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Vorgehensweise wenn Paket mit Waffenteilen nicht ankommt ?


fw114

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vor 8 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Nö,

im nationalen Versand sind Waffe nicht ausgeschlossen.

Für Händler nicht, für Privatleute schon. Waffen dürfen nur an Berechtigte ausgehändigt werden. Das geht nur per ID-Check durch den Paketboten. Diese Option kann aber nur ein Händler mit Gewerbekonto bei DHL beauftragen. Eine Privatperson kann diese Option nicht buchen.

 

vor 9 Stunden schrieb pulvernase:

Wenn das Paket nicht auffindbar ist: Anrufen, Lage schildern und betonen, dass sich erlaubnispflichtige Schusswaffenteile in dem Paket befinden. Wenn es nicht unverzüglich gefunden wird, Verlustanzeige bei der Waffenbehörde androhen.

Aktuell dauern Zustellungen teils bis zu 3 Wochen. Selbst Händler vermeiden bei Laufzeitbeschwerden den Inhalt zu benennen. Inhalte wie Waffen und Munition dürfen nicht auf den Paketen deklariert werden und sind auch möglichst nicht deren Mitarbeitern mitzuteilen. Das machen wenn nötig dann schon die Behörden und die wissen auch an wenn die sich wenden müssen damit sich etwas bewegst oder denkst Du wirklich das es den Mitarbeiter im Call-Center auch nur das geringste juckt wenn Du ihm was von einer Waffe erzählst? 

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vor 4 Stunden schrieb Rene2109:

Für Händler nicht, für Privatleute schon.

Die Frage war ob DHL den Versand von Waffen verbietet. Das ist nicht der Fall. Es liegt aber natürlich am Versender sicherzustellen dass nur der berechtigte Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Beim Versand an Büchsenmacher zum Beispiel kann das ohne weiteres angenommen werden.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Die Frage war ob DHL den Versand von Waffen verbietet. Das ist nicht der Fall. Es liegt aber natürlich am Versender sicherzustellen dass nur der berechtigte Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Beim Versand an Büchsenmacher zum Beispiel kann das ohne weiteres angenommen werden.

So sieht es aus.


 

Nur Dumm wenn was weg ist und die Behörde dann annimmt man wäre nicht in der Lage gewesen den ordentlichen Empfang sicher zu stellen.

 

Z.B. Empfänger legt Abstellwunsch Haustür ein…..

 

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Eine geeignete Methode ist Filial-direkt. Da landet das Paket auf direktem Weg in der Filiale, und kann nur durch den Empfänger abgeholt werden. Er muss dazu seine (kostenlose) DHL-Karte und Perso vorlegen. Er könnte zwar eine Vollmacht an jemand anders vergeben, aber nur für jedes Paket einzeln, nicht pauschal. Also müsste der Empfänger aktiv einem Unberechtigten den Zugang zur Waffe erlauben. Das liegt aber nicht mehr in der Hand des Versenders.

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vor 16 Stunden schrieb Quetschkopf:

 

 

Das Versandrisiko liegt gem. §445 BGB beim Käufer und nicht beim Verkäufer. 

Das kann ich nicht stehen lassen. Erstens meinst Du wohl 447 BGB.   Wenn es kein B2B Kauf ist, wird der aber durch 475 BGB unjuristisch umgekehrt. Im Zweifel trägt daher der Verkäufer das Risiko.

Edited by stw500
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Die paar Male wo ich etwas mit overnight geliefert bekommen habe, wurde diese Nummer sogar in ein Gerät eingegeben das zumindest geprüft hat ob die Nummer gültig ist.

Ja. So läuft das, hab ich jetzt auch schon mehrfach beobachtet. Und: bei DHL mit Ident-Check ist das genauso

 

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