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IGNORED

Waffenschrank bei Freundin ?


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Geschrieben

Angeben wo die Waffen gelagert werden sollte er aufjedenfall. 
 

Seine Freundin darüber aufklären was für Auswirkungen das haben kann sollte er vorher auch.

 

nur der Vollständigkeit halber: Sollte die Freundin Sozialleistungen beziehen oder der Vermieter es nicht wollen das er sich dort anmeldet aus welchem Grund auch immer kann so ein Waffenschrank des Freundes auch auf diese Rechtsgebiete Einfluss haben. Denn das können Indizien dafür sein das er sich dort dauerhaft aufhält. 
 

Also einfach auch mal über den Tellerrand Waffenrecht hinaus blicken und eine Risikoabwegung treffen.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Zordus:

oder der Vermieter es nicht wollen das er sich dort anmeldet aus welchem Grund auch immer

Das hier ist das deutscheste aller Foren.... 

Nirgendwo ist man geiler auf Verbote.... Höchstens vielleicht im veganen Corona Forum... 

 

Wenn die Wohnung mehr als 20 qm hat, was anzunehmen ist, wenn noch Platz für Waffenschränke ist, dann hat der Vermieter keinen Grund, das zu verbieten... Gehen wir mal davon aus, dass der LWB kein Drogenabhängiger Stadtbekannter Schläger ist 

Geschrieben

Fakt ist einfach das man für eine Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung braucht. Ich kenne die Lebensumstände des TE nicht. Er hat aber wohl einen Grund weshalb er den Waffenschrank bei seiner Freundin stehen haben will aber nicht dort gemeldet ist. Er muss das auch nicht im öffentlichen Forum breit treten. Es ging mir nur darum darauf hinzuweisen das unter Umständen mehr dran hängen KANN als die waffenrechtliche Frage. 
 

Die Lebensumstände mit dem Wissen zu verknüpfen und eine eigenständige Risikoabwegung zu treffen obliegt jedem selbst.

 

Kommentare wie oben das alle geil auf Verbote sind oder sonstiges hilft dem TE nicht und ist nur der eigene Ausdruck von Unzufriedenheit.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Zordus:

Sollte die Freundin Sozialleistungen beziehen oder der Vermieter es nicht wollen das er sich dort anmeldet aus welchem Grund auch immer kann so ein Waffenschrank des Freundes auch auf diese Rechtsgebiete Einfluss haben. Denn das können Indizien dafür sein das er sich dort dauerhaft aufhält. 

 

Nein. das interessiert niemanden. Die Freundin muß nicht einmal wissen was da drinn ist, es reicht das sie das ok findet das er bei ihr einen Safe einstellt.

 

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Zordus:

Fakt ist einfach das man für eine Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung braucht

Jo... Aber 1. hat er nicht gesagt, dass er da einziehen will, sonst wäre die Eröffnungsfrage ja sinnlos, 2. darf die der Vermieter nur bei den zwei von mir genannten Gründen verweigern... 

 

vor 6 Minuten schrieb Zordus:

und ist nur der eigene Ausdruck von Unzufriedenheit.

Ach ja...stimmt... Schmerzt mich sehr, hier nochmal so deutlich daran erinnert zu werden :rotfl2:

Geschrieben (bearbeitet)

was ein Vermieter darf und was er tut… naja führt zu weit… Beschäftigt aber genug Juristen.


Wenn bei dem TE nichts davon zutrifft und es rein ums waffenrechtliche geht ist doch alles gut. 

Bearbeitet von Zordus
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb micky123:

Die Freundin muß nicht einmal wissen was da drinn ist, es reicht das sie das ok findet das er bei ihr einen Safe einstellt.

Das würde ich sehr ernsthaft bezweifeln. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass die Zuverlässigkeit damit futsch wäre, wenn die Freundin nachträglich herausfände, dass Waffen bei ihr gelagert wurden und sie das anzeigt.

