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IGNORED

Munitionserwerb .460 S&W


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Geschrieben

"Revolver im Kaliber .460 S&W Magnum können auch Patronen der Kaliber .454 Casull und .45 Colt verschießen "

 

Wie ist das dann mit dem Munitionserwerb, geht das problemlos ala .357 Magnum und .38 Spl. ,

oder sollte man sich lieber einen extra Muntitionserwerb eintragen lassen,......?

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Kommt auf deinen Munitionsverkäufer an.

Ich habe mir alle 3 Kaliber zum Revolver eintragen lassen.

 

Rein interessehalber, berechnet das die Behörde dann als 3 Erlaubnisse?

Geschrieben

Bei uns ist das auf dem Amt immer so eine Sache . Bei meinem Revolver wurde von sichaus 357/38 eingetragen, ein Wechselsystem habe ich ohne Mehrkosten auch kaliber 22 LfB eingetargen bekommen, einmal wollten sie 30 Euro dafür. Aktuell ein 9mm Wechselsystem eintragen lassen, da gabs den Munerwerb nicht eingetragen. Hätte ich den gewollt hätte es wieder 30 Euro gekostet. Hier wird ja überwiegend die Meinung vertreten, das mit dem Grundeintrag der 45er der Munitionserwerb für das 9mm WS includiert ist. Sehe ich auch so, aber unter der Prämisse hätte die Dame da den Stempel auch grad draufdrücken können................Aber 30 Euro würde ich dafür nicht zahlen, zumal ich auch eine 9mm Pistole mit Munerwerb habe.

Zur Frage des TE im speziellen: Kommt auf den Munverkäufer an, hab schon erlebt das 38er für einen 357er nicht verkauft wurde. Der eingetragene Munitionserwerb ist die sicherste Variante.

Geschrieben

Unglaublich, dass dieses Thema nach so vielen Jahren immer noch Wellen schlägt... Es kann nicht Sinn und Zweck sein, in einer WBK sämtliche beschussrechtlich zugelassenen Kaliber zu einer Waffe einzutragen, zumal im NWR maximal vier Kaliber zu einer Waffe (gedacht für kombinierte Waffen) erfasst werden können. Schon vor vielen vielen Jahren hat das BMI deshalb auch klargestellt, dass die Eintragung des Grundkalibers in der WBK genügt und für zugelassene Varianten keine zusätzliche Munitionserwerbserlaubnis erteilt werden muss. Da das offenbar nicht überall angekommen ist, hat der Gesetzgeber diesbezüglich schon lange wie folgt nachgesteuert:

 

Man möge sich einfach mal eine aktuelle Version der grünen WBK (nach WaffVordruckVwV2012) und dort die Spalte 7 genau anschauen. Dort steht "Berechtigt zum Erwerb von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition"

 

Dazu kann es keine zwei Meinungen mehr geben (siehe auch Ziff. 10.10 WaffVwV).

 

Kopfschüttelnde Grüße

SBine

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Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Unglaublich, dass dieses Thema nach so vielen Jahren immer noch Wellen schlägt...

und das wird es auch weiterhin, weill es immer noch Leute gibt die das anders auslegen............

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb CZM52:

Dann sollte der Gesetzgeber das halt auch mal ins GESETZ schreiben, anstatt in die WaffVwV

Eigentlich sollte es sogar egal sein ob ich für diese Munitionssorte ein Bedürfnis habe, solange ich überhaupt eins habe. Ich könnte mir dann auch Munition für eine Leihwaffe kaufen, was auch immer mal ein Problem darstellt. Komischerweise traut man dem Wiederlader da mehr über den Weg. Der kann und darf Laden was er will. Ok, natürlich nur wenn die Erlaubnisbehörde die Erlaubnis nicht auf " in der WBK eingetragene kaliber " beschränkt . Was ja auch immer mal gerne gemacht wird. Wie geschrieben, solange etwas auslegbar ist wird es ausgelegt. Mal so und mal so. Siehe auch Gerichte, die den gleichen Sachverhalt mal so und mal so auslegen.  

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Unglaublich, dass dieses Thema nach so vielen Jahren immer noch Wellen schlägt... Es kann nicht Sinn und Zweck sein, in einer WBK sämtliche beschussrechtlich zugelassenen Kaliber zu einer Waffe einzutragen, zumal im NWR maximal vier Kaliber zu einer Waffe (gedacht für kombinierte Waffen) erfasst werden können. Schon vor vielen vielen Jahren hat das BMI deshalb auch klargestellt, dass die Eintragung des Grundkalibers in der WBK genügt und für zugelassene Varianten keine zusätzliche Munitionserwerbserlaubnis erteilt werden muss.

 

Da hast du Recht. EIGENTLICH ist das ne klare Kiste.

Aber:

 

vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Wenn man bednekt, wieviel Ärger es mit .357 Magnum / .38 Special gab (38 hat ja zudem noch einen größeren Druchmesser *hüst*) dann ist das entschieden die klügere Wahl.

 

Das war mein Hintergedanke. Manche alte Händler kennen noch nicht mal das Kaliber.

 

vor einer Stunde schrieb lrn:

 

Rein interessehalber, berechnet das die Behörde dann als 3 Erlaubnisse?

 

Kommt auf deine Behörde an. Ich habe mir die 3 Kaliber direkt als Waffenkaliber eintragen lassen, also nur eine Zeile und einen Munerwerbsstempel.

Kostete nichts extra. Aber ich bin ja auch immer nett ;-)

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