreiber ist für das, was Du tust mitverantwortlich. Und wenn dem das egal ist, bist Du es nach wie vor.

Nein, ist er nicht. Wenn ein Stand vermietet ist dann ist der Mieter dafür verantwortlich. 

Oder bist Du der Meinung das wenn die Polizei den Stand unseres Vereins mietet dann müsste der Verein eine Standaufsicht stellen die dann die Polizisten vom Stand verweisst sobald die etwas machen was keiner Sportordnung entspricht?

Und wenn ein Stand der Stadt gehört und ein Verein hat den Stand gemietet (so einen fall wurde z.B. vor kurzem hier in WO angesprochen) dann wäre die Stadt und nicht der Verein verantwortlich und die Stadt müsste eine Standaufsicht stellen?

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Habe ich geschrieben das der Vereinsfürst seine Birne für mein Handeln hinhalten muss?

 

Nein, Du hast Dich nur über den "Vereinsfürsten auf Machttrip weil er mal die Aufsicht spielen darf" echauffiert, wenn er Dich nicht machen lässt was Du meinst machen zu wollen.

 

Dass er das vielleicht nicht zulässt, weil er dafür verantwortlich gemacht werden kann, ist Dir offensichtlich egal.

 

vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Oder bist Du der Meinung das wenn die Polizei den Stand unseres Vereins mietet dann müsste der Verein eine Standaufsicht stellen die dann die Polizisten vom Stand verweisst sobald die etwas machen was keiner Sportordnung entspricht?

 

Vielleicht, aber auch nur vielleicht bekommst Du noch selber hin, den Unterschied zwischen Dir und der Polizei zu erkennen.

Falls nicht, ist es auch egal, weil...

 

vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Wenn ein Stand vermietet ist dann ist der Mieter dafür verantwortlich. 

 

Soviel zu Deiner Sachkunde. Damit erübrigt sich auch jede weitere Diskussion...

 

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb BlackFly:

Darum haben wir alle eine Sachkunde gemacht und sind des lesens mächtig falls wir uns nicht alles auf einmal merken können.

 

Aha...

 

vor 9 Minuten schrieb BlackFly:

Nein, ist er nicht. Wenn ein Stand vermietet ist dann ist der Mieter dafür verantwortlich. 

 

Zitat

Der Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 zu überwachen.

 

vor 10 Minuten schrieb BlackFly:

Oder bist Du der Meinung das wenn die Polizei den Stand unseres Vereins mietet dann müsste der Verein eine Standaufsicht stellen die dann die Polizisten vom Stand verweisst sobald die etwas machen was keiner Sportordnung entspricht?

 

Zitat

Absatz 1 gilt nicht für Behörden oder Dienststellen und deren Bedienstete, die nach § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes oder auf Grund einer nach § 55 Abs. 5 oder 6 des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnung von der Anwendung des Waffengesetzes ausgenommen sind.

 

Und das steht sogar alles schön beisammen im gleichen Paragraphen.

Soviel zu "des Lesens mächtig".

Geschrieben

@Kreppel

Interessante Denkweisen. 

 

Eventuell sollten wir um das ganze nicht zu sehr zu verkomplizieren davon ausgehen, das alle genutzten Waffen (egal ob Pistole oder Gewehr) Jagdwaffen im Sinne des WaffG sind. Da gibt das alles mit Holster ja/nein welcher Verband/Disziplin alles nicht, auch §6 AWaffV greift hier nicht.

Das Schießen fände auf einem mehrdistanzfähigen, kommerziellen Schießstand statt. 

 

Welcher § aus welchem Gesetz hindert mich daran, die o.g. Übungen legal zu schießen. Der §9 AWaffV ist etwas unglücklich formuliert, er schreibt "in der jagdlichen Ausbildung, oder". Nach deiner Lesart dürfte der Jäger auf dem Schießstand nach bestehen des JS nicht mehr jagdlich schießen...

Geschrieben

richtig verstanden habe ich Deine Frage nicht und auch nicht worauf du hinauswillst.

vor 2 Stunden schrieb MrCoopa:

Als Jäger sollten solche Übungen doch somit legal möglich sein, da man dem Kriterium der Sportordnung nicht mehr unterworfen ist, oder?

