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IGNORED

Verlängerung Erlaubnis §27 SprengG


Penecho

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Wollte mal fragen ob Ihr zufällig wisst wer alles berechtigt ist die Bedürfnisbescheinigung zu unterschreiben. Auf dem Vordruck steht: Unterschrift 1. Vorsitzender + Vereinsstempel.

 

Kann da auch der "Chef" der BDS Gruppe unterschreiben (kein e.V.)? Oder zwingend nur der OSM vom Verein?

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bei uns nicht zwingend der OSM, bei uns heisst es Verantwortlicher lt. Vereinsregister,....... das sind bei uns dann vier gleichberechtigte Vorstände,.......

unsere BDS Gruppe ist auch kein e.V., das hiess für uns, wir können über den BDS keine Vereins WBK beantragen,.....

im Umkehrschluss würde ich für Deinen Fall sagen,... Nein, Dein BDS Chef darf nicht unterschreiben,.....

 

wieso willst Du überhaupt den OSM übergehen,.....? das wäre doch der kürzere Weg,.....

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vor 2 Stunden schrieb emmi2:

wieso willst Du überhaupt den OSM übergehen,.....?

Der weigert sich den Vorderlader Part zu unterschreiben weil das im Verein bei uns nicht möglich ist... Ist Ihm dann auch egal wenn ich als Gastschütze woanders schießen gehe. In dem Gastverein unterschreibt mir auch keiner was, weil ich ja nur Gastschütze bin.

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vor 16 Minuten schrieb Qnkel:

Warum benötigst Du überhaupt ne Bedürfnisbescheinigung für die Verlängerung?

 

Kenne ich überhaupt nicht und war noch nie nötig. 

Weil jede Behörde sich einen eigenen Vordruck bastelt.

Hier soll der Vereinschef bestätigen das der Antragsteller entsprechend Ausgebildet ist und ausreichend Haftpflichtversichert ist. Streiche ich jedes mal durch, kann ich nicht bestätigen. 

Sportliche Erfolge soll man auch nennen. 

 

Zur Frage. Warum soll der Chef BDS Gruppe das nicht dürfen? Was ist wenn sich 7 Leute zusammen tun und eine eigene BDS Gruppe gründen und in sonst keinem Verein sind?

Bearbeitet von callahan44er
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vor 22 Stunden schrieb Penecho:

Der weigert sich den Vorderlader Part zu unterschreiben weil das im Verein bei uns nicht möglich ist... Ist Ihm dann auch egal wenn ich als Gastschütze woanders schießen gehe. In dem Gastverein unterschreibt mir auch keiner was, weil ich ja nur Gastschütze bin.

 

Diese Verlängerung irgendwie abhaken und sei es über deinen BDS-Chef und die kommenden 5 Jahre nutzen einen neuen Verein zu suchen?

 

Ist doch kompletter Hirnriss.

Bearbeitet von ASE
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Am 11.8.2022 um 20:43 schrieb Penecho:

Der weigert sich den Vorderlader Part zu unterschreiben weil das im Verein bei uns nicht möglich ist... Ist Ihm dann auch egal wenn ich als Gastschütze woanders schießen gehe. In dem Gastverein unterschreibt mir auch keiner was, weil ich ja nur Gastschütze bin.

 

Wir sind doch erwachsene Menschen, vereinbare mit dem Vereinsfürsten einen Termin mit einer weiteren Person vom Vorstand der sich ehrenamtlich direkt mit sportlichen Belangen auseinander setzt. Erkläre ihm die Problemlage in höflichen Worten und zeige ihm dass er sich nicht strafbar macht wenn du nachweislich in einem anderen Verein (dein eigenes Schießbuch reicht dafür) mit dem Schwarzpulverschießen beschäftigst.

Sollte er sich quer stellen, weil er deine Nase nicht mag oder das nicht verstehen will lässt du diese Problemlage bei der nächsten Jahreshauptversammlung als Tagesordnungspunkt aufnehmen, schriftlicher Antrag ist jedem Mitglied eines Vereins möglich unter Zeugen beim Vorstand einreichen damit nichts verloren geht.

Dann wird das vor versammelter Mannschaft diskutiert, gerade auch im Hinblick wie der Vereinszweck "zur Förderung des Schießsports" mit Verweigerungshaltung des Vorstandes vereinbar ist.

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Ich würde den Chef der BDS-Gruppe fragen, wenn Du gut mit dem kannst. Der kann ja im Zweifel nochmal bei der Geschäftsstelle des BDS-Landesverbandes anfragen, wenn er sich unsicher ist. Wenn das nicht innerhalb von ein paar Tagen klappt, schnell in einen geeigneten Nachbarverein eintreten! Da die Verlängerung einer Erlaubnis zeitnah erfolgen muss, sonst ist sie futsch, würde ich keinesfalls lange rummachen und auf einen Beschluss der Vorstandssitzung warten, dann war es das nämlich mit dem Pulverschein. 

Bearbeitet von Cogburn
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