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IGNORED

HERA ARMS TRIARII RTU in Waffenschrank ??


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Geschrieben

Guten Morgen Sportsfreunde,

 

ich hatte voriges Jahr für einen älteren Herren ( welcher sich nicht mit den Internet auskennt )

aus den Verein o.g. Modell besorgt.

 

Ich habe es auch mal ausprobiert und finde es gerade für ältere eine tolle Sache um Erfolge zu haben.

 

Jetzt kam die Frage auf, wie und wo er den Anschlagsschaft verwahrt.

 

Meine Rückfrage beim Händler wie die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind, 

wurde mit den Hinweis, das keine Rechtsauskünfte erteilt werden, blockiert.

Ich selbst habe bisher auch keine gültige Aussage gefunden,

aus meiner Sicht ist es ja Erlaubnisfrei und ein Zubehör.

 

Könnt ihr uns bitte helfen ??

 

Danke

 

Geschrieben

Das ist ein ganz normales Zubehörteil wie jeder andere Schaft auch. Da gibt es keine Aufbewahrungsvorschriften.

 

Eigentlich sollte das auch jeder LWB wissen, denn das Gesetz regelt ja sehr genau, welche Gegenstände wie aufbewahrt werden müssen. Und damit regelt es auch, für welche Gegenstände folglich keine Auflagen gelten. Nichts für Ungut, aber ich würde deinem Kameraden nahelegen, mal das aktuelle WaffG und die AWaffV zu studieren. Da hat sich in den letzten Jahren viel geändert und er ist ganz offensichtlich nicht auf Stand.

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Perge:

Der gleichen Meinung bin ich ja auch,

aber mein Onkel wurde unsicher, weil ein junger Sportsfreund ( wohl gerade SK gemacht )

ihn damit konfrontierte.

dann soll dieser "sportsfreund" das mal rechtlich darlegen!!! wird er nicht können...

 

also einfach nur ein wichtigtuender schwätzer!

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Perge:

Guten Morgen Sportsfreunde,

 

ich hatte voriges Jahr für einen älteren Herren ( welcher sich nicht mit den Internet auskennt )

 

Jetzt kam die Frage auf, wie und wo er den Anschlagsschaft verwahrt.

 

¿Schießt der Anschlagschaft ohne eingesetzte Waffe? Hat er einen Lauf, ein Patronenlager oder andere wesentliche Waffenteile lt. Gesetz?

Ob er den nun auf den Tresor, draußen im Garten oder in den Schrank mit Tupperware legt ist vollkommen egal.

 

Wird hier vlt. von einem Jungspund ein NORLITE USK vermutet (das hätte ja einen Lauf und wäre somit ein Wechselsystem und im Tresor aufzubewahren).

Dreht mal den Song: "Lasst die Leute reden..." ganz laut auf

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Schartenegger:

Na das nenne ich mal einen tollen Händler.

Recht hat er (und will es auch behalten). Es kann auch sein, dass sich der Händler veräppelt fühlte, aber grundsätzlich würde ich als Händler auch schriftlich keine rechtssichere Auskunft erteilen.

Dafür ist er nicht da. Warum fragt man dann nicht z.B. beim SB nach?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb DaTaXi:

Dafür ist er nicht da.

Irrtum, jemand mit einer Waffenhandelslizenz sollte i.d. Lage sein, seinen Kunden die Vorschriften zur Lagerung von Gegenständen die vom Waffengesetz erfasst werden (und von nicht durchs WaffenG erfassten Gegenständen), erklären zu können.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schartenegger:

Irrtum, jemand mit einer Waffenhandelslizenz sollte i.d. Lage sein, seinen Kunden die Vorschriften zur Lagerung von Gegenständen die vom Waffengesetz erfasst werden (und von nicht durchs WaffenG erfassten Gegenständen), erklären zu können.

 

Genau das muss man eben nicht erklären, da Waffenbesitzer das (Sachkunde) wissen.

 

Also soweit die Theorie und nur um deine Aussage es sei ein "Irrtum" zurechtzurücken. Die Wahrheit sieht anders aus, weder Du noch ich wissen alles und fragen gerne (so ist es ja bei normalen Menschen, man lernt voneinandern). Der Händler wird schon in der Lage sein, er gibt aber keine rechtsichere Auskunft. Finde ich offen gesagt auch in Ordnung - Du kannst es anders sehen, ist ein (fast) freies Land ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schartenegger:

Irrtum, jemand mit einer Waffenhandelslizenz [...]

 

Irrtum. Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten. Allenfalls hätte der Händler auf eine Produkteigenschaft referenzieren können, die Rechtsfolgen hätte der Kunde sich dann trotzdem selbst herleiten müssen.

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Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Rechtsberatung

Ich habe nicht über eine Rechtsberatung gesprochen. Die Auskunft, das es sich um keine erlaubnispflichtige und damit zu sichernde Waffe handelt, gehört zum Basiswissen der Waffenhandelslizenz dazu. Einfach mal die Prüfungsanforderungen und den Stoff dazu recherchieren....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb Schartenegger:

Die Auskunftdas Wissen, das es sich um keine erlaubnispflichtige und damit zu sichernde Waffe handelt, gehört zum Basiswissen...

bei SACHKUNDIGEN waffenbesitzern!!!

Bearbeitet von HangMan69

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