 

Was soll das mit Jäger oder nicht zu tun haben?

 

Auf dem örtlich Wurftaubenstand darf ich z.B. nur mit BDF schiessen, weil es der Verein (Standbetreiber) so festgelegt hat.

Es ist zwar rechtlich erlaubt auch wurftaube mit Pumpe und Halbautomat zu schiessen (da gibt es sogar Verbände mit Sportordnung). Das bringt mir aber nichts, wenn der Standinhaber das nicht gestattet … egal ob alleine oder Jäger oder sonstwas.

 

Da es per Gesetz nicht Verboten ist, kann Dir nur Standbetreiber ein OK geben! 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb scotty600:

richtig verstanden habe ich Deine Frage nicht und auch nicht worauf du hinauswillst.

Was soll das mit Jäger oder nicht zu tun haben?

 

Auf dem örtlich Wurftaubenstand darf ich z.B. nur mit BDF schiessen, weil es der Verein (Standbetreiber) so festgelegt hat.

Es ist zwar rechtlich erlaubt auch wurftaube mit Pumpe und Halbautomat zu schiessen (da gibt es sogar Verbände mit Sportordnung). Das bringt mir aber nichts, wenn der Standinhaber das nicht gestattet … egal ob alleine oder Jäger oder sonstwas.

 

Da es per Gesetz nicht Verboten ist, kann Dir nur Standbetreiber ein OK geben! 

 

Es geht rein um die rechtliche Sichtweise. Das muss rechtlich sauber sein und ich versuche gerade mögliche Fallen zu finden und zwar welche die in Gesetzen niedergeschrieben sind, nicht irgendwelche Standordnungen auf DSB Ständen und irgendeinen Verbandsquatsch.

Deshalb liegt bei der Überlegung immer das Bedürfnis Jäger zugrunde.

 

Es gibt kommerzielle Stände in D da gibt's keine Einschränkungen diesbezüglich, der Standbetreiber muss auch kein Verein sein, sondern kann auch eine GmbH sein. 

Die Sicherheit etc. muss natürlich zu jeder Zeit gegeben sein.

 

Geschrieben

@Kreppel

Ohne jetzt alles zu zitieren: Wer ist denn der angesprochene Betreiber einer Schießstätte? Kleiner Denkanstoß: Das muss nicht der Besitzer der Schiesstätte sein ;)

Wenn eine Schießstätte vermietet ist, so ist der Mieter der Betreiber und dieser hat die Aufsicht zu stellen. Vermietet der Verein "5-shoot-only e.V." seinen Stand an den Verein "10-shoot-minimum e.V." so ist der Verein 10-shoot-minimum in der Verantwortung. Natürlich kann der Verein 5-shoot-only in den Mietvertrag reinschreiben das maximal 5 Schüsse geladen werden dürfen und der 10-shoot-minimum müßte sich dann daran halten, dies wäre dann aber eine reine vertragsrechtliche Geschichte und der Verein 5-shoot-only ist weder haftbar zu machen noch muss er aus diesem Grund eine Aufsicht hinstellen wenn 10-shoot-minimum in den angemieteten Zeiten trainiert.

Und natürlich kann der Verein 5-shoot-only bzw. dessen Aufsicht mir verbieten mehr als 5 schuss zu laden wenn ich als Mitglied oder Gastschütze dort trainieren will, das habe ich auch niemals abgestritten. Ich sehe aber keinen Grund warum der Verein oder die Aufsicht den Kopf hinhalten müßte wenn ich 6 Schuss lade da es, bis auf die Hausordnung bzw. Anweisung im rahmen des Hausrechts, keinen Grund gibt dafür den Kopf hinhalten zu müssen. Wenn ich z.B. Kampf massiges Schiesen üben würde und dabei jemanden in den Fuß ballern würde wäre das natürlich ein anderes Thema!

