Zum Inhalt springen
IGNORED

ChatGPT und das deutsche Waffenrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Momentan ist ja die KI Engine ChatGPT in aller Munde. Das Wunderding soll ja Eingangsprüfungen zum Medizinstudium genauso leicht schaffen wie juristische Examen. Dann dürfte für das Maschinchen das deutsche Waffenrecht ja ein Leichtes sein. Also hab ich mal folgendes gefragt:

 

Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt des waffenrechtlichen Bedürfnisses als Sportschütze im deutschen Waffenrecht vorgesehen?

 

Und hier die Antwort:

 

Zitat

Im deutschen Waffenrecht müssen Sportschützen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um das waffenrechtliche Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen zu erhalten. Diese Voraussetzungen sind:

 

1. Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband: Der Antragsteller muss Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein, der dem Deutschen Schützenbund (DSB), dem Bund Deutscher Sportschützen (BDS) oder einem vergleichbaren Verband angehört.

 

2. Regelmäßige Teilnahme am Schießsport: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er regelmäßig am Schießsport teilnimmt. Hierfür sind in der Regel mindestens zwölf Teilnahmen an Schießveranstaltungen pro Jahr erforderlich.

 

3. Persönliche Eignung: Der Antragsteller darf keine Vorstrafen oder sonstige Tatsachen aufweisen, die seine persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen in Frage stellen. Hierzu zählen beispielsweise Alkohol- oder Drogensucht, psychische Erkrankungen oder extremistische Einstellungen.

 

4. Erforderlichkeit: Der Antragsteller muss darlegen, dass er die beantragte Waffe zur Ausübung seines Schießsports benötigt. Hierfür muss er in der Regel eine Schießstandbescheinigung vorlegen, die bescheinigt, dass der Schießstand die beantragte Waffe und die geplante Schießdisziplin zulässt.

 

5. Sicherheit: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zum sicheren Umgang mit Waffen einhalten kann. Hierzu zählen beispielsweise der Besitz eines Waffenschranks oder die Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang.

 

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das waffenrechtliche Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen als Sportschütze im deutschen Waffenrecht anerkannt werden.

 

 

Ich würde mal sagen… setzen SECHS :peinlich:

Das erschreckende daran ist, dass zumindest in BW künftig in der Justiz KI zur Verfahrensvorbereitung und -beschleunigung eingesetzt werden soll. Das lässt Böses ahnen.

 

 

Bearbeitet von tont
Geschrieben

KI ist nicht gleich KI.

 

ChatGPT ist eine Software die das nächste Wort in einem Satz erraten soll. Nicht mehr und nicht weniger. Das "P" im Namen steht übrigens für "pre-trained", sie lernt also auch nicht mehr dazu.

Geschrieben (bearbeitet)
16 minutes ago, Fyodor said:

ChatGPT ist eine Software die das nächste Wort in einem Satz erraten soll.

DaVinci ist ein Modell dass Zusammenhänge von Wörtern erkennt und interpretiert und dadurch eine Antwort gibt die im Zusammenhang mit der Anfrage steht.

Abhängig vom trainierten Dataset könnten alle Antworten immer richtig sein.

 

Und nur um das noch erwähnt zu haben, es ist nicht besonders schlau jemanden zu einem alten ungültigen Gesetz zu befragen,

ChatGPT hat keine Ahnung dass 2021 dass WaffG geändert wurde...

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben
19 minutes ago, Fyodor said:

Das "P" im Namen steht übrigens für "pre-trained", sie lernt also auch nicht mehr dazu.

Du kannst ChatGPT aber sehr wohl innerhalb einer Instanz Sachverhalte beibringen, das gilt dann aber halt nur für diese Instanz...

Geschrieben
46 minutes ago, tont said:

Ich würde mal sagen… setzen SECHS :peinlich:

Das erschreckende daran ist, dass zumindest in BW künftig in der Justiz KI zur Verfahrensvorbereitung und -beschleunigung eingesetzt werden soll. Das lässt Böses ahnen.

