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IGNORED

Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Der Kraken:

@Colt S. Die Art und Weise wie du hier schreibst, habe ich schon öfter gelesen und gehört. Meistens haben die leute durch ihre eigene art (umgangston, Sichtweise, und was noch so dazu kommt) selbst dafür gesorgt, daß sie in Schwierigkeiten sind. Reflektiere mal darüber. Wenn du zu dem Schluss kommst, das du absolut im Recht bist und gegen ein Unrecht vorgehen musst, dann nimm dir wirklich einen Anwalt. Denn so wie es (du) sich bisher anhört, wirst du dir ohne Anwalt bestenfalls dein eigenes Grab schaufeln. 

Sorry, habe mit dem letzten Anwalt keine guten Erfahrungen gemacht.

Habe diesem 2009 sämtliche Urkunden und mein Schießbuch zur Verfügung gestellt, vor Gericht hat dieser nichts geliefert, das Resultat war natürlich äußerst negativ.

Falls ich einen Anwalt zur Akteneinsicht benötigen sollte werde ich dem genauestens auf die Finger schauen.

Bezüglich Umgangston, wenn man von dir verlangt du sollst nachweisen das du mit all deinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis., Bezirks- und Landesmeisterschaften teilgenommen hast wirst du wohl ähnlich reagieren wie ich. Das was hier durch die untere Waffenrechtsbehörde gemacht wurde ist nichts anderes wie Rechtsbeugung.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Colt S.:

Das was hier durch die untere Waffenrechtsbehörde gemacht wurde ist nichts anderes wie Rechtsbeugung.

Da denke ich eher das , wenn überhaupt, der Richter das Recht gebeugt hat.................................So ein kleiner SB kann das Recht höchstens Falsch interpretieren oder Auslegen, beugen im Sinne von Rechtsbeugung  kann er das nicht.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Josef Maier:

In Rlp weigern sie sich auch schon mal, offensichtliche Fehler im NWR trotz klarer Aufforderung zu berichtigen. 

Es geht nicht um das NWR.

Vielmehr dreht es sich darum das man mir den mir als Kontingent zustehende dritte Selbstladelangwaffe durch einen Repetierer ersetzt hat,

Das als Begründung für den Widerruf als Begründung den Amoklauf von Lörrach anführt und dieses obwohl ich in folgenden Verbänden Mitglied bin und auch an Meisterschaften teilnehme.

BDS, BDMP, DSB, VdW, VdRes. und dieses seit 30 Jahren, die Täterin von Lörrach war ja nachweislich in keinem Verein, das trifft auf meine Person keinesfalls zu, vor allem war ich in meinem Erwerbsleben dazu berechtigt eine geladene Schusswaffe während meiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit zu führen.

Gruß Colt S.

Geschrieben

Wie oft möchtest du das noch wiederholen?

 

Ruf bei deiner Waffenbehörde an, sag denen das du sie so richtig fertigmachen wirst, alles weitere klärt sich dann ganz schnell.

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Josef Maier:
vor 3 Stunden schrieb Micha176:

 

In Rlp weigern sie sich auch schon mal,

Da kenne ich mehrere Waffenbehörden quer durch die Republik....

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Da denke ich eher das , wenn überhaupt, der Richter das Recht gebeugt hat.................................So ein kleiner SB kann das Recht höchstens Falsch interpretieren oder Auslegen, beugen im Sinne von Rechtsbeugung  kann er das nicht.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung

Hallo,

wenn bei der Behörde schon davor nicht zurückgeschreckt wird eine Urkundenunterdrückung zu begehen, dies ist nachweislich durch Ermittlungen belegt, ist eine Rechtsbeugung überhaupt kein Problem für diese.

Wie würdest du es bezeichnen wenn man von dir verlangt du sollst ein Bedürfnis für den Besitz für Wechselkomponenten nachweisen (ist laut WaffG mit der eingetragenen Grundwaffe bezüglich Bedürfnis abgesichert) und wenn man von dir verlangt das du für jede einzelne Waffe welche auf der gelben WBK steht das Bedürfnis nachzuweisen ist?

Oder wenn man dir bewusst ein Repetiergewehr Kat. C als dritte Kontingentswaffe (Selbstladelangwaffe) anrechnet.

Ich könnte hier fortfahren, gäbe genug zu schreiben.

Ist doch schon einiges "falsch" zu interpretieren oder?

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Wie oft möchtest du das noch wiederholen?

 

Ruf bei deiner Waffenbehörde an, sag denen das du sie so richtig fertigmachen wirst, alles weitere klärt sich dann ganz schnell.

 

Was soll das?