Aber ich kann mir doch aussuchen in welchem Verein ich trainieren will und ich persönlich würde niemals Mitglied im Verein 5-shoot-only werden da ich z.B. BDS Speed mit KK Schießen möchte und dafür kommen nach SpO 10 Schuss ins Magazin

 

Du kannst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen mit einem § oder Urteil in dem steht das der Verein 5-shoot-only haftbar gemacht werden kann (wofür eigentlich?) wenn der Verein 10-shoot-minimum den Stand mietet und dann mit voll geladenen Magazinen dort Löcher stanzt.

 

PS: Den WO-typischen Spruch und Anzweiflung der Sachkunde meines Gegenübers erspare ich mir da ich dies für absolut bescheuert erachte...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb MrCoopa:

Nach deiner Lesart dürfte der Jäger auf dem Schießstand nach bestehen des JS nicht mehr jagdlich schießen...

Doch, das darf er natürlich. Er kann seine Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen.

Wenn dann das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, ist das alles kein Problem.

 

Wenn das Schießen dann aber nicht mit einer mit 3 Schuss geladenen Waffe auf eine jagdliche Tierscheibe oder Ringscheibe erfolgt, sondern mit vollbestücktem Plattenträger und Battle Belt und dem voll geladenen, beim BKA für vermeintliche "Auslandsschiesswettkämpfe" beantragten 30 Schuss Magazin im militärisch anmutenden Halbautomaten mit (selbstverständlich funktionsunfähigen) Kabelschalter als "Indexpunkt" Transitionen zwischen Lang- und Kurzwaffe auf Zielscheiben-Ausdrucke von "XY Strategic" geübt werden, dann wird das langsam ein wenig eng.

 

An den Haaren herbeigezogen?

 

Ein Blick auf Youtube und/oder die Webseiten, Instagram- oder Facebook-Accounts des einen oder anderen Möchtegern-Influenzers zeigt der Verbots-Fraktion, dass das eben doch Realität ist...

 

vor 58 Minuten schrieb MrCoopa:

Das Schießen fände auf einem mehrdistanzfähigen, kommerziellen Schießstand statt. 

 

Auch nochmal ein guter Hinweis. Andere Lehrgangsanbieter bekommen dann auch gerne mal Probleme, wenn sie auf besagten Veröffentlichungsplattformen dabei abgelichtet sind, auf Schießständen auf nicht zugelassene Zwischendistanzen schiessen zu lassen und selber zu schießen und dabei Deckungen Haltungsschablonen nutzen, die sich weder in irgendeiner Sportordnung noch in einem jagdlichen Kontext finden lassen (aber oft genug in irgendwelchen Lagerräumen von Schießständen zu finden sind). Aber hey, wenn "Der" das macht, dann darf ich das doch auch...

 

vor 58 Minuten schrieb MrCoopa:

Welcher § aus welchem Gesetz hindert mich daran, die o.g. Übungen legal zu schießen.

 

Eine Mischung aus §7 und §9 gibt linke und rechte Grenze vor und definiert ein paar Rahmenbedingungen. Der Rest besteht aus Feingefühl und Verstand. Leider nicht immer überall gegeben (s.o.), aber so ist das nunmal.

 

Bearbeitet von Kreppel
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Marder:

Bin gespannt was die "bei uns werden nur 5 Schuss geladen" Fraktion sagt.

Nichts, weil es uns DSB - Schützen nichts angeht und wer doch die Klappe aufreißt ist eine "Sockenpuppe" von einem Unruhestifter aus einem anderen Verband. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb BlackFly:

Wer ist denn der angesprochene Betreiber einer Schießstätte? Kleiner Denkanstoß: Das muss nicht der Besitzer der Schiesstätte sein ;)

Wenn eine Schießstätte vermietet ist, so ist der Mieter der Betreiber

 

Kleiner Denkanstoß: Nein.

 

vor 13 Minuten schrieb BlackFly:

PS: Den WO-typischen Spruch und Anzweiflung der Sachkunde meines Gegenübers erspare ich mir da ich dies für absolut bescheuert erachte...

 

Ändert nichts am Umstand, dass Du offensichtlich nicht weisst, wovon Du redest.

