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IGNORED

Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich beantworte mir meine Frage mal selber ... vielleicht hilft es anderen ja weiter: waffenrecht@bka.bund.de

 

Meine Bearbeitungszeit lag bei ca. 7 Wochen. Der Bescheid kostete 118,36 Euro.

 

On 7/7/2024 at 9:11 AM, Larrysan said:

Aus meiner Erfahrung raus ist, ist es wohl nicht notwendig beim Antrag zwischen z.B. 4 Großen und 2  mittleren Magazinen (17er + 5er Baseplate) zu differenzieren, da die Genehmigung ohnehin für >10 Rds ist und dort nicht unterschieden wird.

 

Ich musste genau differenzieren, kam als Rückfrage (Hersteller, Kapazität). Im Bescheid wurde es dann aber allgemein >10 formuliert.

Bearbeitet von Giraffe
  • 6 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke hier im Fred passt es ganz gut:

 

Habe heute ebenfalls meine Ausnahmegenehmigung erhalten.

 

 

Zum Zeitpunkt des Absendens des Antrages mitte Januar 2026:

 

-5 IPSC-Matches in D geschossen (4x Pistol, 1x Rifle), keine Auslandsmatches

 

-3x Mags für Pistole (2011 Open), 8x Mags für Rifle .223 beantragt

 --> hatte die genaue Kapazität und Stückzahlen aufgelistet, bei den Pitsol Mags steht nur >20Schuss drin, die Rifle Mags wurden zusammengefasst mit Gesamtstückzahl >10Schuss

 

-Anmeldungsbestätigungen als auch Zahlungsbelege für ein Rifle und ein Pistol Match im Ausland mit beigefügt inkl. Link zu den Matches und Hinweis auf meinen jeweiligen Platz in den Squads

 --> hatte zuvor mit einer freundlichen Mitarbeiterin vom BKA telefoniert welche mir diese Vorgehensweise empfahl, da ich zu diesem Zeitpunkt noch kein IPSC-Match im Ausland geschossen hatte

 

-Vor zwei Wochen noch telefonisch darauf hingewiesen dass, falls der Bescheid im März nichtmehr kommen sollte, das nächste Match zum Nachweis für Rifle erst im Oktober stattfindet und dort die Anmeldung natürlich noch bevorsteht

  --> Habe nun Zeit bis zum April 2027 die Matchnachweise zu erbringen

 

-Einfuhr der Magazine aus dem Ausland (speziell die 3x BUL 170mm Mags für meine Open) mit angefragt, wurde im Bescheid stattgegeben ("in den Geltungsbereich des WaffG einzuführen")

 

-Kosten: 136€

 

 

Einziger Wehmutstropfen: Ich darf die Magazine selbst im leeren Zustand oder mit Dummypatronen gefüllt nicht für Bilder oder Videos für Demonstrationszwecke in Deutschland verwenden :crazy: hatte für geplante Testvideos/Berichte explizit nachgefragt.

 

 

Bearbeitet von HeavyGauss
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
16 hours ago, HeavyGauss said:

Einziger Wehmutstropfen: Ich darf die Magazine selbst im leeren Zustand oder mit Dummypatronen gefüllt nicht für Bilder oder Videos für Demonstrationszwecke in Deutschland verwenden ...

 

Das ist so lächerlich, dass dürfte kaum noch zu überbieten sein!

 

6 minutes ago, Mateusz said:

Oder wird die Genehmigung für immer ausgestellt?

 

:rofl: :rofl: :rofl: (Stichwort: Bedürfnisprinzip - vor allem bei so gefährlichen Gegenständen wie Magazinen)

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Mateusz:

Gibt es eigentlich schon Erfahrung zu wiederkehrenden Kosten nach so und so viel Jahren? Oder wird die Genehmigung für immer ausgestellt?

Das BKA führt bei allen Erlaubnisinhabern nach 3 mJahren imho ne Überprüfung durch...natürlich kostenpflichtig

Geschrieben

Verständlich. Wer solch extrem gefährlichen Gegenstände wie Magazine in Normalgrösse mit einer BKA Sondergenehmigung bei sich zu Haus aufbewahren darf, vor dem muss man sich fürchten. Es wäre sicher nicht zuviel verlangt, die Aufbewahrung solcher problematischen Gegenstände mit einer Alarmanlage inklusive einer Aufschaltung zu einer ständig verfügbaren SEK Einheit, welche im Alarmfall zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit in spätestens 2 Minuten vor Ort sein kann, abzusichern.

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