Wenn hier ein Teilnehmer nicht richtig weis um was es geht kann ich ihm dieses doch erklären oder nicht?

Frage dich doch mal selbst was ich mit solch einem Anruf bewirken soll, eine Lachnummer vielleicht?

Wieso soll in diesem Forum mir von dir eigentlich einen "Maulkorb" verpassen lassen?

Wenn es dir nicht zusagt was ich hier schreibe brauchst du es einfach nicht lesen, ist dein gutes Recht.

Grus Colt S.

Geschrieben

Ich glaube Chapmen wollte dir damit nur sagen, das du dich beruhigen sollst und die Sache sachlich angehen sollst.

 

Ich verlange nicht, dass du hier jedes Detail veröffentlichst und das würde auch nichts bringen. Kaum einer hier wird dir verbindlichen rechtlichen Rat geben. Das kann eben nur ein Anwalt. Wenn du das Thema endlich sachlich angehen würdest, dann könnte man dir wenigstens einen vernünftigen Anwalt empfehlen. Alles andere ist nur Gift und Galle ohne das du weiter kommst.

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Der Kraken:

Ich verlange nicht, dass du hier jedes Detail veröffentlichst und das würde auch nichts bringen. Kaum einer hier wird dir verbindlichen rechtlichen Rat geben. Das kann eben nur ein Anwalt. Wenn du das Thema endlich sachlich angehen würdest, dann könnte man dir wenigstens einen vernünftigen Anwalt empfehlen.

Ist doch schon zigmal in seinem eigenen thread und zig anderen durchgekaut.

Beratungsresistent.

Manch einer wills eben auf die harte Tour.

 

 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Colt S.:

Frage dich doch mal selbst was ich mit solch einem Anruf bewirken soll, eine Lachnummer vielleicht?

Nichts anderes wie mit einer Anzeige aufgrund "Urkundenunterdrückung".....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Nichts anderes wie mit einer Anzeige aufgrund "Urkundenunterdrückung".....

Wieso?

Es ist doch ermittelt worden das hier tatsächlich eine Urkundenunterdrückung durch die Behörde statt gefunden hat.

Dieses und die anderen Sachverhalte ergeben gegen den Bereichsleiter ein äußerst negatives Bild.

Mal sehn wie die Dienstaufsichtsbeschwerde ausgeht.

Es ist eine Sache wenn die Behörde sowie es gerade gefällt einmal das Recht vor 2002 anwendet und wenn es ihr gefällt dann das Recht nach 2002 und zu allem Überfluss dieses dann in ihrem Widerruf von 2011 einbindet.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben

Mach mal.  Vielleicht können die ja  deinen zusammengewürfelten Aussagen folgen.

Geschrieben

@Colt S.
Stelle doch einfach Deinen Antrag, dass Du Akteneinsicht nehmen möchtest. Fertig.

 

Bei meiner Behörde ist das kein Problem. Ein freundliches darf ich mal gucken und schon hatte ich meine ganze dicke Akte in der Hand.

Nur von der unbeschränkten Zentralregisterauskunft darf keine Kopie angefertigt werden. Auch Verfassungsschutz Berichte mit Sperrvermerk dürfen nicht kopiert und ggfs auch nicht eingesehen werden. Stichwort "In Camera Verfahren".

 

frogger

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Mach mal.  Vielleicht können die ja  deinen zusammengewürfelten Aussagen folgen.

 

vor einer Stunde schrieb Sergej:

Aus irgendeinem, mir unklaren Grund, habe ich irgendwie Verständnis für die Behörde.

Wartet es ab, ich werde je nach Ausgang der Dienstaufsichtsbeschwerde sehr viel Material veröffentlichen, wenn ihr dieses lest werdet ihr euch fragen ist so was in unserem Staat überhaupt möglich.

Gruß Colt S.

vor 20 Minuten schrieb frosch:

@Colt S.
Stelle doch einfach Deinen Antrag, dass Du Akteneinsicht nehmen möchtest. Fertig.

 

Bei meiner Behörde ist das kein Problem. Ein freundliches darf ich mal gucken und schon hatte ich meine ganze dicke Akte in der Hand.

Nur von der unbeschränkten Zentralregisterauskunft darf keine Kopie angefertigt werden. Auch Verfassungsschutz Berichte mit Sperrvermerk dürfen nicht kopiert und ggfs auch nicht eingesehen werden. Stichwort "In Camera Verfahren".

 

frogger

 

Ein freundliches darf ich mal gucken wäre schön, aber bei den Machenschaften des Bereichsleiters für ihn sehr schlecht.

