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Report Mainz vom 23.11.21 " Jedermann Schiesstraining boomt "


PetMan

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Beim kommerziellen "Event-Schießen" geht's nicht darum, Interesse für den Schießsport zu wecken. Das ist wie gemeinsames Bagger-Fahren in der Kiesgrube oder Tandem-Fallschirmspringen einfach ein Kick für Firmenausflüge, Kegelclub-Fahrten und Hen oder Stag Parties.

Krasse Wummen, 20-30 Schuss auf 15 Meter, Selfie und fertig.

Da ist ja nix verwerfliches dran, soll jeder machen, wie er lustig ist, aber im Gegensatz zum Schnupper- oder Gast-Schießen, wo ja eher so ernsthaftes Interesse vermutet werden darf, hat so ein Event-Veranstalter ja nur die €€ im Blick, die jeder Kunde einbringt an diesem einen Tag einbringt. 

Für so einen Krams würde ich nie die Aufsicht machen wollen.

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Und natürlich lockt so eine Veranstaltung auch die "Freizeitrambos" an, das Hausmütterchen hat daran kein Interesse. Und wenn man die Zielgruppe im Auge hat dann muss man natürlich auch die entsprechenden Waffen dazu anbieten und auch anpreisen. Die Walther GSP mit jugendkonformer KK Munition lockt keinen hinter dem Ofen vor, da muss schon die Dirty Harry 44er (kennt die heute eigentlich noch jemand?), die Desert Eagle oder sonstige "Videospielwaffen" her wenn man Kunden anlocken will und damit Geld machen will (OK, in Anbetracht der Munitionskosten fällt die Desert Eagle dann doch vielleicht wieder raus).

Natürlich ist so eine Veranstaltung legitim, genauso wie die Jochen Schweitzer Gutscheine zum Bagger oder Panzerfahren, Fallschirmsprünge oder sonstwas. Der Familienvater der diesen Gutschein zu seinem 40. Geburtstag geschenkt bekommt, der Kegelverein, der Junggesellenabschied will eben etwas erleben was man im Alltag sonst nicht erlebt und vermutlich auch nur einmal oder zweimal im Leben macht. 

 

Aufsicht möchte ich hier aber auch nicht machen müssen, klar kann man damit sein Geld verdienen aber man weiss eben nie wer da kommt. Manchmal sind es eben doch irgendwelche Spinner, Selbstmörder oder sonstige Psychopathen, ist sehr selten aber kommt doch immer wieder mal vor (und da ist es dann letzten Endes auch egal ob der Selbstmörder sich die Desert Eagle an den Kopf hält, ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springt oder doch allein daheim sich die Pulsadern aufschneidet oder die Hausapotheke auffrisst, irgendeinen Weg wird der schon finden nur ist es mir lieber wenn ich nicht nebendran stehe).

 

Und ja, bestimmt wird auch mal bei so einem Event-Schießen der 40 jährige Familienvater dann Blut lecken und sich (vielleicht auch bedingt durch die Midlife crisis) danach im Schützenverein anmelden um den Sport ernsthaft auszuüben. Dies ist aber eher die Seltenheit und mit diesem Geschäftsmodell auch nicht beabsichtigt...

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  • 3 weeks later...

Zur Info: Ich habe den Vorgang heute bei der rheinland-pfälzischen Polizei zur Anzeige gebracht.

 

Verdacht auf strafbaren Verstoß gegen das WaffG durch unerlaubten Erwerb von Munition.

 

Ich habe um Mitteilung bezüglich des Ausgangs des Ermittlungsverfahrens gebeten.

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vor 50 Minuten schrieb Semmelweis:

Verdacht auf strafbaren Verstoß gegen das WaffG durch unerlaubten Erwerb von Munition.

Dir ist schon bewust das die die Munition nicht mitgenommen haben, sondern nur damit nach draußen gelaufen

sind und dann behauptet haben das sie die Mun. hätten mitnehmen können?

Der Veranstalter hat ja in einer Stellungnahme geschrieben das dieses bemerkt worden wäre, aber er nicht aktiv

geworden ist weil die ja mit der Mun. zurückgekommen sind.

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vor 19 Minuten schrieb Shadow:

Dir ist schon bewust das die die Munition nicht mitgenommen haben, sondern nur damit nach draußen gelaufen

sind und dann behauptet haben das sie die Mun. hätten mitnehmen können?

Der Veranstalter hat ja in einer Stellungnahme geschrieben das dieses bemerkt worden wäre, aber er nicht aktiv

geworden ist weil die ja mit der Mun. zurückgekommen sind.

 

Ja. Der vorübergehende unerlaubte Besitz von Munition ist ebenfalls strafbar.

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 2 WaffG stellt den Erwerb und den Besitz von Munition im Zusammenhang mit der Entleihe von Schusswaffen erlaubnisfrei, soweit die Munition auf der Schießstätte zum sofortigen Verbrauch erworben wird. Mit dem Verlassen der Schießstätte endet die Erlaubnisfreiheit des Besitzes.

 

König/Papsthart, Waffengesetz, § 12 Rn. 11, 2. Auflage 2012: "Folge der Regelung in Nr. 5 (Abs. 2 Nr. 2) ist insb., dass kein erlaubnisfreier Weiterbesitz, weder der Waffen noch der Munition, nach dem Verlassen der Schießstätte möglich ist."

 

Dumm gelaufen. 🙃

 

Die Ermittlung des genauen Sachverhalts und die rechtliche Beurteilung überlasse ich den Strafverfolgungsbehörden. 

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