 

Also dies ist präziser und sachlicher formuliert, als alles was die MSM so zusammen bringen

Geschrieben

Was ich von einer guten KI in Bezug auf die Frage erwartet hätte? §14 (4) in verständlichen Worten formuliert bzw. halt was bis 2020 galt, also früher prinzipiell 12/18 wäre schon das Minimum gewesen.

 

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 

1.
mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.
mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

 

Die obige Antwort von ChatGPT ist nur eine sinnlose Aneinanderreihung von Aussagen aus dem WaffG im Sinne einer Schrotschusstaktik und zeigt, dass der Bot die Frage gar nicht wirklich „verstanden“ hat, was bei unserem WaffG auch nicht verwundert.

 

Auch in anderen von mir (auch in Englisch) getesteten Bereichen, kommt oft nur oberflächliches Gebrabbel. Am besten waren noch die Antworten im medizinischen Bereich. Oft werden selbst einfache Fragen nicht in ihrem Inhalt verstanden und die Antworten fallen dann im Sinne der zitierten Schrotschusstaktik aus. 

 

Wenn irgendwelche Journalisten und Philosophieprofessoren dem Ding schon eine eigene Persönlichkeit zusprechen, dann zeigt das vor allem, wie weit das Niveau inzwischen gesunken ist. :clapping:Als nächstes kommt dann Namen klatschen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

No offence aber die gestellte Frage war auch bisschen arg ungenau und schlecht.

ChatGPT hat in dem Fall einfach die Erwartungen erfüllt.

Jedoch kommt ChatGPT scheinbar nicht auf die Verschachtelungen innerhalb des WaffG klar,

womit er nie genau antwortet.

 

Dennoch Gegenbeispiel für die gleiche Frage nur anders formuliert:

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um in Deutschland als Sportschütze eine Waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten? Bitte mit Angabe des Paragraphen.

 

Um in Deutschland als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Anforderungen sind im Waffengesetz (WaffG) festgelegt.

Zunächst muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen besitzen. Diese Eignung wird durch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde festgestellt (§ 4 WaffG).

Darüber hinaus muss man nachweisen, dass man regelmäßig an einem Schießsport teilnimmt, der durch den Deutschen Schützenbund (DSB), den Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) oder den Bund Deutscher Sportschützen (BDS) anerkannt ist (§ 14 WaffG). Die Mindestteilnahmedauer beträgt in der Regel 12 Monate.

Des Weiteren müssen die Waffen und Munition, die man besitzen möchte, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (§§ 36-38 WaffG). So dürfen beispielsweise keine verbotenen Waffen erworben werden, und der Besitz von Munition ist an eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis geknüpft.

Schließlich muss man eine sichere Aufbewahrung der Waffen und Munition gewährleisten (§ 36 WaffG). Die genauen Anforderungen an die Aufbewahrung sind in der Waffenaufbewahrungsverordnung (WaffAufbewV) geregelt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Voraussetzungen für den Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis als Sportschütze in Deutschland sehr streng sind, um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten.

 

Was man erfüllen muss um sie zu behalten will er einem aber nicht sagen, da kommt nur Müll.

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb lrn:

Die Antwort paßt ganz gut zu vielen WO Waffenrechts-Antworten: Erstaunlich umfangreich, aber weder ganz richtig noch ganz vollständig :P 

 

Dito.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

ChatGPT ist eine Software die das nächste Wort in einem Satz erraten soll. Nicht mehr und nicht weniger. Das "P" im Namen steht übrigens für "pre-trained", sie lernt also auch nicht mehr dazu.

Naja, Die Gewichtungen des Models ändern sich vielleicht nicht dynamisch, aber du kannst durchaus Informationen (auch lange Gesetzestexte) im Prompt mitliefern. Das Model kann im weiteren Gesprächsverlauf auf diese vorher bereitgestellten Infos zurückgreifen und auch sinnvoll Zusammenhänge herstellen.

Das ist kein 'training', wie der ML-Engineer es nennt, aber aus Anwendersicht ist es durchaus ein 'Lernen'.