Ich hatte eine Aufstellung in Händen in welchem die Behörde dem Gericht diese zugestellt hatte, in diesem wurden die Wechselkomponenten als eigenständige Waffen dargestellt auch wurden die Aussteller für die Bedürfnisbescheinigungen getürkt, ich hatte plötzlich Bedürfnisbescheinigungen von Vereine und Verbände erhalten in denen ich gar nicht war und keinerlei Kontakt hatte.

Ich werde deinen Rat bezüglich Antrag auf Akteneinsicht machen, mal sehn wie man sich wehrt, vor allem die Gründe wären interessant.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Colt S.:

Wartet es ab, ich werde je nach Ausgang der Dienstaufsichtsbeschwerde sehr viel Material veröffentlichen, wenn ihr dieses lest werdet ihr euch fragen ist so was in unserem Staat überhaupt möglich.

Warum muss ich nur an verschiedene Verfassungsbeschwerden denken.

Geschrieben

Ich weis nicht was ich mit Verfassungsbeschwerden zu tun habe?

Wenn du irgend wie Verständnis für die Behörde hast dann entsinne dich daran wenn du die Fakten liest.

Ich hoffe ehrlich gesagt das es dir nicht ähnlich ergeht wie mir.

Außerdem kennst du die Sprüchlein, "wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt" und "tue recht und scheue niemanden" ich handele danach.

Gruß Colt S.

Geschrieben

Ich werde jetzt auch ungefragt einen Tipp im Umgang mit Behörden abgeben. Sachlich und besonnen vorgehen, die Emotionen bleiben zu Hause.

Auf jedes Schreiben der Behörde, sollte es es sich um eine Aufforderung oder Änderung einer erteilten Genehmigung handeln so hat der betroffene Bürger eine bestimmt Frist dagegen Einspruch/Widerspruch zu erheben, kostet im Normalfall ein paar Euro. Die untere Behörde gibt den Fall an die nächst höhere Stelle weiter. Kann eine Weile dauern bis bescheid von ihnen kommt.

In dieser Zeit bleibt alles beim alten. Und, es mag dem einen oder anderen nicht gefallen, hier etwas abgekürzt: Eine erteilte Genehmigung oder ein Bescheid kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt das die ausstellende Behörde einen Fehler gemacht hat, zurückgenommen werden. Daran ändert auch kein Anwalt etwas. Alles am eigenen Leib erfahren, es ging bei mir um eine Sammlerkarte. Die ca, 10.000,00 DM für den Anwalt waren für die Katz, er war sogar Fachanwalt für Waffenrecht aber ohne Moral und Anstand.

Um es Abzukürzen, meine Behörde hat den Akt dann in Absprache mit mir dahin gehend bereinigt, meine Sammlerkarte etwas einzuschränken, was nicht weh tat.

Vielleicht kann der eine oder andere aus meiner Erfahrung nutzen ziehen.

 

  

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Millett:

 Die ca, 10.000,00 DM für den Anwalt waren für die Katz, er war sogar Fachanwalt für Waffenrecht aber ohne Moral und Anstand.

da kenne ich auch einen....

schreibt Deiner auch immer super Artikel in Zeitschriften?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sergej:

Sagen dir die Worte: "Sinnlos, Zeit und Geld Verschwendung" etwas?

Die Worte sagen mir was, aber ich werde alles versuchen damit dieses Unrecht angeprangert wird und das ich meine Waffen wieder zurück bekomme, ich habe schlicht und ergreifend nichts anderes gemacht das ich mit diesen auf meinen Meisterschaften geschossen habe.

Der angeführte Grund in dem Widerruf, Amoklauf von Lörrach, ist eine Frechheit sonders gleichen, bei keinem anderen Sportschützen im Kreis Heidenheim wurde dieser Vorwurf angewandt, auch wurde bei keinem anderen Waffenbesitzer der nachträgliche Bedürfnisnachweis zum Besitz der Waffen verlangt.

Was "Sinnlos, Zeit und Geldverschwendung anbelangt ob es Sinnlos ist den Amtsheini aufgrund von seinen Dienstvergehen von seinen Posten entfernen zu lassen ist eine Sache welche es mir wert ist meine Zeit zu opfern. Dem muss das "Handwerk gelegt werden damit solche Auswüchse in Zukunft verhindert werden. Bezüglich Geld, meine Waffen haben einen gewissen Wert den ich im Fall eines Verkauf nicht wieder bekommen werde, deshalb schreckt mich dieses nicht mehr.

Außerdem habe ich mehrere Möglichkeiten bezüglich Rechtsschutz.

Gruß Colt S.

 

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