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Geschrieben

Guten Tag,

ich habe heute leider feststellen müssen, dass gemäß §14 Abs. 1 WaffG nur über 21 jährige Schusswaffen mit Kaliber größer als .22lr erwerben dürfen. Eigentlich hatte ich (18) vor, mir in circa einem Jahr, also wenn ich alle Voraussetzungen für eine eigene WBK erfülle, eine Selbstladebüchse im Kaliber .223 Rem zuzulegen. Das fällt nun offenbar flach.

Alternativ habe ich jetzt jedoch an eine .22lr Selbstladebüchse gedacht. Nun zu meiner Frage; ist die Abgabe von Selbstladern an unter 21 jährige ebenfalls unzulässig, oder besteht eine solche Einschränkung lediglich in Bezug auf das Kaliber der Waffen? Dass eine grüne WBK nötig ist, ist klar. Für diese muss man allerdings lediglich 18 sein (und natürlich auch andere Vorgaben erfüllen), sodass dem Erwerb einer .22lr Selbstladebüchse doch eigentlich nichts im Wege stünde, oder?

 

Danke schon einmal im Voraus.

Geschrieben
10 minutes ago, Essener said:

Kannst aber ein physiologisches Gutachten erstellen lassen, dann darfst du auch größere Kaliber besitzen...

Ist das gesetzlich so vorgesehen? Wo genau steht das, wenn dem so ist? Ich war eigentlich auch der Meinung, dass das so zutrifft (§6 Abs. 3 WaffG), allerdings klingt es in §14 Abs. 1 so, als wäre das grundsätzlich nicht gestattet. Gerne korrigieren, wenn ich damit falsch liege.

Geschrieben

Servus, 

 

vor 26 Minuten schrieb GunsForFun:

ich habe heute leider feststellen müssen, dass gemäß §14 Abs. 1 WaffG nur über 21 jährige Schusswaffen mit Kaliber größer als .22lr erwerben dürfen

Das ist falsch... Kaliber 12 oder kleiner... 

 

 

vor 27 Minuten schrieb GunsForFun:

Nun zu meiner Frage; ist die Abgabe von Selbstladern an unter 21 jährige ebenfalls unzulässig

Nein 

Geschrieben
Just now, Mittelalter said:

Das ist falsch... Kaliber 12 oder kleiner...

Dies gilt doch lediglich für Flinten, oder? Ich spreche über den Erwerb einer Büchse. §14 Abs.1 Satz 2: "Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner". Für Flinten ist das also absolut korrekt, aber Büchsen verschießen ja keine Schrotmunition.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Essener:

Kannst aber ein physiologisches Gutachten erstellen lassen, dann darfst du auch größere Kaliber besitzen.

 

Müßte er dazu nicht 21 Jahre alt sein?

 

§ 14

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat.

 

Hebelt § 6 das aus?

 

WaffVwV

 

Zu § 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

 

14.1

§ 14 Absatz 1 Satz 1 enthält eine spezialgesetzliche Regelung über das Alterserfordernis für den Privatbesitz von Sport-Schusswaffen und -munition: Das Mindestalter für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Mündungsenergie der Geschosse von höchstens 200 Joule und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner zum Zweck des sportlichen Schießens beträgt unabhängig, ob das Bedürfnis nach § 8 oder nach § 14 zu bewerten ist, 18 Jahre. Für andere Schusswaffen beträgt das Mindestalter 21 Jahre, sofern ein positives Gutachten nach § 6 Absatz 3 vorgelegt werden kann; liegt dieses Gutachten nicht vor, beträgt das Mindestalter 25 Jahre.


 

Bei Antragstellern, die 21 und noch nicht 25 Jahre alt sind und deren geistige Eignung nicht auf der Grundlage eines Gutachtens nach § 6 Absatz 3 festgestellt ist, ist die Erlaubnis auf den Erwerb von Schusswaffen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 zu beschränken. Diese inhaltliche Beschränkung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu befristen.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Elo:

Müßte er dazu nicht 21 Jahre alt sein?

So ist es. Ab 18 grüne WBK max .22lr als Sposchü und ab 21 mit Gutachten alles. Oder bis 25 warten oder Jagdschein machen. Da geht ab 18 alles. Weil der 18 jährige Jäger ja viel vernünftiger ist!

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Geschrieben
2 minutes ago, callahan44er said:

So ist es. Ab 18 grüne WBK max .22lr als Sposchü und ab 21 mit Gutachten alles. Oder bis 25 warten oder Jagdschein machen. Da geht ab 18 alles. Weil der 18 jährige Jäger ja viel vernünftiger ist!