 

Ich habe interessehalber mal ein BERT for question answering model auf die BDS Sportordnung losgelassen. Das hat eigentlich recht gut funktioniert, auch wenn das vollständige Durchlaufen des Referenztexts bei jeder Abfrage natürlich seine Zeit braucht.

Bearbeitet von Jahtzee
Geschrieben (bearbeitet)

KI ist immer noch nichts Anderes als programmierte, menschliche Dummheit. :tease: Chat-Bots sind dabei programmierte Labertaschen. ChatGPT greift dazu auf Suchmaschinenergebnisse und gelieferte Daten zurück. Andere Chat-Bots, die für einen gewissen gesellschaftlichen und politischen Ausgleich in Foren sogen sollten, aber anhand der Chats und der dort verlinkten Informationen "lernten", wurden selbst faschistisch. Der Klassiker der praktisch angewandten KI ist, dass reiche Personen keine Handyverträge bekommen, weil sie halt nie einen Kredit hatten, den sie störungsfrei zurückzahlen konnten. :mega_shok:

 

Künstliche Intelligenz (KI) ist sicherlich künstlich erschaffen aber nicht intelligent, falls man nicht auch bereits Phototaxis als Intelligenz bezeichnet. :heuldoch:

 

Euer

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben
21 hours ago, sniperd said:

Wo siehst du da den Fehler in der Antwort?

Ich mutmaße: Kommunikationsproblem.

 

@tont meinte mit „Erhalt“ das keep/maintain Äquivalent

Der Chatbot antwortete aber auf das obtain Äquivalent, und zwar erstaunlich gut.

Geschrieben

Ich kann mich noch erinnern, als ich mich als Jugendlicher mit Textparsern beschäftigte und dabei auch das recht virtuose Listing von Eliza aus einem 64er Sonderheft abgetippt habe, und vom Ergebnis recht enttäuscht war. Aufgrund des famosen Rufs von Eliza hatte ich mir irgendwie mehr erwartet.

 

Trotz aller Fehler in der Antwort ist in diesem Lichte es doch erstaunlich, was ChatGPT leistet. Sieht so aus, als ob man tatsächlich nicht mehr erkennen kann, daß kein Mensch hinter den Text steckt. Und das auch noch in einer sehr anspruchsvollen Sprache wie Deutsch und einer komplexen, wirren Materie. Hut ab.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb WOF:

Genau genommen handelt es sich um die

Simulation einer Intelligenz.

 

Dazu müsste man sich erst einmal einigen, was alles Intelligenz ist und auch was nicht.

 

Das große Problem von IQ-Tests ist, dass sie mit Sicherheit nur Teile der Intelligenz messen, aber stets auch so einiges, was keine Intelligenz ist - Sprache, Kultur, Wissen, gewohnte Lebensumstände, Lerneffekte u.v.a.m. Auch der Flynn-Effekt, dass scheinbar Menschen immer intelligenter wurden (in westlichen Industrieländern bis ~ 1990er/2000er, in Asien noch anhaltend) dürfte auf Einflüsse zurückgehen, die keine Intelligenz sind. Dass hinter der positiven Korrelation von Flynn-Effekt und des Konsums von Natriummonoglutamat eine Kausalität steht, empfände ich als überraschend - auch wenn Glutamat der aktivierende Neurotransmitter im Hirn ist. ;)

 

Es sind Simulationen, aber besten Falls nur eines Anscheins von Intelligenz.

 

Dein

Mausebaer

 

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb sniperd:

Dennoch Gegenbeispiel für die gleiche Frage nur anders formuliert:

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um in Deutschland als Sportschütze eine Waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten? Bitte mit Angabe des Paragraphen.

 

Um in Deutschland als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Anforderungen sind im Waffengesetz (WaffG) festgelegt.

Zunächst muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen besitzen. Diese Eignung wird durch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde festgestellt (§ 4 WaffG).

Darüber hinaus muss man nachweisen, dass man regelmäßig an einem Schießsport teilnimmt, der durch den Deutschen Schützenbund (DSB), den Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) oder den Bund Deutscher Sportschützen (BDS) anerkannt ist (§ 14 WaffG).