 

 

vor 10 Minuten schrieb scotty600:

Es gibt rechtlich keine Einschränkung

 

Doch, es gibt auch noch den §9 AWaffV. Der schränkt genauso ein wie der §7 AWaffV.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Kreppel:
vor 17 Minuten schrieb scotty600:

Es gibt rechtlich keine Einschränkung

 

Doch, es gibt auch noch den §9 AWaffV. Der schränkt genauso ein wie der §7 AWaffV.

 

Die angedachten Schießübungen werden durch den §7 AWaffV nicht tangiert. Es wird auch im BDS IPSC Sporthandbuch auf den § Bezug genommen, darin sind die Unterscheidungen zwischen dem deutschen und internationalen IPSC Regelwerk begründet (kein schießen im Laufen, durchsichtige Barrikaden etc.)

 

Ich habe den §7 lediglich zum ausschließen des "kampfmäßigen Schießens" und des Verteidigungsschießen genutzt, da in diesem § festgelegt ist wann KEIN sportliches schießen vorliegt. Wenn ich mich innerhalb dieser Grenzen bewege und das tue ich mit dem Bill drill, 1 reload 1 etc dann sind das keine Elemente die vom sportlichen schießen ausgeschlossen wird. Also in D legal.

Jetzt mache ich einfach den Umweg als Jäger und sage, ich brauche keine Sportordnung dafür, ich kann trainieren wie ich will. 

Lediglich das wechseln der Waffen (Transition) ist nicht eindeutig, da dies dem kampfmäßigen Schießen zugeordnet werden könnte und sollte besser weggelassen werden.

 

Somit sollte das sauber sein oder übersehe ich in der Argumentation etwas?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb MrCoopa:

Somit sollte das sauber sein oder übersehe ich in der Argumentation etwas?

 

Wenn dann mal jemand hinterfragt, was Bill Drill und Nachladetätigkeiten mit dem der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnis eines Jägers zu tun haben und dann z.B. der lokale Landesjagdverband als sachverständige Stelle dazu befragt wird, was wird denn dessen Antwort sein?

 

Wird die Durchführung dann bei entsprechender Rückmeldung der sachverständigen Stelle schon eine Tatsache, die irgendeine Annahme rechtfertigt?

 

Das wird am Ende nur eine Einzelfallentscheidung unter Einbeziehung der Meinung der Waffenbehörde und eventuell hinzugezogenen oberen Behörden oder sonstiger sachverständiger Stellen werden - und die ist wie bereits weiter oben erwähnt wie so häufig kontextabhängig.

 

Je weniger man sich aus dem Fenster lehnt, umso geringer ist das Risiko, dass es jemandem unangenehm aufstößt und ihn dazu veranlasst, zum Lehrer zu rennen.

Was man dann macht oder lässt, ist eine Frage der Eigenverantwortung und der Bereitschaft, ein Risiko in welcher Höhe auch immer einzugehen, immer im Hinterkopf wie Behörden, Richter und Gesellschaft dem Thema Waffen und Schießen gegenüber üblicherweise eingestellt sind.

 

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit für Deine Region, den genutzten Schießstand und Deine Waffenbehörde sowie Deine Person ist, dass sowas schiefgeht, wird Dir hier keiner sagen können.

 

 

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben

Ich glaube wir belassen es hierbei. Alles andere artet dann gerne in Off Topic oder persönlichen und moralischen Wertungen aus. 

 

Es sind die gängigen § genannt worden, die die Möglichkeiten einschränken. Wir haben schon recht viele Einschränkungen in D. Man kann sich das bisschen was noch bleibt aufgrund moralischer Bedenken auch noch zerreden aus Angst, es könnte irgendwem sauer aufstoßen und weitere Verbote anfeuern. Machen wir uns nichts vor, das wird früher oder später eh passieren, die Frage ist wie man die Zeit dahin noch nutzt.

 

Ich nehme das was hier im Faden geschrieben wurde und überlege mir zu gegebener Zeit ob und in welchem Umfang ich mögliche Schießübungen "außerhalb einer Sportordnung" mache.

 

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