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IGNORED

In USA als deutscher Munition kaufen


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Geschrieben

???

 

§ 32 Abs. 6 WaffG: Personen, die nach diesem Gesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) berechtigt sind und diese Schusswaffen oder diese Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt.

Geschrieben

(3) Sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können, Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind
und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, bedarf es einer Erlaubnis nach Absatz 1
oder Absatz 1a nicht für
1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorie C und die dafür bestimmte
Munition im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 5 zum Zweck der Jagd mitnehmen,
2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die
dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen,
3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3
der Kategorie C und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung
mitnehmen.

 

Das gilt auch für Drittstaaten.

Geschrieben

Das verstehst Du falsch.

 

Die Mitnahme sämtlicher Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG in Drittstaaten ist erlaubnisfrei gestellt (siehe Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr. 8). Wäre also komplett sinnfrei, wenn man für Waffenreisen dorthin einen EFP verlangt.

 

§ 32 Abs. 3 WaffG bezieht sich also im Umkehrschluss lediglich auf Mitnahmen in andere Mitgliedstaaten und besagt lediglich, dass ein EFP-Inhaber keine Einzelerlaubnis zur Mitnahme benötigt, wenn er nur die dort aufgeführten Kontingente mitführt.

Geschrieben

Ok. Auskunft ging in einem Merkblatt zu Namibia Jagdreisen so raus.

Das würde also bedeuten, dass die knappe Regelung in Nr. 8 keine weiteren Vorschriften nach sich zieht, während trotz Nr. 9 noch im § 32 Detailregelungen für die Mitgliedstaaten aufgestellt wurden. Also trotz Schengen eher restriktiver. Oder wie wird das gesehen?

Geschrieben

Die Nr. 8 nimmt deswegen Drittstaaten aus, weil die Erlaubnispflicht und ggf. bestehende Befreiungen sich aus der FeuerwaffenVO ergeben (z.B. Art. 9 der VO).

Zudem gelten im Bezug auf Drittstaaten viel restrektivere Regelungen aus dem Außenwirtschaftsrecht, die auch beachtet werden sollten.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.7.2021 um 00:44 schrieb Bill_Hickok:

Hilft der Europäische Feuerwaffenpass echt so viel weiter?

 

Kann einer vlt. den ungefähren Betrag an Gebühren etc. überschlagen, der anfällt, wenn man seine KW mitnehmen möchte?

 

BG

A) nein.

 

B) hat mich bislang nix gekostet, bis auf die 80/90 Euro für das zweite Gepäckstück je Richtung.

Bearbeitet von MarcS
Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.7.2021 um 13:05 schrieb Hephaistos:

Seit der letzten Waffenrechtsänderung braucht man den EFWP auch für die Mitnahme in Drittstaaten. Deswegen heißt er ja auch "europäisch" LOL.

Mit "Drittstaaten" sind doch innereuropäische Länder gemeint, die nicht in der EU sind oder nicht? (Also Norwegen, Schweiz etc.) Das ist für mich alles nicht relevant. Mir geht es einzig um Nordamerika oder kommt der EFWP auch ins Spiel wenn ich innereuropäisch umsteigen muss auf einem Flug in die USA?

 

 

Bearbeitet von Bill_Hickok
Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Bill_Hickok: Mir geht es einzig um Nordamerika oder kommt der EFWP auch ins Spiel wenn ich innereuropäisch umsteigen muss auf einem Flug in die USA?

 

 

Schengenraum.


Wir buchen immer nur Direktflüge. Eigentlich ist es Transit und das Gepäck müsste (in der Theorie) durchgecheckt werden. Birgt aber Probleme, wenn die Koffer auf einmal in England landen mit KW verbot.

ich möchte das nicht ausprobieren…

Geschrieben
Am 9.7.2021 um 21:15 schrieb Bill_Hickok:

Mit "Drittstaaten" sind doch innereuropäische Länder gemeint, die nicht in der EU sind oder nicht? (Also Norwegen, Schweiz etc.)

Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 14 zu § 1 Abs. 4 WaffG: "sind Mitgliedstaaten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und gelten als Mitgliedstaaten auch die Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens."

 

Für Island, Fürstentum Liechtenstein, Norwegen und Schweiz wird der EFP insofern auch benötigt. Im Falle einer Waffenmitnahme durch Mitgliedstaaten hindurch in Drittstaaten wird der EFP für die bereisten Mitgliedstaaten benötigt (z.B. Fahrt mit dem Zug nach Paris zum anschließenden Flug zu einer Schießsportveranstaltung in die USA).

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