Also darf ich das dann so zusammenfassen, dass ich mit meinem in der Frage beschriebenen Problem Recht hatte und vorerst keine .223er besitzen darf, jedoch auf eine .22lr (Selbstlader) ausweichen könnte?

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb GunsForFun:

Eigentlich hatte ich (18) vor, mir in circa einem Jahr, also wenn ich alle Voraussetzungen für eine eigene WBK erfülle, ...

D.h. du stehst noch ganz am Anfang - da wär

vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

 oder Jagdschein machen. Da geht ab 18 alles.

...doch eine sehr schlaue Lösung :)

 

Und wenn du eh 1 Jahr warten musst, ginge auch ein kostengünstiger Langzeitkurs bei der Kreisjägerschaft (wobei Schießen schon allgemein nicht billig ist).

Geschrieben
Just now, callahan44er said:

So ist es. Aber weiß das denn keiner in deinem Verein? In welchem Verband bist du organisiert?

In bin noch keinem Verein beigetreten, deshalb habe ich da auch niemanden fragen können. Ich ziehe noch diesen Monat um (nach Heidelberg - 7 Stunden von meinem bisherigen Wohnort entfernt), weshalb ich jetzt noch nirgends hinein wollte, Aufnahmegebühr und so wären ja dann bei ein paar Monaten für die Katz gewesen. Ich kümmere mich um das Training i.V.m. Vereinsmitgliedschaft dann vor Ort.

Geschrieben
Just now, s_f said:

D.h. du stehst noch ganz am Anfang - da wär

...doch eine sehr schlaue Lösung :)

 

Und wenn du eh 1 Jahr warten musst, ginge auch ein kostengünstiger Langzeitkurs bei der Kreisjägerschaft (wobei Schießen schon allgemein nicht billig ist).

Leider bin ich selbst überzeugter Veganer, weshalb ich mich entschieden gegen das Töten von Tieren stelle. Diesbezüglich habe ich mir jedoch auch schon Gedanken gemacht, ich habe allerdings nirgends eine Antwort auf die Frage finden können, ob zur Jägerausbildung auch das Jagen in Begleitung fest gehört. Wenn dies nicht der Fall ist, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit. Insbesondere, weil Jäger, soweit ich weiß, unbegrenzt viele Waffen und noch dazu alle in Deutschland für den Zivilgebrauch zugelassenen erwerben können.

Geschrieben
Just now, callahan44er said:

Nur Langwaffen. Bei Kurzwaffen ist nach zwei Schluss. Es gibt aber Behörden die dir die sportliche Nutzung von Jagdwaffen untersagen.

Naja, das soll nicht das große Problem sein, ich möchte sowieso eher mit Langwaffen hantieren. Und ohnehin möchte ich mir keine ausschließlich zu Jagdzwecken zu gebrauchenden Waffen zulegen, sondern eigentlich AR-15 Systeme. Diese sind ja sowohl für sportliche Zwecke (sofern die Lauflänge stimmt) als auch für Jäger zugelassen.

Geschrieben
1 minute ago, Thomas St. said:

Wäre interessant, wie die Jägerprüfung läuft, wenn man als Veganer nur zum Waffenkaufen das Zeugnis will.

Es geht ja nicht nur um's Kaufen, sondern durchaus auch um den Gebrauch, nur eben nicht zum Jagen.

Geschrieben

Das ist richtig. Es erleichtert es mir jedoch unter Umständen, schneller zum Ziel zu gelangen und ich habe eine größere Auswahl. Und wer weiß, vielleicht "heilt" mich die Jägerausbildung ja auch vom "furchtbaren" Veganismus xD

 

Geschrieben

Grundsätzlich ist das ja auch nicht der Weg, den ich bevorzuge. Als "reiner" Sportschütze würde ich mich auf jeden Fall wohler fühlen. Mich ärgert es nur etwas, dass das Gesetz da so sehr zwischen Jäger und Sportschütze unterscheidet, insbesondere in Bezug auf verschiedene Ausführungen von ein und der selben Waffe (verschiede Lauflängen). Ich kann mir bis heute nicht erklären, was ein Jäger mit einem Karabiner anfangen will, was ein Sportschütze nicht genauso können dürfte. Ein Jäger ist ja niemand, der ständig in Bewegung ist und in engen Räumen arbeitet, also macht er im Grunde nichts, wozu kurze Lauflängen bei Langwaffen ja eigentlich vorgesehen sind.

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