 

Für sie hat das nämlich sehr wohl Auswirkungen - siehe §46 (4) WaffG, wobei ich mir immer noch nicht sicher bin, was genau das bedeutet. Ekel hatte mich ja nur ausgelacht, aber die Frage war ernst gemeint. :)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Zordus:

Fakt ist einfach das man für eine Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung braucht. Ich kenne die Lebensumstände des TE nicht. Er hat aber wohl einen Grund weshalb er den Waffenschrank bei seiner Freundin stehen haben will aber nicht dort gemeldet ist. Er muss das auch nicht im öffentlichen Forum breit treten. Es ging mir nur darum darauf hinzuweisen das unter Umständen mehr dran hängen KANN als die waffenrechtliche Frage. 
 

Die Lebensumstände mit dem Wissen zu verknüpfen und eine eigenständige Risikoabwegung zu treffen obliegt jedem selbst.

 

Kommentare wie oben das alle geil auf Verbote sind oder sonstiges hilft dem TE nicht und ist nur der eigene Ausdruck von Unzufriedenheit.

Ja, man braucht eine Wohnungsgeberbescheinigung, die braucht man aber nicht unbedingt vom Vermieter, auch der Mieter kann diese Ausstellen. Der Vermieter wird die vermutlich auch nur dann ausstellen wenn derjenige mit im Mietvertrag steht oder mindestens sich ggf an den Nebenkosten beteiligt (sofern diese Personenabhängig berechnet werden).

Abgesehen davon habe ich auf diese Problematik aber schon ganz am Anfang hingewiesen. Wenn man nur "Gast" in der Wohnung ist kann man natürlich den Safe dort hinstellen. Kann aber natürlich sein das andere Stellen hinterfragen ob oder warum man nur Gast ist und da können dann ggf sozial-, miet-, zivil-, waffen-, oder anderweitig rechtliche Themen betroffen sein

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Da du den Behörden ja Zutritt gewähren musst/darfst/könntest/solltest bei einer Kontrolle hat das sehr wohl Auswirkungen. Wie kann er denn der Behörde Zutritt genehmigen für eine Wohnung die gar nicht ihm gehört/gemietet ist.

 

Es sei denn, er stellt den Tresor auf Rollen. Dann kann die Perle den Tresor an die Tür rollen…

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Da du den Behörden ja Zutritt gewähren musst/darfst/könntest/solltest bei einer Kontrolle hat das sehr wohl Auswirkungen. Wie kann er denn der Behörde Zutritt genehmigen für eine Wohnung die gar nicht ihm gehört/gemietet ist.

 

Es sei denn, er stellt den Tresor auf Rollen. Dann kann die Perle den Tresor an die Tür rollen…

Das ist einzig das Problem des Waffenbesitzers.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

[...] Wie kann er denn der Behörde Zutritt genehmigen für eine Wohnung die gar nicht ihm gehört/gemietet ist. [...]

 

Danke, das ist genau die Frage. Und auf die müsste es ja wohl eine Antwort geben? Die kann meines Wissens nur so aussehen, dass die Behörde im Zweifelsfall eben die Wohnung der Holden aufbricht, wenn der LWB sagt "Sorry, da komme ich gerade nicht rein, meine Freundin ist im Urlaub." Und, wenn er einen Schlüssel hat, muss die Freundin auch in Kauf nehmen, dass die Behörde im Verdachtsfall ihre Wohnung (in ihrer An- oder Abwesenheit) durchsucht.

 

Dieses (implizite) Einverständnis wird also wohl mit der Genehmigung, die Waffen bei ihr zu lagern, vorausgesetzt. Also wohl nicht so trivial, wie manche hier annehmen.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

dass die Behörde im Zweifelsfall eben die Wohnung der Holden aufbricht

Das denke ich nicht, dass die das wegen der pobligen Kontrolle machen. Wird bei dir zu Hause ja auch nicht gemacht, selbst wenn du 3x nachweislich zu Hause warst.

 

Erklärungsbedarf gibt es dennoch.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Danke, das ist genau die Frage. Und auf die müsste es ja wohl eine Antwort geben? Die kann meines Wissens nur so aussehen, dass die Behörde im Zweifelsfall eben die Wohnung der Holden aufbricht, wenn der LWB sagt "Sorry, da komme ich gerade nicht rein, meine Freundin ist im Urlaub." Und, wenn er einen Schlüssel hat, muss die Freundin auch in Kauf nehmen, dass die Behörde im Verdachtsfall ihre Wohnung (in ihrer An- oder Abwesenheit) durchsucht.