 

Du fragst etwas völlig anderes. Mir ging es um den Bedürfniserhalt, dir um das erstmalige Erlangen eines Bedürfnisses. Aber ist auch egal. Auch die Antwort auf deine Frage ist unvollständiger Nonsens. 

 

Der VDB ist kein anerkannter Schießsportverband.

 

Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sind im WaffG zwei völlig verschiedene Stiefel, die der Bot völlig durcheinander wirft. Die persönliche Eignung wird nicht durch die Überprüfung der Zuverlässigkeit festgestellt, sondern ein Sportschütze muss sowohl die Zuverlässigkeit (§5) und die persönliche Eignung (§6) nachweisen.

 

Das Ding ist von jeglicher Intelligenz soweit entfernt wie Dieter Bohlen vom Literaturnobelpreis.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb lrn:

 

Trotz aller Fehler in der Antwort ist in diesem Lichte es doch erstaunlich, was ChatGPT leistet. Sieht so aus, als ob man tatsächlich nicht mehr erkennen kann, daß kein Mensch hinter den Text steckt. Und das auch noch in einer sehr anspruchsvollen Sprache wie Deutsch und einer komplexen, wirren Materie. Hut ab.

 

Das meinst du doch nicht ernst? :rolleyes: Die Antworten, die ChatGPT liefert (und nicht nur hier im Bereich Waffenrecht) sind dermaßen schlecht, da kannst du nur die Augen verdrehen.

 

Ich habe ihn kürzlich mal mit einer Aufgabe (auf Englisch) gefüttert, die ein technischer Redakteur als Arbeitsprobe im Rahmen eines Bewerbungsprozesses abzuliefern hatte. Er sollte eine Liste zum Thema „Bikepacking Essentials - geile Parts und Equipment für eine gute Zeit mit, auf und neben dem Bike“ erstellen. Also eine von persönlichen Erfahrungen und Emotionen getragene Auswahl von coolen Produkten, für einen Artikel in einem Online- und Printmagazin.

 

Was kam raus?  Sinngemäß… du brauchst ein Fahrrad, ein Zelt, einen Schlafsack …. also eine völlig belanglose Aufzählung von grundlegenden Gegenständen. Und hier zeigt sich das große Problem des Modells. Selbst einfache Fragen, die z.B. eine emotionale Komponente enthalten, versteht es nicht und liefert nur 08/15 Antworten. Ein menschlicher Redakteur hätte hingegen auf Grund seiner eigenen Erfahrungen, sowie Gefühle und Emotionen eine persönlich gefärbte Auswahl konkreter Gegenstände getroffen, die ihn in diesem Bereich begeistert haben. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb tont:

Ein menschlicher Redakteur hätte...

früher einen brauchbaren Artikel geschrieben.

Heute sind solche extrem selten geworden.

Der Bot ist besser als die meisten "iwas mit

Medien" (Journalist wäre unzutreffend).

Geschrieben

Ich habe mal gefragt :

 

 

Woher kam das Úran der ersten Atombombe?
 
Interessant.
 
 

Das Uran, das zur Herstellung der ersten Atombombe verwendet wurde, stammte aus einem Erzbergwerk in der Nähe von Joachimsthal in Böhmen, das damals Teil von Deutschland war und heute in der Tschechischen Republik liegt. Das Uran wurde in Form von Uranerz abgebaut, das hauptsächlich aus Uranoxid besteht. Das Uranerz wurde dann in einer chemischen Anlage in den USA verarbeitet, um das spaltbare Isotop Uran-235 zu isolieren.

Die Verarbeitung des Urans war ein entscheidender Schritt bei der Herstellung der ersten Atombombe, die im Rahmen des Manhattan-Projekts während des Zweiten Weltkriegs in den USA entwickelt wurde. Das Uran-235 wurde in einem sogenannten "Kugelhaufenreaktor" verwendet, um eine Kettenreaktion auszulösen und die Energie freizusetzen, die zur Explosion der Atombombe führte. Die Atomwaffe, die durch das Projekt entstanden ist, wurde am 6. August 1945 über Hiroshima in Japan eingesetzt.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.