 

Dieses (implizite) Einverständnis wird also wohl mit der Genehmigung, die Waffen bei ihr zu lagern, vorausgesetzt. Also wohl nicht so trivial, wie manche hier annehmen.

Wie oben schon geschrieben ist das das Problem des Waffenbesitzers auch wenn das hier nicht jeder verstehen will oder kann.

 

Aufbrechen wird die Wohnung sicher niemand, durchsuchen wird sie auch niemand, aber der Waffenbesitzer könnte halt Probleme bekommen wenn er die Nachschau nicht ermöglicht.

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Joseg:

...der Waffenbesitzer könnte halt Probleme bekommen wenn er die Nachschau nicht ermöglicht.

Hat das denn schon mal jemand durchgezogen mit der Frau/Kind/ sonstige die sich auf IHRE Unverletztlichkeit der Wohnung berufen haben? Ergebnis?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte das einschlägige Urteil schon auf der ersten Seite zitiert.

 

Waffenbesitzer muß jederzeit Zugriff auf die Waffen haben.

 

Freundin im Urlaub beispielsweise zählt nicht.

 

Und wir kennen ja das Ergebnis, wenn sich Waffenbesitzer (durchaus rechtmäßig) auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen.

 

Letztlich Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Elo:

Waffenbesitzer muß jederzeit Zugriff auf die Waffen haben.

Thema verfehlt! Lesen bevor man aggressiv freundliche Menschen anpöbelt?

Am 10.4.2022 um 13:34 schrieb P22:

Man kann auch offensichtlich rechtmäßige Dinge ohne zwanghafte Rückfrage bei der Behörde „einfach tun“.

Wenn man doch aber so toll privilegiert ist!

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Josef Maier:

Thema verfehlt! Lesen bevor man aggressiv freundliche Menschen anpöbelt?

 

Bitte erklär mal, inwieweit das Thema verfehlt ist.

 

Warum fühlst Du Dich angegriffen / angepöbelt? Hätte ich das besser als "Hervorhebung" kennzeichnen müssen?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Hat das denn schon mal jemand durchgezogen mit der Frau/Kind/ sonstige die sich auf IHRE Unverletztlichkeit der Wohnung berufen haben? Ergebnis?

Unzählige hier haben behauptet sie werden sich auf die unwillige Ehefrau verlassen. Anscheinend wurden die noch nicht überprüft.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Joseg:

Aufbrechen wird die Wohnung sicher niemand, durchsuchen wird sie auch niemand, [...]

 

Vielleicht nochmal langsam - zumindest ich habe nicht von der "regulären Nachschau" gesprochen. Ich habe auf §46 WaffG verwiesen, dort heißt es sinngemäß, dass "sofortiger Vollzug" erfolgt (= Durchsuchung ohne Beschluss = Aufbrechen der Wohnung), "soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen." Es würde also reichen, dass irgendein missliebiger Nachbar eine Anzeige erstattet. Wenn dann kein Zugriff auf die fremdgelagerten Waffen möglich ist, war's das mit der Unversehrtheit der Wohnung. Aber - macht ja nix. Muss man der Freundin nicht mal erzählen - ist ja nur ein Safe. Ja, nee, is klar. :)

 

Ist sicherlich kein Regelfall, aber sicher auch alles andere als unmöglich.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Vielleicht nochmal langsam - zumindest ich habe nicht von der "regulären Nachschau" gesprochen. Ich habe auf §46 WaffG verwiesen, dort heißt es sinngemäß, dass "sofortiger Vollzug" erfolgt (= Durchsuchung ohne Beschluss = Aufbrechen der Wohnung), "soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen." Es würde also reichen, dass irgendein missliebiger Nachbar eine Anzeige erstattet. Wenn dann kein Zugriff auf die fremdgelagerten Waffen möglich ist, war's das mit der Unversehrtheit der Wohnung. Aber - macht ja nix. Muss man der Freundin nicht mal erzählen - ist ja nur ein Safe. Ja, nee, is klar. :)

 

Ist sicherlich kein Regelfall, aber sicher auch alles andere als unmöglich.

Wieder mal wie im Forum üblich die Manövervorgabe an die Antwort angepasst.

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